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FACHBLATT Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat 20 30 40 50 13 26 52 104 Hnzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto : Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 23 Berlin, Sonntag, 19. März 1916 41. Jahrg. Vierteljährliche - Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 8 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Postbezug kostet in: Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Halbe DiePostämter dermeistenStaaten nehmen aucli Bestellungen auf einen Monat (in Deutsehland Tür 67 PI.) oder auf zwei Monate (in Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entgegen. I N H R LT Papierfabrikation und Großhandel: Strohpappe aus Holland . . . , . , , , 425 Norwegens Handel unter englischer Herrschaft 425 Verbot der Ausfuhr von Lumpen u. Altpapier in England 425 Spinnfasern aus Stroh 426 Liefervertrag unter Vorbehalt höherer Gewalt 426 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Literatur-Auszüge . 426 Londoner Papiermarkt Papier-Verarbeitung. Buchgewerbe: Gleichmäßige Papier-Zuteilung ...... 429 Streichkarton , . 429 Ausstellung von Ersatzgliedern 429 Untreue und Konkursvergehen 429 Anzeigen amerikanischer Papierfabriken . . 430 Ersatz für Wiener Papp 431 Kriegsklausel 431 Kunstklasse d. Berliner Buchbinder-Fachschule 431 Kriegswahrzeichen sind nicht schutzfähig . . 431 Uebelriechende Etiketten 432 Kleine Mitteilungen 432 Büchertisch 432 Büro-Bedarf: Sammelmappen auf Abruf ....... 433 Etwas mehr Rücksicht! 433 Briefumschlag mit Abreißrand 433 Klammer für Abreißblöcke ....... 433 Geschäfts-Nachrichten. ... 440 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 442 Briefkasten 444 Strohpappe aus Holland 15. März Seitdem Lederpappe und Holzpappe so sehr im Preise ge stiegen sind, hat man sich in Deutschland mehr und mehr hol ländischer Strohpappe zugewandt, welche verhältnismäßig billiger ist als die obengenannten Sorten. Besonders England hat sehr viel Strohpappe in Holland gekauft, vorige Woche sollen es allein mehr als 10 Millionen Kilo gewesen sein, aber auch Deutschland hat ziemlich viel gekauft. Daß hierdurch der Preis steigen mußte, war vorauszusehen. Augenblicklich ist in Holland kein altes Stroh mehr vorrätig, auch wurde durch die Ueberschwemmung sehr viel Stroh vernichtet, und was noch da ist, wird bis auf den letzten Halm verarbeitet. Die meisten Fabriken arbeiten nur mit der Hälfte oder mit einem Drittel ihrer Fähigkeit, und es wird nicht allzulange dauern, so wird in Holland kaum noch Strohpappe zu haben sein. Dazu kommt, daß die holländischen Bauern für Sämereien hohe Preise erzielen, und die meisten sich daher entschlossen haben, anstatt Roggen Sämereien zu säen. Die nächste Strohernte wird demnach sehr klein sein und keine Besserung der I.age bringen. Die Gerüchte, wonach englische Ueberwachung die Stroh pappenfabriken hindert, nach Deutschland zu liefern, sind eben- sowenig wahr wie das Gerücht eines Einfuhrverbots von Strohpappe in England. V. Neues Schweizer Husfuhrverbot Der Schweizerische Bundesrat hat am 0. März 1916 auf Antrag seines Politischen Departements folgenden Beschluß gefaßt: Die bisher erlassenen Ausfuhrverbote werden u. a. ausgedehnt auf Pappen von weniger als 0,5 qm Fläche; Pappen jeder Größe: auf allen Seiten beschnitten öder für einen bestimmten Zweck zuge schnitten (aus Nr. 330 des Zolltarifs). Norwegens Handel unter englischer Herrschaft Siehe Nr. 82 von 1915 S. 1584 Von demselben Herrn aus Norwegen, von dem meine früher hier mitgeteilte Meldung herrührt, erhielt ich am 10. März einen weiteren Belicht, von dem ich Ihnen Abschrift überreiche, und der aufs neue beweist, wie England die neutralen Staaten ver gewaltigt. Einjuhrhaus Der Bericht des norwegischen Großkaufmanns lautet: Mit vielem Dank für Ihr liebenswürdiges Schreiben vom 3. ds. bedauere ich lebhaft, Ihnen auch jetzt keine Cellulose offerieren zu können. Die Eage ist unverändert, die Engländer gestatten den norwegischen Fabrikanten nicht einen Ballen Cellulose oder Papier nach Deutschland auszuführen, widrigenfalls erhält die betreffende Fabrik keine Kohlen, Chlorkalk und andere Chemikalien. Dieses Verbot wird sehr strenge gehandhabt und dagegen ist nichts zu machen. Wenn der Krieg vorbei ist, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie. mich mit Ihren w. Anfragen und Aufträgen beehren möchten, denn ich möchte gerne Geschäfte machen. Verbot der Husfuhr von Lumpen und Hitpapier in England Dieses Verbot, über das wir berichteten, findet nicht die Billigung der englischen Lumpengroßhändler. Sie sagen, daß ein großer Teil der englischen Lumpen aus minderwertigen Schrenzlumpen besteht, die in England nicht verarbeitet werden, da die dortigen Packpapierfabriken darauf nicht eingerichtet sind. Wenn die Ausfuhr dieser Abfälle verboten wird, so werden sie in Winkeln verfaulen. Auch die Ausfuhr von Altpapier sollte nicht verboten werden, denn englische Fabriken verarbeiten