Volltext Seite (XML)
1098 PAPIER-ZEITUNG Nr. 59/1916 auf Antrag der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs gewerbe durch die zuständigen Behörden auf die Kriegswirtschafts stelle übertragen. Welche Behörden zuständig sind, bestimmt die oberste Landeszentralbehörde. Die Anordnung ist an den Besitzer des Papiers zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die An ordnung dem Besitzer zugeht. Dem Besitzer ist für die überlassenen Mengen ein angemessener Uebernahmepreis zu bezahlen. Kommt zwischen der Kriegswirt schaftsstelle und dem Besitzer eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird er von der höheren Verwaltungsbehörde des Ortes, an dem der Besitzer seinen Wohnsitz hat, endgültig festgesetzt. Diese entscheidet ferner endgültig über alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten aus der Aufforderung zur Ueberlassung und aus der Ueberlassung ergeben. § 13. Den Bestimmungen dieser Bekanntmachung unterliegen nicht die Behörden des Reichs, der Bundesstaaten und Elsaß- Lothringens. § 14. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: 1. wer die ihm nach §§ 1 bis 3 und § 6 Abs. 2 obliegenden An zeigen oder Auskünfte nicht erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht; 2. wer dem § 6 zuwider Bücher nicht oder wissentlich unrichtig führt oder dem § 7 zuwider die Einsicht in die Bücher oder den Zutritt zu den Betriebs- und Lagerräumen verweigert; 3. wer die Anfragen der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe oder ihrer Beauftragten (§ 7 Abs. 2) nicht oder wissentlich unrichtig beantwortet; 4. wer den in den §§ 9, 10, 11 auferlegten Verpflichtungen zuwiderhandelt. Vorräte, die bei der durch § 3 angeordneten Bestandsaufnahme verschwiegen worden sind, können im Urteil für dem Staate ver fallen erklärt werden. Gründung des Verbandes deutscher Tüten- und Beutelfabrikanten Nachdem es infolge der Auflösung des ehemaligen Ver bandes Deutscher Tüten- und Beutelfabrikanten längere Zeit an einer einheitlichen Interessenvertretung der deutschen Tüten- und Beutelfabrikanten gefehlt hatte, ist nunmehr durch die in Berlin erfolgte Gründung des Verbandes Deutscher Tüten- und Beutelfabrikanten unter dem Zwang der Verhältnisse der erwünschte Zusammenschluß, wenn auch auf nicht unwesentlich veränderter Grundlage, wieder erfolgt. In der Zwischenzeit waren zwar die früheren Unterbezirke aller örtlichen Verbände in mehr oder weniger fester Form teilweise bestehen geblieben und hatten sogar in einzelnen Gegenden recht erfreulichen Auf schwung. genommen, indessen hatte sich doch gezeigt, daß die hierdurch bewirkte Zersplitterung der Kräfte einer streng durch geführten Vertretung der Interessen des gesamten Industrie-, zweiges der Tüten- und Beutelfabrikation nicht unerhebliche Schwierigkeiten in den Weg legte. Insbesondere fehlte es für die Firmen derjenigen Gebiete, in denen keine örtlichen Ver bände bestanden, an der Möglichkeit, sich gegenüber den Be hörden in den zurzeit schwebenden wichtigen Fragen genügend Gehör zu verschaffen. Die Zollvereinigung und der Bund deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung sind ihrem ganzen Aufbau nach viel zu umfangreich, als daß sie auch noch die Sonderinteressen einzelner der in ihnen zusammen gefaßten kleineren Industriezweige mit dem nötigen Nachdruck wahren könnten. Sie sollen vor allem in den großen allgemeinen Fragen der gesamten Papierverarbeitung die Führung über nehmen, wie denn der Bund auch von vornherein die Aufnahme einzelner Firmen nicht vorgesehen hat. Die beteiligten Kreise hatten sich demgemäß nicht länger der Erkenntnis verschlossen, daß zwischen diesen großen Ver bänden und den einzelnen örtlich zusammengefaßten Gruppen eine Lücke bestand, die auszufüllen der neugegründete Verband sich zur Aufgabe gemacht hat. Er will sowohl in den oben ge nannten Zentralverbänden wie den Behörden und der Oeffent- lichkeit gegenüber die Sonderinteressen der Tüten- und Beutel fabrikanten vertreten und diese durch Zusammenschluß aller derjenigen Firmen, denen an der Gesundung ihres Industrie zweiges gelegen ist, die gebührende Geltung zu verschaffen suchen. Da auch die Regierung nur mit Verbänden zu verhandeln gewillt und in der Lage ist und die vielen hochbedeutenden Fragen der Gegenwart, wie die Reglung der Ausfuhr und die immer schwieriger werdende Rohstoffbeschaffung, engere Fühlung nahme der Berufsgenossen erheischen, so ist der bisherige Er folg bereits über Erwarten günstig gewesen. Die größten und wichtigsten der bestehenden Verbände haben sich bereits angeschlossen, andere haben für die nächste Zeit ihren Beitritt n Aussicht gestellt. i Es ist zu wünschen, daß auch die übrigen einzelnen Firmen möglichst geschlossen dem Verbände beitreten, zumal sie hier durch hinsichtlich des Verkaufs wenigstens bezüglich des In landes in keiner Weise eingeschränkt werden sollen, denn der Verband will wegen der Verschiedenheit des Marktes in den einzelnen Gegenden die Festsetzung einheitlicher Inlands-Ver kaufspreise aus dem Kreise seiner Aufgaben ausschalten, dies vielmehr den einzelnen Unterverbänden vorbehalten. Dem Wunsche der Regierung entsprechend will er hin gegen auf die Festsetzung einheitlicher Ausfuhrpreise für Tüten und Beutel hinwirken, da diese nach den derzeitigen Vorschriften Voraussetzung für die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen sind, und die Regierung beim Fehlen freiwilliger Verständigung die Ausfuhrpreise durch einen Fachausschuß der Zentralstelle fest- setzen, würde, wobei die Interessen der Berufsgenossen nicht in dem Umfange berücksichtigt werden könnten, wie dies bei der Festsetzung der Ausfuhrpreise im Rahmen des Verbandes ge schehen würde. In der Sitzung vom 3. Juli wurden die Satzungen durch beraten und fanden einstimmige Annahme. Zum Vorsitzenden wurde M. Stolzmann in Firma Papier-Industrie Solingen, G. m. b. H., Solingen, gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden Kommerzienrat Vogel in Firma Vogel & Neubert, Frankfurt, Oder, ferner wurden in den Vorstand gewählt; W. Wahrburg in Firma William Wahrburg, Berlin, und Ernst Mann, Prokurist der Firma Staehle & Friedel, Stuttgart. Es ist vorgesehen, daß die einzelnen Unterverbände je Jn Vorstandsmitglied zu stellen haben, und daß auch einzelne Firmen in den Vorstand noch gewählt werden sollen, aus welchem Grunde die in den Satzungen vorgesehene Mitgliederzahl des Vorstandes noch nicht voll besetzt wurde. Als Geschäftsführer wurden die Herren Rechtsanwalt Lammers und Gerichtsassessor a. D. Temor, Düsseldorf, be stimmt. Es ist dringend zu wünschen, daß eine möglichst große Zahl der Berufsgenossen, möglichst alle, sich diesem Verbände, anschließen, da nur eine große Vereinigung großes leisten kann. Anmeldungen sind an den Vorsitzenden M. Stolzmann in Solingen zu richten. Ausfuhr von Papierwaren Seit 28. April ist auf Briefbogen und Umschläge offen und in Kassetten das Ausfuhrverbot verhängt worden, so daß diese Waren nur gegen Ausfuhrerlaubnis in das neutrale Ausland verschickt werden dürfen. Gleichzeitig ist zur Bedingung gemacht, daß Auf träge, welche nach diesem Zeitpunkt aufgenommen wurden, nur mit entsprechender Preiserhöhung, in der Valuta des Bestimmungs landes und zu den Friedenskursen umgerechnet geliefert werden dürfen. Wir haben schon in vielen Fällen beobachtet, daß aus ländische Kunden zwar die Erhöhungen bezahlen, jedoch aus dem gegenwärtigen für sie vorteilhaften Kursstand Nutzen ziehen wollen, und bei Ablehnung dieses Verlangens größere Aufträge nicht zustande kommen . Das sächsische Ministerium hatte die Dresdner Handelskammer um gutachtliche Aeußerung über den Verkauf deutscher Waren in der Auslands-Valuta ersucht. Die Dresdner Handelskammer hat nach einer Mitteilung im „Kon- fektionär" ausführlich dargelegt, daß die ausländischen Kunden vorziehen, ihre Aufträge in dem uns feindlichen Ausland unter zubringen,'wenn ihnen nicht aus dem gegenwärtigen Valutastand Vorteile erwachsen, und daß die Erzwingung der Friedens-Valuta nur bei solchen Waren möglich ist, welche von anderen Ländern als von Deutschland nicht zu beziehen sind. Es läge daher im Interesse der deutschen Papierausstattijngs- Fabrikanten, wenn unverzüglich versucht würde, die Bedingung, (laß Aufträge aus dem neutralen Auslande nur unter Anrechnung des Friedenskurses erteilt werden können, zu beseitigen. Dadurch würden sicher eine große Zahl von Aufträgen seitens des neutralen Auslandes wieder in Deutschland untergebracht. X & Co. Wie uns von gutunterrichteter Seite mitgeteilt wird, be steht keine Aussicht für die Möglichkeit, die maßgebenden amtlichen Stellen zur Zeit für die Anregung der Einsenderin zu gewinnen. Dänisches Ausfuhrverbot. Dänemark verbot am 11. Juli die Ausfuhr von Schmirgel, Schmirgelleinwand und andern Schmirgel präparaten. bg.