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FACHBLATT 20 30 40 50 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 13 26 52 104 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Hohe 50 mm (1/ Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing.h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges -Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspaplerwaren-Fabrlkanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 3 Berlin, Sonntag, 9. Januar 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel» 3 M. Bezug untes Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: . Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Por tämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen nuf einen Monat (In Deutschland für 67 PI.) oder auf zwei Monate (In Deutschland lür 1 M. 34 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Bayerischer Schleifholzmarkt . 37 Neue Ausfuhrverbote der Schweiz ..... 37 Neue Aus- und Durchfuhrverbote in Oester ¬ reich-Ungam 37 Verkaufsbedingungen . 38 Aluminiumdrähte mit Stahlkern für elektrische Leitungen .38 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1 Bericht über die Hauptversammlung . , , 38 Gewichtsangabe kleiner Rollen 39 Manila - Karton, Braunes Umschlagpapier 39 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft .... 41 Graphische Feldpost, Marmorierkunst , . , 41 | ALT Herstellung von Lichtpauspapieren 41 Büchertisch ... 42 Büro-Bedarf: Kontroll- und Scheck-Streifen 43 Strafbare Verzögerung der Konkursanmeldung 43 Leipziger Frühjahrsmesse 1916 43 Verbot mehrjähriger Lieferungsverträge in Dänemark 43 Neujahrskarten .......... . . 43 Geschäfts-Nachrichten .......... 50 Warenzeichen ............. 52 Briefkasten 52 Bayerischer Schleifholzmarkt (Monatsübersicht) Papierholz ist sehr gesucht, die Preise ziehen bedeutend an. Das Forstamt Ergoldsbach, Niederbayern, erhielt für 220 Ster Papierholz 141 v. H.; Mittelsinn, Unterfranken, erlöste 117,3 v. H. Zu vergeben waren 1150 Ster, wobei die Taxen 10, 7,50 und 6 M. betrugen. Für 500 Ster Fichtenschleifholz wurden dem schwäbischen Forstamt Dillingen 124 v. H. geboten. Die Taxen betrugen 9,50 M. I. Klasse und 7 M. III. Klasse. Im dazugehörigen Bezirk Zöschingen gingen die 800 vorhandenen Ster bei gleicher Taxe sogar mit 124,6 v. H: weg. Kaisheim (Schw.) hatte 1400 Ster Fichtenroller. Taxe 9, 8 und 6 M. Gebot 136,1 v. H. Donauwörth Fichtenroller 129,5 v. H.; Dienhausen (Schw.) 123 v. H., Taxe 9,50 und 8,50 M. Sachsenried (Schw.) Fichtenschleifholz 121 v. H. Biburg (Schw.) 2600 Ster erstklassiges Schleifholz, Taxe 10,50 M., Gebot 128,7 v. H.; Zusmarshausen (Schw.) 1500 Ster erstklassiges Holz, Taxe 10,50 M., 1200 Ster drittklassiges Holz, Taxe 7 M., Gebot 128 v. H. Je weiter die Holzverstiiche fortschreiten, umso höher werden die Preise für Papierholz. Im freihändigen Verkauf übernahm eine Zellstoffabrik-Aktiengesellschaft 600 rm vom Forstamt Berchtes gaden zu 123,5 v. H. Erst- und zweitklassiges Holz 1000 Ster hatte das Benedikt Ritter v. Poschinger’sche Forstamt Oberzwieselau ebenfalls freihändig apzugeben. Die Taxe betrug 10, 11 und 12 M., bezahlt wurden 128 v. H. — 880 Ster, Taxe 10 und 11 M., hatte das Forstamt Siegsdorf (Obb.). Erlös 115 v. H. — 110 Ster, Taxe 9 und 10 M., Geisenfeld (Obb.). Angebot 123 M. — 240 Ster Schleif- holz erzielten in Behringersdorf (Mittelfranken) 106 v. H. — 800 Ster in Herrnhütte (Mfr.) 143,5 v. H„ Taxe 7 und 9 M. - 370 Ster in Heroldsberg (Mfr.) bei gleicher Taxe 138.5 v. II. - 400 Ster in .Mindelheim (Schw.)..Taxe 10 und 11 M„ Gebot 110 v.H. - 1200 Ster in!Bergheim (Schw.) bei 8, 10, 11 M. Taxe, 132 v. H. A. b. C. Neue Ausfuhrverbote der Schweiz Genaue Aufführung des in Nr. 2 S. 23 kurz Gemeldeten Der schweizerische Bundesrat hat am 30. Dezember die Aus fuhr nachstehender Waren verboten: Papier, Druck-, Schreib-, Post- und Zeichnungspapier einfarbig, ohne nachträgliche Bearbeitung, anderes als Zeitungsdruck papier der Nr. 300 des Zolltarifs, dessen Ausfuhr bereits ver boten ist (Nr. 301). Papier, mehrfarbig (Nr. 302). Kartone im Gewicht von 200 g/qm und darüber (Nrn. 303 und 304). Papiere, Kartone, Pappen, liniiert (Nr. 305). Pappen, gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen, farbig, gemustert, mit gepreßten oder geprägten Mustern (Nr. 306 a und b). Papiere und Kartone, gestrichen oder mit gestrichenem Papier überzogen, farbig gemustert, plissiert, perforiert, gummiert, nicht lichtempfindliche Papiere (Nr. 306 c und d). Neue Aus- und Durchfuhrverbote in Oesterreich-Ungarn. Durch eine kürzlich erlassene Verordnung der zuständigen österreichischen Ministerien ist im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung eine Abänderung der Bestimmungen über die Aus- und Durchfuhr verbote in Oesterreich-Ungarn erfolgt. Unter anderm wurde danach neuerdings die Aus- und Durchfuhr von Holzwolle verboten, soweit sie nicht zur Verpackung Verwendung findet. Auch wurde die Aus- und Durchfuhr von Rohpappe (Hadernrohpappe) zur Dach pappenfabrikation, von Packpapier, von Lumpen und anderen Abfällen zur Papierfabrikation, Papierschnitzeln (Papierspänen), Makulatur, alten Netzen, altem Tauwerk, alten Stricken, ferner von Leimleder untersagt. Die Geschäftsstelle des Deutsch-Oester- reichisch-Ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W 35, Am Karlsbad 16, gibt nähere Auskunft. (Berl. Tagebl.)