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DDAPIER VERARBEITUNG ■ Buchg EUNERBESNr.60me Verband südwestdeutscher Papierwaren- Fabrikanten Die Mitgliederversammlung in Heidelberg am 16. Juli war gut besucht. Es wurde nach Aufnahme neuer Mitglieder aus Hessen-Nassau, Elsaß-Lothringen und Maingebiet über Maß nahmen, die wesentliche Ersparnisse an Kosten für Klebstoffe und Bindfaden bringen, beraten. Nachdem der Vorsitzende auf die Bedeutung des am 4. Juli gegründeten ,.Bundes deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung” hingewiesen hatte, erfolgte eine Aussprache über die Marktlage und über Rohstoff-Fragen. Zum Schluß der Sitzung fand der übliche Warenaustausch statt. Nach dem gemeinsamen Mittagstisch im Hotel Europäischer Hof fanden sich sämtliche Teilnehmer auf dem Schloß zu sammen und blieben bis zu den Abendzügen dort. Die nächste Versammlung soll im August in Darmstadt stattfinden. Verband Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten, Sitz Dresden. Dieser Verband hat. wie er uns mitteilt, vor kurzem neue Zahlungs- und Versandbedingungen vereinbart, welche den heutigen Zeitverhältnissen entsprechend äußerst gestellt sind. Muster werden von jetzt ab berechnet und nach ent sprechendem Umsatz am Jahresschluß zurückvergütet. Lieferung erfolgt ab Fabrik. Porto, Verpackung und Fracht zu Lasten der Besteller. Altpapier-Lieferung Wir haben einer Papierfabrik zwei Ladungen Altpapier ge liefert. Es war vereinbart worden, daß wir in hiesigen Blättern Anzeigen einrücken und alle Altpapiere aufkaufen, die uns an geboten werden. Die erste Lieferung wurde unbeanstandet ab- genommen, doch bei der nunmehr erfolgten zweiten Ladung macht uns die Fabrik Schwierigkeiten, weil ein Teil Schul- und Geschäfts bücher bei den Papieren war, und die Fabrik stellt uns die Ladung zur Verfügung, angeblich weil sie die Bücher, die mit leichten Ein bänden versehen sind, für rötlich Bastpapiere nicht verarbeiten könne. Die erste 1 adung enthielt einen weit größeren Teil an Büchern. Wir wollten die zweite Ladung gar nicht liefern, weil uns die Be schaffung von Altpapier viele Schwierigkeiten machte, doch be stand die Fabrik auf Nachlieferung von mindestens 2000 kg Alt papier. Wir mußten an unsere Abgeber mehr bezahlen, als uns die Fabrik nach Vereinbarung zahlt. Wir erhalten von der Papierfabrik 15 000 kg Bastpapier geliefert. Kann man die erwähnten Bücher nicht zur Fabrikation von billigem Bastpapier verwenden ? Auch haben wir 480 kg von einliegendem Papier der Ladung beigefügt, die wir von einer Gummiwarenfabrik gekauft haben, und bitten darüber um Ihren Bescheid, ob die Papiere nicht zu verarbeiten sind. Tiitenfabrik Da die Papierfabrik mit der Fragestellerin vereinbarte, daß diese für sie Altpapier sammle, ohne anzugeben, welche Arten von Altpapier nicht verwendbar seien, und da bei solcher Sammlung Papier aller Art zusammenkommt, darf die Fabrik die Ladung nicht deshalb verweigern, weil auch gebundene Bücher darin enthalten sind. Ueberdies hat die Fabrik eine Ladung, die solche Bücher enthielt, übernommen und damit die Fragestellerin stillschweigend zu weiterer Lieferung in gleicher Beschaffenheit ermächtigt. Das Papier der Bücher läßt sich, wenn die Deckel ab gerissen und der Nähzwirn oder die Drahtklammem entfernt werden, zu Bastpapier verarbeiten. Das von der Gummiwarenfabrik gekaufte Papier ist an scheinend mit Firnis getränkt. Solches Papier läßt sich, wenn auch schwieriger als ungetränktes, im Kollergang zu Papier stoff verarbeiten, besonders wenn dieses Papier für sich ver packt ist. Warenzeichen Das Kaiserliche Patentamt, Abteilung für Warenzeichen, richtete unter dem Aktenzeichen G. 15944123 Wz. 140’14 an unseren Herausgeber nachstehende Frage: Es wird höflichst um gefällige Auskunft gebeten, ob die Be zeichnung Tangierfell für Rastereinrichtungen zu Druckzwecken neben den Ausdrücken „Tangierplatten, -films, -folien" schon am 21. Februar 1914 derart im allgemeinen Gebrauch der beteiligten Verkehrskreise sich be funden hat, daß diese darunter lediglich eine bestimmte Art solcher Tangierplatten, -films, -folien (welche Art ?) ohne Rücksicht au. deren Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetriebe erblickten, oder ob eben bis zu jener Zeit unter der Bezeichnung Tangierfell bis dahin nur Tangierplatten aus einem bestimmten Betriebe (etwa dem von A. Grube, Leipzig?) verstanden wurden. Wir bitten unsere auf dem gefragten Gebiete erfahrenen Leser, ihre Ansicht über obige Frage dem oben genannten Amte, Berlin SW 61, unter Erwähnung des Aktenzeichens und er forderlichenfalls unter Beibringung von Belegen mitzuteilen. Schriftleitung Künftiger Papierpreis Wir sind Massenerzeuger von Papiersäcken und augenblicklich bemüht, in reichlich cellulosehaltigen Papierstoffen für das letzte Vierteljahr 1916 vorteilhaft abzuschließen. Gerüchtweise verlautet aber, daß die aus der diesjährigen Ernte für die Papierfabrikation abfallenden Stoffe, in Sonderheit aber das vermutlich baldigst vermehrte Angebot an Cellulose, Ursache zur baldigen Preis ermäßigung geben wird. Unsicher, ob Abschlüsse für spätere Termine heute angebracht sind, möchten wir uns über die allgemeinen An sichten aus Fachkreisen unterrichten und bitten Sie, uns einige maßgebende Urteile tunlichst in aller Kürze zu unterbreiten. Papierverarbeiter Niemand kann die Gestaltung des Marktes in Zukunft vorhersehen, nur Vermutungen sind möglich. Von den Roh stoffen für Papier ist nur Altpapier in erhöhter Menge vor handen, Stroh fehlt gänzlich, und die Schwierigkeiten der Zellstoffhersteller haben nicht abgenommen. Zellstoffpapier wird in steigenden Mengen versponnen und so anderen üblichen Verwendungen entzogen. Dies deutet nicht auf baldige Zu nahme des Angebotes von Zellstoff und Zellstoffpapieren hin. Lederleim Im November 1915 kaufte ich beim Vertreter der Leimfabrik X 600 kg la Lederleim zu 105 M. die 100 kg frei hier, auf Abruf bis Ende 1916. Ich machte den Vertreter darauf aufmerksam, daß ich noch auf ein halbes Jahr mit Leim versehen sei, dann aber den Leim abnehmen werde. Auf meinen Abruf anfangs Mai teilte mir die Firma mit, daß sie durch die Bundesrats-Verordnung vom 24. Februar 1916 in der Verarbeitung von Leimleder zu Leim außer ordentlich stark eingeschränkt worden sei, und bietet mir eine kleine Menge zu 173 M. ab Fabrik an. Ist die Firma zur Lieferung verpflichtet, oder hätte sie mich nicht wenigstens be nachrichtigen müssen, damit ich die gekaufte Menge abgenommen hätte. Die Entscheidungen bei andern Waren lauten so, daß die Firma liefern müßte. Ich weiß aber nicht, ob dies bei Leim, der amtlich beschlagnahmt wurde, auch der Fall ist. Kartonnagen-Fabrik In Nr. 36 der Papier-Zeitung von 1916 ist auf Seite 674 das Maß der Erzeugungs-Einschränkung, die den Lederleim fabriken auferlegt wurde, genau mitgeteilt. Unseres Erachtens muß die Fabrik in erster Linie ihren Abschluß-Verpflichtungen genügen, dann erst kann sie freihändig verkaufen. Mäßige Preis erhöhung seitens des Käufers würde vielleicht anläßlich der Erschwerung, die den Leimfabriken durch die Beschlagnahme auferlegt ist, der Billigkeit entsprechen. Ob die Fabrik be rechtigt ist, den Preis für Abschlußware willkürlich zu erhöhen, erscheint uns zweifelhaft.