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1250 PAPIER-ZEITUNG Nr. 67/1916 Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion IV: Großherzogtum Hessen, die Provinz Hessen-Nassau und die Bayerische Rheinpfalz Dem Verwaltungsbericht für 1915 entnehmen wir: Der Sektion gehören 70 Betriebe (in 1914: 68) an mit 3441 (4059) versicherungspflichtigen Personen und 3 148 724 M. (3 679 309 Mark) gezahlten Löhnen. Zur Anmeldung gelangten 197 (202) Unfälle. Die geleisteten Entschädigungen beliefen sich auf 63 577 (64 882) M. Von dem technischen Aufsichtsbeamten wurden 28 Betriebe mit 2033 Arbeitern (etwa 40 v. H. aller Betriebe der Sektion) besichtigt. 6 Unternehmer mußten an die vorgeschriebene Anzeige über die Ausführung der Anordnungen erinnert werden. Es wurden 82 Anordnungen getroffen. Besonders häufig war die Umwehrung von tiefgelagerten Wellen sowie von Riemen- und Seilscheiben und die Ueberdeckung von Zahn- und Reibungsrädern anzuoidnen. Die laufenden Verwaltungskosten betrugen 6914 M. (6300) M., die Kosten der Unfalluntersuchungen und der Entschädigungs feststellung 2280 M. und die Kosten der Ueberwachung der Be triebe 1000 M. Altpapiermarkt Die Nachfrage nach Altpapier hält sich in engen Grenzen, so daß das Angebot der Nachfrage genügt. Die Behörden bringen nach wie vor noch viel Altpapier auf den Markt. So brachte die König liche Eisenbahndirektion Mainz 131 800 kg Altpapier zum Verkauf, und im Vergleich zu dem Verkauf der Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. am 1. August hatten sich die Preise neuerdings zu gunsten der Verbraucher verändert. Es wurden in Mainz folgende Höchstgebote erzielt: 55 000 kg holzschliffreie Papiere, Akten und beschriebene Bücher 11 M. 50 Pf. bis 11 M. 56 Pf. (dagegen in Frank furt 12 M. 3 Pf., in Karlsruhe Ende Mai 15 M. 15 Pf. und in Han nover Mitte April 1916 23 M. 74 Pf.), 13 700 kg holzfrei stoffhaltige, saugfähige Papiere, alte Morsestreifen ohne Holzkern 12 M. 83 Pf. bis 12 M. 56 Pf. (18 M. 15 Pf. in Karlsruhe, 20 M. 38 Pf. bis 21 M. in Hannover), 47 700 kg holzschliffreie Papiere, bedruckte Akten, Bücher und Gepäckscheine 10 M. bis 10 M. 50 Pf. (12 M. 3 Pf., 15 M. 15 Pf., 24 M.), 6900 kg in Ballen gepreßte alte Korbpapiere 10 M. bis 10 M. 56 Pf. (8 M. 10 Pf. bis 10 M„ 12 25 Pf. bis 13 M„ 15 M. 85 Pf. bis 16 M.), 6700 kg Kartonnagen, alte Akten und Bücher deckel, holzschliffhaltige Pappen und Papiere 9 bis 10 M. (10 M., 13 M„ 17 M. 5 Pf. bis 17 M. 65 Pf.), alles für je 100 kg frei auf den Eisenbahnwagen Lagerort. (Frankfurter Zeitung) CI. Amerikanischer Kongreß-Ausschuß zur Untersuchung des Papier marktes. Die amerikanische Volksvertretung hat auf Grund des Antrages eines Senators einen Ausschuß eingesetzt, dessen Mit glieder die Mittelpunkte der Papiererzeugung bereisen sollen, um deren Verhältnisse kennen zu lernen und im Kongreß zu berichten, ob die zurzeit geforderten Zeitungspapierpreise angemessen sind. Dem Ausschuß gehört kein Papiersachverständiger an. Neue österreichische Aus- und Durchfuhr-Verbote. Die zu ständigen österreichischen und ungarischen Ministerien haben kürz lich Aenderungen der Bestimmungen über die in Oesterreich-Ungarn erlassenen Aus- und Durchfuhrverbote getroffen. So wurde neuer dings die Aus- und Durchfuhr von Zigarettenpapier, sowie ven Maschinen und Maschinenbestandteilen jeder Art im Einzelgewicht über 100 kg untersagt. Näheres bei der Geschäftsstelle des Deutsch- Oesterreichisch-Ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin, Am Karle- bad 16. (Berl. Tagebl.) Freie Durchfuhr durch Bulgarien Aufhebung der bulgarischen Durchfuhrbeschränkungen für den Warenverkehr der Zentralmächte mit der Türkei Durch Verfügung des bulgarischen Finanzministeriums v m 24. Juni 1916 ist die Durchfuhr von Waren „für die verbündeten Länder“, also die Durchfuhr von Waren aus der Türkei nach den Zentralmächten und aus diesen nach der Türkei freigegeben worden, ohne daß bei gewissen Waren ein Teil zur Einfuhr nach Bulgarien angemeldet werden muß, wie dies durch Verfügung des Finanz ministeriums vom 5. Juni 1916 angeordnet worden war. (Bericht der Kaiserl. Gesandtschaft in Sofia) Oesterreichische Papiermacher-Schule Am K. K. Technologischen Gewerbe-Museum in Wien besteht seit Jahrzehnten eine Abteilung für die Ausbildung von Papier technikern. Der soeben erschienene XXXVII. Jahresbericht der Anstalt über das Schuljahr 1915/16 enthält die Zusammenstellung der für die Anstalt bedeutenden Vorkommnisse und Verfügungen, und gibt Aufschluß über die Einrichtung der Anstalt, den Zweck und den Besuch der einzelnen Fachschulen. Berichtet wird u. a. über die Tätigkeit an der Versuchsanstalt für Papierprüfung. Auch sind in dem Bericht Daten über die Heeresdienstleistung der An stalts-Angehörigen, der Schülerschaft, ferner über die Anstalts- und Schülerbetätigung an der Kriegsfürsorge und über die Kurse für Kriegsbeschädigte enthalten. Der Jahresbericht ist auf Wunsch von der Direktion erhältlich. Luxemburgische Ausfuhrverbote Die Großherzoglich Luxemburgische Regierung hat unterm 4. August 1916 u. a. beschlossen: Art. 1. Die Ausfuhr über alle Grenzen des Landes u. a. der nachbezeichneten Gegenstände ist bis auf weiteres verboten: 7. Holz und Holzstoffe sowie fossile Brennstoffe jeder Art; 9. Rohstoffe, Abfälle, Waren und Gespinste der Textilindustrie; 10. Zellstoff, Papier und Kartone jeder Art. Art. 2. Durch Ministerialbeschluß werden die unter Art. 1 fallenden Gegenstände bezeichnet, welche, auf Grund der Gegen leistung, zum freien Verkehr zwischen dem Großherzogtum und den Ländern des Zollvereins zugelassen sind. Art. 3. Für unter Art. 1 fallende Gegenstände luxemburgischer Herkunft oder Fabrikation, die nicht gemäß Art. 2 näher bezeichnet werden, kann die Regierung Spezialausfuhrermächtigungen erteilen. Zu dem vorstehenden Beschlusse hat der Luxemburgische General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Arbeit unterm 4. August 1916 bestimmt: Art. 1. Folgende Produkte und Gegenstände sind u. a. auf Grund des Umtauschs zum freien Verkehr zwischen dem Groß herzogtum Luxemburg und den Zollvereinsländern zugelassen: 1. Asbestwaren; 29. Holz und Holzwaren, Holzkohle, Holzmehl; 61. Packpapier der Nr. 654, 655 d des statistischen Waren verzeichnisses ; 62. Papier, lichtempfindliches; 63. Pappen der Nr. 651 a, 651 b, 651 d des statistischen Waren verzeichnisses außer Schiffsfilz; 67. photographisches Papier; 98. Papiersäcke; 99. Papier und Papierwaren aller Art, mit Ausnahme von Zeitungspapier, mechanisch und chemisch bereitetem Holz stoff sowie von Altpapier. (Folgen Strafbestimmungen.) (Memorial des Großherzogtums Luxemburg Nr. 60 vom 5. Aug. 1916) Sulfitsprit in Deutschland Siehe Nr. 62 S. 1150 Zur Mitteilung des „Svenska Dagblad" in Stockholm, daß die Ethyl-Aktiengesellschaft Sulfitspiritusfabriken für den deutschen Staat baut, bemerkt die „Deutsche Tageszeitung”, daß die Reichsstelle für Futtermittelersatz diese Fabriken errichten läßt, und fügt hinzu: „hur die landwinscliaftlichen Brennereien und den Kartoffel anbau würde die Errichtung so zahlreicher Sulfitspiritusfabriken natürlich nicht ohne Einfluß sein. Jedenfalls würde die Kartoffel, die uns diesen Krieg durchzuhalten geholfen, dann in ihrem Anbau eingeschränkt werden. Ob das aber im Interesse der Landwirtschaft und der Allgemeinheit liegt ?" Da Deutschland wahrscheinlich noch längere Zeit haupt sächlich auf seine eigene Erzeugung an Lebens- und Futter mitteln angewiesen sein wird, erscheint uns zur Schonung dieser Lebensmittel die Herstellung von Brennspiritus aus Ablauge für die Allgemeinheit ersprießlich. Sulfitsprit in Amerika. Die Kimberly and Clark Co. in Appleton, Wis., erhielt Ende Mai von der Bundesregierung die Erlaubnis, in ihrer Sulfitstoffabrik in Kimberly Alkohol herzustellen. Die An lage für die Herstellung von gewerblichem Alkohol aus der Sulfit ablauge wird in Kimberly nächstens fertiggestellt sein und täglich mehrere Gallonen Alkohol erzeugen. Amerikanisches Gold für skandinavischen Papierstoff ? Der Verband New Yorker Kaufleute hat auf Anregung der jenigen seiner Mitglieder, die Papierstoff aus Skandinavien ein- führen, bei dem Ministerium des Aeußern in Washington darum nachgesucht, daß England veranlaßt wird, die Ausfuhr von Gold aus den V. St. nach Skandinavien zur Bezahlung für ringeführten Papierstoff zu erlauben. Das Schwanken des Agios für den Papier- Dollar erschwert nämlich die skandinavische Papierstoffausfuhr nach Amerika, und dieser Uebelstand soll durch die Goldausfuhr beseitigt werden. Aehnliches war seinerzeit auch beabsichtigt, um holländisch' Waren für Amerika zu bezahlen, jedoch hat England bisher die Erlaubnis für die Goldausfuhr nach Holland nicht erteilt. Man meint in amerikanischen Kreisen, daß es auch die Ausfuhr von Gold nach Skandinavien verbieten wird. (Paper Mill)