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Zentralverband der Papier- und Schreibwaren händler Deutschlands (Sitz Berlin) Auf der Tagesordnung des am 20. August in Berlin, Neue Philharmonie, Köpenicker Str. 96-98, statt findenden Verbands tages stehen folgende Anträge: Nr. 1, Ortsverein Berlin: Der Verbandsvorstand möge die durch den Krieg unterbrochenen Verhandlungen wegen Zusammenschlusses mit anderen Händlerverbänden wieder aufnehmen und tunlichst bald zum Abschluß bringen. Nr. 2, Ortsverein Neukölln : Der Verbandstag möge beschließen, das jetzt provisorisch und ehrenamilich verwaltete Büro delartig zu erweitern, daß von demselben alle geschäftlichen Arbeiten nicht nur des Verbandes, sondern auch der Ortsvereine bearbeitet werden können. Dazu ist eine Person anzustellen. Die Kosten sind von ■den Mitgliedern zu tragen. Nr. 3, Ortsverein Breslau: 1. Der Verbandstag wolle beschließ-n, von jedem Verbandsmitgliede einen Extra-Jahresbeitrag on 3 M. zu erheben, zu dem Zwecke, die in den vorhergehenden Verbands tagen gefaßten Beschlüsse verwirklichen zu können. 2. Der Verband wolle beschließen, und die Mitglieder unseres Z.-V. verpflichten, Waren an Ladenkunden nicht unter 5 Pfennige abzugeben. Nr. 4, Orlsverein Schöneberg: Der Verbandstag möge den Verbandsvorstand ermächtigen, unverzüglich die Bildung einer Einkaufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der jetzt schon be stehenden Ortsvereins-Wirtschaftskassen in die Wege zu leiten. Ihr soll auch der Fabrikationszweig angegliedert werden. Nr. 5, Ortsverein Charlottenburg: 1. Der Verbandstag möge beschließen, analog des Antrages auf dem Verbandstage 1912 in Breslau, die Versicherung seiner Mitglieder im Sterbefalle in die Wege zu leiten. > 2. Der Verband möge sich an die zuständige Behörde wenden mit dem Anträge, die selbständigen Kleingewerbetreibenden zu ver pflichten, der staatlichen Kranken- und Invalidenkasse beizutreten. Nr. 6, Ortsverein Berlin: 1. Der Verband wolle sich erneut mit der Frage beschäftigen, wie dem für den Kleinhandel geradezu verhängnisvoll werdenden Handel eines großen Teiles der Fabrikanten und Großhändler unseres Faches direkt mit den Verbrauchern energisch entgegengetreten werden kann. 2. Der Zentralverband wolle bei den zuständigen gesetzlichen Körperschften eine Aenderung des Gesetzes betreffend Verkauf von Giftfarbep in Pasten, Steinen und geschlossenen Tuben herbei zuführen sich bemühen. 3. Der Verband möge in Erwägung ziehen, ob es nicht ratsam wäre, unsere Zeitschrift einem größeren Zeitungsunternehmen zu übertragen. Nr. 7, Zentralverbands-Vorstand: Antrag des Vorstandes auf Aenderung der Verbandssatzungen. Kriegspreise Zu Nr. 64 S. 1 196, siehe auch Nr. 66 S. 1237 Die Behauptung von X in Nr. 64 über die Preiserhöhung der Normalpapiere ist unzutreffend. Unter Einsendung der genannten Nummer habe ich bei meinem bisherigen Lieferanten angefragt, in ihren Angeboten sind die Preise das zweieinhalbfache bis drei fache der Friedenspreise. Ich bin darin kein Kleinverbraucher, ■sondern beziehe bis zu 100 000 Bogen der verschiedenen Normal papiere im Jahre. Geschäft für Kontorbedarf Die uns übersandten Angebote von Fabriken bestätigen den Inhalt obiger Ausführungen. Schriftleitung Schreibblock mit Lichtquelle Die Firma Carl Rädisch in Dresden erhielt DKP 290361 (Kl. 70) auf einen Schreibblock: mit Lichtquelle. Die Lichtquelle befindet sich in einem rechtwinklig zur Schreibfläche aufklappbaren Sondergehäuse. Dadurch wird vollständige Abblendung erzielt und das Licht voll für die Er hellung der Schreibfläche ausgenutzt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Sammelmappe für lose Blätter John Trägardh in Göteborg, Schweden, erhielt DRP 289160 auf eine buchförmige Sammelmappe für lose Blätter mit aus zwei gelenkig verbundenen Teilen bestehendem Einbandrücken und an den Rückenteilen befestigten, kreisbogenförmig ge krümmten Aufreihstiften. Um die Nachteile der bisher bekannten Sammelmappen zu beseitigen, sind gemäß vorliegender Erfindung die Aufreih stifte jedes Rückenteiles in sich selbst ausschiebbar, durch Ein schaltung einer Druckfeder selbsttätig verlängerbar und gegen über den Aufreihstiften des gegenüberliegenden Rückenteiles versezt angeordnet, so daß die entsprechend der jeweiligen Oeff- nungsweite der Rückenteile selbstätig sich verkürzenden oder verlängernden Aufreihstifte sich mit ihren freien Enden dauernd gegen die gegenüberliegenden in verschiedenen Oeffnungsweiten feststellbaren Rückenteile abstützen, solange deren gesicherte Oeffnungsweite nicht überschritten wird. Infolge dieser An ordnung sollen die eingehefteten Blätter auch bei größtmöglicher Füllung auf sämtliche Aufreihstifte aufgereiht bleiben, so daß sie zwecks Ausheftung eines beliebigen Blattes ohne weiteres von der einen auf die andere Seite geschoben werden können. Die in den Blättern vorgesehenen Heftlöcher sollen vor einer Beschädigung besser als bisher bewahrt bleiben. Bild 1 zeigt einen Querschnitt des ganz geöffneten Deckel rückens bei auf größte Weite ausgedehnten Auf reihstiften. Bild 1 Bild 2 einen Querschnitt des teilweise geöffneten Deckel rückens. Mit 1 und 2 sind die beiden Deckelrückenteile bezeichnet, die miteinander gelenkig verbunden sind und zur Befestigung der drehbar oder biegsam an sie angeschlossenen Einbanddecken 3 und 4 dienen. An den beiden Rückenteilen sind je zwei bogen förmige, gegenüber denen des anderen Rückenteiles versetzte Aufreihstifte 5 befestigt, von denen jeder aus zwei ineinander verschiebbaren Teilen 8 und 9 besteht. Von diesen ineinander verschiebbaren Teilen ist der eine scheidenförmige Teil 8 an dem zugehörigen Rückenteil befestigt, während der andere massive Teil 9 in dem Teil 8 verschiebbar und vermöge der Wirkung einer