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1468 PAPIER-ZEITUNG Nr. 76/1916 Kräfte zum Ladenverkauf heranzuziehen, die sonst wenig oder auch gar nichts damit zu tun haben, sogar dem Geschäft ganz Fernstehende (Verwandte usw.). Schon aus diesem Grunde muß hierfür eine Einteilung geschaffen werden, die Irrtümer eigentlich ausschließt. Mit Ausnahme der Kladden, Aufgaben bücher, Oktavhefte usw. wird jede Schule besondere Vorschriften eingeführt haben, die wohl immer voneinander abweichen und dadurch Vorrätighalten sehr vieler Sorten notwendig machen. Am besten eignet sich erfahrungsgemäß zur Erhaltung möglichster Ordnung das folgende System: Jedes Heft bekommt eine fortlaufende eigene Lager nummer, ganz unbekümmert um die der Fabrik. Es ist natürlich ein Vorteil, wenn Hefte einer Schule auch ungefähr anschließende Nummern haben. Daher ist auf spätere Veränderungen der augenblicklich bestehenden Vorschriften Rücksicht zu nehmen. D. h. wenn heute z. B. am Gymnasium 6 verschiedene Hefte, die die eigenen Lagernummern 1 bis 6 tragen, vorgeschrieben sind, so erhalten die Hefte einer weiteren Schule aufsteigende Lagemummern von vielleicht 20 an. Von jeder Nummer wird ein Muster gezogen und auffallend entsprechend bezeichnet. Dieses Muster kann zu Vergleichen der verschiedenen Lieferungen dienen, dann aber auch die Grundlage sein, um bei anderen Fabriken Angebot einzuholen. Gegebenenfalls können darauf seitens der Schulleitung gewünschte Aenderungen vermerkt werden. In einem besonderen Buche sind Preis, die Klassen, in denen es benutzt wird, angegeben, dann aber muß dort vor allen Dingen jede Lieferung mit Datumangabe notiert werden. Nur auf diese Weise ist man an Hand von einwandfreiem Zahlenmaterial in der Lage, den tatsächlichen Bedarf zu übersehen. Hat man vielleicht nur ausnahmsweise einem Konkurrenten, einer aus wärtigen Schule oder einem Schuldiener Hefte in größerer Zahl verkauft, dann ist dies, wenn irgend angängig, in diesem Buche zu notieren. Sehr häufig werden diese Art Aufträge nur aus Verlegenheit erteilt und wahrscheinlich nicht wiederholt. Die Gefahr liegt also vor, den wirklichen Bedarf zu überschätzen. Jedes Paket erhält die eigene Lagernummer deutlich auf der dem Fabriketikett entgegengesetzten Seite nebst Angabe der Zahl der eingepackten Hefte. Es hat manche Annehmlich keit, die Fabrikbezeichnung ebenfalls schon am Paket zwecks Vergleichen notiert zu haben. Im Laden werden Fächer ein gerichtet, ungefähr 1 cm tiefer als die Hefte. Ist das Fach tiefer, dann werden sicher Hefte auch dahinter gestellt und die spielend leichte Ordnung ist gefährdet, ganz abgesehen von der Möglichkeit des Verstaubens. Jede Heftsorte bekommt ihren besonderen Platz. Auf einem Papier- oder beklebten Papp streifen wird Lagemummer, Preis und Stärke notiert, vielleicht auch noch die Klasse, in der das Heft gebraucht wird. Soweit Hefte nur in einer Schule benötigt werden, gehören sie un bedingt zusammen und zwar in sich nach aufsteigenden Lager- nummern geordnet. Häufig werden Hefte nur als Aufsatz- oder Diktatheft für diese oder jene Klasse” verlangt. Um auch in solchen Fällen sicher zu bedienen, müßte das gesamte Personal alle Vorschriften unfehlbar im Gedächtnis haben, oder es werden mehrere Hefte vorgezeigt, das Kind wird dadurch verwirrt und bezeichnet ein falsches Heft als das richtige. Umtausch und Zeitverlust sind die Folge. Um solche Möglichkeiten aus zuschließen, hat sich die nachstehend beschriebene Einrichtung bewährt: Für jede Schule wird ein Oktavschnellhefter angelegt, dazu passend für jede Klasse ein Kartonblatt (vielleicht zäher Manilakarton mittlerer Stärke in gelber Farbe) und darauf die sämtlichen in der betreffenden Klasse vorge schriebenen Hefte notiert. Diese Blätter erhalten registerartigen Ausschnitt, und auf den Registerfahnen können die Klassen namen vermerkt werden. Dasselbe Heft muß gegebenenfalls auf alle oder mehrere Blätter geschrieben werden, wenn es in allen oder mehreren Klassen gebraucht wird. Hinweise etwa wie ,,s. Obertertia” sind unbedingt zu vermeiden, die kleine Schreibarbeit wird sich bei Andrang gut bezahlt machen. Diese Kartonblätter sind also auswechselbar, Aenderungen mithin leicht möglich, ein festgebundenes Buch würde in recht kurzer Zeit unübersichtlich werden. Diese kleinen Oktavschnellhefter (man kann sie auf ein noch kleineres Format beschneiden) werden an einem geeigneten Orte so befestigt, daß sie wohl sehr bequem eingesehen, aber nicht fortgenommen werden können. Ist Entfernen möglich, dann ist ständiges Suchen sicherlich die Folge und der Zweck verfehlt. Weniger gängige Hefte erhalten einen Schutzdeckel aus Pappe, um Staub abzuhalten und die bleichende Wirkung unmittelbaren Sonnenlichtes abzuschwächen. Die oben angegebene Ordnung würde sich aber für einzelne Hefte aus Buchführungsmappen für kaufmännische und gewerb liche Schulen nicht eignen, da der Platzbedarf im Verhältnis zu dem überhaupt möglichen Umsatz viel zu groß wäre. Diese Art Hefte können senkrecht gestellt werden, am besten so, daß sie auf der langen Seite, nicht dem Rücken stehen. Zwischen jede Sorte kommt ein kräftiges Kartonstück, ebenso breit wie die Hefte, aber etwa 3 cm länger. Dieser vom überstehende Teil erhält Notizen über Preis, Verwendungszweck, Titel usw. der betreffenden Heftsorte. Zu schneller Unterscheidung wäre es vielleicht angebracht, diesen überstehenden Teil mit verschieden farbigem Papier zu bekleben, so daß Hefte für einfache oder doppelte kaufmännische Buchführung schon weithin von solchen für gewerbliche Zwecke unterschieden werden können. Aber diese Art Aufbewahrung ist nur zu empfehlen, wenn eine Heftsorte großen Formats in Frage kommt, die recht wenig verlangt wird und mithin im Verhältnis zu ihrem Umsatz großen Platz beansprucht. Foitsetzung folgt. Uebermäßige Preissteigerung] Zu der Auslegung der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 betr. übermäßige Preissteigerung gab die Kommission des Deutschen Handelstages betr. Kleinhandel am 28. August 1916 folgende Er klärung ab, in der die kaufmännische Anschauungsweise, wie sie unter anderem von der Kieler Handelskammer in den von ihr ab gegebenen zahlreichen Gutachten stets vertreten ist, zum Ausdruck gelangt: Die Kommission des Deutschen Handelstages betr. Klein handel spricht sich in Uebereinstimmung mit dem Ausschuß des Deutschen Handelstages dahin aus, daß ein Preis niemals als unzu lässig und strafbar angesehen werden dürfte, der sich in den Grenzen des Marktpreises hält. Eine Beurteilung der Angemessenheit der Preise vorwiegend auf der Grundlage der Gestehungskosten wider spricht kaufmännischen Gewohnheiten und Bedürfnissen. Insoweit von amtlichen Stellen gleichwohl auch weiterhin während des Krieges an einer solchen Beurteilung festgehalten werden sollte, ist zum wenigsten die Innehaltung folgender Richtlinien zu fordern: Dem Kaufmann muß gestattet werden, bei Verschiedenheit der Einstands preise für Waren gleicher Art von Durchschnittspreisen auszugehen. Die Geschäftsunkosten dürfen nach Maßgabe ihrer jetzigen tatsäch lichen Höhe und im Verhältnis zur jetzigen Größe des Umsatzes zn- geschlagen werden. Zu den Geschäftsunkosten gehört auch eine dem Geldmarkt entsprechende Verzinsung des im Geschäft angelegten eigenen oder fremden Kapitals und erforderlichenfalls eine an gemessene Risikoprämie. Im übrigen ist dem Kaufmann der zahlen mäßig gleiche reine Nutzen wie im Frieden zuzubilligen. Die Ent scheidung darüber, ob der Kaufmann sich mit seiner Preisforderung in den Grenzen dieser Richtlinien gehalten hat, darf nicht ohne An hörung von berufenen Sachkennern seines Geschäftszweiges er folgen. Ohne solche Anhörung sollte auch keinerlei Vorverfahren wegen übermäßigen Gewinns eingeleitet werden. (Mitteilung der Handelskammer zu Kiel) Geschmuggelte Tintenstifte Die „Vossische Zeitung” meldet aus Bern: „In St. Claude-sur- Bienne stehen gegenwärtig 11 Personen vor Gericht unter der An klage, verbotenen Handel mit Deutschland getrieben zu haben. Die Anklage stützt sich darauf, daß eine Zollbehörde im französischen Jura in einem anscheinend mit Aepfeln beladenen Eisenbahnwagen 9200 kg Blaustifte entdeckt hat. Der als Sachverständiger ver nommene französische Bleistiftfabrikant Gilbert stellte fest, daß die Blaustifte nur in Deutschland hergestellt worden sein können. In folge der langen Dauer des Krieges seien Blaustifte in Frankreich sehr selten und so teuer geworden, daß der Schmuggel, wenn er geglückt wäre, sehr viel Geld eingebracht hätte“. Es dürfte sich hier nicht um Blaustifte sondern um Tintenstifte handeln. Wunderkerzen Ich habe einen größeren Posten sogenannter Wunderkerzen in meinem Geschäfte lagernd, welche — wahrscheinlich durch Feuch tigkeit — insofern unbrauchbar geworden sind, als sie fast garnicht mehr brennen. Gibt es ein Mittel und welches, um diese Kerzen wieder brauchbar zu machen ? X. Die über dem Metalldraht befindliche Schicht, die mit einem Streichholz angezündet, unter Funkensprühen abbrennt, ist offenbar im Laufe der Zeit feucht geworden. Die Wunderkerze brennt deshalb wie wir durch Versuch festgestellt haben, erst an. nachdem das Streichholz geraume Zeit darunter gehalten wird. Wahrscheinlich muß erst die überschüssige Feuchtigkeit ver trieben werden, bevor die Kerze richtig brennt. Wahrscheinlich würde das Dörren der Wunderkerzen bei einer Temperatur von etwa 120—140° C. (Backofen-Wärme) die überschüssige Feuch tigkeit vertreiben. Wenn man die Kerzen dann trocken lagert, werden sie wieder längere Zeit leicht brennbar bleiben.