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ier-Zeitung FACHBLATT “ Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Für Annahme und freie Zu- 13 26 52 104 20 30 40 50 Teuerungs-Zuschlag 10 v. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichaverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 77 Berlin, Sonntag, 24. September 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 8 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Haller Ole Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen nut einen Monat (in Deutschland lür 67 PI.) oder aut zwei Monate (In Deutschland lür 1 M. 34 PI.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Paplerverarbeitungs-Berutsgenossenschaft > । 1477 Beschlagnahme von Harz ,1477 Zellstoff auf Umwegen 1478 Papiermarkt in Westdeutschland 1478 Fräser für Holzbearbeitung. . , , , , . 1479 Schilfstroh als Papierrohstoff ...... 1479 Sonnenblumenstengel und Brennesselstengel als Papierrohstoff? 1479 Papier- und Pappenpreis in Skandinavien und den Niederlanden 1480 Zeitungspapier preise ■ . . . . , . , . 1480 Preiswucher 1480 Verkauf vom Vorrat (Schiedspruch) , , . 1480 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe Anregung zu neuen Papierwaren. , , , , 1483 Abtönen des Druckes auf Chromokarton , . 1483 Bediucktes Cbromopapier neu bedruckbar machen . 1483 H LT Letternieilen-Beschneidvorrichtung , , , , 1483 Lieferungsmöglichkeit vorbehalten , , , , 1484 Zeitschalter für Prägepressen ...... 1484 Rücktritt vom Vertrag ........ 1484 Papiergarn-Spinnerei und -Weberei: Grundlegende Erfindungen der Papiergarn- Spinnerei 1485 Aus- und Dur hfuhr von Papierbindfaden . 1485 Büchertisch , , , 1485 Büro-Bedarf: Absatz von Bürobedarf in Russisch-Polen , 1487 Schreibfedern für leimschwache Papiere , , 1487 Fünfjähriger Drucksachen-Abschluß. , . , 1488 Neuerurgen an Bürogeräten 1488 Probenschau , . , . , 1488 Geschäfts-Nachrichten . 1496 An die Kriegssteuerpflichtigen 1498 Briefkasten . , , , 1500 Die Postbezieher werden gebeten, sich beim Ausbleiben oder bei verspäteter Lieferung einer Nummer stets nur an den Brief träger oder die zuständige Bestell-Postanstalt zu wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unter nommenen Schritte an unseren Verlag. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Ueber das Versicherungsverhältnis von Militärpersonen, die in gewerblichen Betrieben beschäftigt sind, herrscht noch vielfach Unklarheit, und es erscheint deshalb zweckmäßig, die wesentlich sten der in Frage kommenden Bestimmungen hervorzuheben. Beurlaubte Mannschaften unterliegen der reichsgcsetzlichen Unfallversicherung, kommandierte. Nannschaften dagegen dem Mannschaftsversorgungsgesetz. Beurlaubung ist in allen Fällen anzunehmen, in denen nicht ausdrücklich eine Kommandierung ausgesprochen worden ist. Solche ausdrücklichen Komman dierungen finden nur in seltenen Fällen statt und nur dann, wenn entweder ein unmittelbares, öffentliches oder militärisches Be dürfnis zu befriedigen ist, oder wenn ein Kriegsbeschädigter zur arbeitstherapeutischen Behandlung in einen Betrieb überwiesen wird. Mannschaften, die zu arbeitstherapeutischen Zwecken in ge werbliche Betriebe ausdrücklich kommandiert sind, werden da durch, daß sie Lohn beziehen, nicht versicherungspflichtig. Da gegen sind Genesencle, die von Truppenteilen oder Lazaretten in gewerbliche Betriebe zur Arbeitsleistung überwiesen werden, damit sie ihre freie Zeit nützlich ausfüllen, und die lediglich zeit-" weise auf ihren Zustand ärztlich geprüft werden, nicht als kom-' mandiert, sondern als beurlaubt anzusehen. Ob sie in dem La zarett während der Dauer ihrer Arbeit untergebracht bleiben und beköstigt werden oder nicht, oder ob sie Soldatenlöhnung bekommen oder nicht, ist auf die Versicherung ohne Einfluß. Beurlaubte und daher nicht unter das Marinschaftsversor gungsgesetz fallende Kriegsbeschädigte unterliegen der Reichs unfallversicherung nicht, wenn die Beschäftigung in einem ge werblichen Betriebe ausschließlich im eigenwirtschaftlichen^ 1 n- teresse der_Kriegsbeschädigten d. h. zum Zwecke der. Wiederher stellung ihrer Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit erfolgt, der. Un ternehmer also keinerlei wirtschaftliches Interesse an der Beschäfti gung hat. Es empfiehlt sich indes im Interesse der Kriegsbe schädigten, den Begriff des wirtschaftlichen Interesses nichts zu eng aufzufassenund ein solches schon dann anzuerkennen, wenn zu erwarten ist, daß die Arbeit der Kriegsbeschädigten, wenn auch nicht sogleich, so doch nach Verlauf einer gewissen Anlernungs- zeit für den Unternehmer einen — wenn auch nur beschränkten — wirtschaftlichen Wert besitzt. Soldaten, die neben ihrem militärischen Dienst_bzw. neben der Kommandierung, d. h. in der dienstfreien Zeit, in gewerblichen Betrieben beschäftigt werden, sind für die Dauer dieser Beschäfti gung versicherungspflichtig. Beschlagnahme von Harz In der Bundesratsverordnung vom 7. September, auszugs weise abgedruckt in unserer Nr. 73 auf S. 1402, heißt es, daß nicht nur Rohharz aller Art, das sich zur Herstellung von Kolophonium eignet, sondern auch Fertigharz (Kolophonium)