Karoeco gggen Caro Herr F. Ch Brown, Direktor und Inhaber der Caws Pen & Ink Comp. in New-York erlaubte sich im Jahre 1912 auf einer Reise durch Deutschland zu behaupten, dass äusser anderen deutschen Fabrikaten auch unsere Füllhalter gegenüber den seinigen minderwertig seien. Insbesondere griff er die Qualität der Iridium spitzen unserer Goldfedern an, wobei er sich sogar des Wortes Schwindel bediente. Der daraufhin von uns gegen ihn angestrengte Prozess wegen unlauteren Wettbewerbs wurde in erster Instanz vor dem Grossherzogi. Landgericht in Heidelberg hauptsächlich auf Grund eines Gutachtens des Herrn Prof. Dr. E. A Wülfing, Direktor des mineralog. Instituts der hiesigen Universität, in allen Teilen zu seinen Ungunsten entschieden. In zweiter Instanz hat Herr Brown gleichzeitig namens seiner Firma jetzt folgende Erklärung abgegeben: Die Beklagten verpflichten sich bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 1 500 M. für jeden Fall der Zuwiderhand lung, es zu unterlassen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Per sonen bestimmt sind, oder sonst im geschäftlichen Verkehr die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, die von der Klägerin als erste Qualität bis jetzt in den Handel gebrachten Füllfederhalter hätten wesentlich weichere Iridiumspitzen als die der Caws Pen and Ink Cie., die Anpreisung der Klägerin, diese Federhalter seien mit härtesten Iridiumspitzen versehen, sei daher Schwindel. Hiermit betrachten wir die Angelegenheit als erledigt. Heidelberg, im Februar 1916 Meidellerver Pererhalterlabrik. M, Meher & Co.