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Papierzeitung
- Bandzählung
- 41.1916,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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Zeitschrift
Papierzeitung
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Band
41.1916,53-78
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- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 981
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1001
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1021
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1041
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1057
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1077
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1093
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1113
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1129
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1149
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1169
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1189
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1209
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1229
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1249
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1273
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1293
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1317
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1341
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1365
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1385
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1409
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1429
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1457
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1477
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1501
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Band
41.1916,53-78
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Nr. 69/1916 PAPIER-ZEITUNG 1295 ohne Rücksicht auf die dadurch zu erwartende erhebliche Schädigung der Waldsubstanz bereit finden lassen, weitere außeretatsmäßige Schläge zu führen, wenn die noch im Walde lagernden bereits ver kauften Hölzer abgefahren sein werden und die Möglichkeit vor liegt, auch die noch einzuschlagenden abzubringen. Dies ist aber nur dann zu erreichen, wenn die Militärverwaltung geneigt und in der Lage ist, leistungsfähige Pferde, sowie geeignete nicht kriegs verwendungsfähige Forstbeamte und Arbeiter dauernd zu Ver fügung zu stellen oder wengistens auf längere Zeit zu beurlauben. Gleich dem unterzeichneten Ministerium ist auch das Finanz ministerium in dieser Angelegenheit bereits bei den Militärbehörden dringlich vorstellig geworden. Es hat ferner bereits Vorsorge ge troffen, die Schläge möglichst in der Nähe der Straßen und Ver brauchsstätten einzulegen. Schläge lediglich an solchen Orten zu führen, sei aber nicht möglich. Ferner sind vom Finanzministerium zur Förderung des Holz einschlages in den Staatswaldungen Weisungen ergangen, alle Arbeitskräfte zunächst hierzu zu verwenden, die übrigen forst wirtschaftlichen Arbeiten aber noch weiter, als bisher schon ge schehen ist, zurückzustellen. Auf die zweite Eingabe: Nach einer Mitteilung des Kriegsministeriums sind die stell vertretenden Generalkommandos angewiesen worden, Gesuche auf Befreiung von Mannschaften und Gestellung von Pferden, soweit es die militärischen Interessen irgendwie gestatten, in weitestgehen dem Maße zu berücksichtigen. Die . Anträge sind unmittelbar bei den stellvertretenden Generalkommandos unter Namhaftmachung der in Frage kommenden Leute zu stellen und werden, wie das eine der Generalkommandos inzwischen mitgeteilt hat, von Fall zu Fall wohlwollendst beurteilt. Futterzuschüsse können nicht unmittelbar vom Ministerium den Fuhrleuten zugewiesen werden. Diese werden sich deshalb vielmehr an ihre Amtshauptmannschaften zu wenden haben. Wolle und Watte aus Papierstoff In der letzten Sitzung der ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen berichtete die Generaldirektion der badischen Staatsbahnen über die beantragte Versetzung der aus Sägespänen hergestellten Holzwolle in den Spezialtarif III. Aus dem Bericht geht u. a. hervor, daß eine Fabrik in Württemberg nach einem patentierten Verfahren eine Art feine Holzwolle dun h Mahlen von Holzstoff (Holzschliff) des Spezialtarifs II herstellt. Diese ist be deutend feinfaseriger, darum auch flockiger als Holzwolle aus Säge spanen. Ihr Verkaufspreis ist aber auch um ein Vielfaches höher; er betragt etwa 55 bis 60 M. für 100 kg. Mit der Holzwolle aus Sägespanen hat sie nur den Verwendungszweck gemeinsam, unter scheidet sich aber schon äußerlich von jener: sie ist weißlichgrau, nach der Farbe des Holzstoffes, die aus Sägespänen hergestellte dagegen von der Farbe der Sägespäne, also gelblich. Es wurde beschlossen, den Tarifstellen für Holzwolle folgende neue Fassung zu geben: Spezialtarif II: Holzwolle aus Holzstoff, Spezialtarif III: Holzwolle aus Holz und Seile aus Holzwolle. Ferner hatte die Eisenbahndirektion Breslau auf Anregung einer Papierfabrik in Sacrau beantragt, Holzzellstofjwatte in das Verzeichnis IV des deutschen Gütertarifs Teil I B aufzunehmen und demzufolge Ziffer 23 dieses Verzeichnisses wie folgt zu fassen: ,,Holzzellstoff (Cellulose), trocken, in Flocken oder in dünnen Blättern“. Zur Begründung des Antrags wurde angeführt, daß die zunehmende Knappheit an Verbandwatte aus Baumwolle dazu genötigt habe, Ersatzmittel zu beschaffen. Als solches finde nach Angabe der Sacrauer Fabrik der Rohstoff der Flockencellulose, nämlich Holzzellstoff (Cellulose) in dünnen Blättern, vorteilhafte Verwendung. Diese dünnen, teilweise durchlöcherten Celluloseblätter werden in der Weise hergestellt, daß die gewöhnliche Cellulose, nachdem sie gebleicht und entwässert ist, im Wasser aufgelöst und über Trockenzylinder geleitet und beim Ablaufen durch einen Schaber geriffelt werde, um die Saugfähigkeit zu erhöhen. Der ablaufende Streifen werde in verschiedenen Größenverhältnissen zerschnitten und in mehreren Schichten lose übereinander gelegt. Die Aufgabe erfolge in Ballen zu 100 kg unter der Inhaltsbezeichnung ,,Verbandzellstoffwatte" größtenteils als Stückgut, da wegen der Sperrigkeit — ebenso wie bei der im Verzeichnis IV bereits auf geführten Flockencellulose — nur 2000 bis 2500 kg in einem ge wöhnlichen bedeckten Wagen verladen werden könnten. In dringen den Fällen seien bisher vereinzelte Sendungen in Wagenladungen befördert worden. Da jedoch die Nachfrage nach der Verband zellstoffwatte in letzter Zeit stark zugenommen habe und die Stück gutsendungen nicht mehr ausreichen, sei es notwendig, in größerem Umfange den Wagenladungsversand einzuführen. Um die hierbei entstehenden hohen Frachtkosten herabzumindern, sei es jedoch nach Ansicht der Versenderin dringend erforderlich, daß Rungen wagen mit Decke gestellt werden. Hierzu berichtete die Generaldirektion der württembergischen Staatsbahnen, daß von den württembergischen Fabriken beim Ver sand gewöhnlich zehn kleinere Pakete Zellstoffwatte mit Papier- umhüllung in einen Ballen zusammengefaßt werden. Die Ab messungen der einzelnen Ballen betragen 75x72x70 cm oder 67 x 76 x 85 _m bei einem Gewicht von 50 bis 52 kg für einen Ballen. Auf 1 cbm berechnet sich hiernach ein Gewicht von 132 kg oder 116 kg und ein durchschnittliches Gewicht von 124 kg. Ein ge wöhnlicher bedeckter Wagen mit rund 45 cbm Laderaum faßt dem nach rechnungsmäßig 5580 kg Holzzellstoffwatte. In Wirklichkeit scheint es bei der Größe der Ballen allerdings nicht möglich zu sein, den Wagenraum immer voll auszunutzen, immerhin dürften aber annähernd 5000 kg in einem gewöhnlichen bedeckten Wagen unter gebracht werden können, besonders wenn zum Ausgleich des bei den großen Ballen verbleibenden Leerraumes zwischen Wagendach und Ladung kleinere Ballen verwendet -würden. Die Firma Scheufeien in Oberlenningen (Württemberg) hat in der Zeit vom Oktober 1915 bis Mai 1916 28 000 kg als Stückgut und 10000 kg in zwei ver sehentlich gestellten großräumigen bedeckten Wagen als Wagen ladung aufgegeben; sie bezweifelt die Verwendungsfähigkeit von offenen Wagen mit Decke, weil das Gut auch bei guter Bedeckung sehr leicht Feuchtigkeit aus der Luft aufnehme. Nach den Angaben der Beteiligten wird die Ware in Mengen von 5000 kg, also in Sendungen gehandelt, für die ein gewöhnlicher Wagen gerade aus reichen sollte. Aber selbst wenn im Einzelfalle diese Gewichtsmenge in einem solchen Wagen sich nicht verladen läßt, fragt es sich doch, ob dadurch, daß die Stückgutfracht oder die Fracht für fünf Tonnen bezahlt werden muß, die Verteuerung der Frachtkosten nach dem Werte des Gutes und der wirtschaftlichen Lage der Industrie als erheblich angesehen werden muß. Nach den Antragsausführungen ist der Verkaufspreis infolge Verteuerung des Rohstoffes seit Beginn des Krieges um etwa das Doppelte gestiegen und wird mit 100 bis 120 M. für 100 kg angegeben; mit weiterer Preissteigerung sei zu rechnen. Der Verkaufspreis für Holzzellstoff betrug nach den eisen bahnseitigen Ermittlungen vor dem Krieg 18 bis 20 M.; gegenwärtig werden 30 bis 36 M. je frei Bestimmungsstation verlangt. Bei der bestehenden Verlademöglichkeit kann es sich um einen Fracht nachteil, der gegenüber dem Werte des Gutes ins Gewicht fällt und die Gestellung großräumiger Wagen wirtschaftlich begründen könnte, nicht handeln. Die Lage der beteiligten Industrie wird man nicht als ungünstig bezeichnen können, die beteiligten Be triebe dürften mit der Herstellung dieses unentbehrlichen und ge suchten Artikels unter den gegenwärtigen Verhältnissen bei gutem Verdienste voll beschäftigt sein. Der berichtenden Verwaltung gegenüber ist wenigstens in keiner Weise über ungenügende Preise usw. geklagt worden; auch der Antrag enthält keine Ausführungen, aus denen ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis entnommen werden könnte. Ein allgemeines Bedürfnis zur Stellung groß räumiger Wagen sei unter diesen Umständen nicht anzuerkennen, zumal die Frage nur während des Krieges von einiger Bedeutung sein wird. Vor dem Kriege scheint Zellstoffwatte nicht in Wagen ladungen verfrachtet worden zu sein. Die berichtende Verwaltung müsse den Antrag ablehnen. Zu bemerken sei noch, daß die Antrag stellerin davon auszugehen scheint, daß Holzzellstoffwatte als Holz zellstoff des Spezialtarifs II anzusehen ist. Diese Auffassung ist insofern nicht zutreffend, als nach den Erläuterungen zu den Tarif stellen ,,Papier Papierwatte, das ist ein aus Cellulose hergestelltes lockeres, dem Seidenpapier ähnliches Erzeugnis, der allgemeinen Wagenladungsklasse angehört. Holzzellstoffwatte ist aber nach der Aeußerung einer württembergischen Papierfabrik nichts anderes, als die hier beschriebene Papierwatte. Kreppzellstoft, dessen Tarifierung beim ständigen Unterausschuß für Tarifentscheidungen anhängig ist, ist von der gleichen Zusammensetzung wie Papier watte, er unterscheidet sich von ihr dadurch, daß die aus der Papiermaschine kommenden Zellstoffstreifen in kleine Stücke zer rissen werden, während sie bei der Watte ganz bleiben und zur Erreichung der üblichen Wattestärke mehrfach aufeinander gelegt werden. Der Berichterstatter des Verkehrsausschusses der sich mit der Ablehnung des Antrags einverstanden erklärte, bemerkte noch, daß als vor einigen Jahren die „Flockencellulose in die Güter liste 2 aufgenommen worden sei, schon damals dagegen Verwahrung eingelegt wurde, daß etwa später unter Berufung auf die Flocken cellulose die gleiche Vergünstigung für „Papierwatte“ beansprucht werden konnte; denn Flockencellulose sei zwar nichts anderes als aufgelockerte Papierwatte, bezüglich ihrer weiteren Verwendung (zu Filtern usw.) sei sie jedoch als Halbfabrikat anzusprechen, während die zu Verbandzwecken dienende Papierwatte als Verband stoff ein Fertigfabrikat sei. Um diese schon damals in die Erörterung gezogene Papierwatte handle es sich bei dem jetzt vorliegenden Anträge, denn der jetzt als „Zellstoffwatte' bezeichnete Stoff sei mit ihr identisch. Der Vertreter der sächsischen Staatseisenbahnen teilte mit, daß seine Verwaltung die Eisenbaluidirektion Breslau bereits ersucht habe, die Frachtberechnung nach Spezialtarif II abzustellen. Das Erzeugnis sei kein Holzzellstoff, trocken, sondern Papier; es werde auf der Papiermaschine hergestellt und tarifiere nach der allgemeinen Wagenladungsklasse. Der Berichterstatter des Verkehrsausschusses betonte hingegen, daß bei den früheren Verhandlungen ausdrücklich anerkannt Worden sei, daß Flocken cellulose als Holzzellstoff, trocken, zum Spezialtarif II tarifiere. Wenn aber diese unter den Spezialtarif II falle, müsse auch die in Rede stehende Watte aus Holzzellstoff, die ein noch früheres Fabrikationsstudium als die Flockencellulose darstelle, unter den Spezialtarif II fallen. Das Erzeugnis sei durchaus noch als „Zell stoff“, nicht als „Papier“ anzusprechen. Papier entstehe aus dem
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