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1000 PAPIER-ZEITUNG Nr. 53/1916 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf. -Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberflcksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Deutsche, französische und englische Fachausdrücke. 13896. Frage : Es gibt ein Werk, das Fachausdrücke in englischer und französischer Sprache enthält, geeignet als Nachschlagebuch beim Schriftwechsel in diesen Sprachen. Ich bitte Sie um Aufgabe solcher Bücher unter Nennung der Preise. Antwort: Die unseres Wissens vollständigste Sammlung der deutschen, französischen und englischen Fachausdrücke im Papierhandel ist in der Taschenbuch-Sammlung AZ Paper Trade, Papeterie, Papierhandel enthalten. Bände 2, 3 und 4 enthalten die „Handelsbezeichnungen für Papier und Pappe” nebst ihren Uebersetzungen in den zwei anderen Sprachen. In Nr. 2 steht das Englische voran, in Nr. 3 das Französische und in Nr. 4 das Deutsche. Jeder Band für sich kostet 6 M., und ein Band, der alle drei Teile enthält, das ist Band AZ Nr. 5, kostet 15 M. Ein Briefsteller für das Papierfach ist Band 8 der Sammlung, genannt AZ Paper Code. Dieser enthält auf 822 Textseiten Sätze, wie sie im Briefwechsel zwischen Papierfabriken und Papiergroßhändlem und ihren Abnehmern häufig vorkommen, nebst der Uebersetzung dieser Sätze und Wendungen in den zwei anderen Sprachen. Für jeden Satz ist ein Schlüsselwort (Codewort) angegeben, so daß bei Verwendung dieser Bücher sehr viel an Telegrammkosten erspart werden kann, und auch Deutsche, die mit den fremden Sprachen nicht genau vertraut sind, in diesen Sprachen Briefe und Telegramme wechseln können, ohne daß Mißverständnisse möglich sind; sie brauchen nur die Schlüsselwörter der entsprechenden Sätze den Geschäfts freunden zu schreiben oder zu telegraphieren. Vorbedingung ist, daß beide Geschäftsfreunde den AZ Paper Cade besitzen. Dieser ist in Papierfachkreisen des In- und Auslandes schon recht verbreitet. Band 8 der AZ-Sammlung kostet gebunden 20 M. Alle diese Bücher sind im Verlag der Papier-Zeitung erschienen. Nasser Packzellstoff 13897. Frage : Eine Fabrik bot uns 500 Kilo Zellstoff in 100 cm breiten Rollen laut. mitgesandtem Muster an. Wir nahmen dieses Angebot an, da das Muster trocken war und auch kein Zusatz im Angebot stand, daß es nasser Zellstoff ist. Die Fabrik sandte uns die Ware zu, welche vollständig naß ist und schreibt 60 v. H. von dem Gewicht für die Feuchtigkeit ab. Für uns ist die Ware un brauchbar, weil wir solche zu Packzwecken gekauft haben. Sind wir gezwungen, die Ware abzunehmen, oder war die Fabrik verpflichtet, uns mitzuteilen, daß es feuchte Ware ist ? Wir sind hier nicht in der Lage, die Rollen trocknen zu lassen, da hierzu Vorrichtungen zum Aufhängen der Rollen notwendig sind. Antwort: Da Fragesteller keine Papierfabrik betreibt sondern Großhändler ist, mußte die Zellstoffabrik wissen, daß Fragesteller feuchten Zellstoff nicht gebrauchen kann sondern nur trockenen. Da überdies das Muster trocken war (kleine Muster von feuchtem Zellstoff trocknen schon nach wenigen Stunden an der Luft aus), konnte Fragesteller nicht annehmen, daß es sich um nassen Stoff handelte. Unseres Erachtens sollte die Zellstoffabrik die Ware zurücknehmen. V orschriftsmässige Kolli-Anhängezettel fertigen Sie in einem Arbeitsgange mit meinen Spezial - Maschinen Maschinenfabrik Friedr. Keese, Stuttgart Rechte des Käufers 13898. Frage : Wir bestellten bei einer Firma 5000 kg Pappe, die nicht mustergetreu geliefert wurde. Der Unterschied ist er heblich. Wir sind beim Lieferer vorstellig geworden, welcher den Minderwert zugibt, uns jedoch schreibt, er hätte keine andere Ware liefern können: Falls wir die Ware zum berechneten Preise nicht behalten wollten, sollen wir sie zurückgeben. Wir können uns mit diesem Standpunkt nicht einverstanden erklären, da wir die Pappe dringend benötigen und uns Ersatz zurzeit unmöglich beschaffen können. Anderseits möchten wir nicht mehr bezahlen, als die Ware in Wirklichkeit wert ist, den Tagespreis in Betracht gezogen. Wir bitten Sie höflich uns mitzuteilen, welchen Standpunkt können wir einnehmen, um zu unserem Rechte zu kommen ? Antwort: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf der Käufer 1. mangelhafte Ware zurückweisen, d. h. vom Kauf zurücktreten (Wandelung, § 462) oder 2. die Ware mit an gemessener Preisminderung übernehmen (Minderung, § 462) oder, falls der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, nach § 463 statt der Wandlung oder Minderung 3. Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Fragesteller will den zweiten Weg gehen. Welche Preisminderung angemessen ist, muß, falls Käufer und Verkäufer nicht einig sind, durch den Richter entschieden werden. ■■ —. A. Schapiro, Berlin C, Stralauer Strasse 56« General-Vertreter für Oesterreich-Ungarn: Fritz Pohl,Wien6, Mariahilferstr.5» Küchenkanten in Rollen — Neue Musten. Patent-Cartonnagen-Fabrlk G. m. b. H. Berlin O 27 [87937 1/1 Pfund Karton 1000 Stück M. 52,50 1000 44,50 2 Blechdosen, Hartpappdosen, sowie alle Grössen Feldpostkartons [95483 schnellstens und billigst # # ] einschliesslich Ver- j packung ab hier in altbekannter solider Ausführung! liefern bis Ende Juli 1OOO Stück Mark HO.— Robert Boos & Co., Kartonnagenfabrik Wöllstein i. Hessen Femspr. Nr. 22. Postscheckkonto 7853, Frankfurt a. Main. ClnrorFone m ’ d °PP e,ter Aussenwand L 6 St. LlurKäriOnS Inhalt, garantiert bruchsicher Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29