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11-48 PAPIER-ZEITUN G Nr. 61/1916 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf -Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Provision von der Fracht 13926. Frage: Ein Geschäftsfreund von mir vertritt liier eine Pappenfabrik, und verkauft für sie nur Ladungen frei Station des , Empfängers oder ab hiesigem Lager. Der Fabrikant berechnet die Provision vom Betrage der Rechnung nach Abzug der Fracht und des Kassenskontos, währenc der Vertreter behauptet, daß er die Provision vom vollen Verkaufspreise zu verlangen berechtigt sei. Den Abzug des Skontos halte ich nicht für zulässig, da der Skonto nur eine Vergütung für vorzeitig geleistete Zahlung ist, und der Verkäufer dadurch keinen Schaden erleidet, denn die Zahlung arbeitet dann zeitiger als Kapital in seinem Geschäft. Dagegen möchte ich mir ein Urteil wegen der Frachtkürzung nicht chne weiteres gestatten, obwohl ich meine, daß auch diese Kürzung nicht zu Recht besteht. Ich bitte um Ihre Meinung. Antwort: Nach dem Gesetz muß der Geschäftsherr dem Agenten Provision von der vollen Verkaufssumme zahlen, falls nichts anderes vereinbart ist. Ob ein Brauch im Altpapierhandel besteht, wonach Fracht zur Berechnung der Provision von dem Verkaufspreis abgezogen wird, wissen wir nicht. Weglocken von Arbeitskräften 13927. Frage: Bei uns befindet sich ein Maschinenführer seit ungefähr einem Jahre. Vor ungefähr 2 Jahren war er in eine Papierfabrik, welche Stellung er infolge Konkurses der Fabrik auf geben mußte. Inzwischen ist diese Fabrik aber neu finanziert worden, und nun hat sie versucht, uns den Maschinenführer wegzuholen. Er hat wiederholt erklärt, er habe keine Ursache, hier fort zu gehen, weil er gut behandelt und gut bezahlt werde. Wir schrieben darauf hin der Firma, nachdem wir solches gewahr wurden, ihr Vorgehen wäre schon aus kollegialischen Gründen nicht statthaft. Trotzdem kam ein Inhaber der Firma hierher und überredete den Mann solange, bis er seine Stellung hier aufgab. Ist derartiges Vorgehen nicht strafbar? Soviel uns bekannt ist, sind derartige Fälle in der Papier- Zeitung wiederholt besprochen worden. Es ist unter den heutigen Verhältnissen doppelt unangenehm, einen guten Arbeiter zu missen. Antwort: Wir kennen kein Gesetz, wonach man jemanden bestrafen kann, der von einem Mitbewerber Arbeitskräfte; weg lockt. Solches Vorgehen gilt jedoch in Fachkreisen als ungehörig. Deshalb hat der Verein Deutscher Papierfabrikanten angekündigt, daß er die Namen von Fabrikanten, welche von andern Fach genossen Arbeitskräfte weglocken, veröffentlichen wird. Klebstoff 13928. Frage: Ich benötige größere Mengen Klebstoff zur Herstellung einer Ware aus Pappe (Bestandteil von Kriegsmunition). Die Klebstoffe stehen zurzeit so hoch im Preis und sind so schwer zu erhalten, daß ich frage, ob Ihnen nicht eine Stelle bekannt ist, welche Rohstoffe zur Bereitung von Klebstoff freigibt, also eine Art Kriegsrohstoff-Gesellschaft in Berlin, da ich Kriegslieferungen habe. Antwort: Wir empfehlen dem Fragesteller, sich mit einem Gesuch um Freigabe der benötigten Mengen Rohstoffe unter Angabe des Zweckes an die Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft in Berlin W 8, Mauerstr. 53, zu wenden. Bur!. Grossisten n. Wiederverkäufe? Verlangen Sie bitte Angebot in: Feldpostkarten lose, sow. in Heften zu20u. 15St. Ferner Paketadressen, Wechsel, Quittungen u. Rechnungen lose, sowie inBuchf orm stets amLager Peter Steger, Crefeld P apierw.-F abrik, Inratherstr. 294/96 Zigarrenbeutel I mit u. ohne Druck, für Wiederve» käufer, lief, billigst E. Wagen mann Papierwarenfabrik, Haynaui. 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Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Verlag von Carl Hofmann Berlin. Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29