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Nr. 3/1916 PAPIER-ZEITUNG 39 liehe Staatsgewerbeschule in Wien und bei namhaften öster reichischen Lederfabriken veranlaßt. Die Untersuchung ergab, daß solche Rinde jedoch nur noch etwa 1 v. H. Gerbstoff gegen 10 v. H. bei guter frischer Fichtenrinde enthält, demnach völlig wertlos ist. Es muß also Gerbstoff beim Dämpfen der Zellstoff hölzer verloren gegangen sein und voraussichtlich sich in den Dämpfbrühwässern befinden. Fachausschuß und Vorstand des Vereins haben beschlossen, derartiges Brühwasser von der bekannten Lederprüfungsanstalt Freiberg i. Sa. (Prüfer Paeßler) auf Gerbstoffgehalt prüfen zu lassen. Ich selbst werde, sobald die derzeitigen dringlichen Arbeiten •es zulassen, in der Versuchsstation Eberswalde« die schon vor Jahren begonnenen forstlich wichtigen Studien über Entrindung von Durchforstungshölzern fortsetzen und dabei auch die Frage der Gerbstoffgewinnung im Auge behalten. Prof. Kirchner äußert Bedenken dagegen, ob es lohnen wird, die Rinde der Hölzer vom Holzplatz der Papierstoffabriken auf Gerbstoff zu verarbeiten. Die Nässe wirkt auf die Rinde ■ein, und der Regen zieht den' Gerbstoff heraus. Die Rinde ge flößten Holzes werde wahrscheinlich überhaupt wenig Gerbstoff ■enthalten, weil das Flußwasser ihn herauslöst. Ferner ent werten verschiedene Käfer- usw. Larven, die sich zwischen Rinde und Holz einnisten, den Gerbwert der Rinde. Herr Willi Schacht: Die Forstverwaltungen würden die schwächeren Hölzer gern höher verwerten, das ist aber heute nicht möglich, weil man sie nicht von der Rinde befreien kann. Diese Hölzer von der Rinde zu befreien und die Rinde zu ver werten, erscheint mit der aus Oesterreich gegebenen Anregung aussichtsvoll. Gelingt die Durchführung, so wird die Durch forstung lohnend, da die schwachen Hölzer als gut brauchbarer Rohstoff und zu billigen Preisen der Papierstoffabrikation zu geführt werden können und die Rinde der verhältnismäßig jungen Bäume ein gutes Gerbstoffmaterial abgibt. Das Ab brühen der Rinde müßte natürlich bald nach dem Fällen vor sich gehen. Es empfiehlt sich m. E. unter allen Umständen der An regung zu folgen und die Vorschläge aus Oesterreich zu ver suchen und zu prüfen.. (Schluß der Aussprache). Fortsetzung folgt. Gewichtsangabe kleiner Rollen Wir haben bei einer Papierfabrik eine Ladung Papier in 50 und 25 cm breiten Rollen bestellt. Uns ging die Rechnung zu, auf welcher die Angabe der einzelnen Gewichte fehlt. Beim Anmahnen dieser Gewichte teilt uns das Werk mit, daß es nicht üblich sei, derartig kleine Rollen zu wiegen, zumal es sich hierbei um eine An zahl von etwa 900 Stück handelt. Da wir die Ware, wie der Fabrik bekannt ist, bei einem Spediteur unterbringen, und unseren Ab nehmer von dort aus nach Wunsch liefern, so benötigten wir die Gewichte der einzelnen Rollen, um solche unserem Abnehmer be rechnen zu können. Da uns die Einzelgewichte fehlen, müssen wir jedesmal dem Spediteur Anweisung geben, die Rollen zu wiegen, was Kosten verursacht. Ist es nicht üblich, daß auch derartig kleine Rollen seitens der Werke gewogen werden müssen ? Großhandlung Wir bitten um Aeußerung erfahrener Leser. Schriftleitung Geplantes holländisches Ausfuhrverbot für Lumpen. Nach Zeitungsmeldungen soll ein Verbot der Ausfuhr von Lumpen vom 1. Januar 1916 ab geplant sein. Für alte englische Baumwollstoffe sollen jedoch Ausfuhr genehmigungen erteilt werden, sofern Posten von mindestens 10 000 kg verschickt werden und sofern 20 v. H. der ausgeführten Menge zur Verfügung der niederländischen Papierindustrie Zurück bleiben. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam) Manila-Karton 1429. Schiedspruch Schledsprtlche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht In einem Streitfall über eine Lieferung gelblich Manila-Karton für Anhänge-Etiketten an die Firma X sind wir mit ihr überein gekommen, Sie um Ihren Urteilsspruch zu bitten, dem beide Teile sich unterwerfen. Wir übersenden Ihnen die darüber gewechselten Briefe sowie Ausfallmuster der letzten und vorletzten Lieferung. Papierfabrik Y Aus dem Briefwechsel geht hervor, daß auch der Käufer unsern Schiedspruch wünscht und sich ihm unterwirft. Der gelieferte Karton ist an Farbe gut getroffen. Er ist wie die Vorlage, frei von verholzten Fasern, und in Festigkeit und Zähigkeit können wir bei Prüfung von Hand zwischen Vorlage und Lieferung keinen Unterschied finden. Die Vorlage ist 0,38, die Lieferung 0,40 mm dick. Dieser Unterschied ist unerheblich. Der gelieferte Karton ist auf der einen Seite etwas glatter, auf der andern Seite etwas rauher als der Vorlagekarton und er weist sich auf beiden Seiten als gutgeleimt und schreibfänig, wenn auch die Vorlage eine Kleinigkeit höheren Grad von Leim festigkeit aufweist. Sämtliche Verschiedenheiten liegen unseres Erachtens innerhalb der Abweichungen, die man der Papierfabrik selbst in Friedenszeit einräumen müßte, und beeinträchtigen die Verwendbarkeit der Ware nicht. Jetzt im Kriege, wo die Papierfabriken vielfach mit ungeübten Leuten an den Maschinen, namentlich auch an den Kalandern, sich behelfen müssen, ist es um so mehr am Platze, derartige kleine Abweichungen mit in den Kauf zu nehmen. Deshalb entscheiden wir, daß der Abnehmer verpflichtet ist, die ihm gelieferte Ware zu übernehmen und ohne Preisabzug zu bezahlen. Daß die Fabrik diesmal höheren Preis nahm als bei der Lieferung, ist für die Entscheidung unerheblich, da der Preis beim Kauf vereinbart wurde. Braunes UImschlagpapier 1430. Schiedspruch Ich bestellte bei der Papierfabrik X zu erhöhtem Preis 1000 kg Umschlag nach Muster A genau wie gehabt, welcher Auftrag unterm 29. Juli angenommen wurde. Geliefert wurde Muster B. Mein Kunde kann dieses rauhere, trübere Papier nicht für seinen Zweck verwenden, will es aber als Packpapier allmählich mit 5 v. H. Nach laß verkaufen, indem er die Schwierigkeiten bei der jetzigen Fabri kation berücksichtigt. X will auf keinerlei Nachlaß eingehen. Ich bitte nun um Ihren Entscheid, ob der bescheidene Nachlaß von 5 v. H. gerechtfertigt ist. Y, Papierfabrik * * * In der Streitfrage Y unterwerfen wir uns Ihrem Schiedspruch. Papierfabrik X Das gelieferte braune Papier ist eine Kleinigkeit dunkler als die Vorlage, besteht aber, wie Prüfung mit Holzschliff- Erkennungsmitteln erweist, aus mindestens ebenso guten Fasern und ist ebenso fest. Geringe Unterschiede müssen in heutiger Zeit in den Kauf genommen werden und wir entscheiden des halb, daß keine Minderung des Kaufpreises eintreten soll. Kohlepapier u. Farbhänder Rein deutsche E rzeugnisse der (91480 Deutschen Bürobedarfs- Gesellschaft, Goslar a.H. Fabriken für Bürobedarf Glycerin - Ersatz zu technischen Zwecken [91336 Eduard Conn ♦ Hamburg 5 Als Band 8 der Schriften des Vereins der Zellstoff- u. Papierchemiker erschien in unserem Verlage Herstellung der Sulfitlauge von Dr. Hans Remmler ===== Preis gebunden 5 Mark = Diese Schrift hat einen Umfang von 63 Seiten mit 14 Abbildungen Verlag der Papier-Zeitung, Berlin SW 11