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Papier- und Pappen-Rbfall im Felde Zu Nr. 2 S. 23, siehe auch Nr. 4 S. 54 Berlin, 3. Januar 1916 Lützowstr. 89-90 Der Verein Deutscher Pappenfabrikanten und der Zentral- Verband Deutscher Kartonnagenfabrikanten haben gemeinsam folgende Eingabe abgeschickt: An das / Königlich Preußische Kriegs-Ministerium, Kavallerie-Abteilung Berlin W, Leipziger Straße 5 Auf eine Anfrage der Kiiegs-Rohstoff-Abteilung — Akten zeichen Nr. V. II. 56/7. 15 KRA — vom 7. Juli 1915, betreffend die Sammlung der ins Feld geschickten Pappkartone, hatte sich der unterzeichnete Verein Deutscher Pappenfabrikanten dahin ge äußert, daß es zweckmäßig ist, diese Pappkartone zu sammeln. Unter dem 2. Oktober 1915 hatte der Verein die Zweckmäßigkeit der Sammlung der alten Kartone gegenüber der Kriegs-Rohstoff- Abteilung erneut betont. Die Vertreter der Kartonnagen-Fabrikanten hatten ursprüng lich gegen die Sammlung- dieser Kartone im Felde Bedenken. Nunmehr aber wird von dem Verein Deutscher Pappen fabrikanten in Gemeinschaft mit dem Zentralverband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten beantragt, die Sammlung an gebrauchten Pappkartonen wie auch sonstigen Umhüllungen aus Papier und Pappe im Felde vorzunehmen, um sie den Papier- und Pappen fabrikanten im Lande zur Verfügung zu stellen. Die Unterzeichneten sind gern bereit, mit dem Kriegs ministerium über die Verteilung der ankommenden Mengen Alt materials eine Vereinbarung zu treffen, sofern das Kriegsministerium erst die Sammlung des Altmaterials im Felde angeordnet hat. Einer geneigten Aeußerung sehen die unterzeichneten Ver- s bände gern entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Verein Deutscher Pappenfabrikanten. E. V. gez. Dr. Kubatz, Geschäftsführer Zentral-Verband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten. E. V. gez. Rich. Otte, Vorsitzender I Holzstoff-Zeitung) * * * Gewichtsangabe kleiner Rollen Zu Nr. 3 S. 39, siehe auch Nr. 4 S. 54 Im allgemeinen ist es wünschenswert, daß Papiergroßhändler und Papierverarbeiter die Einzelgewichte der Ballen und Rollen in Brutto und Netto von der Papierfabrik erhalten, da dies eine wesentliche Erleichterung und Ersparnis an Arbeit bedeutet, und auch in bezug auf die Kontrolle von Vorteil ist. Selten werden sich Papierfabriken dagegen sträuben. Im vorliegenden Falle ist nicht gesagt, ob es sich um eine Ladung von 5000 oder 10 000 kg handelt. Angenommen, es seien 10 000 kg, so würde sich bei 900 Rollen die Rolle auf etwa 11 kg stellen. Wahrscheinlich handelt es sich um Abreißrollen. Bei so niedrigem Gewicht kann man billigerweise von dem Lieferer nicht verlangen, daß jede einzelne Rolle gewogen wird, da in der Regel mehrere Rollen in einen Ballen vereint gepackt werden. Es genügt also, wenn das Ballengewicht Brutto und Netto angegeben wird. Selbst in Fliedenszeiten, wo jedem Geschäft viel mehr Personal zur Verfügung steht, könnte man so eingehende Gewichtsangabe nicht gut verlangen. Wenn im vorliegenden Falle der Käufer einerseits Unkosten beim Spediteur hat, so dürfte er anderseits Miete für Lagerräume und Lohn an Lagerarbeitern sparen. Großhändler * * * Nach meiner langjährigen Erfahrung ist die Berechnung einer größeren Anzahl solcher Rollen ohne jede einzelne Gewichtsangabe nicht in Ordnung. Es kann allerdings nicht verlangt werden, daß für jede der 900 Rollen das Einzelgewicht angegeben wird, aber es ist üblich, daß derartige kleine, sogen. Abreißrollen z. B. zu 6 oder 9 Stück zusammengepackt werden, und für diese Päcke das Gewicht angegeben wird. So halte ich es seit Jahrzehnten mit Sendungen von Rollen- Papieren, und diese Art von Gewichtsberechnung ist immer für beide Teile zufriedenstellend gewesen. Papierwaren-Fabrik * * * Es ist üblich, Rotations- oder Tütenrollen mit normalem Durchmesser von mindestens 45/50 cm jede Rolle einzeln zu wiegen; sogenannte Abreißrollen mit kleinerem Durchmesser wiegt man dagegen im allgemeinen so, wie sie in Paketen zusammen gepackt sind, also zu 4, 6 oder 8 Stück, ganz wie die Vorschrift lautet, die sich auch nach der Breite der Rollen richtet. Papierfabrik Berlin, Jüdenstr. 53, 11. Januar 1916 Vor einigen Tagen stand in einer Nummer der Papier-Zeitung eine Anregung betreffend Sammeln und Rücksendung der alten Abfälle aus dem Felde zwecks Wiederverarbeitung zu Papier oder Pappe. Diese Angelegenheit haben wir bereits zusammen mit dem Verein Deutscher Pappenfabrikanten in die Hand genommen und durch eine Eingabe an das Kriegsministerium (Kavallerie-Abteilung) zu erledigen gesucht. Eine ähnliche Anfrage hatte bereits das Kriegsministerium im Mai an uns gerichtet, doch hatten wir damals keine Meinung für die Sache, weil Papier und Pappe in Hülle und Fülle zu haben war. Jetzt hat sich das Bild vollständig geändert: das Altmaterial ist knapp und teuer. Es bleibt allerdings abzu warten, wie sich das Altmaterial verarbeiten lassen wird. Eine Pappenfirma in Düsseldorf hat sich bereit erklärt, entsprechende Versuche über die Verwendbarkeit anzustellen. Zentral- Verband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten (E. V.) i. V. Otte Deutscher Eisenbahn-Gütertarif, Teil 1 Aus den Beschlüssen der Generalkonferenz der deutschen Eisen bahnen vom 16. Dezember 1915 10. Dem Spezialtarif I werden u. a. zugewiesen: lösliche Stärke (Stelle „Stärke“), Walzen von Eisen oder Stahl, mit Gummi, Papier, Filz oder Webstoffen überzogen, gebrauchte, unbrauchbare; letztere werden auch in den Stückgut-Spezialtarif aufgenommen. 12. Die Stelle „Schiefertafeln“ des Spezialtarifs I, des Stück gut-Spezialtarifs und des Verzeichnisses II, erhält folgende er weiterte Fassung: „Schiefertafeln (Schreibtafeln), auch Wand- oder Ge stelltafeln, Schiefergriffel (Schieferstifte) und Steinmärbel". 24. Der Ziffer I der Stelle „Holz“ des Spezialtarifs III wird folgende Anmerkung angefügt: „Die Anwendung des Spezialtarifs III wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß sich bei einer Sendung einzelne Stücke bis zu 2,6 m Länge befinden.“ Die Papier- und Papierwaren-Einfuhr der Philippinen in dem am 30. Juni beendeten Jahre 1914/15 bewertete sich auf nur 639 103 Dollar gegen 900 209 Dollar in 1913/14. bg. Preiserhöhung im Laufe des Schlusses Wir haben am 14. Januar 1915, also schon zu Kriegszeiten, mit der Papiergroßhandlung Y, hier, einen Abschluß auf 1000 kg Packpapier zu .. M. die 100 kg abnehmbar auf Abruf nach Bedarf bis Ende 1915, getätigt. Von diesen 1000 kg haben wir bis zum September 1915 488 kg bezogen und nun die Firma beauftragt, den Rest von 512 kg abzuliefern. Die Firma weigert sich aber, die abgeschlossene Menge zu dem obengenannten Preis zu liefern, da sie das Papier nicht mehr vorrätig habe. Wir haben ihr nun eine Nachfrist bewilligt, aber auch hierauf ist die Firma nicht einge gangen. Unserer Ansicht nach ist die Firma verpflichtet, das Papier zu dem abgeschlossenen Preise zu liefern, da sie den Auftrag fest übernommen hat. Wie ist Ihre Meinung ? X & Y. Wir verweisen auf zahlreiche Antworten auf ähnliche Fragen und Ausführungen über diesen Gegenstand, so in Nrn. 31, 40, 68, 69, 74, 79 von 1915. Danach mußte die Papier großhandlung das Papier voll abliefern. Zwar hat die Frage stellerin bis zum September nicht ganz die Hälfte abgerufen, also weniger als auf den abgelaufenen Teil des Jahres entfallen wäre, jedoch war nicht ausgemacht, daß die Lieferung in gleichen Monatsmengen zu erfolgen hat, und wenn die Abnahme des Kunden der Papiergroßhandlung zu langsam erschien, so hätte sie ihn zu flotterer Abnahme auffordern müssen. Wenn also die Großhandlung die Nachfrist nicht einhält, kann sie auf Schadenersatz verklagt werden. Allerdings erscheint es unter den heutigen Verhältnissen, da im Laufe des Jahres der Papierpreis wesentlich gestiegen ist, billig, daß der Kunde einen Teil der Preiserhöhung auf seine Schultern nimmt, der Groß handlung also entgegenkommt und mit ihr einen Vergleich schließt. Britisch-Indiens Einfuhr in Papier und Schreibwaren. In dem am 31. März beendeten Jahre 1915 (zum Vergleich: 1914 und 1913) bewertete sich die Einfuhr Britisch-Indiens in Papier, Pappe und Schreibwaren auf 18 389 000 (22 875 000 und 20 763 000) Rupien. Im Jahre 1914/15 kamen Papier und Pappe aus Großbritannien für 8 678 000, aus Japan für 256 000 Rupien; Schreibwaren für 4 091 000 Rupien aus Großbritannien, für 222 000 Rupien aus Japan, bg.