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Nr. 55/1916 PAPIER-ZEITUNG 1023 Mahnruf an die Versicherungsgesellschaften Unter dieser Ueberschrift brachten wir in Nr. 42 von 1916 den Beitrag eines Papierfabrikanten. Darauf erwidert die Zeitschrift für Versicherungswesen in Berlin in ihrer Nr. 23 unter anderm folgendes: Die Transportversicherer werden mit Genugtuung davon Kenntnis nehmen, daß die Papier-Zeitung ihre Leser veranlassen will, ihre Transportversicherungen in Zukunft vorzugsweise bei einheimischen Gesellschaften zu decken. Aber auf der anderen Seite werden sie etwas erstaunt darüber sein, zu vernehmen, daß die deutschen Papierfabriken vor dem Kriege gezwungen waren, einen großen Teil der Versicherungen der englischen Lloyd-Gesellschait und ihren Tochtergesellschaften zu übertragen, weil die einheimischen Transportversicherungsgesellschaften die Gefahr nicht in vollem Umfange übernehmen wollten. Es gibt eine englische Lloyd- Gesellschaft überhaupt nicht und deshalb kann auch von deren Tochtergesellschaften nicht die Rede sein. Lloyds in London sind weiter nichts als eine sehr lose zusammenhängende Gruppe von Privatversicherern oder besser gesagt von Spekulanten, von denen jeder auf eigene Faust seinen Geschäften nachgeht, so daß, wenn das eine oder andere Mitglied seine Zahlungen einstellt, die anderen nicht daran denken, für die v on ihm übernommenen Verpflichtungen einzustehen. Wenn Lloyds in London früher in Deutschland sehr bevorzugt waren, so kann das nur auf solche Kaufleute zutreffen, die weniger auf die Sicherheit sehen, die eine Versicherungsgesell schaft bietet, als auf eine möglichst billige Versicherungsgebühr. Bei Lloyds waren vielfach Geschäfte und Versicherungsgebühren üblich, die bei den ernsthaften Versicherern und namentlich bei den alten Aktiengesellschaften in Deutschland manchmal Kopf schütteln verursacht haben. Ein vorsichtiger deutscher Kaufmann, dem die Verhältnisse bei Lloyds einigermaßen bekannt waren und der wußte, daß die einzelnen Lloydsmitglieder keinerlei Angaben über ihre Geschäftsergebnisse oder über ihren Vermögensstand veröffentlichen, hat nicht daran gedacht, einer Versicherung bei Lloyds den Vorzug zu geben. Die Mitglieder von Lloyds beschränken sich nicht auf dasjenige, was wir gewohnt sind unter einer Ver sicherung zu verstehen, also nicht auf Transport-, Feuer- oder Unfall- usw. Versicherungen, sondern sie übernehmen auch alle möglichen anderen Gefahren, die alle Anzeichen einer Wette cder einer Spekulation tragen. Bei Lloyds kann ein Tenor seine Stimme und ein Rennstallbesitzer die Beine seiner Pferde versichern. Hier kann ein Familienvater sich gegen die Geburt von Zwillingen und ein Unternehmer bei festlichen Anlässen sich gegen Gewinnausfälle infolge schlechten Wetters versichern. Gb die Versicherten aber im Schadenfalle zu ihrem Gelde kommen, das ist eine andere Frage. Die deutschen Gesellschaften werden, was sie übrigens auch vor dem Kriege getan haben, die Gefahr in vollem Umfange über nehmen, genau so, wie das in England geschieht. Allerdings werden die deutschen Versicherer nicht immer ebenso billige Versicherungs gebühren berechnen können, wie das hin und wieder von einzelnen Lloydsmitgliedern geschieht. Aber ein kleiner Unterschied in dem Versicherungsbeiträge wird reichlich aufgewogen durch die größere Sicherheit, die den Versicherten durch die deutschen Aktiengesell schaften geboten wird. Auch die englischen Aktiengesellschaften berechnen vielfach etwas höhere Versicherungsbeiträge als die Mitglieder von Lloyds. Die Geschäftsergebnisse der deutschen Transportversicherer erbringen den vollgültigen Beweis für die Billigkeit ihrer Beiträge: Aus den alljährlich veröffentlichten Zusammenstellungen ergibt sich, daß der Geschäftsgewinn seit 1907 im Durchschnitt in keinem Jahre 3 v. H. der vereinnahmten Reinbeiträge erreicht hat. Im ersten Kriegsjahre 1914 ergibt sich für die deutschen Versicherungsaktien gesellschaften ein erheblicher Verlust, und alles deutet darauf hin, daß auch das zweite Kriegsjahr, im Durchschnitt für alle deutschen Gesellschaften berechnet, Verlust ergibt. Für die Bezüge von Roherzeugnissen waren die deutschen Kaufleute und Großgewerbetreibenden vielfach gezwungen, cif, d. h. unter Einschluß der Versicherung zu kaufen. Wenn diese Käufe in England, Amerika oder Australien getätigt wurden, ließ sich manchmal die Uebernahme einer Police von englischen Ver sicherern schwer umgehen, weil der Ablader die Versicherung bei dem ihm am besten passenden Transportversicherer deckt und nicht wissen kann, ob die Güter an ein deutsches oder englisches Haus verkauft werden. Es werden aber jetzt von den verschiedenen deutschen Wirtschaftsverbänden mit den deutschen Transport versicherern Beratungen darüber gepflogen, was geschehen kann, um auch für die im Auslande gekauften Rohstoffe und Halbfabrikate Versicherung bei einheimischen Gesellschaften zu finden. Papierholz in Kanada. 50 Papierstoffabriken in Kanada ver brauchten nach ihrem Bericht an die Regierung im Jahre 1915 1 405 000 cords (1 cord — 3,88 fm) Holz im Werte von 9 426 000 Dollar (vor 8 Jahren kaum 3 Mill. Dollar) oder durchschnittlich 6,71 Dollar für 1 cord. Kanada erzeugte in 1915 für 15 590 000 Dollar Papier holz, wovon für 6 164 000 Dollar ausgeführt wurden. An der Spitze steht die Provinz Quebec mit 24 Fabriken und einer Papierholz- Ausfuhr im Werte von über 4 Mill. Dollar, bg. Harz und Terpentinöl aus der einheimischen Kiefer Da bei der Gewinnung von Balsamharz durch offene Ein schnitte in den Stamm (s. Nr. 16 S. 275) das Erzeugnis ver unreinigt wird, und viel von dem wertvollen Terpentinöl ver dunstet, schlägt Prof. Dr. Wislicenus in Tharandt in Nr. 53 der Zeitschrift für angewandte Chemie folgendes Verfahren vor: Man bohrt mittels eines abgepaßten Hohlbohrers ohne Glättung der Borke durch eine starke Borkenstelle ein 2,6—2,8 cm weites Loch durch den Splint bis in die ersten Kernschichten, und von diesem Loch aus mit dem Schneckenbohrer zwei Harzkanäle, oder man bohrt die Harzkanäle von außen tangential durch den Splint * auf das erste Bohrloch. Man verschließt die Kanalbohrungen mit geweichten Korken und führt in die erste Bohrung den wulstigen Hals einer kleinen Rotwein-, Bier- oder Mineralwasserflasche. Man kann die Flasche am Hals oder am Körper mit weichem Eisendraht an zwei oben seitlich eingetriebenen Nägeln am Stamm festbinden. Die Flaschen werden nach einem Tag durch die Wucherung der verletzten Rinden und Holzteile gefestigt und durch austretendes und verkrustendes Harz luftdicht. In den Flaschen sammelt sich rasch leichtflüssiger, blaßgelber, öliger Balsam mit 36—38 v. H. Terpentinöl an. Dieser Harzhonig scheidet nach Tagen einen weißen Gries festen Harzes aus. Bedingte Bestätigung Ich habe einer Firma Ende März einen Auftrag zur Lieferung im Mai überschrieben, und sie will mir den Auftrag nur mit dem Vorbehalt bestätigen, „sollte uns die Lieferung wider Erwarten im Mai nicht möglich sein, dann könnte Nachlieferung nur unter neu zutreffenden Vereinbarungen erfolgen“, was ich natürlich nicht annehmen konnte und wollte, da sich ja alle Fabriken auf diese Weise von Lieferungsverpflichtungen zu vereinbarten Preisen zu dem Zwecke enthalten könnten, um die Marktlage zu Ungunsten des Bestellers auszunützen. Ich muß meine Verkaufspreise auf Grund eines bestimmten Einkaufspreises machen. Hat derartiger Vorbehalt bei Aufträgen tatsächlich Platz gegriffen, und muß ich solchen unter allen Umständen annehmen ? Großhandlung Wir hatten uns wiederholt mit solchen sogenannten Auf tragsbestätigungen zu beschäftigen, die dem Verkäufer volle Freiheit geben, den Auftrag auszuführen oder nicht, also keine Bestätigungen im rechtlichen Sinne sind. Die Verhältnisse in der Papiererzeugung sind zurzeit derart, daß der Fabrikant solche Vorbehalte machen muß. In Amerika werden sogar fast allgemein Verkäufe derart gemacht, daß kein Preis vereinbart wird, vielmehr vereinbart wird, daß derjenige Preis gelten soll, der am Tage der Ablieferung der Ware als Marktpreis gilt. Wenn Fragesteller das gewünschte Papier nicht auf Grund einer festen Bestätigung erhalten kann, so muß er wohl oder übel die be dingte Bestätigung annehmen. Neuer Frachtbrief für die Schweiz. Der allgemeinen Papier knappheit Rechnung tragend, wird von den Schweizerischen Transportanstalten zum 1. Oktober 1916 ein neues, leichteres Frachtbriefformular eingeführt. Für dessen Herstellung wurden besondere Vorschriften erlassen. CI. Papierstoffmarkt Kristiania, 1. Juli 1916 Zellstolf. Die amerikanischen Käufer halten mit Einkäufen zurück, und die europäischen Märkte sind untätig geworden; An fragen kommen seltener, und es scheinen nur geringe Umsätze statt zufinden. Dies wird dem Umstand zugeschrieben, daß die britischen Käufer Aufhebung des schwedischen Ausfuhrverbotes in naher Zukunft erwarten. Der norwegische Arbeiterausstand, so kurz er war, hat die Herstellung von Zellstoff Norwegens verringert, und es ist von der diesjährigen Erzeugung der norwegischen Fabriken fast nichts mehr zu haben. Infolgedessen behaupten sich die Preise gut. Holzschliff. Trockene Ware ist knapp bei steigender Preis richtung. Die Preise betragen 150 bis 170 Kr. die Tonne fob bei sofortiger Barzahlung. Nachfrage ist sehr lebhaft. Die Verschiffung 50 prozentiger feuchter Ware aus den Ostseehäfen wird dadurch sehr erleichtert, daß die Frachten augenblicklich recht billig sind. Die baltischen Holzschleifer erhalten 30 bis 35 Kr. fob für die Tonne bei sofortiger Barzahlung. Dagegen betragen die Preise in Norwegen 60 Kr. fob. Vorräte sind fast gar nicht vorhanden, und der Markt ist ziemlich ruhig. Auch der Papiermarkt bleibt weiter sehr ruhig. Der Preis von Zeitungspapier hat sich zwar ein wenig erhöht, der Marktpreis von Rollenpapier liegt heute zwischen 350 und 400 Kr. für die Tonne fob. Im Gebiet des Drammen-Flusses bestehen noch Arbeitexschwierig keiten, man hofft jedoch auf deren baldige Beilegung. (Tidsskrift for Papirindustri)