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OAPIER-VERARBEITUNG M BÜ CH GE WERBE Gleichmäßige Papier-Zuteilung Zu Nr. 21 S. 389 Wo bleibt der Papiergroß handel ? Die Papier-Zeitung, das Amtsblatt vieler Papiergroßhändler-Vereinigungen, sagt einfach: Sache der Vereine der Buch- und Steindruckereibesitzer wäre es, unter Mitwirkung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten die Anregung auszuführen. Kennen denn die Papierfabrikanten den Kleinbedarf ? Soll der Papiergroßhandel zwischen Verbrauchern und Erzeugern zerquetscht werden? Fast scheint es so, zumal wenn berücksichtigt wird, daß die Konvention der Fabriken holz freier Papiere Buchdruckereien dieselben Preise stellt wie Papier großhändlern. Trotzdem und trotz Ihres nicht in allen Teilen zu billigenden Kommentars zu dem Schmerzensschrei des Stein druckereibesitzers, der sich vermutlich mit seinen Lieferanten über worfen hat, kann ich mir nicht denken, daß jetzt mit der Aus schaltung des Papiergroßhandels Ernst gemacht werden soll. . Papier-Großhändler Wir halten die Mitwirkung des Papiergroßhandels bei Be friedigung des Bedarfes der Papierverarbeiter für selbstver ständlich. Wenn wir in unserer kurzen, den Gegenstand lange nicht erschöpfenden Bemerkung vom Papiergroßhandel nicht sprachen, so geschah dies unabsichtlich, und das Uebersehen erklärt sich vielleicht daraus, daß die stürmischen Preiserhöhungen der letzten Zeit nicht vom Papiergroßhandel sondern von den Papiererzeugern ausgingen. Streichkarton Ich bitte, die von mir eingesandten zwei Muster auf Stoff leimung zu prüfen. Der Karton wird auf einer Rundsiebmaschine angefertigt und dient als Streichkarton. Der gestrichene Karton läßt sich nicht gut drucken. Ich behaupte, daß der Rohkarton zu wenig oder gar nicht geleimt ist. Wir setzen unserem Harzleim, nachdem er gelöst ist, Schwefelsäure zu. Unsere Holländer sind mit 100 kg Eintrag berechnet. Wie viel gelösten Harzleim nimmt man, um gut geleimten Stoff zu erhalten ? Ich mußte der Streichfarbe viel mehr Tierleim als sonst zu- setzen und bekam trotzdem die Streichfarbe nicht ganz leimfest. Ich glaube, wenn ein Streichkarton vollkommene Leimung hat, muß die aufgetragene Streichfarbe gut haften und druckfähig sein. Wie denken Sie darüber? Streichmeister in Papierfabrik mit. Streicherei Die beiden Kartonmuster eignen sich nicht gut als Streich karton, welcher noch dazu bedruckt werden soll, da der Stoff im Holländer zu schwach geleimt ist. Infolge der schwachen Leimung zieht die Streichfarbe sofort in den Karton ein, der den Tierleim daraus wie Löschkarton aufsaugt, die Farbe bleibt oben auf dem Karton, und da der Leim daraus in den Karton gezogen ist, liegt die Farbe locker oben, und die Druckfestigkeit geht verloren. Um den Streichkarton druckfest zu machen, muß er vor dem Streichen eine billige Oberflächenleimung erhalten, dann bleibt die Streichfarbe fest und der Karton ist gut druckfähig. Da zurzeit viele Papiere nicht genügend geleimt sind, so rate ich zu einer billigen Oberflächenleimung, deren es viele gibt, oder zu einem billigen gewöhnlichen Grundstrich. Papier oder Karton ist mitunter auch dann nicht gut druck fähig: wenn sein Stoff gut geleimt ist, falls nämlich die Streich- färbe entweder nicht genügend geleimt oder nicht eigens für den Druck bereitet ist. Wie viel Harzleim man nehmen muß, um gut geleimten Stoff zu erhalten, hängt sehr von den zu verarbeitenden Roh stoffen und vom Wasser ab. Durch Versuche findet dies jeder Fachmann bald heraus. Wenn es möglich ist, bei der Leimung die Schwefelsäure durch schwefelsaure Tonerde oder durch ein Gemenge von 2/3 schwefelsaurer Tonerde und 1/3 Natrium bisulfat zu ersetzen, dürfte die Stoffleimung besser ausfallen. W. R. Höhere Druckfarbenpreise in Schweden. Anfang März haben schwedische Farbenfabriken den Mindestpreis für Zeitungsdruck farbe auf 75 Kr. für 100 kg erhöht und für sämtliche schwarze und bunte Druckfarben einen Aufschlag von 30 v. H. auf die beim Kriegs- ausbruch geltenden Preise eintreten lassen, bg. Ausstellung von Ersatzgliedern In dem großen Mittelraum des Ausstellungsgebäudes für Arbeiter wohlfahrt in Charlottenburg, Fraunhoferstraße 2, ist zurzeit eine Sonderausstellung von Ersatzgliedern und Arbeitshilfen für Kriegs beschädigte, Unfallverletzte und Krüppel zur Schau gestellt, die einen Ueberblick gewährt über alles, was Wissenschaft und Technik gemeinsam geschaffen haben, um die durch den Krieg oder durch Unfälle an ihrem Körper durch Verstümmelung oder Verlust von Gliedern zu Schaden Gekommenen wieder erwerbsfähig zu machen. Zugleich wird in zahlreichen Photographien gezeigt, wie weit dies ungeachtet recht schwerer Schäden in vielen Fällen bereits gelungen ist. Davon legen auch die ausgestellten, von solchen Personen her gestellten Buchbinder-, Tischler-, Kunstschlosser-Arbeiten, Galanterie- und Lederwaren Zeugnis ab. Mehrere Unterrichtsanstalten mit Lehrgängen für Einarmige haben Mappen mit den von zu Links händern Ausgebildeten hergestellten Schreib- und Zeichenarbeiten ausgestellt, die sich von den Leistungen gesunder Rechtshänder nicht unterscheiden. Sehr zahlreich sind die mannigfachen Apparate und Vorrichtungen, die es den Verstümmelten ermöglichen, Ma schinen zu bedienen und Handwerksgerät zu benützen. Eine be sondere Abteilung enthält die zahlreichen Zeitschriften und Bücher, die dem gleichen Zwecke dienen wie die Ausstellung selbst. Das National-Hygiene-Museum in Dresden hat in dem Vorraum der Ausstellungshalle bildliche Darstellungen aus der Geschichte des Gliederersatzes zur Schau gestellt, die zum Teil mehrere Jahr hunderte zurückreichen und erkennen lassen, welche Fortschritte auf diesem Gebiete gemacht worden sind. Als Aussteller sind hervorragend vertreten das preußische, bayerische und württem- bergische Kriegsministerium, der badische Landesausschuß für Kriegsbeschädigten-Fürsorge und das k. ungarische Invalidenamt, in denen die Ausstellungen der einzelnen Lazarettverwaltungen, Pflegeanstalten usw. zusammengefaßt wurden. Eine besondere Abteilung bildet die österreichische Sammelausstellung. Die Aus stellung ist kostenlos geöffnet Wochentags (außer Montags) von 10 bis. 3 Uhr, Dienstags und Donnerstags außerdem von 6—9 Uhr abends, Sonntags von 1—-5 Uhr nachmittags. Untreue und Konkursvergehen Urteil des Reichsgerichts vom 29. Februar 1916. Nachdruck verboten Am 8. Dezember 1910 gründete August Niemeyer zusammen mit Krebs und dem Schriftsteller Malke in Berlin durch notariellen Vertrag die G. m. b. H.: Verlag des Deutschen Reichspostbriefes „Corona“. Das Gebrauchsmuster war auf Niemeyers Namen ein getragen. Es sollten Briefe mit eingedruckten Freimarken her gestellt werden und außer dem Preise für die Freimarke 2—-3 Pfennige für das Stück bezahlt werden. Das Unternehmen sollte der Reklame dienen. Die G. m. b. H. wollte die Herstellung nicht selbst über nehmen, sondern dafür Lizenzen verkaufen. Bei der Gründung wurde eine Sacheinlage von 18 000 M. gemacht und eine Bareinlage von 3000 M., wovon Malke sofort 2500 M. einzahlte, während die übrigen 500 M. von den 3 Gesellschaftern gemeinschaftlich auf gebracht wurden. Jeder hatte eine Stammeinlage von 7000 M. Alle drei waren Geschäftsführer der G. m. b. H. Außerdem waren sie noch auf Grund eines besonderen Anstellungsvertrages an gestellt worden: Niemeyer für den Verkauf von Lizenzen, Krebs für Korrespondenz usw., Malke hatte keinen besonderen Wirkungs kreis. Den im ersten Jahre gemachten Gewinn von 49 000 M. ver teilten N. und K. unter sich; auch erhielt N. 12 000 M., Krebs 7200 M. Gehalt. Malke ging leer aus, angeblich weil er seinen Ver pflichtungen nicht nachgekommen sei. Im Mai 1911 enthob man ihn seines Postens als Geschäftsführer und hielt ihn von allem fern. 1912 ließen die Einnahmen der Gesellschaft nach, und im Sommer 1912 kam es zum Zusammenbruch. Krebs legte sein Amt als Geschäftsführer nieder, N. meldete aber nicht sofort, sondern erst am 14. .Oktober 1912 Konkurs an. Zurzeit der Konkurseröffnung standen 157 M. Aktivmasse einer Passivmasse von 15 000 M. gegen über. Wegen Untreue und nicht rechtzeitiger Konkursanmeldung wurde Niemeyer am 11. Oktober 1915 vom Landgericht Berlin II zu neun Monaten Gefängnis und 100 M. Geldstrafe verurteilt. Auch Krebs wurde wegen Untreue bestraft. Gegen das Urteil legte N. Revision beim Reichsgericht ein, die aber gemäß dem Anträge des Reichsanwalts vom 2. Strafsenate als unbegründet verworfen wurde. (Aktenzeichen 2 D. 50/16.)