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„04 Papierflachgarne schränken. Vor kurzem erschien: Zigarren-, Zigaretten* u. Postkarten-Eeutel Brötchenbeutel fabrizieren Jünger & Halm,G.m.b.H,Berlin NO 5 5 PA Hambury 36, Hohe Bleichen 31-32 Fluwtonse 1 d eal- Löschblock s Paul Seifert BERLIK w 3, Spandauer Strasse 27 Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Verlag von Carl Hofmann, Berlin. Druck von A. W. Hayn s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29 Verlag der Papier-Zeitung, Carl Hofmann Berlin SW 11 KürWieerverkäufer.Papierhandlungew V-^Cartonnagefabriken — ‘Druckersigeschäfte Zellstoff-Packpapier 13922. Frage: Ich beziehe von einer Papierfabrik seit Jahren Packpapier wie beiliegendes Muster I. Vor kurzem erhielt ich wieder eine Ladung von diesem Papier, welches hinsichtlich der Festig, keit und Leimung weit hinter dem früher gelieferten zurücksteht und meiner Meinung nach nichts anderes als ein besseres Schrenz papier ist. Ich bitte Sie um Ihre Meinung hierüber. Antwort: Die Vorlage ist einseitig glattes Zellstoffpapier von hoher Festigkeit. Von den Lieterungsproben hält die rötliche nur halb so viel und die graue nur ein sechstel so viel Handknitterungen aus wie das Vorlagemuster. Immerhin können sie nicht als Schrenzpapiere bezeichnet werden, da sie ungefähr den gleichen Zellstoffgehalt haben wie das Vorlagemuster. Daß sie soviel weicher und mürber sind, dürfte darin begründet sein, daß das Vorlagemuster aus frischem Zellstoff, die Lieferung aber aus gemahlenem Zellstoffpapier hergestellt zu sein scheint. Die Leimung der bestellten Papiere ist für Packpapier hin reichend, wenn auch nicht so gut wie die der Vorlage. Briefkasten Der Frage muß lO-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Papierzölle in Deutsch-Polen 13918. Frage: Sind Papier und Pappen nach den besetzten Gebieten Polens (Lodz und Warschau) zu verzollen und zu welchem Tarif ? Wo und unter welchen Bedingungen erhält man Ausfuhr bewilligung ? Antwort: Die bei der Einfuhr von Papier und dergleichen in die besetzten Teile Polens erhobenen Zölle sind in unserer Nr. 67 von 1915 auf Seite 1317 abgedruckt. Ob Ausfuhr bewilligung nötig ist, erfährt Fragesteller bei der Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie in Berlin W 10, Lützow-Ufer 17. PlakatRollen mlFiLohns Verschluss z.Versandan o, wahren uPlakafen^Bildenn,ZaicnnnnqBita H.Pohl.Leipziqla Für Wiederverkäufer .HFc1o Lieferpflicht 13919. Frage: Im November 1915 bestellte bei uns ein Kunde 200 Zentner Maschinenlederpappen „nach Aufgabe“. Heut nach 8 Monaten sendet uns die Firma Spezifizierung. Der Preis im No vember war bedeutend niedriger als heut. Sind wir verpflichtet,, noch zu den alten Preisen zu liefern, öder sind wir berechtigt den heutigen- Tagespreis zu fordern ? Antwort: Unter der Vereinbarung „nach Aufgabe” dürfte „auf Abruf” zu verstehen sein. Abruf-Aufträge müssen in an gemessener Zeit abgenommen werden, auch wenn über die Ab nahmefrist nichts vereinbart ist. Glaubte die fragestellende Pappenfabrik, daß der Käufer mit dem Abruf der Pappen in Verzug geraten sei, so hätte sie ihm eine angemessene Nachfrist einräumen müssen mit dem Bemerken, daß sie nach frucht losem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktrete. Wenn Fragestellerin keine Nachfrist eingeräumt hat, muß sie zu dem ursprünglich vereinbarten Preis liefern. Sie kann höchstens den Abnehmer bitten, ihr mit Rücksicht auf die eingetretene Preiserhöhung freiwillig einen Mehrpreis zu bewilligen. Abschleß aus 1914 für 1916 13920. Frage: Wir haben Anfang 1914 mit der Papiergroß handlung X einen Abschluß für 1916 auf Lieferung von monatlich 2 Ladungen Papier getätigt. Im Abschluß ist keine Kriegsklausel enthalten, aber u. a. gesagt, daß erhebliche Betriebsstörungen durch höhere Gewalt uns nach Lauer und Umfang von Lieferung entbinden. Infolge Einberufung eines großen Teiles unseres Arbeiterpersonals mußten wir unseren Betrieb um 40 v. H. einschränken. Lie Aus lieferung der vollen Abschlußmenge haben wir infolge der erheb lichen Betriebsstörung durch höhere Gewalt (hervorgerufen durch Ausbruch des Krieges und Einberufung der Maschinenleute durch Mobilmachungsbefehl) verweigert und nur prozentual der Ein schränkung geliefert. Der Abnehmer droht mit Schadenersatz ansprüchen und Klage und besteht auf voller Lieferung der ge kauften Menge, namentlich auch aus dem Grunde, weil er das Papier zur Hälfte des heutigen Preises hereinbekemmen würde. 1. Kann der Abnehmer Lieferung der vollen monatlichen Ab- schlußmenge verlangen ? 2. Sind wir gehalten, andere ablaufende Abschlüsse nicht mehr zu erneuern, damit durch freiwerdende Mengen die fragliche Menge an den Käufer voll geliefert werden kann ? Die anderen Schlußabnehmer würden dadurch in einer Zeit zurückgesetzt, da sie mehr als je auf ihre alten Lieferanten an- gewiesen sind. Bewilligung eines Teuerungszuschlages für die in zwischen doppelt so hoch gewordenen Gestehungskosten lehnt der Käufer ab. Antwort: Der Krieg gilt als höhere Gewalt im Sinne obigen Vertrages, und der darin gemachte Vorbehalt berechtigt unseres Erachtens die Fragesteller zur Minderung der Lieferungsmenge entsprechend der Betriebs-Einschränkung. Die Fragesteller haben also nur nachzuweisen, daß ihre monatliche Erzeugung wesentlich veränderten Verhältnissen zustande gekommen, auf sie fände der im Vertrag enthaltene Vorbehalt keine Anwendung, sie unterliegen deshalb unseres Erachtens der erwähnten Ein schränkung nicht ohne weiteres. Hier müßte man vielleicht jeden Einzelfall besonders prüfen. Behördlicher Vertrag 13921. Frage: Seit vielen Jahren habe ich eine vertragliche Lieferung mit einer Behörde. Ist durch den Ausbruch des Krieges das Vertragsverhältnis hinfällig geworden ? Bislang hat die Behörde mir wohl kleine Aufschläge bewilligt, jedoch muß ich jetzt wieder an sie herantreten und Preise den heutigen Verhältnissen ent sprechend fordern. Antwort: Der Krieg ändert in der Regel an den Vertrags- Verpflichtungen nichts. Ob in besonderen Umständen dies der Fall ist, hängt von dem Inhalt des Vertrages ab. jetzt um so und so viel niedriger ist als im letzten Friedensjahr (1913), und daß sie andere, in 1914 vor dem Krieg gemachte, noch nicht ausgelieferte Abschlüsse im selben Verhältnis be- Die im Krieg gemachten Abschlüsse sind unter Bindfaden-Kordel sofort lieferbar, anbietet Deutsche Osmosa G. m. b. H. Berlin W 8. 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