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Verband Deutscher Papier- und Schreibwaren händler, E. V. Sitz Würzburg Dem Bericht darüber im ,,Papierhändler“ entnehmen wir: Bei Gelegenheit der Leipziger Messe tagte am 28. August der Vorstand des Verbandes unter Vorsitz des Herrn Braunwarth, Würz burg, in Leipzig. Man beschloß, sich notgedrungen mit direktem Verkauf von Spielkarten einverstanden erklären zu wollen, wenn die Fabrikanten den Händlern angemesseneren Rabatt einräumen. Verhandlungen mit Farbband-Fabrikanten und -Großabnehmern scheiterten an der ablehnenden Haltung gewisser Fabrikanten gegen über der Verpflichtung, nur an Händler zu liefern. Die Firma A. W. Faber hat sich bereit erklärt, ihre Abnehmer zur Innehaltung des Niedrigstpreises zu verpflichten. Die Aktien gesellschaft Johann Faber verschob eine Stellungnahme zu dieser Frage bis nach dem Kriege. Die Aufforderung der Briefordner- Konvention, mit ihr zusam menzuarbeiten, wurde abgelehnt. Der Prozeß gegen die Treurabatt-Konvention schwebt noch. Eine Anregung des Deutschen Pepiervereins zur Schaffung einer Zentrale der Händlerverbände wird in Uebereinstimmung mit anderen Verbänden abgelehnt, da der deutsche Papierverein zum großen Teile aus Fabrikanten bestehe, und auch der Deutsche Fach verband der Büro-Industrie von einer Mitwirkung um deswillen absehe, weil er kein Händlerverband im eigentlichen Sinne des Wortes sei. Bei Besprechung der Preiserhöhungen kam man zu dem Be schlusse, den Verbandsmitgliedern sowie der gesamten Händlerschaft dringend zu empfehlen, von allen Fabrikanten, welche auf alte Preis notierungen neue Zettel aufkleben, zu verlangen, daß sie auf diesen Zetteln ihre Firma oder Fabrikmarke anbringen. Dies sei notwendig, weil sonst die Käufer glauben, daß diese Zettel vom Papierhändler aufgeklebt werden und darüber ungehalten sind, besonders dann, wenn mehrere Zettel übereinander geklebt sind, was vielfach vor gekommen ist. Mehrere Fabrikanten seien diesbezüglichen Wünschen entgegengekommen • Auf baldige Verschmelzung des Würzburger Verbandes mit dem Zentralverbande der Papier- und Schreibwarenhändler e. V., Sitz Berlin, sei begründete Aussicht vorhanden. Der Vorstandsitzung folgte eine Besprechung des Verbands vorstandes mit mehreren Fabrikanten sowie einer Großhandels firma. Der Verbandsvorsitzende machte die Mitteilung, daß über gemeinsamen Einkauf eine Rundfrage bei Fabrikanten darüber statt gefunden habe, welche Vergünstigungen sie den Mitgliedern gewähren wurden. Die meisten Antworten betonen, daß man die jetzige Zeit zur Inangriffnahme einleitender Maßnahmen für ungeeignet halte. Die Mehrehit der Anwesenden schloß sich dieser Auffassung an. Mehrere Herren betonten, daß bei Verwirklichung des Planes der Großhandel vom Mitbewerb nicht ausgeschlossen werden dürfe. Es wurde beschlossen, das Endergebnis der Sache einstweilen ruhen zu lassen. Kriegstinte für leimschwache Papiere . Zu Nr. 72 S. 1374 Es gibt zurzeit noch keine Tinten, die in ihrer Einwirkung auf leimschwache Papiere besser sind als die bisher üblichen Schultinten. Ich hatte Gelegenheit, 6 verschiedene Tinten, die mir von drei der angesehensten Tintenfabriken als Kriegstinte für leimschwaches Papier angeboten waren, zu prüfen. Für meine Versuche verwendete ich erstens holzfreies Schreibpapier, das zur Verarbeitung zu Schul schreibheften bestimmt war, zweitens leicht holzhaltiges geleimtes Druckpapier und drittens gewöhnliches satiniert Druck. Bei allen drei Papieren erhielt ich das gleiche Ergebnis: Beim Schreiben er scheint die Kriegstinte dünnflüssiger, läuft aber auf dem gewöhn lichen satinierten Druckpapier genau so aus wie die alte Schultinte und schlägt bei den anderen beiden Papieren ebenso schnell durch. Bei dem holzfreien Schulbuchpapier waren selbstverständlich stärkere Striche sowohl von der neuen als auch von der alten Tintenart er forderlich, bis sie sich auf der Rückseite des Papiers bemerkbar machten. Die gemachten Schriftproben sandte ich den Tintenfabriken zur Ansicht zu. Zwei äußerten sich überhaupt nicht dazu, erkannten also die Unvollkommenheit der Kriegstinte durch ihr Stillschweigen an. Auch die dritte Fabrik bestritt meine Behauptung, daß die bis jetzt auf den Markt gebrachten ,,Kriegstinten“ nicht die versproche nen Eigenschaften haben, nicht, sandte mir aber eine neue Tinte, die besser sein sollte. Aber schon die von der Fabrik beigefügten Schriftproben zeigten keinen Unterschied und keine Besserung gegenüber meinen Versuchen. Allen Händlern möchte ich also dringend raten, die angebotene: Ware genau zu prüfen, bevor sie sich eine der neuen Tinten auf Lager legen. Die Bestrebeüngen zur Einführung der neuen Kriegstinte und die Reklame, die schon jetzt für das noch unvollkommene Fabrikat gemacht werden, sind aber auch eine Gefahr für die Papierindustrie, denn gar zu leicht wird bei den Verbrauchern die Meinung auftreten, daß die Papierfabrikanten schuld seien, wenn die Papiere trotz der Benutzung von Kriegstinte nicht schreibfähig sind. Dann wird es heißen: die vom Unterrichtsminister empfohlene Kriegstinte ist gut, aber das Papier taugt jetzt garnichts mehr. Es ist ja wahrscheinlich, daß infolge des Harzmangels die Lei mung der Schreibpapiere und damit deren Schreibfähigkeit immer schlechter wird, aber diesem Mangel sollte man nicht damit begegnen, daß man behauptet, dem Uebel durch eine neue Tinte abhelfen zu können, solange diese Tinte noch unvollkommen ist. Durch zu frühes Anpreisen ihrer noch unvollkommenen Ware könnenn die Tintenfabriken ihre Abnehmer leicht schädigen und sich selbst viele Unannehmlichkeiten bereiten. X. Rechnungs-Auszug auf Postkarte Wir überreichen Ihnen inliegend einen Briefwechsel mit der Papierhandlung X in A, und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns einiges Material geben könnten, damit wir dem Kunden entsprechend zu antworten in der Lage sind. Es ist uns bekannt, daß in letzten Monaten von Seiten unserer Reichsbehörden allgemeine Mahnungen an die Papier verbrauchen den Behörden, Schulen, Büros usw. ergangen sind, um im Reichs interesse äußerste Sparsamkeit im Papierverbrauch zu erreichen. Ferner dürfte Herm X nicht bekannt sein, daß auch der augen blickliche Personalmangel und die Mehrbelastung des Handels durch die erhöhten Postgebühren Sparsamkeit in der Erledigung aller schematischen Büroarbeiten und Mitteilungen jedem Kaufmann zur dringenden Pflicht machen. Wir haben bei einem laufenden Ausgang von 3000—5000 monatlichen Auszügen, die wir durchweg in der Form des inliegenden Vordruckes erledigen, noch von keiner Seite Anstand gehabt. Vielleicht eignet sich die Angelegenheit auch für Erörterung in Ihrer Zeitschrift. Kunstverlag. Die Papierhandlung sandte, nachdem sie einen gedruckten Rechnungsauszug von dem Kunstverlag erhalten hatte, den darauf angegebenen Betrag ein und schrieb auf den Abschnitt der Zahl karte „ich bitte, mich weder schriftlich noch sonstwie belästigen zu wollen”. Auf die höfliche Erkundigung des Kunstverlages nach dem Grund dieser schroffen Abweisung erwidert die Papier handlung, sie sei nicht gewöhnt, auf offener Karte gemahnt zu werden. Unseres Erachtens liegt da eine ungerechtfertigte Emp findlichkeit der Papierhandlung vor. Wir finden in der Ueber- sendung von Rechnungsauszügen auf offener Postkarte nichts, was den Kaufmann beleidigen könnte, und wahrscheinlich wird man sich jetzt nach der starken Verteuerung der Briefgebühr daran gewöhnen, vieles gedruckt und offen zu versenden, wozu bisher verschlossene Briefumschläge genommen wurden. Preiserhöhung für Lagerware Zu Nr. 70 S. 1327. Aus Luxemburg. Wie stellt sich der Fall, wenn während der Kriegszeit Ware zugekauft worden ist, was wohl in jedem Papiergeschäft für fast alle Artikel der Fall sein wird ? Ist es dann nicht nur selbstverständlich sondern auch voll berechtigt, daß alle Waren der gleichen Gattung, also auch die auf Lager befindlichen und vielleicht schon vor dem Krieg gekauften, auf Grund der neuen, wesentlich höheren Einkaufs preise verkauft werden ? Trennung wäre wohl oft nicht leicht durch führbar, auch muß damit gerechnet werden, daß nach dem Kriege der umgekehrte Fall eintreten wird, also teurer gekaufte Ware billiger verkauft werden muß. ' Schreibwaren-Händler. Die von unserm rechtskundigen Mitarbeiter ausgeführten Kechtsgrundsätze in bezug auf diese Frage ändern sich unseres Erachtens nicht, wenn Ware zugekauft worden ist. Ob diese Rechtsgrundsätze aber auch für Luxemburg gelten, richtet sich nach den dortigen Gesetzen, die wir nicht kennen.