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Nr. 21/1916 PAPIER-ZEITUNG Haftpflicht-Versicherung Am 8. Dezember 1915 erlitt ich einen Betriebsunfall dadurch, daß ich beim Anlernen einer ungelernten Arbeitet in an einer Gelatiniermaschine mit dem kleinen Finger der linken Hand zwischen zwei Gummiwalzen geriet, wobei dieser Finger durch Bruch und Quetschung derart beschädigt wurde, daß er bis zur Hälfte des mittleren Gliedes abgenommen werden mußte. Der Unfall wurde der Versicherungsanstalt, bei welcher meine Firma gegen Haftpflicht versichert ist, zur Haftpflicht-Entschädigung gemeldet. Da der Arbeiter, welcher bishet diese Gelatiniermaschine bedient hatte, zum Heeresdienst einberufen wat, die Maschine aber zur Erledigung vorliegender Aufträge in Betrieb bleiben mußte, war ich von meiner Firma beauftragt, ungelernte Mädchen zur Bedienung der Maschine anzulernen. Wenn ich auch mit der Arbeits weise an der Maschine als technischer Leiter vertraut bin, so fehlt mir doch die zur Bedienung notwendige Handfertigkeit, die sich nur der erwerben kann, welcher dauernd an einer solchen Maschine beschäftigt ist. Diesem Umstand ist der von mir erlittene Unfall zuzuschreiben. Meine Firma erkennt aber ihre Haftpflicht für den Unfall an, wie aus der geschehenen Anmeldung hervorgeht.9 • Irrtümlich wurde bei Beantwortung des Fragebogens der Ge sellschaft zuerst mein Einkommen unter Zugrundelegung meines zur Kriegszeit gekürzten Gehaltes mit 4200 M. angegeben, während sich mein Gesamteinkommen aus Gehalt und Umsatzvergütung zusammensetzt und zurzeit etwas über 5000 M. beträgt. Unter Annahme des von meiner Firma zuerst zu niedrig angegebenen Einkommens schrieb die Versicherungsgesellschaft, daß meine Entschädigungsansprüche an die staatliche Unfallversicherung zu verweisen seien. Auf die berichtigende Antwort meiner Firma, daß mein Ge samteinkommen 5000 M. übersteige, und deshalb die staatliche Unfallversicherung für mich nicht in Frage komme, lehnt nun mehr die Versicherungsgesellschaft jedes Eingehen auf die Haft pflichtanmeldung meiner Firma mit der Begründung ab, daß ich den Unfall selbst verschuldet und deshalb keinen Anspruch auf Sohadenersatz seitens meiner Firma habe. In ihrem ersten Schreiben hatte aber die Versicherungsgesell schaft die Haftpflicht meiner Firma wenigstens für die Dauer von 13 Wochen an Stelle der Leistungen einer Krankenkasse anerkannt, da ich einer solchen schon bei dem zuerst angegebenen Einkommen von 4200 M. nicht anzugehören brauche. ” Die Versicherungsgesellschaft setzt sich also durch ihr zweites Schreiben, mit welchem sie jede Haftpflicht der Firma bestreitet, mit sich selbst in Widerspruch. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bin ich berechtigt, meine Firma für den erlittenen Unfall haftpflichtig zu machen, obwohl diese sich schon selbst ausdrücklich haftpflichtig erklärt hat ? 2. Wenn dies der Fall ist, welche Schritte muß ich oder meine Firma tun, um die Versicherungsgesellschaft zur Anerkennung der von mir an die Firma und von dieser an die Gesellschaft gerichteten Ansprüche zu veranlassen ? 3. Bestehen gesetzliche Vorschriften über die Höhe von Ent schädigungsansprüchen bei Verlust einzelner Glieder ? X Wenn die Firma den Fragesteller fieiwillig bei einer Privat gesellschaft versichert hat, so wollte sie sich dadurch gegen Inanspruchnahme bei einem Unfall schützen, an dem sie durch Vernachlässigung einer Pflicht ein Verschulden träfe. Das ist nach obiger Darstellung nicht der Fall; darum lehnt die Ver sicherungsgesellschaft die Zahlung einer Entschädigung ab. Wenn aber ein Verschulden der Firma nicht vorliegt, hat Frage steller auch keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Firma. Ob der Firma ein Anspruch auf Schadloshaltung für die ihr aus dem Unfall erwachsene Benachteiligung (Zahlung des Gehalts während völliger Erwerbsunfähigkeit usw.) an die Versicherungsgesellschaft zusteht, hängt von dem Wortlaut des Versicherungsvertrages ab. Lehnt die Gesellschaft einen ge rechtfertigten Anspruch ab, dann wäre er nur auf dem ordent lichen Rechtsweg zu verfolgen. Gesetzliche Vorschriften über die Höhe der Entschädigung für den Verlust einzelner Glieder bestehen nicht. Einen Maßstab hierfür bilden die Entscheidungen des Reichs-Versicherungsamtes. Nach diesen ist für den Verlust der Hälfte des kleinen Fingers der linken Hand eine dauernde Rente überhaupt nicht zu zahlen, sondern nach Abschluß des Heilverfahrens vielleicht für die Zeit von drei bis sechs Monaten eine Uebergangsrente in Höhe von 10 bis 15, v. H. des Ver dienstes. Ein solcher Anspruch würde dem Fragesteller z. B. persönlich zustehen, wenn seine Firma der Buchdrucker-Berufs genossenschaft angehörte, weil hier alle Betriebsbeamten ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Jahres-Arbeitsverdienstes ver sicherungspflichtig sind. Etwas mehr Höflichkeit Vor einigen Tagen erschien in der Frankfurter Zeitung die beifolgende Einsendung „Etwas mehr Höflichkeit!“ Die darin enthaltene Schilderung trifft nach unseren Erfahrungen gegen- w'ärtig auch für den Papierhandel häufig zu. Verlangt ein nicht sehr bedeutender Verbraucher ein Angebot und erhält er eins, das seinem Zwecke nicht entspricht, so daß nochmalige Bemusterung not wendig erscheint, so läßt der oft sehr kurz gehaltene Briefstil des Verkäufers sehr viel an Höflichkeit zu wünschen. Viele Fabriken und Händler sitzen, weil sie wissen, daß sie für einzelne Waren gebraucht werden, auf sehr hohem Roß und bedenken nicht, daß auch andere Zeiten kommen. Wir behandeln jeden Anfragenden, ob er großen oder kleineren Umsatz bei uns hat, mit gleicher Höflichkeit, erfahren aber leider bei den jetzt sehr häufig notwendigen persönlichen Besuchen bei unseren Auftraggebern, daß unsere Angebote häufig nicht ein mal angehört, und daß selbst ältere Besucher auf Anweisung der Geschäftsherren von jungen Mädchen oder Lehrlingen an Schaltern schroff abgewiesen werden. Man sollte etwas mehr Empfinden, für die traurige Lage vieler Geschäftsleute haben, welche durch den schlechten Geschäftsgang infolge des Krieges schwere Verlust« erleiden. Steindruckerei- Besitzer Höhere Druckstock-Preise in Kopenhagen. Eine gemeinsame Anzeige von 28 Reproduktionsanstalten in Kopenhagen teilt mit, daß sie wegen der stark erhöhten Preise für Metalle und Chemikalien die Druckstockpreise vom 1. März an erhöht haben, bg. Aus den Typographischen Gesellschaften Leipzig. Typographische Gesellschaft. Am 23. Februar wurde auf die vom Deutschen Buchgewerbeverein veranstaltete Vortrags reihe hingewiesen, zu der Karten durch den Vorstand erhältlich sind. Ausgestellt war die Autographensammlung des Herrn Richard Grimm, Sachsenberg, die durch Stücke aus den Beständen des Herrn Verlagsbuchhändler Mendelssohn und des Herrn Schwarz ergänzt wurden. Der letztere wies auf die schon frühzeitige Vorliebe für Autogramme in Frankreich hin. In England be schäftigte man sich seit 1800 damit, und erst in der Neuzeit er reichte das Sammelinteresse in Deutschland seinen Höhepunkt. Schon im Jahre 1856 erschien ein Handbuch für Autographen- Sammler, das zwar jetzt teilweise veraltet ist, aber Anspruch auf Vollständigkeit machen kann. Es enthält Hinweise für die Katalogi sierung, Anordnung von Sammlungen, Mitteilungen über Preise usw. Zur Erhaltung der Manuskripte haben schon Juden, Römer und Orientalen Vorschriften für deren Aufbewahrung erlassen. Trotz dem wurde vieles mutwillig vernichtet und verbrannt. Da vor Erfindung der Buchdruckerkunst die Vervielfältigung von wichtigen Schriftstücken nur durch Schreiber vorgenommen wurde, kam man zur Errichtung von Schreibschulen, und die dort entstandenen Arbeiten boten den Buchhändlern und Buchverleihern Gelegen heit zum Handel und Austausch. Im Mittelalter traten die ersten Sammler von Autogrammen auf, und, mit der fortschreitenden Reproduktionstechnik machen sich bald Fälschungen bemerkbar, denn man hatte den hohen Wert einzelner Stücke bald erkannt. Die Bewertung der Autogramme erfolgt nach den verschiedensten Richtungen. Stil, Orthographie, Interpunktionen, Stoff usw. sind hierbei maßgebend, gleichzeitig werden auch die Zeitverhältnisse entsprechend berücksichtigt. Man unterscheidet Monogramme, Federzüge, Briefe, Gedichte, Manuskripte und ähnliche Sachen, legt Wert auf die Tinte und das verwendete Papier. Anordnung und Zusammenstellung solcher Sammlungen kann nach den ver schiedensten Gesichtspunkten erfolgen. Jede große Sammlung muß katalogisiert sein. Die Erwerbung von Autogrammen kann durch Tausch oder Kauf geschehen, zum erstgenannten gehören jedoch gute Beziehungen und großer Fleiß. Außerdem werden, von manchen Sammlern außergewöhnliche Wege eingeschlagen, von denen der Vortragende einige zum Besten gab. Seine lehr reichen Ausführungen endeten mit der Feststellung, daß diese Lieb haberei wohl eine der lehrreichsten ist, und daß die Anlegung einer solchen Sammlung zu empfehlen ist. Herr Wetzig sprach über „Neue österreichische Buchdrucker kunst“. Die Ausführungen wurden durch zahlreiche ausgestellte Bücher und Kunstblätter ergänzt und sie gipfelten in dem Ausdruck der Freude über die schöne und eigenartige Ausstattung, die deshalb beachtenswert ist, weil bei den österreichischen Drucksachen die verschiedenen Länder, in denen sie hergestellt werden, großen Einfluß ausüben. Alle ausgestellten Arbeiten zeigen gewählte Farbenzusammenstellungen bei guter Durcharbeitung des gewählten Motives, trotzdem es sich um Drucke handelte, die der Allgemeinheit selten zu Gesicht kommen, nämlich Geschäftskarten, Kalender blätter, Postkarten, Weinetiketten und ähnliche Arbeiten. Auch die Plakatkunst hat in Oesterreich eine Pflegstätte gefunden, wie zwei im Hochdruck hergestellte Blätter beweisen konnten. Bei der folgenden Aussprache bedauerte man, daß es in Deutschland wenig Auftraggeber gäbe, die der schaffenden Druckerei so volle Freiheit in der Herstellung lassen und nicht ängstlich nach dem Preise fragen.