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1116 PAPIER-ZEITUNG Nr. 60/1916 Geldstrafe tritt, wenn sie nicht beigetrieben werden kann, für je 3 M. bis 50 M. ein Tag Gefängnis bis zur Höchstgrenze von 2 Jahren. Außerdem unterliegt das widerrechtlich ausgeführte Holz der Einziehung, ohne Rücksicht darauf, wem es gehört. Hauptquartier Ost, 16. Juli 1916 Der Oberbefehlshaber Ost gez. v. Hindenburg, Generalfeldmarschall Antragsformulare auf Freigabe von Lumpen oder auf Ankauf von Lumpen sind für die Lumpen verarbeitenden Papier- und Pappenfabriken bei der Geschäftsstelle, Joachimsthaler Str. 1, jederzeit zu erhalten. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß alle Anträge doppelt einzureichen sind. Papi ermacher- Kri egsausschuß Wechselprotest in Elsaß-Lothringen. Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 13. Juli bestimmt hat, daß die Protestfrist für Wechsel, die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind, frühestens mit dem 31. Oktober 1916 statt mit dem 31. Juli 1916 abläuft, ist die Postordnung vom 20. März 1900 entsprechend geändert worden. Danach werden die Postprotestaujträge mit Wechseln, die in diesem Gebiete zahlbar sind und deren Zahlungs tag in die Zeit vom 30. Juli 1914 bis einschließlich 28. Oktober 1916 fällt, am 31. Oktober 1916 nochmals zur Zahlung vor gezeigt werden. Aufhebung der russischen Moratorien in dem unter der Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost stehenden Gebiet Rußlands Eine Verordnung des Oberbefehlshabers Ost, Nr. 282 — IX 2454 — vom 29. Juni 1916, lautet: § 1 Sämtliche von der Russischen Regierung erlassenen Moratorien werden für das Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost auf gehoben. § 2 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. (Befehls- und Verordnungsblatt des Oberbefehlshabers Ost, Nr. 36 vom 8. Juli 1916) Ausfuhrbewilligungen auf Grund älterer Aufträge Die Abteilung H der Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie, Syndikus Eugen Hager, Berlin, teilt dem Fach blatt „Deutsches Steindruckgewerbe“ das Folgende mit: Nach Ziffer 20 Absatz 3 des Merkblattes vom 26. Mai 1916 bin ich seit dem 15. Juni 1916 nicht mehr in der Lage, Anträge zu befürworten, die sich auf Waren beziehen, die vor dem 28. April 1916 bestellt und abgerufen worden sind und für die deshalb die vereinbarten Preise und Bedingungen in Anspruch genommen werden. Es ist aber den einzelnen antragstellenden Firmen ■— in Berücksichtigung eines Antrages der Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels — gestattet, derartige Anträge, nachdem meine Abteilung H erklärt hat, daß im übrigen gegen die Bewilligung der Ausfuhr keine Be denken bestehen, dem Herrn Reichskommissar für Ausfuhr- und Einfuhrbewilligung Berlin W 10, Lützowufer 8, vorzulegen und um ausnahmsweise Erteilung der Ausfuhrgenehmigung zu bitten. Fracht bei Druckpapier Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Die Klausel „Versand per Wasser bei unbehinderter Schiffahrt bis Wilhelmshaven, dann per Bahn“ mit der Bestimmung,' daß „frei Esens“ zu liefern ist, berechtigt die Klägerin nicht dazu, der Beklagten die Mehrkosten zu berechnen, die entstanden sein würden, wenn die Ware infolge des Krieges von Hamburg nach Wilhelms haven auf dem Bahnwege gegangen wäre; vielmehr muß nach den für den in Frage stehenden Geschäftszweig herrschenden Gebräuchen die Klägerin diese Mehrkosten tragen. Für andere Geschäftszweige kann dieser Brauch nicht durchweg bestätigt werden. g. 5 Bd. VII — Bl. 51 — 1. Mai 1916. Papierpreis-Steigerung in Finland. Nach der neuesten Preis liste der Papiergroßhandlung Osakeyhtiö O. J. Dahlberg & Co. in Helsingfors kostete Postpapier Nr. 113, eine sehr verbreitete Sorte, vor dem Krieg 8,80, jetzt 37,90 f. M. für 1 Ries; Schreibheftpapier Nr. 1 damals 5,10, jetzt 26 f. M.; Konzeptpapier Nr. 5 3,60, jetzt 13 f. M.; Frachtbrief-Papier 4,50, jetzt 16,90 f. M.; Druckpapier 415 L. vor dem Krieg 6,80, jetzt 23,80 f. M„ Druckpapier 521 K. damals 12 etzt 38,50 f. M. bg. (Nach „Mercator“) Zellstoff aus Brasilien (S. Nr. 56 S. 1042) Ihre Bemerkungen betreffs der Schwierigkeiten der Entstehung, neuer Fabrikbetriebe in industriearmen Ländern kann ich nicht unwidersprochen lassen, um zu verhindern, daß Ihr Leserkreis sich falsche Vorstellungen von jenen südbrasilianischen Provinzen bildet. Die Gegenden, die ich im Auge hatte, sind durchaus keine Wildnis mehr. Ueberall sitzen Deutsche in Dorfgemeinden und Städten zusammen, und man glaubt oft in der Heimat zu weilen, so sehr erinnert einen alles an Deutschland. Ueberall wird deutsch gesprochen; mich haben z. B. in Neu-Württemberg Negermädchen bedient, die nur deutsch, kein Wort portugiesisch sprachen. Deutsche Industriearbeiter findet man allerorten, die jetzt tüchtige und gut situierte Landwirte sind. Ich erinnere mich, solche in größerer Zahl aus den Faberschen Bleistiftfabriken getroffen zu haben. Leider kennen nur sehr wenig Deutsche jene Gegenden aus eigener An schauung, sonst würden sie deren Entwicklungsmöglichkeiten anders und richtiger beurteilen. Ich selbst ging mit nicht sehr hoch ge spannten Erwartungen dorthin, diese wurden aber durch die Wirk lichkeit weit übertroffen. Ebenso erging .es unserem ehemaligen Gouverneur von Südwest-Afrika, Exzellenz v. Lindequist, mit dem ich ein größeres Stück zusammen reiste. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß es in 1910 in Brasilien bereits 3400 industrielle Betriebe gab mit einem Kapital von rund 1 Milliarde M. Bekannt sind die Baumwollindustrie in Sao Paulo und Rio, die Tabakindustrie usw. Brasilien wird langsam, aber sicher ein bedeutendes Industrie land werden, mit dem die Zukunft rechnen muß. Auch die Vereinigten Staaten von Nordamerika waren einst industriearm und eine Wildnis, und etwa 100 Jahre haben genügt, um sie zu dem zu machen, was sie heute sind. Leutnant d. R. Dickudt Neue Quelle für Altpapier — Vorschlag zum Ersparen neuen Papiers Ein Grundbuchrichter schreibt uns: In den Grundbüchern finden sich große Massen Papiers der besten Beschaffenheit, die unbenutzt sind und auch zum weitaus größten Teile niemals benutzt werden. Es sind dies die Blätter der Abteilungen II und III der Grundbuchformulare. Die Ein richtung ist jetzt so, daß die Formulare in die Grundbücher ein geheftet werden. Man könnte aber diese großen Mengen Papier sparen, wenn man sich entschlösse, die Grundbuchblätter ungeheftet in die Grundbuchdeckel zu legen und die Deckel etwa noch mit einem praktischen Verschluß abzuschließen. Die Gerichtsakten wurden in den süddeutschen Staaten stets schon in losen Blättern zu sammengelegt und auch verschickt, neuerdings auch in Preußen in Zivilsachen bis zu 10 Blättern. Obschon sich in diesen Akten oft sehr wichtige Papiere befinden, sind Unzuträglichkeiten aus dieser Art der Behandlung nicht entstanden. Sie könnten noch weniger beim Grundbuch entstehen, denn verschickt werden Grundbücher überhaupt nicht, und die großen Blätter der Grundbücher können nicht leicht verloren gehen oder verlegt werden, außerdem hat man in den Grundakten die genauen Abschriften der Grundbuchblätter und kann diese im Notfall ergänzen. In sehr vielen Grundbuch- blättern oder Artikeln wird nur Abteilung I (Verzeichnis der Grund stücke benutzt). Auf dem Lande, wenigstens in nicht wenigen Gegenden Preußens, sind zuweilen in ganzen Gemarkungen fast keine Eintragungen in den Abteilungen II und III. Da sich in Ab teilungen II und III je 8 Blätter, die 45 cm lang und 28 cm breit sind, besten Papiers, befinden, so hat das unbenutzt in die Grund bücher eingeheftete Papier einen Wert, der in Hunderttausende Mark geht. Die Grundbücher würden auch für die Grundbuchbehörde viel praktischer, wenn die Blätter nur eingelegt statt geheftet werden könnten. Abgesehen von dem lästigen und umständlichen Heften von Blättern, die ergänzt werden müssen, vermiede man damit die Gefahr, die jetzt schon da ist, daß im Laufe der Zeit durch die schnelle Zunahme der Grundbuchbände die feuersicheren Räume der meisten Gerichte nicht mehr zur Aufnahme aller Grundbuch bände ausreichen, man könnte auch geschlossene Blätter heraus nehmen und weglegen und durch neue einzulegende ersetzen. In entsprechender Weise würden auch in den Grundakten die gleichen Formularbestände erspart. Es gibt bewährte Arten von Loseblatt-Büchern, die sich für den oben angegebenen Zweck eignen würden. Die Her steller solcher Bücher sollten sich mit bemühen, die maßgebenden Stellen der Justizbehörden für obige Anregung zu gewinnen. Wie die Schreib- und Rechenmaschine wird sich auch das Lose blatt-Buch bei den Behörden einführen lassen. Bestandsaufnahme von Normalpapier in Schweden. Die Fein papierfabriken Munktell, Lessebo und Klippan in Schweden er suchten ihre Regierung, den Bestand an Normalpapier bei allen Behörden. Druckereien, Buch- und Papierhändlern am 1. August, aufnehmen zu lassen, bg.