Volltext Seite (XML)
APIERUERARBEITUNG Buch Gewerbe ------ Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Berlin SW 48. Friedrichstraße 239 Briefadresse: z. H. des Geschäftsführers Herm Bich. Köhler Nachstehende Firma hat um Aufnahme in die Tarif gemeinschaft nachgesucht. Falls nicht innerhalb vier Wochen vom Tage der Veröffentlichung an, begründete Proteste gegen die Aufnahme derselben beim Tarifamt einlaufen, gilt die Firma als aufgenommen. II. Kreis Leipzig: F. A. Brockhaus Berlin, 18. März 1916 Kommerzienrat A. Meisenbach Max Gragen stellv. Prinzipalsvorsitzender stellv. Gehilfenvorsitzender Rich. Köhler] Geschäftsführer Lage der Hersteller von Ausfuhrgütern Von einem bedeutenden Fabrikanten des Papierfaches gehen uns die nachstehenden Zeilen mit der Bitte um Veröffent lichung zu: Die nicht annähernd vorausgesehene lange Dauer des Welt krieges hat für zahlreiche deutsche Hersteller von Ausfuhrgütern •eine auf die Dauer unhaltbare Lage geschaffen. Ich bin überzeugt, im Sinne der vielen Fabrikanten, welche sich in gleicher oder ähn licher Lage befinden, zu handeln, wenn ich die Sachlage kurz dar stelle, in der Absicht, hierdurch zunächst einen Meinungsaustausch und schließlich eine Entscheidung über zu treffende Maßnahmen herbeizuführen. Ich habe vor dem Kriege einen größeren Teil meiner Erzeugung unmittelbar an das Ausland verkauft und auch nach Kriegs ausbruch größere Bestellungen aus Amerika erhalten. Bis Anfang März 1915 bot sich durch die Benutzung neutraler Dampferlinien die Möglichkeit, Waren auszuführen. Von diesem Zeitpunkt ab machten die sattsam bekannten Blockadebestimmungen unserer Gegner auch die Benutzung neutraler Dampferlinien unmöglich. Zur genannten Zeit war ich noch im Besitze großer Aufträge von- langjährigen überseeischen Geschäftsfreunden, jedoch nicht im Besitze der durch die Blockadebestimmungen vorgeschriebenen Vorauszahlung für die Waren. Weiter haben mir noch im Sommer 1915 andere überseeische Freunde in der Hoffnung, daß durch ein Vorgehen der amerikanischen Regierung zugunsten des neutralen Handels Abänderung der auch den letzteren schädigenden Be stimmungen erfolgen würde, größere Bestellungen gegeben. Die Leute schrieben schon damals, daß am amerikanischen Markte in denjenigen Waren, welche man regelmäßig von Deutsch land gekauft habe, schon vor Jahresfrist eine gewisse Knappheit herrsche, und gaben die Bestellungen in der Absicht, sofort bei Eröffnung der Schiffahrt hier über größere Warenmengen verfügen zu können. Alle mir erteilten Bestellungen habe ich alsbald an- gefertigt, versandfertig gepackt, für sachgemäße Lagerung gesorgt und meinen Kunden nach Fertigstellung Rechnung erteilt mit der Aufforderung, sich bei ihrer Regierung um die Erwirkung einer Versanderlaubnis zu bemühen, da aus Deutschland unternommene Schritte keinerlei Aussicht auf Erfolg hatten. Ob die Rechnungen in den Besitz der amerikanischen Besteller gelangt sind, ist bei der Sorgfalt, mit welcher England den gesamten Postverkehr über wacht, zweifelhaft. Besteht doch schon seit einiger Zeit keine Mög lichkeit mehr für auch nur halbwegs zuverlässigen Postverkehr mit Amerika! Monate sind inzwischen vergangen, aber es bietet sich keine Aussicht, die Ausfuhr deutscher Erzeugnisse nach Amerika in ab- •sehbarer Zeit zu ermöglichen. Kann nun dem deutschen Erzeuger zugemutet werden, die fertigen Waren auch weiterhin zur Ver fügung der überseeischen Besteller auf Lager zu behalten, trotzdem sich infolge des Krieges keine Möglichkeit für die Verschiffung bietet, und obgleich die Waren nicht bezahlt sind ? Sollen die ge samten Lagerspesen und der beträchtliche Zinsverlust zu Lasten der deutschen Erzeuger gehen, obgleich den ausländischen Be stellern durch die inzwischen wesentlich veränderten und infolge der Knappheit bestimmter Rohstoffe noch immer steigenden Marktpreise unverdienter Gewinn auf Kosten des deutschen Er zeugers mühelos in den Schoß fiele, wenn der Hersteller gezwungen wäre, die Waren bis Kriegsende zur Verfügung des amerikanischen Bestellers zu halten ? Vielleicht haben gar bis dahin die amerika nischen Kunden ihren Bedarf anderweitig gedeckt und verweigern die Abnahme wegen verspäteter Lieferung, ja weisen womöglich nach, daß Aufhebung der Bestellung in Amerika ordnungsmäßig zur Post gegeben wurde! Bei der Menge der Waren, für welche nach meiner Ueber- zeugung die obigen Ausführungen zutreffen, ist es für den deutschen Markt nicht gleichgültig, ob diese Waren noch länger zurück gehalten oder jetzt dem deutschen Markte zur Verfügung gestellt, werden. Bei der Knappheit an vielen Waren dürften jetzt im Inlande auch solche Waren willige Abnehmer finden, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt sondern eigens für die Ausfuhr hergestellt worden sind. Ich bin überzeugt, daß der Hersteller wie der heutige Inhaber solcher Waren berechtigt ist, die bestehenden Lieferungsverträge aufzuheben, weil sich in absehbarer Zeit keine Aussicht bietet, sie auszuführen, und daß es schon deshalb nicht notwendig ist, dem Kunden für die Ab- oder Uebernahme der Waren eine Nachfrist zu stellen, weil man keinerlei Gewähr dafür hat, daß diese Auf forderung in seinen Besitz gelangt. Auch liegt die Möglichkeit vor, daß der überseeische Besteller die Ware heute hier übernimmt und womöglich durch seinen Einkäufer in Deutschland an den inländi schen Markt wirft, um den Zwischengewinn, welcher sich durch den Unterschied des Marktpreises ergibt, einzustecken. Auch hier mit braucht sich nach meiner Ueberzeugung der deutsche Fabrikant nicht einverstanden zu erklären, da bei Abschluß des Lieferungs vertrages Voraussetzung war, daß die Waren dem überseeischen Markte zugeführt werden. Es würde mich freuen, wenn meine Ausführungen recht vielen meiner geschätzten Berufsgenossen Veranlassung gäben, zu der wichtigen Frage Stellung zu nehmen. Daß die Ansicht des geschätzten Einsenders zutrifft, geht aus folgenden neuesten Mitteilungen der Aeltesten der Kauf mannschaft von Berlin hervor: Im Hinblick auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 6. Juli 1898 konnte man annehmsn, daß die Rechtsprechung die Verträge als aufgehoben ansehe, wenn der Zweck, den die Vertrag schließenden mit der Lieferung verfolgten, dadurch hinfällig werde, daß sich die Lieferung auf unberechenbare Zeit hinaus verzögere. Diese Annahme hat sich nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 4. Januar 1916 bestätigt. Unter Hinweis auf das erwähnte frühere Urteil hat das Reichsgericht wiederholt, daß die zeitweilige Verhinderung der Lieferung, die durch den Krieg eintrete, deren dauernde Unmöglichkeit zur Folge habe, wenn die notwendige zeitliche Verschiebung so erheblich ist, daß dadurch die wirtschaft liche Bedeutung und der Inhalt der Lieferung wesentlich geändert werde. Nach den Gründen dieses Urteils sei ferner trotz einer Kriegs klausel, die die Lieferung für die Dauer der Lieferhindernisse nur hinausschiebt, der Verkäufer dauernd frei, falls der Verkäufer ohne die Kriegsklausel von seiner Lieferpflicht vollständig befreit worden wäre. Buntpapier-Preise Wie auf allen Gebieten und wohl fast für alle Waren ist seit Kriegsausbruch, besonders in der letzten Zeit, allgemeine Preis steigerung eingetreten, teilweise in einer Höhe, die nicht nur dem Fernstehenden, sondern auch dem Verbraucher und Verarbeiter erstaunlich, unerklärlich und unbegründet erscheint. Daß aber die Preissteigerungen im Papierfach wirklich notwendig sind, mögen nachstehende Ausführungen beweisen. Keinem Papierverarbeiter wird es unbekannt sein, daß alle Papiere seit Monaten, besonders aber in jüngster Zeit, eine nahezu springende Preiserhöhung erfahren haben, was seinen Grund hat im Fehlen oder in der Teuerung von Rohstoffen und Chemikalien, in gestiegenen Löhnen und Gehältern und allgemein erhöhten.