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Nr. 4/1916 PAPIER-ZEITUNG 55 Verein der Zellstoff- und Papier - Chemiker Der unterzeichnete Schriftführer bittet um Angabe der jetzigen Adressen folgender Mitglieder: Herr T E. Blasweiler, früher in Darmstadt, Schloßgarten straße 9, „ Dipl.-Kand. Ragnar Forsgren, früher Darmstadt, Hügel straße 29, Stefan Steinhagen, früher Darmstadt, Viktoriastr. 96. S. Ferenczi Berlin SW 11, Papierhaus Vergütung des Vertreters Ich bin bei einer hiesigen Großhandlung als Reisender gegen festes Gehalt und Umsatzprovision angestellt. Diese beträgt 1 v. H. bei 10 v. H. und % v. H. bei 5 v. H. Nutzen. Ist es handelsüblich, daß der Gewinn vom Einkaufspreise (z. B. Einkauf 30 Pf. + 10 v. H. Verdienst = 33 Pf.) oder vom Verkaufspreis (Verkauf 33 Pf. ab 10 v. H. Verdienst = 29,7 Pf.) berechnet wird? Meiner Meinung nach ist ersterer Fall der richtige, und nicht, wie dies seitens meiner Firma geschieht, den Gewinn vom . Verkaufspreise abzuziehen. Ist es ferner im Papiergroßhandel üblich, von der erzielten Provision eine Summe von 10 v. H. abzuziehen? Mein Haus be gründet dies damit, daß dieser Betrag für Packung, Fracht, und sonstige Spesen zum Abzug gelangt. Diese Spesen werden aber beim Einkauf mit in Rechnung gezogen, deshalb finde ich diesen Abzug ungerechtfertigt. Sollte dies aber im Papierfach üblich sein, so wäre der Abzug von 10 v. H. viel zu hoch. Z. Der Name „Umsatz-Provision” besagt schon, daß die Ver gütung vom Umsatz, d. h. von den Rechnungsbeträgen bezahlt wird. In den Rechnungsbeträgen ist der Gewinn inbegriffen. Deshalb muß, falls nichts anderes vereinbart ist, die Vergütung des Vertreters vom Rechnungsbeträge berechnet werden. Dies ist auch im Papierhandel üblich: Wir haben von keinem Brauch im Papierfach gehört, wonach vom Rechnungsbetrag 10 v. H. für Spesen u. dgl. abgezogen werden dürfen, um die Summe zu erhalten, von welcher die Vergütung des Vertreters berechnet wird. Ladungsgelegenheit 1431. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Einliegend überreichen wir Ihnen unsern Briefwechsel mit der Pappen-Großhandlung X in A vom 15. November bis 29. De zember 1915. Genannte Firma hat sich damit einverstanden erklärt, daß wir Ihre Entscheidung in der Angelegenheit einholen und uns ihr unterwerfen werden. Papierwaren-Fabrik Y in B Die Papierwarenfabrik bestellte bei der Pappengroßhändlung 5 1 Sorten beklebter Pappe im Gesamtgewicht von etwa 2600 kg und bat, möglichst in Ladungsgelegenheit zu liefern. Die Groß handlung bestätigte den Auftrag ab ihrer Station A und fügte hinzu, sie werde die Ware möglichst mit Waggongelegenheit versenden. Auf Anmahnung der Papierwarenfabrik schrieb die Großhandlung am 6., sie werde die Pappen in etwa acht Tagen liefern können. In dieser Zeit wurde die Ware auch ge liefert, die Papierwarenfabrik beanstandete jedoch die Fracht rechnung des Spediteurs. Dieser forderte für 2640 kg 63 M. 40 Pf. Fracht, während die Wagenladungsfracht nur 45 M. 15 Pf. gekostet und dieselbe Ware, als Stückgut verladen, 65 M. 45 Pf. Fracht bezahlt hätte. Die Papierwarenfabrik fordert von der Pappengroßhandlung den Unterschied zwischen der berechneten Ladungsfracht und dem vom Spediteur erhobenen Frachtbetrage, das ist 18 M. 25 Pf. Die Pappengroßhandlung lehnt diese Forderung ab, da sie ab ihrer eigenen Station ver kauft und den Versand in Wagenladungsgelegenheit nicht zu gesichert habe. Auch habe sie nicht warten können, bis sie selbst eine Wagenladung nach A. zu versenden habe, denn dies wäre vielleicht auch in Monaten noch nicht zugetroffen. Viel mehr mußte sie die eilig bestellte Pappe dem Spediteur mit dem Auftrag übergeben, sie in Wagenladungsgelegenheit wegzu schicken. Auf Grund dieses Tatbestandes entscheiden wir, daß die Papierwarenfabrik nicht berechtigt ist, von der Pappengroß handlung die Vergütung eines Teils der Fracht zu fordern. Der Begründung der Pappengroßhandlung, mit der sie diese Forderung ablehnt, schließen wir uns vorbehaltslos an. Papierstoffmarkt Kristiania, 1. Januar 1916 .- rn < • J Die preise für alle Sorten Papierstoff steigen beständig, nament- lieh gilt dies für Hdlzzellstoff, aber auch feuchter sowie trockener 'Holzschliff folgen dieser Richtung. Die im letzten Bericht (s. Nr. 103 von 1915 S. 1957) genannten Höchstpreise können heute schon als Durchschnittspreise gelten. Die Schiffahrt im nördlichen Teil der Ostsee hat aufgehört, Norwegen sowie Kanada müssen also den Papierstoffbedarf der meisten Länder decken. Die amerika nischen Papierfabrikanten haben auch begonnen, Abschlüsse zu vollen Preisen zu machen, und das Geschäft in allen Arten von Holzstoffen dürfte im Monat Januar sehr lebhaft werden. Vorräte an Holzzellstoff sind überall sehr gering, und kaltes Wetter hat die Herstellung von Holzschliff bedeutend eingeschränkt. Schiffs raum ist sehr knapp, und die Frachtsätze haben sich versteift. Der Papiermarkt ist fest, und die Preise neigen zur Erhöhung, besonders für Zeitungspapier hat flotte Nachfrage eingesetzt. Die Hersteller fordern jetzt für Papier in Rollen 220 Kr. die englische Tonne = 1016 kg, für Papier in Bogen 230-bis 240 Kr.. Tidsskrift for Papirindustri Kristiania, 8. Januar 1916 Der Jahreswechsel und die Schwierigkeit, Schiffsraum zu er halten, haben dazu beigetragen, daß das Geschäft in Holzschliff seit dem letzten Bericht recht eingeschränkt blieb. Die Wasser stände sind zurzeit sehr niedrig, es sollen infolgedessen die meisten Holzschleifereien in Südnorwegen stillstehen. Der Zellstojjprei& bewegt sich immer noch nach oben. Eine sehr geringe Sorte von Sulfatstoff erzielte vor kurzem 195 Kr. die englische Tonne = 1016 kg fob, und für starkfaserigen Sulfitstoff wurden mehr als 225 Kr. bezahlt. Stockholm, 5. Januar 1916 Sowohl der Holzschliff- wie der Zellstoffmarkt waren während der Feiertagswochen ganz still. Die ganze Aufmerksamkeit wandte sich dem unerwartet frühen Schluß der Schiffahrt in Norrland zu. Man hatte erwartet, vor ihrem Abschluß noch recht bedeutende Mengen Zellstoff von den südlichen Häfen Norrlands, Sundsvali und Gefle, verladen zu können. Gelingt es nicht, die dort schon voll geladen liegenden Dampfer herauszubringen, so dürfte mit fortgesetztem Anziehen des Marktes und noch höheren Preisen während des Winters zu rechnen sein. Die Preise für Schliff und Zellstoff sind fest und unverändert. bg. („,Affärsvärlden") London, 24. Dezember 1915 Holzzellstoff. Lebhaftes Geschäft und sehr feste Preise sind für diesen Markt bezeichnend. Holzschliff. Das Geschäft war nicht besonders lebhaft, denn die Käufer neigen zum Abwarten angesichts der hohen Preise, die gefordert werden. H Hl Verlag der Papier-Zeitung, Berlin SW 11 Papierhaus, Dessauer Str. 2 In unserm Verlage erschien die 2. Auflage der Buntpapier-Fabrikation - von August Weichelt mit 178 Abbildungen und 209 eingeklebten Mustern Preis in Leinenband 15 M. und Porto III II