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1502 PAPIER-ZEITUNG Sofern die Gesamtmenge der von der Bekanntmachung betroffe nen Gegenstände bei einer der von der Verordnung betroffenen Personen an dem betreffenden Stichtag geringer ist als 500 kg (Mindestmenge) aller von der Bekanntmachung betroffenen Gegen stände insgesamt, so besteht eine Pflicht zur Meldung nicht. Verringern sich die Bestände eines Meldepflichtigen nachträglich unter die im vorhergehenden Absatz angegebene Mindestmenge, so ist die Meldung für den folgenden Stichtag trotzdem zu erstatten, darf aber, sofern nicht durch die Kriegsschmieröl G. m. b. H. eine besondere Aufforderung zur Meldung ergeht, danach solange unter bleiben, bis die Bestände wieder die Mindestmenge erreicht oder überschritten haben. Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Veränderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung er sichtlich sein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Lagerbuch führt, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht einge richtet zu werden. Beauftragten Beamten der Militär- oder Polizei behörden ist die Prüfung des Lagerbuchs sowie die Besichtigung der Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände zu vermuten sind. Anfragen und Anträge, die die Meldepflicht und die Meldungen betreffen, sind an die Kriegsschmieröl G. m. b. H., Abteilung für Beschlagnahme, Berlin W 8, Kanonierstraße 20-30, zu richten. Der Kopf der Zuschrift ist mit den Worten „betrifft Meldepflicht von Schmiermitteln" zu versehen. Diese Bekanntmachung trat am 22. September 1916 in Kraft. Verein Deutscher Papierfabrikanten Die Hauptversammlung am 12. September in Berlin war zahlreich besucht. Der neue Geschäftsführer, Herr Dr. von Sto- jentin, bisher stellvertretender Geschäftsführer des Zentral verbandes Deutscher Industrieller, wurde in sein Amt einge führt. (Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich vom 25. Sep tember ab in Berlin W, Bayrischer Platz 6. Neue Fernsprech nummer: Lützow 4353). Um die infolge des Krieges gestiegenen Vereinsausgaben zu decken, wurde beschlossen, % des Jahres beitrags von 1913-1914 als Kriegsumlage von den Mitgliedern zu erheben. Gegen die von Herrn Kommerzienrat von Hoesch vorgeschlagene „allgemeine Betriebseinstellung zur Beseitigung der Ueber-Erzeugung, indem jede Fabrik den Betrieb alle sechs Wochen sechs Tage abstellt”, sprachen sich mehrere Mitglieder aus, da sie durch Aufträge für die Heeresverwaltung sehr reich lich beschäftigt seien. Es wurde beschlossen, ein Rundschreiben an sämtliche Fabriken zu erlassen, worin sie gefragt werden, ob sie dem Antrag zustimmen. Bei 90 v. H. Zustimmungen soll der Beschluß durchgeführt werden. Pergamyn-Papier in Deutschland In einem jüngst bekannt gegebenen Bericht des amerikani schen Generalkonsuls Julius G. Lay in Berlin heißt es nach „Worlds Paper Trade Review”, London: Außer der Knappheit an Holz und Zellstoff, welche das Papier machen im allgemeinen hindert, erschwert die Verteuerung von Wachs, Fetten und Oelen in Deutschland die Herstellung von Per- gamyn- oder fettdichtem Papier, und die Vorräte an diesen Papieren in den verschiedenen Fabriken sind immer kleiner geworden, bis nur noch geringe Mengen zu irgend einem Preise erhältlich sind. Berliner Ladenhändler verweisen die Anfragenden an die Fabrikanten, und die Fabrikanten wollen nur die Lieferung kleiner Mengen über nehmen, aber zu Preisen, die vierfach so hoch sind wie in früheren Zeiten. Wenn die gegenwärtigen Zustände noch ein Jahr andauern, wird kein richtiges Pergamynpapier mehr hier gekauft werden können. Ersatzpapiere werden immer mehr benützt, aber sie sind gewöhnlich zugegebenerweise von geringer Beschaffenheit. Die Herstellung von Pergamynpapier hörte nicht sofort bei Ausbruch der Feindseligkeiten auf, aber die Erzeugung wurde immer geringer in dem Maße, als die Rohstoffe knapper wurden. Drei Monate nach Kriegsausbruch begann eine Fabrik nach der andern, ihre Türen zu schließen. Wir erkannten diese Angaben als unrichtig an und baten eine hervorragende deutsche Pergamynpapierfabrik um ihre Ansicht darüber. Sie schreibt uns: Die Ausführungen des Herrn Generalkonsuls entsprechen in keiner Weise der Wirklichkeit; gerade das Gegenteil ist der Fall: Die Fabri kanten der fettdichten Papiere können an Rohstoff und Zutaten nicht nur ihren Bedarf sehr leicht decken, sondern sie könnten noch bedeutend mehr herstellen. Nur der Umstand, daß der Versand nach dem Ausland erschwert ist und nach England ganz aufgehört hat, hat mehrere Fabrikanten fettdichter Papiere veranlaßt, die Her stellung anderer lohnender Papiere aufzunehmen. Dagegen hat noch keine einzige der Fabriken, die diese Papiere herstellen, die Türe schließen müssen und ganz gewiß nicht aus Mangel an Roh stoff oder sonstigem Bedarf, denn Rohstoff ist in gerügenderMenge auf dem deutschen Markt zu haben, und die von dem Herrn Generalkonsul genannten Stoffe wie Wachs usw. werden in Deutschland zur Her stellung fettdichter Papiere und Pergamynpapiere überhaupt nicht verwandt. Ein anderer bedeutender Fabrikant von Pergamynpapier schreibt uns dazu: Die unter meiner Leitung stehenden Fabriken haben während des Krieges noch nicht einen Tag nötig gehabt, den Betrieb zu unter brechen, und die Herstellung fettdichter Papiere begegnet bei uns nicht den geringsten Schwierigkeiten. Alle dafür erforderlichen Stoffe sind noch reichlich selbst für lange Fortdauer des Krieges vorhanden. Wir sind in der Lage, trotz bisheriger guter Beschäfti gung, falls der Bedarf es erfordern sollte, auch noch wesentlich mehr fettdichte Papiere zu liefern, als wir in Wirklichkeit herstellen. Neue Kriegswirtschaftsstellen in Oesterreich und Ungarn Zur Sicherung des für die Papier- und Zellstofferzeugung er forderlichen Schwefelkieses beabsichtigen die Rosenberger Zellulose- und Papierfabriks-A.-G., die Silleiner Zellulosefabriks-A.-G und die Erste ungar. Papierindustrie-A.-G. eine Schwefelkieszentrale in Form einer Aktiengesellschaft zu gründen. Auch die Kronstädter Zellulosefabriks-A.-G. hätte beitreten sollen, was aber erst nach Aenderung der Verhältnisse in Siebenbürgen möglich sein wird. Zur Regelung des Verkehrs mit Hadern wurde durch Ver ordnung des k. k. Handelsministers die Hadernzentrale in Wien I, Seitzergasse, gegründet, die unter den gleichen Grundsätzen wie die Altpapierzentrale den Einkauf von Hadern aller Art und deren Abgabe an die Verarbeiter besorgen wird. Zollfragen in den Vereinigten Staaten und in Kanada Kanadischer Ausfuhrzoll auf Papierholz und erweiterte Zoll freiheit für Zeitungspapier in Amerika werden nach „Paper Trade Journal" von der amerikanischen und von der kanadischen Regierung geplant, um einerseits den Klagen der amerikanischen Zeitungspapier bezieher über Verteuerung des Zeitungspapiers abzuhelfen, ander seits, um dem kanadischen Staat neue Einkünfte und neue Fabrik anlagen zuzuführen. Nach Ansicht von Papierfabrikanten in den nordöstlichen Vereinigten Staaten werden diese Maßregeln, falls sie durchgeführt werden, zur Folge haben, daß zunächst die ameri kanischen Wälder vollkommen abgeholzt und dann die amerikani schen Papierfabrikanten gezwungen sein werden, ihre Anlagen nach Kanada zu verlegen. Zurzeit kann kanadisches Papier zollfrei nach Amerika nur hereingehen, wenn es nicht mehr als 2 2 Cent das engl. Pfund kostet, jedoch ist der Preis in letzter Zeit weit über diese Grenze gestiegen. Immerhin halten viele kanadische Papierfabrikanten hren Preis auf dieser Höhe, um den Zoll zu vermeiden, und erschweren dadurch den amerikanischen Papierfabrikanten das Geschäft. Senator Simmons hat im Senat in Washington den Antrag ein gebracht, Druckpapier bis zum Preise von 5 Cent das Pfund zollfrei nach den Vereinigten Staaten hereinzulassen. Er begründet dies wie folgt: Als vor wenigen Jahren beschlossen wurde, Druckpapier im Wert bis zu 2% Cent das Pfund zollfrei hereinzulassen, bezweckte der Kongreß, den Zeitungsverlegern den Bezug ausländischen Papiers zu ermöglichen, damit dem übermäßigen Steigen der Papierpreise in den Vereinigten Staaten ein Damm gesetzt wird. Da aber jetzt der Preis von Zeitungspapier nahezu auf das Doppelte gestiegen sei, müsse die Grenze, bis zu welcher das Papier zollfrei eingefübrt wird, in dem erwähnten Maße erhöht werden. Der Abgeordnete Hastings aus Oklahoma brachte am 15. August im Abgeordnetenhause zu Washington folgenden Antrag ein: „Der Präsident der Vereinigten Staaten wird hiermit berechtigt und angewiesen, ein Ausfuhrverbot auf die Verschiffung von Druck-, papier aus den Vereinigten Staaten zu legen. Das Verbot soll in Kraft bleiben, bis der Bericht des Bundes-Handelsausschusses über die Ursachen der Verteuerung von Zeitungspapier dem Senat vorgelegt wird." Hastings begründete seinen Antrag u. a. wie folgt: „Es scheint, daß der im Antrag erwähnte Ausschuß seinen Bericht nicht vor Oktober erstatten könne. Bis dahin wird der Kongreß vertagt sein, und Abschlüsse für Zeitungspapier werden erneuert müssen, bevor der Kongreß im Dezember wieder zusammentritt. Zahlreiche Tages zeitungen in den Vereinigten Staaten erhöhen ihren Bezugs- und Anzeigenpreis infolge der Steigerung der Papierpreise. Ein Zei tungsverleger in Oklahoma gibt an, daß er 3,85 Dollar für 100 Pfund Papier zahlen muß, wofür er sonst 1,85 Dollar zahlte, und daß sein Papiervorrat bis Ende August erschöpft sein und er dann nicht mehr wissen wird, woher er zu angemessenem Preise Papier bekommen kann. Er sei ohne Erfolg nach New York und anderen Orten in den Oststaaten gereist, um sich Papier zu annehmbaren Preisen zu ver schaffen. Viele kleine Zeitungen werden wegen der Papier-Teuerung ihr Erscheinen einstellen müssen.