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FACHBLATT 13 26 62 104 20 30 40 50 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie,-Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 4 Berlin, Donnerstag, 13. Januar 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 3 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oera der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (In Deutschland Tür 67 Pf.) oder auf zwei Monate (in Deutschland Tür 1 M. 34 PI.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Deutsches Ausfuhrverbot auf geglättetes Druck papier ... .... 53 Pappenpreise in Sachsen 53 Schwefelofen . . . 54 Papier- und Pappen-Abfall im Felde .... 64 Gewichtsangabe kleiner Rollen 54 Recht auf Minderlieferung Verein der Zellstoff- und Papier- Chemiker . . 55 Preiserhöhung im Laufe des Schlusses ... 55 Vergütung des Vertreters 55 Ladungsgelegenheit 55 Papierstoff markt 55 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft . ... 57 Herstellung von Licht pauspapieren ... .57 Durchschreibe-Vordrucke ........ 58 Kalender-Reform in der Türkei 58 Kleine Mitteilungen ■ 58 Büchertisch 58 Schrelbwaren-Handel: Elsaß-Lothringischer Papierhändler- und Buch binder-Verband . . 59 Umrechnungskurse für Postanweisungen ... 59 Deutscher Zoll auf japanische Papierwesten . 59 Bücherlieferung in den Müllkasten 59 Kleine Mitteilungen 59 > — Geschäfts-Nachrichten , 65 In Deutschland patentierte Erfindungen . , . 66 Warenzeichen 68 Briefkasten . .68 Deutsches Ausfuhrverbot auf geglättetes Druckpapier Durch Bekanntmachung vom 7. Januar 1916 verbietet der Reichskanzler die Ausfuhr und Durchfuhr von geglättetem (satiniertem) Druckpapier und von Vulkanfiber der Nummer 651 b des Statistischen W arenverzeichnisses. (Die Ausfuhr von ungeglättetem Druckpapier ist schon längere Zeit verboten, und Bewilligungen werden, wie wir hören, auch nach befreundeten Ländern nicht erteilt, damit sich das Papier den inländischen Zeitungen nicht verteuert. Aus ländische Zeitungen haben nun versucht, satiniertes Papier aus Deutschland zu erhalten, und dem ist — wahrscheinlich auf Veranlassung deutscher Zeitungsverleger — durch obiges Verbot ein Riegel vorgeschoben. Schriltleitung.) Verlängerung des Zahlungsaufschubs für Elsaß-Lothringen. Durch Bekanntmachung vom 6. Januar 1916 hat der Bundesrat die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Aus übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für die in Elsaß-Lothringen zahlbaren Wechsel oder Schecks in der Weise verlängert, daß sie mit dem 1. Mai 1916 aplaufen, sofern sich nicht aus 'anderen Vorschriften ein späterer Ablauf ergibt. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Frist, inner halb deren nach den gesetzlichen Vorschriften der Regreßpflichtige von der Nichtzahlung des Wechsels oder Schecks zu benach richtigen ist. Preiserhöhung im Laufe des Schlusses Ich habe eine Behördenlieferung vom Jahre 1914—16 auf Normalpapier 3 A, haoe diesen Auftrag an meinen Lieferer weitei gegeben, und der hat ihn mir im Jahre 1914 bestätigt. Er hat in zwischen regelmäßig geliefert, und der Rückstand des Abschlusses sollte in den nächsten Monaten ausgeliefert werden. Mein Lieferer weigert sich jetzt trotz des festen Abschlusses, diesen Rest abzu senden, indem er sich darauf beruft, daß die Verhältnisse heute wegen des erhöhten Preises eine Lieferungsunmöglichkeit dar stellten. Meine Behörde hat mich mit meiner Bitte um Preiserhöhung abgewiesen. Kann ich den Rest meines Abschlusses zum damals vereinbarten Preise verlangen ? Großhandlung Wir verweisen auf die in unserm Blatt abgedruckten Aeußerungen von Fachvereinen und Mitteilungen über die Recht sprechung in dieser Frage. Danach darf der Verkäufer trotz sehr starker Erhöhung der Herstellungskosten im Laufe} des Schlusses die Preise seinem Lieferer gegenüber nicht einseitig erhöhen, dagegen erfordert die Billigkeit, daß der Käufer wenigstens einen Teil der dem Lieferer durch den Krieg ent standenen Mehrkosten freiwillig auf sich nimmt. Vielleicht wird die Behörde, welcher Fragesteller zu liefern hat, in Er höhung der Preise willigen, wenn ihr das Rundschreiben’des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 25. Sept. 1915, abgedruckt in Nr. 79 der Papier-Zeitung, vorgelegt wird. Es wird der Papierfabrik leicht sein nachzuweisen, daß ihre Herstellungs kosten seit 1914 um weit mehr als 15 v. H. gestiegen sind. Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oeien und Fetten zu technischen Zwecken. Am 6. Januar 1916 hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen, wonach Butter Butterschmalz, Margarine, Kunstspeisefett und 'Schweineschmalz zu technischen Zwecken nicht verarbeitet oder sonst verwendet werden dürfen. Diese Verordnung tritt am 15. Januar 1916 in Kraft.