Volltext Seite (XML)
Geschäftspapiere Nach den neuen Postbestimmungen sollen Geschäftspapiere das frühere Porto kosten. Unter Geschäftspapieren verstehe ich mechanisch vervielfältigte, für den Geschäftsgebrauch bestimmte Vordrucke, die das Schreibwesen durch die Vervielfältigung er sparen sollen. Ich erhalte heute eine mit Tinte geschriebene Rechnung, die als Geschäftspapier bezeichnet in einem offenen Briefumschlag gesandt wurde und mit 10 Pf. frankiert war. War die Frankierung richtig? Was versteht die Reichspost unter Geschäftspapieren?—M. Nach der Postordnung für das Deutsche Reich (Gesetz vom 28. Oktober 1871) sind Geschäftspapiere im inneren Ver kehr Deutschlands und im Verkehr mit den deutschen Schutz gebieten- und mit .Oesterreich-Ungarn einschließlich Bosnien und Herzegowina gegen ermäßigte Taxe nicht zulässig, sondern als Brief oder Paket zu versenden. Was die Postordnung unter Geschäftspapieren versteht, ist darin deutlich auseinander gesetzt: es sind im wesentlichen Schriftstücke, die zwar ge schrieben sind aber nicht die Eigenschaft eines eigentlichen oder persönlichen Briefes tragen. Rechnungen dürfen zwar Drucksachen beigelegt werden, ohne daß dadurch die Post gebühr steigt; wenn sie jedoch für sich versandt werden, so gelten sie als Briefe und müssen entsprechend frei gemacht werden. Laden-Hüter (Aus einer Zuschrift an die ,,Monatlichen Nachrichten“ von König & Ebhardt) Es gibt Geschäfte, die fast altertümlich erscheinen. Aus allen Schubfächern und Schaukästen, aus allen Schränken und Regalen blicken sie dem Eingeweihten entgegen, die verstaubten, vergilbten und zerstoßenen Raritäten, die glauben, durch ihr Alter Gerechtsame erworben zu haben und den besten Platz in dem meist beschränkten Verkaufsraum beanspruchen. Für die neue Ware, die den Käufer lockt, die dem Geschäftsräume das zeitgemäße Gepräge gibt, ist kein Platz frei. Die täglichen Gebrauchsgegenstände, die in den Ver kaufskasten nur in beschränkter Anzahl Aufnahme finden können, erfordern aber den Stapelplatz in der Nähe, damit der eilige Käufer sofort bedient werden kann. Solche Stapelplätze dürfen also nicht den Ladenhütern überlassen werden. In die Schaufenster, Kasten und Regale gehören nur lockende, neue und zeitgemäße Gegenstände. Das Ergänzungslager für die sogen. Brotartikel ist in die unmittelbare Nähe des Verkaufsraumes zu verlegen. Und nun das Wichtigste: alles Unverkäufliche ist aus dem Laden zu entfernen, und auch im Lager ist Platz für die be gehrteren Gegenstände zu schaffen, damit diese handlich und über sichtlich liegen. Wie entstehen nun Ladenhüter? Oft durch Beschaffung zu großer Posten, um vielleicht etwas billiger einkaufen zu können, dann durch mangelahfte Auswahl der Bezugsquellen, meistens aber durch den Einkauf an verschiedenen Stellen. Die Erfahrung zeigt, daß der fortgeschrittene Kaufmann möglichst die Zahl der Lieferanten für jede Warengattung zu verkleinern sucht. Es kommen durch Ausdehnung des Geschäftes schon von selbst genug neue Lieferanten hinzu. Der weniger fachkundige und weniger umsichtige Händler glaubt seinen Vorteil einzig und allein darin zu finden, daß er jedem niedrigsten Angebote den Vorzug gibt. Damit ist aber meistens, abgesehen von der Verschlechterung dei Ware, der Fehler verbunden, daß der Käufer nie den altgewohnten Gegenstand, sondern bald dieses, bald jenes Erzeugnis bekommt. Dies sollte aber bis herunter zum kleinsten Gegenstand vermieden werden Manchmal ist für ein und dieselbe Warengattung, die bei ein oder zwei leistungsfähigen Firmen gekauft werden könnte, eine ganze Anzahl von Lieferanten in Anspruch genommen, woraus sich bei Nachbestellungen und beim Verrechnen große Schwierig keiten ergeben Haben sich Ladenhüter von Gebrauchsgegegenständen an sammelt, so nehme man einen Massenausverkauf vor; bringe zu einem geeigneten Zeitpunkt den ganzen Vorrat in den Laden, stelle große Stöße zur Reklame in das Schaufenster und nun heraus mit dem Ballast zu jedem Preise. Hat sich ein einzelner teurer Gegen stand als unverkäuflich gezeigt, so bringe man ihn ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt an den auffälligsten Platz in den Laden und versuche ihn für jeden Preis so schnell wie möglich zu verkaufen. Gelingt es nicht, den Gegenstand nach einiger Zeit abzusetzen, so muß er wieder entfernt werden und nach einigen Monaten erst versucht man es vielleicht von neuem. Die Gewährung einer kleinen Vergütung von dem erzielten Preise für den Angestellten, welcher den Verkauf bewirkt hat, ist vielfach mit Erfolg eingeführt worden. In jedem Geschäft bleibt das kaufende Publikum mehr oder weniger das gleiche und nicht nur in kleinen Orten oder kleinen Geschäften hat es das Publikum bald heraus, welche Gegenstände ihm jahrelang angeboten werden und welche ihm immer wieder aus den Fächern und Regalen entgegenscha.uer. Deshalb muß unverkäufliche Ware vollständig verschwinden aus dem Bereiche des Käufers. Was Weihnachten nicht abzusetzen war, bringe man vielleicht zu Ostern in den Laden. Also, Ladenhüter zu jedem Preis losschlagen! Der Glaube, daß schließlich doch einmal jemand kommen könnte, der wenigstens den Einkaufspreis zahlt, ist falsch. Je länger der Gegenstand liegt, je unansehnlicher wird er und der Kundschaft, wie schon gesagt, immer bekannter und desto niedriger ist das Gebot dafür. Lieber gleich den Preis fordern, der zum Schlüsse doch nur zu erzielen ist, dafür aber Platz geschafft für verkäufliche Ware. Papierblätter-Hefter Maxiuiilian Geßler in Milwaukee, V. St. A., erhielt DRP 291877 auf nachstehend beschriebene Vorrichtung zum Heften von Papierblättern mittels ausgestanzter Zungen. Die ausgestanzten Zungen werden durch einen gleichzeitig gebildeten Schlitz gezogen. Die Vorrichtung ist als Zange ausgebildet. Die Zangenbacke 16 trägt zwei Stanzmesser 20 und 21 von U-förmigem Querschnitt, welche zwei Schnitte der aus Bild 2 ersichtlichen Gestalt herstellen. Die zu diesen Messern gehörigen Matrizen befinden sich in der Platte 22 der anderen Zangenbacken 16. Ein Umbieger 23 ist gelenkig zwischen den Schenkeln des Stanzmessers 20 gelagert und wird durch eine Feder 24 mit seinem hakenförmigen Ende innerhalb des Messers 20 gehalten. Bei der Schließbewegung der Backen kommt der obeie vorstehende Teil des Umbiegers 23 Bild 1 in Berührung mit einem Querstück 25, welches zwischen den Oeffnungen .der Abstreifplatte 19 angeordnet ist. Dadurch wird der Umbieger gedreht, stößt auf die durch das Stanzmesser 20 ausgestanzten Zungen 26 (Bild 2), biegt sie um und stößt sie durch den vom Messer 21 hergestellten Schlitz 27 so weit hindurch, daß die seitlich vorstehenden Enden der Zungen 26 nach Durch gang durch den Schlitz 27 nach außen springen und die Zungen am Rückgang durch den Schlitz hindern. Wenn sich die Backen in die Offenstellung bewegen, wird auch der Umbieger in seine Stellung innerhalb des Stanzmessers 20 durch die Wirkung der Feder 24 zurückgeführt. Die Patentschrift erläutert noch eine etwas geänderte Aus führungsform der Vorrichtung. Der Patent-Anspruch lautet: Vorrichtung zum Heften von Papierblättern mittels ausgestanzter Zungen, • die durch einen gleichzeitig gebildeten Schlitz hindurchgezogen werden, bei welcher die ausgestanzten Zungen durch einen drehbaren Um bieger umgebogen werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Umbieger (23) die Zungen (26) auch durch den hergestellten Schlitz (27) stößt.