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1342 PAPIER-ZEITUNG Nr. 71/1916 Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Neues Merkblatt für Metalltuch Die Vermittlungsstelle für Bezug und Ausfuhr von Metall tuch hat in der Sitzung vom 18. August beschlossen, sämtliche Betriebe des Papiermachergewerbes durch ein abgeändertes Merkblatt von der durch die zuständigen Reichsstellen verfügten Neureglung für die Verteilung von Metalltuch mit Wirkung vom 1. August 1916 in Kenntnis zu setzen. Sie hat zu diesem Zwecke ein abgeändertes Merkblatt herausgegeben, das wir unseren Mitgliedsfirmen sowie den uns bekannten, dem Verein nicht angehörenden Holzstoff-Fabriken zugestellt haben. Holzstoff-Fabriken, welche das Merkblatt nicht erhalten haben, wollen sich zwecks nachträglicher Zuschickung an die Geschäftsstelle, Dresden-A., Ringstraße 18 III, wenden. Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Dr. Erich Schuchhart, Syndikus Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitgliederverzeichnis S. Nr. .. S Herr Papierchemiker Thormod Lie ist jetzt Sulfit-Ingenieur in der Union Bruk in Skien, Norwegen. Reichsstelle für Druckpapier Bezugnehmend auf die Mitteilung in Nr. 68 Ihres Blattes vom 24. August, betreffend Verkehr mit Druckpapier, bitte ich Sie, mir die Briefaufschrift für die Reichsstelle für Druckpapier bekannt zu geben. Papiermacher Wie in unserer Nr. 63 auf Seite 1173 mitgeteilt ist, sind Zuschriften an die Reichsstelle für Druckpapier nach Berlin C 2. Breite Str. 8-9, zu richten. Abschluß aus 1913 Im August 1913 schlossen wir rund 12 000 kg 25 er graue Pappe zum Kaschieren von Stellplakaten ab zum Preise von .. M. die 100 kg, zur Lieferung in 3 Raten zu 4000 kg. Abnahme bis März 1915, die erste Rate sofort. Bis zum Ausbruch des Krieges hat die Pappenfirma zwei Lieferungen ausgeführt, während die dritte Lieferung bis heute noch nicht erfolgt ist. Da unser Auftraggeber bei Ausbruch des Krieges von uns Stundung in der Abnahme der restlichen Plakate bis nach Friedensschluß erlangt hatte, hatten wir unserseits keine Ursache, die Lieferung der dritten (letzten) Rate anzumahnen. Der Pappenlieferant will gelegentlich betreffs Abnahme der dritten Lieferung nachgefragt haben, worauf ihm das Abkommen mit dem Plakatbesteller mitgeteilt worden sei. Außer dieser angeblichen Nachfrage hat der Pappenlieferant die Abnahme der dritten Lieferung nicht angemahnt. Wir sind der Ueberzeugung, daß der Abschluß vom August 1913 auch heute noch zurecht besteht und somit als unerfüllt zu betrachten ist, während der Pappenlieferant mit der Begründung, daß die Ab nahmefrist überschritten sei, sich vom Abschluß als entbunden betrachtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, daß durch Nicht innehaltung der Abrufsfrist unserseits der Abschluß als still schweigend gelöst zu betrachten sei. Wir bitten um Ihre Ansicht. Lithographische Kunstanstalt Trifft die Angabe des Verkäufers zu, daß Fragesteller ihm das Abkommen mit seinem Besteller mitgeteilt habe, wonach die Plakate, also auch die Pappe dazu, erst nach Friedensschluß zu liefern seien, so berechtigte dies allein den Verkäufer der Pappe, von der Lieferung des Restes zurückzutreten, denn die Zeit des Friedensschlusses ist noch nicht abzusehen, und es kann niemandem zugemutet werden, auf so unbestimmte Zeit hin geschäftliche Maßnahmen zu treffen. Aber auch ab gesehen davon ist die in unserer Nr. 12 abgedruckte Ent scheidung des Oberlandesgerichts in Augsburg „Keine Nach frist im Kriege” sehr zu beachten, wonach es im Kriege bei den häufigen und raschen Preisschwankungen dem Verkäufer nicht zugemutet werden kann, Abrufsware zu liefern, nachdem die festgesetzte Abrufsfrist verstrichen ist. Vielmehr sei anzu nehmen, daß, wenn der Käufer die Frist nicht einhält, er an der Lieferung der Ware kein Interesse mehr habe. Dieses ober landesgerichtliche Urteil steht allerdings in Gegensatz zur bis herigen Rechtsprechung, seine Begründung ist jedoch ein leuchtend und dürfte die künftige Rechtsprechung beeinflussen. Zollfreiheit für Papierholz in Spanien. Außer Holzschliff und Zellstoff (s. Nr. 70 S. 1318) wurde auch Holz für die Papierstoff industrie in Spanien bis auf weiteres vom Einfuhrzoll befreit, bg. Papierstoff aus Zuckerrohr-Preßlingen (Bagasse) Mark W. Marsden in Philadelphia erhielt amerikanisches Patent Nr. 1170487, nachgesucht 1. Februar 1916 auf ein Verfahren zur Behandlung von Bagasse (Zuckerrohr-Abfällen) für die Gewinnung der Faser zu Papiererzeugung. Man habe bisher Bagasse entweder in frischem feuchtem Zustande cder, nachdem sie teilweise in Fäulnis übergegangen war, verwendet. Der Erfinder dagegen läßt die Basse langsam, um Verkohlung oder Verzuckerung zu ver meiden, in einem Ofen, Drehzylinder oder anderer Vorrichtung trocknen. Sie wird dann in gleich lange Stücke von 3 bis 11/2 Zoll geschnitten und ist nun fertig zur Fasergewinnung, kann also für Verschiffung oder Lagerung und spätere Behandlung verpackt werden. Zur Papierstoff-Gewinnung werden die trockenen Schnitzel unter Dampfdruck von 0,7 bis 1,7 at 2—5 Stunden lang gewaschen, bis aller lösliche Stoff entfernt ist, dann mit alkalischer oder Sulfit lösung in einem Kocher unter 2 bis 4 at. Dampfdruck 2—5 Stunden lang erhitzt, um das Lignin zu beseitigen und die Faser in solcher Stärke und Länge abzutrennen, daß sie sich bei der Papierherstellung gut verfilzt. Nach einem Waschen, das alle Spuren des Bades ent fernt, ist der Stoff für den Holländer und nachfolgendes Bleichen fertig. Das Erzeugnis soll sich durch lange, starke, reine und zähe Faser, die sich mit der Zeit nicht verschlechtert, auszeichnen und guten Zeitungspapier-Rohstoff abgeben. Die Faser läßt sich mit andern Fasern für Herstellung verschiedener Papiersorten mischen. bg. Glas-Schutzplatte für Holländertröge Carl Eichhorn in Düsseldorf, Karlstr. 5, nahm am 20. Juli 1916 DRGM Nr. 651298 auf eine „Vorrichtung, um den Sattel in Holländertrögen gegen Abnutzung widerstandsfällig zu machen”. Danach wird in Holländertrögen die der Walze zu gekehrte Fläche des Sattels sehr bald ab genutzt, was mangel haftes Arbeiten des Holländers zur Folge hat. Die neue Anord nung besteht darin, daß die Sattelfläche mit einer dieser angepaßten, genügend starken Glas platte p, die gegebenen falls aus mehreren Teilen bestehen kann, be kleidet ist. Glas sei vermöge seiner Härte und Haltbarkeit zur Bekleidung für die Mahlfläche besonders geeignet. Die Glas platte kann nicht nur m neuen sondern auch in gebrauchten Holländertrögen aller Bauarten angebracht werden. (Wie uns Herr Eichhorn mitteilt, baut er zurzeit eine große Zahl von Holländern nach seinen Erfahrungen um und versieht sie unter anderm mit der oben beschriebenen Glas-Schutzplatte. Schriftleitung) Papierstoffmarkt Stockholm, 23. August 1916 Holzschliff. Für kleine Posten trockenen weißen Schliffes bei sofortiger Lieferung wurde in den letzten Tagen der noch nie da gewesene Preis von 200 Kr. die engl. Tonne (1016 kg) netto fob Göteborg und darüber erzielt. Auch für feuchten Schliff ist die Marktlage günstig; zwar ist die Nachfrage gegenwärtig nicht groß, aber die Lager sind sowohl in den schwedischen wie den norwegischen Fabriken kleiner als seit vielen Jahren, man rechnet daher mit Preissteigerung im Laufe des Herbstes. Zellstoff. Der Sulfitstoffmarkt war in den letzten 4—6 Wochen sehr still mit geringem Umsatz, und Anzeichen für Aenderung sind noch nicht aufgetreten. Die Preise sind jedoch fest und unverändert etwa 360—380 Kr. für starkfaserigen, 375 400 Kr. für bleichbaren Sulfitstoff, alles für 1 t = 1016 kg netto fob. Auf dem Sulfatstoffmarkt hat die große Nachfrage nach Kraft stoff aus Deutschland weiter festigend gewirkt, bg. „(Affärsvärlden")