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1234 PAPIER-ZEITUNG Nr. 66/1916 Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe Mit am allerschwersten von allen Organisationen wurde durch den ausgebrochenen Krieg bekanntlich der Verband der Litho graphen und Steindrucker getroffen. Da das lithographische und die verwandten Gewerbe zum großen Teil auf Ausfuhr angewiesen sind, die fast völlig unterbunden wurde, und da die graphischen Berufe bei der Herstellung militärischer Kampfmittel und deren Nebenbedarf so gut wie ausscheiden, so war in diesen Gewerben nicht nur die größte, sondern auch die am längsten andauernde Arbeitslosigkeit. Viele Geschäfte schlossen ganz ihre Pforten und sind heute noch geschlossen. Andere hielten ihre Betriebe nur ganz minimal aufrecht. Die größte Arbeitslosigkeit, die die Lithographen- Organisation je zu verzeichnen hatte, war in den ersten Kriegs monaten. Allmählich verringerte sich das Heer der Arbeitslosen. Am Beginn des Jahres 1915 waren aber immer noch 1596 Arbeitslose vorhanden, während am Jahresende nur noch 95 gemeldet waren. Dabei ist zu berücksichtigen, daß viele Mitglieder vom Beruf ab gehen mußten und in Gewerben für Kriegslieferung Beschäftigung fanden. Auch die vermehrte Einziehung von Mitgliedern zum Kriegs dienst hat die verringerte Arbeitslosigkeit verursacht. Am Anfang des Berichtsjahres waren 4955 Mitglieder zum Militär eingezogen, und am Schlüsse waren es 9219, so daß der Verband, der am Beginn des Jahres noch 11 028 (vor dem Kriege rund 17 000) Mitglieder zählte, am Schlüsse des Jahres 1915 nur noch 6553 mustern konnte. Auch die Lehrlingsabteilung des Verbandes wurde durch die Kriegsverhältnisse stark beeinflußt. Viele Lehrlinge verließen den Beruf und traten aus. Ein Teil wurde zum Militär eingezogen, und ein anderer Teil lernte aus und trat in die Gehilfenabteilung über. Die Lehrlingsabteilung, die am Anfang des Jahres 1920 Mitglieder zählte, hatte am Schlüsse des Berichtsjahres nur noch 1298 Mit glieder. An den verschiedensten Krankheiten, unter denen die Lungen schwindsucht eine große Rolle spielt, sind im vergangenen Jahre 106 Mitglieder gestorben. Der größte Teil der Toten aber sind jene, die mit ihrem Leben die Sicherheit des Landes erkaufen mußten. Im Laufe des Jahres 1915 wurden 448 Mitglieder als im Kriege gefallen gemeldet, welche Zahl bis jetzt auf insgesamt 742 Mitgjieder stieg. Die Einnahmen des Verbandes im Jahre 1915 betrugen 370 293 Mark 76 Pf. (gegen 753 145 M. 75 Pf. im Jahre 1914) und die Aus gaben 242 053 M. 27 Pf. Trotz noch bestehender Unterstützungs kürzungen wurden im Jahre 1915 u. a. folgende Unterstützungen ausgezahlt: Arbeitslosenunterstützung 52 456 M., Kranken-Unter- Stützung für Gehilfen 28 065 M., für Lehrlingsmitglieder 548 M., für Rechtsschutz 145 M., Umzugsunterstützung 2234 M., Reise unterstützung 1158 M., Invalidenunterstützung 21 383 M., Witwen unterstützung 13 068 M., Sterbegelder für Mitglieder 4875 M., für Mitgliederfrauen 1175 M., und für verstorbene Lehrlingsmitglieder 75 M. Im Laufe des Jahres wurden 19 Tarifverträge für 84 Betriebe mit 533 Beschäftigten erneuert. Am Ende des Jahres 1915 be standen insgesamt 46 Tarife für 348 Betriebe mit zurzeit 2347 Be schäftigten, unter denen sich 2074 Verbandsmitglieder befinden. Außer diesen Tarifverträgen bestehen noch die mit dem Schutz verband Deutscher Steindruckereibesitzer abgeschlossenen Verein barungen. Diese haben für 245 deutsche Firmen Geltung, in denen zurzeit etwa 2500 Lithographen und Steindrucker beschäftigt sind. Um einen Ausgleich mit den gewaltigen Preissteigerungen der Lebensbedürfnisse herbeizuführen, setzte fast überall eine lebhafte Bewegung zur Erlangung von Teuerungszulagen ein. Nach den Meldungen erzielten im Jahr 1915 insgesamt 2062 Mitglieder zu sammen 3406 M., wöchentliche Teuerungszulagen. Es ist aber an zunehmen, daß außerdem noch weitere Lohnzulagen erfolgt sind, die nicht gemeldet wurden. Zutreffend wird im Bericht gesagt: Der Verband hat auch im verflossenen Jahre mit den Unter nehmern aller Zweige des Berufes Auseinandersetzungen gepflogen, die für die Chemigraphen und Kupferdrucke eine Arbeitsgemein schaft gebracht haben. Der Arbeitsnachweis wurde organisch aus gebaut, damit er besonders nach Kriegsschluß die Unterbringung der Krieger wirksam fördern kann. * * * Leimung von gummiertem Papier Wir haben Anfang vorigen Jahres einen größeren Posten weiß Velinpapier, gummiert mit echt arabischem Gummi, hereinbekommen. Das Papier ist Anfang dieses Jahies zur Verwendung gekommen, und wir haben jetzt fortgesetzt Beschwerden unserer Kundschaft, daß die Schrift auf diesem Papier, welches wir hauptsächlich zur Herstellung von Apotheker-Etiketten verwenden, ausläuft und durchschlägt. Wir senden Ihnen einliegend einen Abschnitt dieses Papiers. Ist der Uebelstand dem Papier oder der Gummierung zuzuschreiben ? Verarbeiter Um die Frage besser beantworten zu können, müßte man auch ein nicht gummiertes Stück des Papiers prüfen können. Unseres Erinnerns brachte die Papier-Zeitung vor Jahren Unter suchungen des Dr. Werner Schmidt und andere des Professors Wilhelm Herzberg, wonach durch das Gummieren des Papiers zuweilen dessen Leimung beeinträchtigt, d. h. zum Teil auf gehoben wird. Ist das Papier mit Ersatzleim schreibfest gemacht worden, so könnten auch andere, bisher nicht genau studierte Ursachen mitwirken. In heutiger Zeit müssen sich übrigens die Verbraucher daran gewöhnen, auch weniger gut gele rntes Papier zu verwenden. Anwaltskosten Ich bezog von der Firma A & B in Z Kordel, welche bei weitem nicht dem Muster entsprochen hat. Auf meine Rüge hin erklärte die Firma, daß sie alle Schadenersatzansprüche ablehne, da ein Minderwert der Lieferung ausgeschlossen sei, und übergab die An gelegenheit zur Einziehung des Rechnungsbetrages ihren Rechts anwälten. In der Zwischenzeit sandte ich ihr den Betrag der Rechnung ein, ebenso löste ich, da ich mit der Firma nichts mehr zu tun haben wollte, den Zahlungsbefehl über den gekürzten Skonto ein. Vor einigen Tagen erhielt ich von den Rechtsanwälten eine Kostenrechnung in Höhe von 74 M. 55 Pf., deren Zahlung ich ver weigerte. Ich bitte um Ihren Rat. X. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Kosten forderung der Rechtsanwälte erscheint in der geltend gemachten Höhe nicht begründet. Allerdings wäre Fragestellerin an sich zur Erstattung der Anwaltskosten, welch? durch Ausführung des den Anwälten von der gegnerischen Firma am 14. April 1916 erteilten Auftrages zur Klageerhebung in Höhe des Betrages von 3823 M. 20 Pf. entstanden wären, verpflichtet gewesen,, da dieser Forderungsbetrag zu diesem Zeitpunkte bereits fällig und angemahnt war. Der Umstand, daß die Ware nicht muster gemäß gewesen sei, hätte an dieser Verpflichtung nichts ändern kennen, da die Fragestellerin dadurch, daß sie den Rechnungs betrag schließlich gezahlt hat, den diesbezüglich n Einwand fallen gelassen und ihre Zahlungspflicht als von vornherein bestehend anerkannt hat. Die Anwälte haben nun zwar, bevor Fragestellerin dieser ihrer Zahlungspflicht genügte, den Erlaß eines Zahlungsbefehls beantragt, aber nicht gegen die Frage stellerin, sondern gegen eine nicht bestehende Persönlichkeit. Dieser Zahlungsbefehl ist daher der Fragestellerin gegenüber so, als ob er nicht beantragt und erlassen wäre, anzusehen. Es wäre Sache der Anwälte bzw. der Auftraggeberin derselben gewesen, den Zahlungsbefehl gegen die Fragestellerin unter richtiger Parteibezeichnung derselben zu erwirken. Der gegen diese tatsächlich beantragte und erwirkte Zahlungsbefehl betraf nur noch das Objekt von 39 M. 82 Pf. der zweiten Wertstufe von 20-—60 M., da inzwischen Fragestellerin den Betrag von 3784 M. gezahlt hatte. Letzterer Betrag scheidet daher für die Kostenberechnung aus, da wegen dieses Betrages ein die Frage stellerin berührender kostenpflichtiger Akt seitens der Anwälte vor erfolgter Zahlung nicht veranlaßt ist. Fragestellerin erscheint daher lediglich zur Erstattung derjenigen Kosten verpflichtet, welche durch Erwirkung des Zahlungsbefehls in Höhe des Be trages von 39 M. 82 Pf. entstanden sind. Diese stellen sich wie folgt: Prozeßgebühr 3 M., Pauschsatz für Schreibgebühren und Porti 4 M., Gebühr für den Antrag auf Vollstreckungsbefehl (ebenfalls Objekt 20—60 M„ nicht 60—120 M.) 1 M. 50 Pf., Pauschsatz hiervon 50 Pf., Gerichtskosten einschließlich Porto 65 Pf.. Abtrag 5 Pf. Diese Beträge von zusammen 9 M. 70 Pf. mag Fragestellerin den gegnerischen Anwälten einsenden. Wegen des darüber hinaus geforderten Betrages kann sie Zahlung ab lehnen und es auf den Klageweg ankommen lassen. Preiserhöhung für Kopierbücher in der Schweiz. Infolge der starken Preissteigerung des Seidenpapiers, das den Hauptbestand teil der Kopierbücher bildet, hat das Syndikat der schweizerischen Schreibbücherfabrikanten einen Preisaufschlag von 80 v. H. auf Kopierbücher angekündigt. K. (N. Winterthur. Tgbl.) Büchertisch Anleitung zum Photographieren von Dr. Georg Hauberrißer. 16. und 17. Auflage. Ed. Liesegangs Verlag M. Eger in Leipzig. Preis geheftet 1 M. 65 Pf. Die neue Auflage wurde während der Kriegszeit notwendig- Sie ist gegen die früheren erweitert und ergänzt, indem die in zwischen erschienenen Neuheiten mit aufgenommen wurden. Das Buch ist sehr reich mit Bildern ausgestattet, und der Text beruht durchweg auf den persönlichen Erfahrungen des Verfassers.