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APIERVERARBEITUNG Bu CH GE WERBE IS Bund deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung Verteilung von Kartoffelmehl Die Verteilung von Kartoffelmehl an die Betriebe der Papier verarbeitung erfolgt vom 1. September 1916 ab durch eine auf Veranlassung der Teka (Trockenkartoffel-Verwertungs-Gesell schaft m. b. H.) vom Bund deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung ins Leben gerufene Zentralstelle für die Verteilung von Kartoffelmehl an die Papier verarbeitung. Berlin W 9. Linkstraße 22. Die Leitung der Zentralstelle ist von der Teka dem General- Sekretär des Bundes, Herrn Eugen Hager, übertragen worden, zu dessen Händen die Anmeldungen zu richten sind. Als Betriebe der Papierverarbeitung sind alle diejenigen Firmen anzusehen, welche der Papierverarbeitungs-Berufs genossenschaft oder der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossen schaft angehören. Ausgenommen sind die Tapetenfabriken und die Kartonklebereien, für deren Belieferung eine besondere Organisation gegründet wurde. Die der Papiermacher-Berufs genossenschaft angehörenden Finnen haben ihre Anmeldungen zu richten an den Verein Deutscher Papierfabrikanten, z. H. des Herrn Dr. von Stojentin, Berlin W 9, Linkstr. 25. Die Versendung der Fragebogen und Anmeldeformulare erfolgt durch die dem Bund angeschlossenen Vereine der einzelnen Zweige der Papierverarbeitung. Diejenigen Firmen, die keine Fragebogen und Anmeldeformulare erhalten haben, werden ersucht, diese in ihrem eigenen Interesse rechtzeitig von der Zentralstelle einzufordern. Bei fehlender oder verspäteter Be darfsanmeldung kann keine Zuteilung von Kartoffelmehl er folgen. Diejenigen Firmen, die bisher von den Klebstoff-Fabriken kauften, kommen auch in Zukunft für Belieferung durch die Zentralstelle nicht in Betracht. Es sind also nur diejenigen Bedarfsmengen anzumelden, die schon bisher von der Teka bezogen wurden. Direkte Anmeldung bei der Teka ist jedoch in Zukunft zu vermeiden und würde nur Zeitverlust verursachen, da alle diese Anmeldungen von der Teka erst der Zentralstelle übermittelt werden. Gerechte Verteilung von Kartoffelmehl wird sich in Zu kunft nur ermöglichen lassen, wenn alle Firmen sich der größt möglichen Sparsamkeit in der Verwendung des Kartoffelmehls befleißigen. Ausgestaltung der Fleischkarte Einer Bekanntmachung des Präsidenten des Reichs-Ernährungs- amtes vom 21. August über die (für das ganze Deutsche Reich ein heitlich vorgeschriebene) Ausgestaltung der Fleischkarte entnehmen wir: § 1. Die Fleischkarte besteht aus einer Stammkarte und quad ratischen Abschnitten (Fleischmarken). Die Vollkarte enthält 40 Abschnitte, je 10 für eine Woche; die Kinderkarte enthält 20 Abschnitte, je 5 für eine Woche. Die Fleischkarte ist nach den Mus tern* (Muster 1 : Vollkarte, Muster 2: Kinderkarte) aus Kartonpapier (auch holzhaltigem), von dem 1 Quadratmeter ungefähr 150 Gramm wiegen soll, in beliebiger Farbe herzustellen. Der Stammkarte sind aufzudrucken: das Wort „Reichsfleisch- karte“, die Bezeichnung und das Hoheitszeichen des Bundesstaats, •die Bezeichnung des Kommunalverbandes, die Zeit der Gültigkeit der Karte. Auf ihr ist ferner ein Raum für die Eintragung des Namens des Bezugsberechtigten oder des Haushaltungsvorstandes vorzu sehen . Jedem Abschnitt sind aufzudrucken: die Worte: ,,Fleischmarke 1/10 Anteil“, die Bezeichnung des Bundesstaats und des Kommunal verbandes, die Zeit der Gültigkeit. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können anordnen, daß die Stammkarte und die Abschnitte noch mit weiterem Aufdruck zu versehen sind. * Die Muster sind wohl von den Landeszentralbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen zu verlangen. Schriftieitung. Unlauterer Wettbewerb? Zu Nr. 64 S. 1195 Vorstehend bezeichnete Einsendung betrifft meine Firma. Ich erhielt im Mai auf Grund einer Anzeige in der Papier-Zeitung Angebot von gebrauchten Tüten- und Beutelmaschinen seitens der Firma Y & Z,'von welchem ich Abschrift beifüge. Ich kaufte so dann, mit Ausnahme eines alten Gasmotors und einer alten Schneide maschine, die ganze maschinelle Einrichtung, bestehend in einer Beutelmaschine, 2 Spitztütenmaschinen, mit und ohne Druck vorrichtung W. & H., einer Tiegeldruckpresse, Schriften, Platten, Transmissionen usw., also alles, was da war. Bei einer Besichtigung der Maschinen erklärte mir der Vater des X, daß die Firma jeden falls nach dem Kriege den Betrieb nicht wieder aufnehmen werde und aus diesem Grunde die Maschinen verkauft würden; außer dem werde aber jedenfalls sein Sohn zur Bewirtschaftung seines Gutes nötig sein, da sein anderer Sohn im Felde gefallen sei. Der Kauf ist sodann während des Urlaubs des X zustande ge kommen, und ich habe die Maschinen und das gesamte Schriften- und Plattenmaterial bedingungslos übernommen. Ich hatte so dann mit X die Abmachung getroffen, daß, sofern er nach dem Kriege doch im Papierwarenfach weiter tätig sein sollte, er von mir seinen gesamten Bedarf an Waren zu billigen Preisen entnehmen könnte und ich, damit die Kundschaft der Firma erhalten bleibe, diese durch einen eigens zu diesem Zwecke angestellten Reisenden vor läufig besuchen lassen wollte. Da ich durch die zu früheren Aufträgen benutzten Druck platten die Kundschaft zum Teil kannte, so habe ich, um sie nicht den Wettbewerbern zu überlassen, denen das Stilliegen des Be triebes bekannt war, in gutem Glauben gehandelt und das in Nr. 64 abgedruckte Kundschreiben versandt, wozu ich mich umsomehr berechtigt gehalten habe, als die Druckplatten bedingungslos mein Eigentum waren und ich mir deren Benutzung vorbehalten hatte. Keinesfalls habe ich eine Schädigung der Firma beabsichtigt, und solche hat auch nicht stattgefunden, da bis jetzt auf das Rund schreiben Aufträge nicht eingegangen sind, aber auch, weil infolge des Verkaufs der Maschinen der Firma Y & Z ein Betrieb nicht mehr bestand, und die Firma ihre Kundschaft der Konkurrenz zugänglich gemacht hat. Papierwarenfabrik Wir schließen hiermit diese Angelegenheit. Aus den typographischen Gesellschaften Breslau. Typographische Gesellschaft. Die letzte Sitzung der Gesellschaft hatte beschlossen, der seinerzeit hier weilenden ,,Bulgarischen Kunstausstellung“ an Stelle des ausfallenden Sommer festes einen gemeinsamen Besuch auf Kosten der Vereinskasse ab zustatten und so fanden sich am 6. August etwa 35 Mitglieder ein, um die Ausstellung im Museum der bildenden Künste zu besichtigen. Die Ausstellung umfaßt in der Hauptsache Gemälde, einige Skulp turen und Schülerarbeiten der Kunstgewerbeschule zu Sofia. Die ausgestellten Arbeiten sind nicht besser und nicht schlechter als unsere einheimische Kunst, aber doch anders. Das liegt wohl haupt sächlich daran, daß es eine bürgerliche Kunst bei den Bulgaren erst seit ganz kurzer Zeit gibt und der Künstler vorwiegend für die Kirche arbeitet. Daher behandeln die meisten Gemälde religiöse Gegenstände. Der starke Einfluß des byzantinischen Mosaiks, das den menschlichen Gestalten etwas Ornamentales gibt, zeigt sich auch heut noch bei den bulgarischen Künstlern. Die Bilder be kommen dadurch, auch wenn sie etwas Lustiges darstellen, einen schwermütigen Zug. Das Kunsthandwerk, besonders die Webe künste hatten von jeher in den zahlreichen Klöstern ihre besten Pflegstätten. Die von den alten Kulturstätten Kleinasiens über Byzanz nach dem Balkan gekommenen Motive haben sich in immer gleicher Vorzüglichkeit bis auf die Gegenwart fortgeerbt. Dies beweisen vor allem die Schmucksachen und Stickereien aus dem Ethnographischen Museum zu Sofia. Die hervorragendsten Ge mälde der Ausstellung waren ohne Zweifel Mitoffs „Markt in Bulgarien“, „Markt in Sofia“, „LimonadenVerkäufer", Mrkwitschka „Begrüßung nach der Trauung“. (Dieses Kolossalgemälde wurde von Herrn Kommerzienrat Bestehorn angekauft.) Lebhafte Be wunderung erregten eine Anzahl Holzschnitzarbeiten der Kunst gewerbeschule zu Sofia. Schade, daß diese Arbeiten unverkäuflich waren, sie hätten sicher Liebhaber gefunden. Im ganzen bot die Ausstellung sehr viel Lehrreiches, wenn auch die Graphik nicht vertreten war. Es ist aber zu erwarten, daß mit dem wirtschaft lichen Aufschwung auch der Buchdruck sich entwickeln wird. G-e