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Sammelmappen auf Abruf Im März 1915, also während des Krieges, habe ich auf der Leipziger Messe bei der Firma X 2000 Sammelmappen mit Futteral und Register zum Preise von ., Pf. das Stück abgeschlossen. Am 3. März bestätigte ich der Firma meinen Auftrag, darauf erhielt ich mit Brief vom 6. 3. Antwort, worauf sich der beiliegende Brief wechsel I—III entspann. (Aus dem Briefwechsel I— III geht hervor, daß die Brief ordner-Fabrik den Auftrag im März 1915 nur annehmen wollte, wenn der Besteller auch Hebelordner kaufe. Als aber der Be steller nachwies, daß der Vertreter der Briefordnerfabrik nicht nur diese Bedingung beim Abschluß nicht stellte, sondern noch in den Kunden gedrungen war, statt seines gewöhnlichen Jahres bedarfes von 1000 Ordnern 2000 Ordner zu bestellen, gab sich die Briefordnerfabrik zufrieden und bestätigte den Abschluß, welcher lautet, daß die Sammelmappen nach Bedarf des Be stellers innerhalb 24 Monaten abzunehmen sind. Schrijtleitung) Am 6. 11. 1915 forderte mich die Firma auf von meinem Ab schluß abzurufen. Dies tat ich am 15. 11. 1915. Jetzt verweigert die Firma diese Lieferung zum Abschlußpreis und verlangt 10 v. H. mehr. Ich weigerte mich bisher, diese 10 v. H. zu zahlen, und be stand auf Lieferung zum vereinbarten Preis. Darauf entspann sich der beigefügte Briefwechsel. 1. Ist die Firma berechtigt, lOv. H. mehr zu verlangen? Als der Auftrag abgeschlossen wurde, wußte die Firma schon, daß die Rohstoffe teurer werden, trotzdem drängte sie mich den Auftrag zu verdoppeln. 2. Kann ich den Auftrag auf einmal abrufen oder muß ich die Menge gleichmäßig über die Abschlußzeit verteilen ? In der Auftragskopie steht: Abnahme nach Bedarf innerhalb 24 Monaten. Wenn ich heute den Bedarf fürs Ganze habe, so muß meiner An sicht nach die Firma liefern. 3. Kann ich die Firma wegen des mir entgangenen Gewinns verklagen, wenn ich nachweisen kann, daß ich die Ware verkaufen konnte ? Handlung mit Biirobedarf Die Briefordnerfabrik rechtfertigt ihre Forderung von 10 v. H. Ueberpreis erstens damit, daß Rohstoffe, die zur Her stellung der Ware benötigt werden, beschlagnahmt sind, dann damit, daß die Preise gestiegen sind; dann sagt sie, daß da durch, daß der Kunde so lange nicht abgerufen hat, er nicht mehr berechtigt ist, die ganze Menge abzufordern, ferner daß sie höchstens so viel liefern muß, wie dem schon verflossenen Teile der Abrufszeit (zwei Jahre) entspricht. Sie könne nach weisen, daß ihre Rohstoffe um mehr als 50 v. H. gestiegen sind, auch weist sie auf ein' angebliches Reichsgerichtsurteil hin, wonach bei Preissteigerungen über 25 v. H. der Verkäufer das Recht hat, vom Abschluß zurückzutreten. Nach den vielen Erörterungen, die in unserm Blatte seit Beginn des Krieges unter der Ueberschrift „Preiserhöhung im Laufe des Schlusses” erschienen sind, halten wir alle diese Be gründungen der Briefordnerfabrik für verfehlt. Wir glauben vielmehr, daß Fragesteller bei Anstrengung eines Prozesses zu seinem Rechte käme, d. h. daß die Briefordnerfabrik ihm die Ware zum Abschlußpreis liefern müßte, denn sie durfte nur dann vom Abschluß zurücktreten, wenn es ihr unmöglich war, den Schluß zu erfüllen. Ihr eigenes Angebot, mit 10 v. H. Auf schlag zu liefern, beweist aber, daß solche Unmöglichkeit nicht vorlag. Vielleicht kann die Briefordnerfabrik für sich das Recht beanspruchen in Teilen zu liefern, weil beim Abschluß die An sicht der Parteien dahin ging, daß die Ware nicht auf einmal sondern in kleineren Teilen abgerufen wird. Bei der für die Fabrik kleinen Menge von 2000 Sammelmappen spielt aber dieser Um stand keine Rolle. Auf alle Fälle muß sie, wenn auch in Teilen, die ganze abgeschlossene Menge ausliefern, weil sie den Kunden, als er nach ihrer Ansicht mit dem Abruf in Verzug kam, nicht unter Einräumung einer Nachfrist zum Abruf aufgefördert hat. Trotzdem erscheint es uns billig, daß Fragesteller die ge forderten 10 v. H. Aufschlag bewillige, denn tatsächlich sind seit dem Abschluß die Rohstoffe für Sammelmappen so außerordent lich gestiegen, daß der Käufer einen Teil dieser Preiserhöhungen auf sich nehmen sollte, umsomehr als er bei seiner Kundschaft diese Preiserhöhungen wahrscheinlich hereinholen kann. Etwas mehr Rücksicht Ein Steindruckereibesitzer beklagt sich in Nr. 21 über mangelnde Höflichkeit seitens der Papierfabriken und Händler bei Abgabe von Angeboten, aber er scheint die gegenwärtigen Verhältnisse dabei nicht genügend zu berücksichtigen. Höflichkeit gehört zum kaufmännischen Anstand und kein gut geleitetes Geschäft wird sie bei geschäftlichen Handlungen außer Acht lassen. In gegenwärtiger Zeit muß aber jedes Geschäft infolge der zahlreichen Einberufungen mit wenig kaufmännisch geschulten Leuten auskommen. Viele Posten mußten durch weib liches Personal ersetzt werden. Dadurch häuft sich die Kopf- Arbeit in den großen Betrieben auf wenige Personen. Diese haben aber gegenwärtig nicht nur mit den laufenden Anfragen der Stamm- Kundschaft zu tun, vielmehr laufen infolge des fortgesetzten Höher gehens der Preise täglich hunderte Anfragen von neuen Firmen ein. Dies gibt eine Unsumme von Schreibarbeit, die sich nur bei gedrängtem Briefstil bewältigen läßt. Man schließe also gegen wärtig aus kurz gehaltenen Briefen nicht auf Mangel an Höflichkeit. Dagegen erscheint mir die Mahnung berechtigt: „Mehr Rück sicht beim Stellen von Anfragen“. Es kommt täglich vor, daß An fragen, welche große Selbstkosten-Berechnungen erfordern, von Bemerkungen begleitet sind wie: „Antwort morgen Vormittag 8 Uhr telephonisch“. Und doch ist die Erfüllung dieser Vorschrift unmöglich, denn manche Berechnung erfordert einen halben oder gar ganzen Tag Zeit, und zu mancher ist eine Anfrage an dritter Stelle nötig. Dann wird mitunter ein recht vielseitiges Angebot verlangt. So fragte bei mir erst dieser Tage ein Kunde wegen des Preises für ein amerikanisches Journal an bei Bezug von 1, 2, 5, 10, 20 und 100 Stück. Ein derartiges Buch ist aber keine Massenware, denn jedes Geschäft braucht eine andere Einteilung, wünscht besonderen Einband usw. Zum mindesten ist die Preisstellung für 100 Stück zwecklos. Oft wird noch dazu der Preis für dreierlei Einbandarten verlangt. Man ermesse hieraus, wieviel unnötige Arbeit dem Fabrikanten mitunter zugemutet wird. Im Krieg muß man sich eben einzuschränken suchen, auch in seinen Ansprüchen gegen über seinen Lieferanten. Gescliäftsbücher-Fabrilcant Briefumschlag mit Abreißrand Paul Domke in Berlin-Schönebera erhielt DRP 286585 auf einen Briefumschlag mit Abreißrand. Dieser Rand umschließt den Nutzraum des Umschlages und wird harmonikaartig um seine halbe Breite, bis an die Reißlinie reichend, nach innen gefalzt. Die durch den Harmonikafalz b erreichte Dehnbar keit des Abreiß randes a verhindert selbst bei starkem Briefinhalt zu starke Beanspruchung der Reißlinie, auch ver hindert der Falz, daß der Briefinhalt in den Abreißrand rutscht wird. Endlich erhält der Abreißrand durch den Falz Verstärkung, die das Ab reißen erleichtert. Weitere Verstärkung, die be sonders bei schwächeren Papierarten angebracht ist, läßt sich dadurch erzielen, daß der Harmonikafalz außen zugeklebt wird. Klammer für Abreißblöcke Die Firma Möller & Borel, G. m. b. H. in Berlin erhielt DRP 286750 auf nachstehend beschriebene Klammer für Abreißblöcke. Diese Klammer besteht aus einer Kappe mit Haltezungen für die geschlitzten Einzelblätter. Durch ihre Einrichtung soll verhindert werden, daß an dem Stumpf die sogenannten Fransen hängen bleiben, die das Ab reißen umso schwieriger machen, je mehr die Blätter abnehmen. Zu diesem Zwecke trägt die Kappe längs ihrer Vorderkante die Haltezungen sowohl an jedem Ende für offene Endschlitze der Einzelblätter als auch dazwischen für die Innenschlitze der Einzelblätter. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. und beim Oeffnen des Briefes zerrissen