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Nr. 67/1916 PAPIER-ZEITUNG 1251 Einschränkung der Papiererzeugung in Oesterreich Kundmachung des Handelsministers vom 11. August 1916 Auf Grund des § 3 der Ministerialverordnung vom 23. Mai 1916, R-G.-Bl. Nr. 154, untersage ich die Erzeugung von holzhältigen Schreib- und Druckpapieren sowie von Packpapieren aller Art, zu deren Herstellung Zellulose in einem Ausmaße verwendet wird, das 50 v. H. der gesamten Papiermasse überschreitet. Weiter untersage ich die Erzeugung von Affichen- und Dünn druckpapieren sowie von Chromopapieren und -Kartonen, zu deren Herstellung Zellulose in einem Ausmaße verwendet wird, das 40 v. H. der Papiermasse überschreitet. Weiter ordne ich an, daß für die Erzeugung holzstoffreier Papiere die nachstehenden Bestimmungen zu gelten haben: I. Ohne Einschränkung dürfen erzeugt werden: a) holzstoffreie Papiere mit einem Hadernzusatz, der 50 v. H. der gesamten Papiermasse überschreitet, b) Spinnpapiere aus reiner Natronzellulose, c) holzstoffreie Papiere, welche unmittelbar an militärische Behörden und Anstalten, an staatliche, kommunale oder öffentliche Aemter und Anstalten und an öffentliche Ver kehrsunternehmungen zu liefern sind. II. Die Erzeugung sonstiger holzstoffreier Papiere ist auf das Ausmaß von 75 v. H. der durchschnittlichen Erzeugung solcher nicht nach Punkt I ausgenommener Papiere in den Monaten Januar bis einschließlich Juli 1916 einzuschränken. Diese Anordnungen treten sofort in Kraft. Jene Unternehmungen, welche holzst ffreie Papiere der in Punkt II gedachten Art im eingeschränkten Umfang weiter zu erzeugen beabsichtigen, haben dies binnen acht Tagen nach Kund machung dieser Verfügung dem Handelsministerium anzuzeigen und hierbei anzugeben: 1. die Gesamtmenge der Erzeugung aller Arten holzstoffreier Papiere in jedem der Monate Januar bis einschließlich Juli 1916. 2. die Papiersorten und Mengen, welche an jede einzelne der im Punkte I, lit. c, angeführten Stellen geliefert wurden. In Gemäßheit des § 4 der Ministerialverordnung vom 23. Mai 1916, R.-G.-Bl. Nr. 154, stehen bestehende Schlüsse der Erfüllung der vorstehenden Verfügungen nicht entgegen. Auf Uebertretungen dieser Verfügungen finden die Straf bestimmungen der obenangeführten Ministerialverordnung An wendung. Spitzmüller m. p. Begründung dieser Verordnung. „Der in neuester Zeit-aulge tretene Mangel an Schwefelkies läßt eine Einschränkung der Celluloseerzeugung, für die dieses Mateiial ein nur in gewissen engen Grenzen ersetzbares Betriebserfordernis bildet, voraussehen. Um mit den vorhandenen und noch weiterhin erzeugbaren Zellulose mengen das Auslangen zu finden, werden mit einer im Reichsgesetz blatt zur Verlautbarung gelangenden Kundmachung des Handels- ministersvom 11. August 1916 auf Grund der Ministerialverordnung vom 23. Mai 1916 Anordnungen getroffen, welche die tunlichst sparsame Verwendung der Cellulose zum Zweck haben. Zunä< hst ergab sich die Notwendigkeit, den zulässigen Cellulosegehalt der holzhaltigen Schreib- und Druckpapiere sowie der Packpapiere auf 50 v. H., ferner der Affichen- und Dünndruckpapiere sowie der Chromopapiere und Kartone auf 40 v. H. der gesamten Papier masse herabzusetzen. Bezüglich der holzstoffreien Papiere war naturgemäß der Weg einer Einschränkung des Zellulosegehaltes nicht gangbar, es mußte vielmehr auf das Mittel einer Herabsetzung der Erzeugung auf 75 v. H. der Normalmenge gegriffen werden. Von dieser Erzeugungsbeschränkung werden jedoch aus Rücksichten des öffentlichen Interesses einerseits gewisse Papiersorten ausge nommen. (Hadernpapiere, Natronzellulose-Spinnpapiere), ander seits bezieht sich die Einschränkung nicht auf Lieferungen an staat- liehe, militärische und sonst öffentliche Aemter und Anstalten. Wenn auch durch diese Verfügungen eine nicht unbeträchtliche Zelluloseersparnis gewährleistet wird, so muß doch in eindringlicher Weise auch an die so oft bewährte verständnisvolle Mitwirkung des Publikums appelliert werden, dem angesichts der eine aus reichende Papiererzeugung gegenwärtig hindernden Verhältnisse die patriotische Pflicht obliegt, einerseits nach Möglichkeit an Papier zu sparen, anderseits aber zur Deckung des unumgänglichen Bedarfs vorübergehend mit weniger guten Papiersorten vorlieb zu nehmen." Städtisches Friedrichs-Polytechnikum zu Köthen, Anhalt. Die Voranzeige für das Winterhalbjahr 1916/17 und der Bericht über das vergangene Sommerhalbjahr sind in Form eines stattlichen Buches'erschienen. Eingeleitet wird der Inhalt durch eine Ehren- Tafel der im großen deutschen Kriege gefallenen Angehörigen des Friedrichs-Polytechnikums. Auf dieser sind folgende Papier chemiker vermerkt: Curt Altmann aus Hirschberg, Paul Exner aus Krummhübel, Karl Langenberg aus Leipzig, Wilhelm Mosel aus Penig. Der Bericht wird denjenigen, die sich auf der genannten Schule in der Papiermacherei ausbilden wollen, von der Leitung auf Wunsch kostenfrei zugesandt. Chlorkalk-Auflöser Im Aufsatz von J. W. in Nr. 62 habe ich nicht verstanden, wie die klare Chlorkalklösung nach den darunter befindlichen Be hältern abgelassen wird, denn aus dem „Boden"ventil — das sich „oben" links befindet — sollen doch nur die Chlorkalkreste ab gelassen werden, wenn sic ganz ausgenutzt sind; und das war bei dieser Einrichtung sicher nicht möglich, denn die Klumpen, die sich oft im Chlorkalk finden, werden nicht aufgelöst, mag man sie auch noch so viele Male mit Wasser behandeln. Ich habe seinerzeit eine schmiedeeiserne, wagerecht liegende Trommel vorgefunden und benutzt, welche nicht bloß bis zur Achse, sondern ganz im Wasser ging; im Innern befanden sich runde lose Kieselsteine, welche bei langsamem Umdrehen allen Chlorkalk zerrieben und in feine Milch verwandelten, welche durch die nicht großen Löcher des Mantels durchtrat und in Absätzkästen ab gelassen wurde, aus denen man nur die klare Lauge abzog; der zurückbleibende Schlamm wurde noch einige Male mit etwas Wasser durchgekrückt und dann — wie schon angeführt — auf ein Filter abgelassen. Das Umfüllen des Chlorkalks in diese Lösetrommel war die unangenehmste Arbeit, weil mit viel Staub verbunden. Die neueren Einrichtungen verhüten diese Uebel; nur müssen sie nicht so gebaut sein wie die Mühle in einer Papierfabrik, die um gekehrt, wie eine Kaffeemühle derart konisch nach unten, daß sie oben weit und unten eng war; sie nahm oben viel Chlorkalk auf, führte aber unten wenig ab und entwickelte erst recht viel Staub; die Leute wurden zur Strafe hinkommandiert. Daß die Rückstände aus gutem Chlorkalk reiner Aetzkalk sind, hatte der alte Direktor Arndt in der Chemnitzer Papierfabrik in Einsiedel dadurch bewiesen, daß er eine dünne, hohe, freistehende Säule im Fabrikhof aus Ziegelsteinen nur mit Chlorkalkrückständen und Sand als Mörtel hatte mauern lassen; sic hat all die Jahre Wind und Wetter getrotzt, bis sie einem Neubau Platz machen mußte. Th. Knösel, Neustadt, Westpr. Breite Papierrollen zerteilen Zur Frage 13941 in Nr. 65 Das Schneiden von Rollenpapier ohne Abrollmaschine läßt sich mit einer gut geschärften Säge mit nicht schräg, aber eng stehenden Zähnen von einem Schreiner gut ausführen, nur müssen die Rollen gut und fest gewickelt sein. Da Zeitungspapier dünn und leicht zerreißbar ist, wird man gut tun, um die Schnittfläche der Rolle einen Streifen dickeren Papiers zu kleben oder zu binden, damit das dünne Papier nicht einreißt. Sehr erleichtert wird die Arbeit, wenn man das Sägeblatt mit gewöhnlicher Seife auf beiden Seiten gut einreibt, auf keinen Fall mit Oel oder Fett, da sonst das Papier beschädigt wird. Ich habe schon öfter Rollen auf die angegebene Weise zerschnitten, auch von meinem Schreiner durchschneiden lassen. Großhändler » * * Der Fragesteller hat unterlassen zu bemerken, ob die Rolle rotationsmäßig oder hinter einer Papiermaschine oder von Hand aufgewickelt ist. Ist die zweite oder dritte Aufwicklung anzu nehmen, so ist Schneiden mit einer Säge ausgeschlossen, da solche Wicklung nicht fest genug ist, um dem Schneiden mit einer Säge gleichviel welcher Art genügend Widerstand zu leisten. Die Säge wird sich fest einfressen und, wenn sie maschinell angetrieben wird, zerbrechen, wobei Unglücksfälle leicht eintreten. Dagegen kann eine rotationsmäßig fest gewickelte Rolle mit einer Handsäge von einem geübten Schreiner zerteilt werden, falls das Sägeblatt lang genug ist, um durch die Rolle, ohne anzustoßen, gezogen zu werden. Rotationsmäßig gewickelte Rollen sind klang fest und fast widerstandsfähiger als Holz. In einer größeren Drechslerei, die rundlaufende Bandsägen im Betriebe hat, könnten Vorrichtungen getroffen werden, um solche Rollen tadellos durchzuschneiden. Beim Schneiden von Hand muß, sobald die Säge so weit in den Rollenkörper eingedrungen ist, daß die Schnittrille frei ist, diese mit passenden Holzkeilen offen gehalten werden, wodurch das Schneiden erleichtert und Festsetzen der Säge vermieden wird. Letztere muß dabei fortwährend ganz leicht gefettet werden. J. W. Chromalaun grosskristallisiert, einige tausend kg abzugeben Philipp Mühsam, Berlin SW 68