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Nr. 76/1916 PAPIER-ZEITUNG 1465 Vergütung für den entlassenen Agenten Ich bin Ende dieses Jahres zum Militär eingerückt. Bis dahin reiste ich für eine Tütenfabrik gegen Provision. Mein Verhältnis hat die Firma in einem späteren Brief (Anfang August) an mich in aller Form gelöst, und ich war auch mit der Lösung einverstanden. Im Juli, also vor meiner Einrückung, lia.be ich bei zwei Großfirmen, bei denen ich auch früher für die Tütenfabrik Geschäfte machte, die ich selbst ohne andere Mitwirkung als Kunde gewonnen hatte, Angebote abgegeben. Damals kennten die Firmen keine Bestellung erteilen, da die Behörden infolge Mangels an Stoffen die Herstellung der Ware für Heereszwecke einstellen ließen. Jetzt ist anscheinend diese wieder gestattet, denn beide Firmen haben die Aufträge er teilt. Ohne meine frühere Tätigkeit, die mich Zeit und Geld kostete (Spesen bezog ich keine), wären die Aufträge nicht eingegangen. Die Tütenfabrik hat die beiden Firmen durch ihren Buchhalter besuchen lassen, es ist aber anzunehmen, daß die Aufträge auch ohne dessen Besuch eingegangen wären. Habe ich rechtlichen Anspruch auf die Provision aus den Geschäften ?. Ich bin der Meinung, daß mir diese zusteht. Anders wäre es, wenn es sich um neue Anfragen handelte, bei denen ich nicht mitge wirkt hätte. — Die Klischees, die bei einer Firma zum Druck der Beutel benutzt werden, sind mein Eigentum, sie wurden früher bei einer kleineren Lieferung für die Firma angefertigt und an meiner Provision gekürzt. Landsturmtnann Nach § 88 HGB. gebührt dem Agenten mangels anderer Abrede Provision für jedes zur Ausführung gelangte Geschäft, welches durch seine Tätigkeit zustande gekommen ist. Am Zustandekommen der hier in Frage stehenden Geschäfte hat Fragesteller offenbar mitgewirkt, jedoch sind sie nicht durch seine Tätigkeit allein sondern unter Mitwirkung seines Nachfolgers oder eines Angestellten des Geschäftsherrn zustande gekommen. Demnach gebührt dem Fragesteller unseres Erachtens ein Teil der Provision, die er sonst von ähnlichen Geschäften erhalten hat. Bierfilz-Abschluß Eine Brauerei erteilte mir am 5. Mai 1915 folgenden schrift lichen Auftrag: Ich bestelle hiermit 500 000 Bierglasuntersetzer in Stärke 4 zu .. M. .. Pf. für 1000 Stück zum Abruf nach Bedarf. Von diesem Auf trag rief die Bestellerin am 5. Mai 1915 etwa 25 000 ab; am 2. Juni 1915 wiederum etwa 25 000 und am 6. Dezember 1915 nochmals 25 000. Dann blieben die, auch bei früheren Abschlüssen in regelmäßigen Zeitabschnitten erfolgenden Abrufe lange Zeit aus. Daher schrieb ich am 19. April 1916: „Bei Durchsicht meines Lagers finde ich 43 000 versandfertige Bierfilze Ihrer werten Firma. Da Sie schon ungewöhnlich lange nichts mehr abgerufen haben, darf ich Ihnen diese wohl zusenden. Am 5. Juni 1916 rief daraufhin die Firma wieder 25 000 ab. Als ich diesen letzten Posten am 5. Juni 1916 berechnete, bat i, h angesichts der gewaltigen Teuerung seit Abschlußtätigung um angemessene Zulage für den Rest des Abschlusses mit der Begrün dung, daß Bierfilzpappen inzwischen auf das 21/2 fache des früheren Preises gestiegen seien. Die Brauerei behairt aber auf Weiterliefe rung des Abschluß-Restes zu vereinbarten Bedingungen. Ich schrieb ihr darauf am 29. Juli 1916, daß meiner Auffassung nach eine Lie- ferungsveipflichtung meinerseits zu vereinbarten Bedingungen sich nur auf 1 Jahr erstrecke. Am 4. August 1916 betont die Brauerei unter anderem, daß sie „auf Abruf nach Bedarf“ gekauft habe; also nicht innerhalb Jahresfrist. Am 5. August 1916 rechnete ich der Brauerei vor, daß sie unter Beibehaltung der bisherigen Abruf-Zeiten und Mengen eine Abnahmezeit von mehr als 10 Jahren in Anspruch nehmen würde. Trotz alledem beharrt die Brauerei auf ihrem Standpunkt, Wie weit gehen in vorliegendem Falle meine Pflichten. Ich möchte unter keinen Umständen gegen diese verstoßen, auch wenn mir dadurch ein erheblicher Schaden entstände. Bei dem Abschlußpreis der Bierfilze komme ich etwa auf den halben Preis der Rohpappe. Dabei sind Farben, Firnis usw. sehr gestiegen. Pappen- und Bierfilz-Fabrik Da auf Abruf nach Bedarf gekauft wurde, und in den ersten Monaten des Abschlußlaufes je 25 000 Stück bestellt wurden, ohne daß Fragesteller diese Menge als zu gering beanstandete, ist anzunehmen, daß beim Vertragsabschluß beide Teile eine Abnahme von etwa 25 000 Stück monatlich ins Auge faßten. Danach wäre dieser Abschluß ungefähr in zwei Jahren erledigt worden, vorher dürfte also Fragesteller dem Käufer den Abschluß nicht als abgelaufen streichen. Dagegen kann Fragesteller darauf bestehen, daß die Bierfilze in regelmäßigen Mengen abgenommen werden, und wenn der Käufer mit der Abnahme im Verzug ist, ihm eine angemessene Nachfrist für die Abnahme der Monats menge stellen, und falls diese nicht abgenommen wird, die Mo natsmenge jeweils vom Abschluß streichen. Der Ausdruck „Abruf nach Bedarf” gibt nämlich dem Käufer nicht das Recht, den Abruf nach seinem Willen beliebig auszudehnen, vielmehr muß er in angemessener Zeit die abgeschlossene Menge abrufen. Besonders gilt dies in der Kriegszeit, wo die Preise und Markt bedingungen sich oft sprungweise bedeutend ändern, also dem Verkäufer nicht zugemutet werden kann, Waren über Gebühr lang aufzustapeln, die er an andere zu erheblich besserem Preise verkaufen könnte. Zur Erhöhung des Abschlußpreises im Laufe des Schlusses ist Fragesteller nach der Rechtsprechung der obersten Gerichte trotz der gewaltigen Erhöhung des Marktpreises un seres Erachtens nicht berechtigt. Aus den typographischen Gesellschaften München. Typographische Gesellschaft. Nach einmonatiger Ferienpause fand am Samstag, 2. September, abends 8 Uhr, im Ver einslokal, die erste Monatsversammlung im Winterhalbjahre statt. Die Einladung hierzu erging an die Mitglieder mittels eines technisch gut gelungenen Rundschreibens, hervorgegangen aus der Buch- und Kunstdruckerei vorm. G. J. Manz A.-G. Der gesteigerte Mann schaftsbedarf zum Heeresdienst forderte bis jetzt 470 Mitglieder oder 70 v. H. der Gesamtmitgliederzahl, es verbleiben noch 200 Mitglieder. Unter anderen waren eine Anzahl Feldpostkarten und eine Kriegszeitung eingelaufen. Ehrende Worte widmete der Vorsitzende unserem am 26. Juli im Landaufenthalte Oberammergau verstorbenen außerordentlichen Mitgliede, Herrn Buchdruckerei besitzer Franz Xaver Seitz, in ihm verliert die Gesellschaft einen allzeit eifrigen Förderer unserer Bestrebungen. Aufgenommen -wur den vier neue Mitglieder. Hierauf sprach Herr Karl Diller über: „Den Einfluß der Kultur auf die Gesundheit des Menschen“. In historischer Reihenfolge, von den alten Aegyptern angefangen bis auf unsere Zeit schilderte er die gesundheitlichen Maßnahmen und deren Wirkungsweise auf die Bevölkerungsschichten. Er schilderte aber auch die Vernachlässigung der Reinlichkeit und deren furchtbare Folgeerscheinungen im Mittelalter. Seit etwa der Mitte des vorigen Jahrhunderts erfreuen wir uns einer zunehmenden Ausgestaltung der Hygiene dank unseres Kulturaufschwunges, obwohl, hervorgeru fen durch die immer mehr zunehmenden maschinellen Fortschritte und nicht zuletzt durch gesteigerte Genußsucht, die Nervosität zunimmt. Für seine Ausführungen erntete Redner wohlverdienten Dank der Anwesenden. Ausgestellt war eine Rundsendung der V. d. D. T. G. „Fünfzig Jahre Buchdruck“. Hierzu verlas der Vor sitzende ein beigefügtes Referat und besprach eine größere Zahl der ausgestellten Blätter. Die Ausstellung, in der sich so recht das wechselvolle Bild technischer Auffassung der verschiedenen Stilarten widerspiegelte, fand allseitiges Interesse. Mit der Mitteilung, daß am Sonntag, 17. September, wiederum eine Führung im Deutschen Museum stattfindet und Aufruf zu regem Besuche der Vereinsver anstaltungen, erreichte die Versammlung ihr Ende. H. ^Schriftprobe. Die Buch- und Kunstdruckerei von Erich Spandel in Nürnberg hat während der Kriegszeit die Schrift probe ihres gesamten Materials fertiggestellt und kürzlich heraus gegeben. Es ist ein starkes Oktavbuch von mehr als zweihundert Seiten in vorzüglicher Ausstattung, welches sehr viel gutes und modernes Schrift- und Schmuckmaterial in übersichtlicher Form zeigt. Büchertisch Gleich’s Karte vom Grunewald. Fünffarbig. Maßstab 1 : 22000. Von IV. Gleich, Kartographische Anstalt und Verlag in Berlin-Steglitz, Mommsenstraße 39. Preis 60 Pf. Die Karte ist genau durchgearbeitet, sie enthält sämtliche Straßennamen der angrenzenden Vororte und reicht von Spandau bis Wannsee. Entbehrliche Fremdwörter und ihre Verdeutschung. Von Karl Schubert. Verbreitet durch die Treibriemenfabrik Conrad Scholtz A.-G. in Hamburg- Barmbeck. Es gibt heutzutage im gewerblichen und kaufmännischen Leben eine sehr große Zahl von Fremdwörtern, die sich durch gute deutsche Worte ersetzen lassen. Das vorliegende Werkchen verfolgt den Zweck, an der Beseitigung der Fremdwörter mitzuhelfen. Es bringt nach dem Abc geordnet die gebräuchlichen Fremdwörter und setzt eine empfehlenswerte Verdeutschung bei. Bei vieldeutigen Fremdwör tern werden eine Reihe sinngemäßer Verdeutschungen gegeben, so für „Interesse“ 26 deutsche Redewendungen. Diejenigen Fremd wörter, die sich bisher nicht gut verdeutschen ließen, sind schräg gedruckt. Es wäre empfehlenswert, bei einem Neudruck für die Fremdwörter die Schreibung zu wählen, unter der sie üblich sind, z. B. Salär und nicht salaire, intakt und nicht intact. Das 143 kleine Seiten enthaltende Taschen-Büchlein wird auf Verlangen kostenlos abgegeben. Es enthält zum Schluß eine Tafel, aus der man die Leistung von Treibriemen verschiedener Breite und Dicke bei ver schiedenen Geschwindigkeiten ersehen kann.