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Nr. 71/1916 PAPIER-ZEITUNG 1349 die Schuldbucheintragung möglichst für solche Anleihebesitzer vorgesehen ist, die auf Jahre hinaus an ihrem Besitze festhalten wollen. Das ist bei den Reichsschatzanweisungen nicht ohne weiteres möglich, weil ja, wie wir oben gesehen haben, die Tilgung innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes erfolgt. Obwohl die Eintragung in das Reichsschuldbuch für den Anleiheinhaber ganz besonders große Vorteile mit sich bringt, indem er sich nicht um die Aufbewahrung seines Ver mögens, die Zinsscheinabtrennung usw. zu kümmern braucht, ist. wie gleichfalls schon gesagt, der Zeichnungspreis hier um 20 Pf. niedriger, weil denen, die die Kriegsanleihe als dauernde Kapitalanlage betrachten, ein besonderes Entgegenkommen bewiesen werden soll. Wie bei früheren Zeichnungen, so auch jetzt, hört man zuweilen von einigen Zaghaften die Frage aufwerfen, ob es auch möglich sein werde, das in den Kriegsanleihen angelegte Geld, falls dieses nach dem Friedensschluß für andere Zwecke von dem Eigentümer gebraucht werden sollte, schnell wieder flüssig zu machen. Auf solche Fragen ist zunächst zu erwidern, daß ebenso wie die Darlehnskassen die Beteiligung an der Zeichnung auf die Kriegsanleihe allen denen erleichtern, die sich das Geld zunächst durch die Verpfändung älterer Kriegsanleihen oder anderer Wertpapiere beschaffen wollen, auch auf Jahre hinaus nach der Kriegsbeendigung den Anleiheinhabern von den Darlehnskassen die Möglichkeit zur Lombardierung ihres Be- sitzes zu günstigen Bedingungen gewährt wird. Darüber hinaus aber können wir mitteilen, daß von den maßgebenden Stellen Bedacht darauf genommen werden wird, den Verkauf von Kriegsanleihe nach dem Kriege unter angemessenen Bedingungen zu ermöglichen. Niemand darf zögern bei der Erfüllung seiner vaterländischen Pflicht, jedermann kann überzeugt sein: Es gibt keine bessere Kapitalanlage als die Kriegsanleihe, für deren Sicherheit die Steuerkraft aller Bewohner des Reiches und das Vermögen aller Bundesstaaten haften! Je stärker die finanzielle Rüstung, umso näher ist der end gültige Sieg auf den Schlachtfeldern gerückt. Hoch und niedrig, reich und arm müssen sich dessen bewußt sein, daß die Kräfte Aller dem Vaterlande gehören. Auf zur Zeichnung! Bogenfördervorrichtung John Jackson Palmer in Los Angeles. Californien, wurde DRP 290477 vom 2. Mai 1914 ab in Klasse 15 erteilt auf eine Bogenfördervorrichtung für Falz- und ähnliche Maschinen. Die Erfindung betrifft eine Bogenfördervorrichtung für Falz- und ähnliche Maschinen, bei der die Bogen mittels eines Traghalters in Gestalt eines Stapels hochkant gehalten und einzeln durch eine umlaufende Abstreifrolle, gegen welche die Bogen sich lehnen, nacheinander abgenommen und den Arbeitsteilen der Falzmaschine zugeführt werden. Diese Abstreifrolle wird je nach Wunsch beständig oder unterbrochen angetrieben, und die Einrichtung ist hier derart getroffen, daß, sobald der Bogen stapel im Traghalter zu Ende ist, die Abstreifrolle mit einer am Traghalter angeordneten Halterolle in Eingriff gelangt, wodurch die Abstreifrolle und die Bogenf rdervorrichtung selbst tätig stillgesetzt werden. Zu diesem Zwecke ist die Halterolle an einer Welle befestigt, die beim Eingriff der beiden Rollen in Drehung versetzt wird und mittels eines Daumens einen Hebel oder dergleichen bewegt. Hierdurch wird eine an der Welle der Abstreifrolle den Antrieb auf letztere vermittelnde Kupplung ausgerückt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Lohntarif der dänischen Buchdrucker. Der Buchdruckerverein von Kopenhagen beschloß am 8. August, nachdem in der letzten Zeit Unruhe unter den Typographen geherrscht hatte, die mit der Teuerungszulage von 1915 nicht zufrieden sind, ein neues Ab kommen, das die Löhne bis 28 Kr. in der Woche um 1 (für männ liche Druckereiarbeiter um 2) Kr. erhöht, Löhne von 29—36 Kr. um 2 Kr., von 37—40 Kr. um 1 Kr. Akkordsetzer in Buch- und Akzidenzsetzereien erhalten bis Neujahr, wo der neue Tarif in Kraft tritt, 1,50 Kr. Zulage. Firmen, die in 1916 Zulage gaben, regeln nur die Löhne im Verhältnis, wie oben. Das Abkommen fällt weg, falls die Preishöhe vom 1. August 1914 vor Ablauf des Tarifs wieder eintreten sollte. Ferner wurde ein ständiger Ausschuß von 5 Mitgliedern eingesetzt, der Hilfe bei der Preisstellung gewisser Arbeiten anbieten und Betriebsratschläge geben kann. bg. Dichtungsringe für Patentflaschen Eine Anregung Obwohl die Papierfabrikation zurzeit über keinen Ueberfluß an Rohstoffen verfügt, hat sie doch unseren noch bedrängteren Industriezweigen durch Erzeugen von sogenannten „Ersatz waren” unter die Arme gegriffen. So wurden die Spundläppchen für Lagerfässer durch gekreppte und gejettete Seidenpapier- Dichtungsringe und Putzlappen durch gekrepptes Seidenpapier ersetzt. Beides sind Waren für Bierbrauereien, jedoch hat man die letzteren bisher nach einem höchst dringlichen Ersatz schmachten lassen, obwohl auch hier die Pappenfabrikation eingreifen konnte, nämlich nach einem Ersatz der Gummi dichtungsringe für Bierflaschen, welche in guter gebrauchs fähiger Beschaffenheit kaum noch zu beschaffen sind. Ein Ersatz dieser Gummiringe könnte aber durch ähnlich gestanzte und geschnittene konische Papperinge geschaffen werden und ist auch bereits vor ungefähr einem Jahrzehnt versucht worden. Da hatte ein pensionierter Amtsrichter eine Fabrik gefunden, welche derartige Verschlußringe aus Pappe anfertigte. Diese konnten aber keinen Erfolg erringen, weil sie für den Zweck einer Dichtung völlig unzweckmäßig, nämlich aus harter Pappe hergestellt waren, so daß sich der Verschluß wegen Mangels an Zusammendrückbarkeit nur mit größter Mühe, wenn über haupt, vollziehen ließ und dann doch keine eigentliche Dichtung zu Wege brachte, hauptsächlich auch, weil die Papperinge nicht gefettet waren und somit sich mit Bier antränkten und dieses lecken ließen. Deshalb mußten die Flaschen senkrecht gestellt werden, hatten aber wegen der Härte des Dichtungsringes keinen dichten Verschluß. Mit der Erkenntnis der Mängel dieser Pappringe dürfte es möglich sein, ein zweckentsprechendes Erzeugnis zustande zu bringen, wodurch dem großen Bedarf der heutigen Limonaden- und Flaschenbierfabrikation ein Dienst nicht nur für die gegen wärtige Zeit erwiesen würde. Es mußten sonach Flaschen-Dichtungsringe hergestellt wer den, welche aus weicherem, etwas zusammendrückbarem, also auch etwas porösem Stoff (Pappe oder gekrepptem dickerem Seidenpapier) bestehen und deren Saugkraft durch Fettung aufgehoben worden ist. Wenn es gelungen ist, Spundläppchen für Lagerfässer aus gekrepptem und gefettetem Seidenpapier herzustellen, die tadellos dichten, so sollte es auf dem angedeuteten Wege gelingen, Flaschendichtungsringe für die Patentverschlüsse an Bier- und Limonadenflaschen herzustellen. Dadurch würde der Papier- und Pappenverarbeitung eine neue Ware von größter Absatzfähigkeit überwiesen, welche die Sauberkeit fördern helfen würde, da Papierdichtungsringe nur einmal benützt würden. R. Papier zum Einhüllen von Feuerzündern Gustav Bachler in Wien erhielt Deutsches Patent Nr. 293132 Kl. 10 b auf eine Vorrichtung zur Herstellung von Unterzündern, die ein mit Holzkohle o. dgl. gefülltes und durch Papier zusammen gehaltenes Holzwollpaket bilden. Danach wirkt eine die Kohle aus einem Behälter in bestimmten Mengen entnehmende Vorrichtung mit einem Hohlstempel zusammen, der zunächst eine Mulde in den in einer schließbaren Hohlform befindlichen Holzwollballen ein preßt, sodann die von der Zuteilvorrichtung abgegebene Kohlen füllung in die Mulde leitet und die eingeführte Kohlenfüllung be grenzt, wobei die Hohlform mit Klappen zum Schließen der Hohl form, sowie zum mäßigen Zusammenpressen des Paketes, ferner eine mit einem Fortsatz zum Aufstecken der Papierhülle und am gegen überliegenden Ende mit einem zum Ausstößen des fertigen Unter zünders dienenden Stempel versehen ist. Die Vorrichtung bezweckt, Unterzünder von der beschriebenen Art inter möglichster Vermeidung der Handarbeit derart herzu stellen, daß sie regelmäßige Form und solche Haltbarkeit besitzen, daß das Austreten von Kohle aus ihrer Umhüllung möglichst vermie den ist. Zeichnung und eingehende Beschreibung in der Patenschrift. (Zeitschrift f. angewandte Chemie.) Wasserdichtes Papier J. Kindleberger erhielt englisches Patent auf folgende Art der Herstellung von wasserdichtem Papier: Pergamentpapier wird mit Glycerinlösung getränkt, der Glycerin-Ueberschuß ab gepreßt,. das getränkte Papier während 24 Stunden aufgerollt liegen gelassen und dann durch eine Paraffiniermaschine ge leitet. Fäulniswidrige Stoffe wie Karbolsäure können dem Glycerin zugesetzt werden.