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‘-Zeitun FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm ( 1 / 4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 10 v. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13, „ . 20 . » 26 , , , 30 , 62 , , , 40 , 104 ... 50 . Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel 41. Jahrg. Berlin, Donnerstag, 14. September 1916 Nr. 74 Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter pnbrssel und Verviers) Bulganien 4 Frank 15 Cts! Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller •e Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auT einen Monat (In Deutschland für 67 PI.) oder aul zwei Monate (in Deutschland Tür 1 M. 34 Pf.) entgegen. I N H Papieifabrikation und Großhandel: Verkehr mit Harz 1409 Deutscher Papiergroßhändler-Verband . . , 1410 Sonnenblumen-Stngel als Papierrohstoff? , 1410 Alkohol aus Sulfitablauge . . ... 1411 Kleine Mitteilungen . . ■ - . 1411 Skonto bei Tauschgeschäften (Schiedsprucb) 1411 Papier Verarbeitung, Buchgewerbe Verbotene u. zensurptlicbtige Zeitungsanzeigen 1413 Kleine Mitteilungen ...1413 Berliner Typographische Gesellschaft . , 1413 Arbeitsnachweis des Verbandes Deutscher Steindruckereibesitzer . 1414 Uebersicht über die Papierpreise ..... 1415 Bucheinband-Ausstellung ....... 1415 ALT Schreibwaren-Handel: Verband Deutscher Papier- und Schreib waren- händler, E. V ..... 1417 Kriegstinte für leimschwache Papiere , , , 1417 Rechnungs-Auszug auf Postkarte .... 1417 Preiserhöhung für Lagerware 1417 Schreibgeräte-Ausstellung in Berlin .... 1418 Lehrmittel zum Schreiben Probenschau . . ... 1418 Geschäfts-Nachrichten , 142 Die neue Kriegsanleihe ...*•■...113 Briefkasten . . , 142 Wir bitten unsere Leser, unser Blatt für das Vierteljahr Oktober—Dezember 1916 vor Ende September am Schalter ihres Postamtes neu zu bestellen. Auch die Briefträger sind verpflichtet, Bestellungen anzunehmen Die vierteljährliche Bezugsgebühr beträgt dann Zwei Mark gegen 6 M. bei Bezug unter Streifband. Das vierteljährliche Post-Bestellgeld beträgt 18 Pf. Bei Nachbestellung muß für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Postamt und Briefträger nehmen auch Bestellungen für den Monatoktober zum" Preise von5672Pf._an. Verlag der Papier-Zeitung, Berlin SW 11 Verkehr mit Harz Zur Ergänzung unserer Mitteilung über „Beschlagnahme von Rohharz“ in Nr. 73 S. 1402 entnehmen wir dem „Reichs anzeiger“ vom 9. September folgendes: Aiis/iilirutigsbestimmu ngen zu der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1002.) Vom 7. September 1916. Auf Grund des § 3 der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1002) wird bestimmt: § 1. Wer mit Beginn des 10. September 1916 Rohharz jeder Art, das sich zur Herstellung von Kolophonium eignet, insbesondere Fichten-, Kiefern-, Lärchen- oder Tannenharz, oder Kolophonium (Fertigharz), hergestellt aus Rohharz vorbezeichneter Art, im Ge wahrsam hat, ist verpflichtet, die Bestände getrennt nach Eigentümer und Arten in handelsüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge des Eigentümers und des Lagerungsorts und unter Beifügung einer versiegelten Probe dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, bis zum 20. September 1916 anzuzeigen. Mengen, die sich mit Beginn des 10. September 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger anzuzeigen. Wer Rohharz jeder Art, das sich zur Herstellung von Kolopho nium eignet, insbesondere Fichten-, Kiefern-, Lärchen- oder Tannen harz gewinnt, hat dem Kriegsausschusse die im Vormonat ange fallene Menge bis zum 10. jedes Monats anzuzeigen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen sind. § 2. Der Kriegsausschuß hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige zu erklären, ob er die Ware übernehmen will. Geht binnen drei Wochen nach Absendung des Angebots eine Erklärung nicht ein, oder erklärt der Kriegsausschuß, daß er die Ware nicht übernehmen will, so erlischt die Lieferungspflicht. Erklärt der Kriegs - ausschuß, die angebotene Ware übernehmen zu wollen, so' ist sie auf sein Verlangen an die von ihm aufgegebene Adresse zu verladen.