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Nr. 5/1916 PAPIER-ZEITUNG 71 Das Harz der Nadelhölzer Von Dr.-Ing. Rudolf Sieber. Band 9 der Schriften des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Verlag der ■ Papier-Zeitung, Carl Hofmann, Berlin SW 11 Preis in Künstlerleinen gebunden 5 M. Das Wochenblatt für Papierfabrikation in Biberach schreibt über dieses Werk: Bei der Verarbeitung von Sulfitzellstoff zu Papier nietet das Auftreten einer harzigen, klebrigen Masse und besonders deren Aus scheidung auf dem Siebe eine höchst unwillkommene Erscheinung und verursacht oft ernstliche Störungen in der Fabrikation. Auch lassen sich harzreiche Nadelhölzer wie die Kiefer überhaupt nicht oder doch nur mangelhaft nach dem Sulfitverfahren aufschließen. Der Verfasser hat es unternommen, die Ursachen dieser Erscheinungen wissenschaftlich zu erforschen und hat die Resultate seiner Arbeit in dem vorliegenden Buch niedergelegt. Beginnend mit dem, was über den Gehalt der Nadelhölze, an Harz und Fett und deren Eigenschaften bereits bekannt ist, schließt er daran die Ergebnisse seiner eigenen Versuche, die das Fett und Harz im frischen und im gelagerten Holz, im Zellstoff, in der Sulfitablauge und besonders die chemischen und physikalischen Eigenschaften der verschiedenen Harzausscheidungen betreffen. In einer' Zusammenfassung kommt er unter anderen wichtigen Erscheinungen zu dem Resultat, daß nicht das eigentliche Harz, sondern die Fettbestandteile des Holzes die Ursachen der Harz schwierigkeiten sind. Diese Ansicht wird durch Versuche gestützt, bei denen dem Papierstoff absichtlich Siebharz, Harz und Fett beigemengt wurden. Ein Blatt Kunstdruckpapier zeigt Photo graphien dieser Papiere. Der zweite Teil des Buches betrifft die Frage: „Wie erzeugt man einen harzfreien Sulfitzellstoff?” Einer kritischen Besprechung der bisher angewendeten und vorgeschlagenen Verfahren folgen eigene Versuche. Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich dahin zusammenfassen, daß die Harze und Fette im Holz von der Sulfit lauge nicht gelöst werden, daß das Lagern des geschlagenen Holzes vor dem Kochen sehr zweckmäßig ist, weil die Harze und Fette dabei durch Oxydation vorteilhaft verändert werden, daß diese Veränderung aber nur bis zu einer gewissen Grenze geht, die bald erreicht ist, sehr langes Lagern also keinen weiteren Erfolg bringt, daß eine Verstärkung der Oxydation, auch mit Hilfe von Oxy dationsmitteln keinen praktischen Erfolg verspricht, und daß des halb die Entharzung und Entfettung des fertigen Zellstoffs in den Aufbereitungsanlagen das beste und wirksamste Mittel zur Er zielung eines harzfreien Sulfitzellstoffs ist. Die Wichtigkeit einer zweckmäßigen Aufbereitungsanlage geht daraus klar hervor. In einem Anhang beschreibt der Verfasser seine Arbeits methoden und gibt eine Zusammenstellung der Versuche, des wissen schaftlichen Teiles und ferner eine Zusammenstellung von Patenten und Literaturangaben. Schließlich berichtet er noch über neue Versuche, die er im Großbetrieb anstellen konnte. Das Buch gibt über die allgemein bekannte und oft lästig empfundene Erscheinung des Harzes im Zellstoff eingehende Auf klärung und ist in gleicher Weise für Zellstoff- und Papiermacher lehrreich und nützlich. Den Mitgliedern des Vereins der Zellstoff und Papier-Chemiker wird es von diesem als Vereinsgabe kostenlos gegeben. Abwasser des Nachbars Ein Freund von mir, welcher ein großes Eisenwerk hat und über 400 Arbeiter beschäftigt, ist von einem Pappenfabrikanten, welcher unter ihm an kleinem Bach eine kleine Pappenfabrik be treibt, angeklagt, er solle ihm einen neuen Kessel bezahlen, weil -der alte durch die Abflußwässer des Eisenwerks sehr gelitten habe, und er einen neuen Dampfkessel habe anschaffen müssen. Der Pappenfabrikant hat aber 17 Jahre Tag und Nacht den Kessel benutzt. Nach meiner und anderer Meinung kann mein Freund nicht herangezogen werden, den Kessel zu bezahlen. Wie urteilen Sie darüber ? Papierwaren-Fabrikant Der Pappenfabrikant könnte seinen Anspruch auf die §§ 906 und 907 BGB gründen. Diese lauten: ,,§ 906: Der Eigentümer eines Grundstückes kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem andern Grundstück aus gehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt oder durch eine Benutzung des andern Grundstücks herbeigeführt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei Grund stücken dieser Lage gewöhnlich ist. (Anmerkung: Durch die im § 906 bestimmte Duldungspflicht ist der Eigentümer nicht in der tat sächlichen Abwehr, soweit solche möglich ist, z. B. an der Zurück stauung des eindringenden Rauches durch Errichtung von Schutz wänden, gehindert.) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig. § 907: Der Eigentümer eines Grundstückes kann verlangen, daß auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, daß ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat. (Anmerkung: Vermöge dieses, nach § 924 der Verjährung nicht unterworfenen Anspruchs kann der Eigentümer sowohl die Herstellung solcher Anlagen verhindern als auch ihre Beseitigung herbeiführen.) Genügt eine Anlage den landesgesetzlichen Vorschriften, die einen bestimmten Abstand von der Grenze oder sonstige Schutzmaßregeln vorschreiben, so kann die Beseitigung der Anlage erst verlangt werden, wenn die unzu lässige Einwirkung tatsächlich hervortritt. (Anmerkung: Solange dies nicht der Fall ist, wird angenommen, daß eine Gefährdung des Nachbargrundstückes durch die Anlage ausgeschlossen ist.) Bäume und Sträucher gehören nicht zu den Anlagen im Sinne dieser Vorschriften.“ Der Pappenfabrikant muß also erst nachweisen, daß die Schädigung seines Dampfkessels durch das Abwasser des Eisen werkes erfolgt ist, ferner daß diese Schädigung wesentlich ist, sodann daß Eisenwerke in jener Gegend derartige schädliche Abwässer gewöhnlich nicht in den Bach lassen. Dies? Nach weise dürften sich sehr schwer führen lassen. Ueberdies sind derartige Streitigkeiten ungemein kostspielig, weil der Richter Sachverständige ernennt, die sich ihre Gutachten sehr gut be zahlen lassen, und gewöhnlich auch die Parteien durch sach verständige Gutachten, die sie auf eigene Kosten herstellen lassen, den Richter zu überzeugen trachten. Von dem Streit hätten also wahrscheinlich nur die Rechtsanwälte und Gut achter Nutzen. Es empfiehlt sich deshalb für die Pappenfabrik, gütliche Einigung mit dem Eisenwerk anzustreben, falls sich der Anspruch gegen dieses einigermaßen begründen läßt, sonst aber die Sache auf sich beruhen zu lassen. Verein der Beamten österr.-ungarischer Papier fabriken Wien I, Kärntnerstraße 26 Die Vereinsleitung hat im Jahr 1915 von der Veranstaltung eines Kränzchens Abstand genommen, dagegen wurde eine Kriegs fürsorge für die zur militärischen Dienstleistung einberufenen Mit glieder des Vereins ins Leben gerufen und dafür um Zuweisung von Spenden gebeten. Dieser Aufruf war von vollem Erfolg begleitet, und die Vereinsleitung dankt in einem schön ausgestatteten Druck schreiben den Spendern. Abrechnung hierüber wird sie der Haupt versammlung im Jahre 1916 vorlegen. Da sich die Verhältnisse bisher nicht geändert haben, und infolgedessen der Kriegsfürsorge fonds auch weiterhin ausgiebig in Anspruch genommen wird, sind die Mitglieder der Vereinsleitung, verstärkt durch die Vertrauens männer des Vereins und die Mitglieder des Kränzchen-Komitees, zu dem einhelligen Beschluß gelangt, auch im Jahre 1916 die Kriegs fürsorge fortzusetzen. In Ausführung dieses Beschlusses bittet die Vereinsleitung um weitere Spenden für den Kriegsfürsorgefonds des Vereins. Deutschlands Kriegswirtschaft. Das Wirtschaftsjahr 1915 bildete den Gegenstand der Erörterungen in der ersten diesjährigen Sitzung des Centralausschusses Berliner ■ kaufmännischer, gewerb licher und industrieller Vereine unter dem Vorsitz des Herrn Justizrats Dr. Waldschmidt. Nach einem einleitenden Bericht des Herrn Dr. Leon Zeitlin, in dem die Grundzüge der Kriegs wirtschaft, ihre Unterschiede gegenüber der Friedenswirtschaft und die allgemeine Lage von Deutschlands Handel, Gewerbe und Industrie im Jahre 1915 gewürdigt wurden, kamen die Vertreter der einzelnen Wirtschaftszweige zu Worte und bestätigten durch ihre Ausführungen, daß das deutsche Wirtschaftsleben auf uner schütterlichen und gesunden Grundlagen beruht, und daß nicht nur die Hoffnung der Feinde, uns wirtschaftlich niederzuringen, sich als trügerisch erwiesen hat, sondern daß auch auf den weitaus meisten Gebieten befriedigender Geschäftsgang herrscht. CScöräzs” Schreibbänder Kohlenpapier GÜNTHERWWAGNERL,HANNOVER UND WIEN GEGRÜNDET : 1838 39AUSZEICHNUNG [85067