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22 PAPIER-ZEITUNG Nr. 2/1916 Ansprüche an gewisse Papiersorten Was nützt bei fettdichtem Pergamyn- und Pergamentersatz alles Blasenschlagen, wenn das Papier beim Einwickeln von fetten Waren doch durchschlägt, und das kommt vor. Dann ist es doch besser, das Papier schlägt keine Blasen, aber es macht, um Fett waren gewickelt, keine Flecke in die Kleider des Einkaufenden. Was nützt bei Rollendruckpapier die schönste Halbleimung, wenn die Druckfarbe verschmiert, langsam trocknet und zuviel von dem jetzt so teuren Druckfirnis erfordert. Ist aber das Papier gar nicht geleimt, so ist es lappig, hat keinen Klang und reißt von den Druckzylindern weg. Bei Druckpapieren kommt es doch nicht auf das Schreiben an, sondern nur auf das Bedrucken. Deshalb erfordern diese Papiere etwas Leimung, die zu den Druckfarben eine gewisse Verwandtschaft hat, die also den Druck nicht gelb und für das Auge verschwommen erscheinen läßt, wie man es jetzt an einer verbreiteten Berliner Tageszeitung beobachten kann. Als zweckmäßig für Rollendruckpapier, ja für alle zu be druckenden Papiere haben sich Kolloidleime erwiesen, die das Papier gegen Oel (Druckfirnis) widerstandsfähiger machen als Harz leimung und nicht wie diese zum Vergilben beitragen. Enthalten diese Kolloidleime auch Füllstoffe, so erhöhen diese bei gutem Quellungsvermögen auch die Ergiebigkeit des Leimes (s. die Aus führungen von B. Haas in Nr. 96 der Papier-Zeitung von 1915). Erzeuger und Verbraucher sollen heute zusammenarbeiten, und deshalb sollen die Erzeuger mit Rücksicht auf die Verbraucher ihre Rohstoffe so wählen, daß sie für den Verbraucher, d. i. hier für den Zeitungsdrucker, vorteilhaft sind. Ernst Altmann, Heidenau Die Papierindustrie in Bulgarien steht, soweit Großbetriebe in Betracht kommen, unter den Be stimmungen des Gesetzes zur Aufmunterung der nationalen Industrie und genießt infolgedessen besondere Vorteile. Dieses Industriegesetz ist 1894 in Kraft getreten. Dieses Gesetz, welches einen Abklatsch des ungarischen und des rumänischen Industriegesetzes darstellt, läßt die Rohstoffe der unter dieses Gesetz fallenden Industriebetriebe — das sind solche, die mit mehr als 25 000 Frank Kapital arbeiten oder mindestens 20 Arbeiter beschäftigen — zollfrei zu, ermäßigt die Frachtkosten dieser Rohstoffe auf den bulgarischen Staatsbahnen um 35 v. H., befreit die Industriellen von den Gebühren und Steuern bei der Beglaubigung verschiedener Urkunden, welche zur Gründung und Eröffnung der Fabriken erforderlich sind, und gewährt alle diese Vergünstigungen auch Ausländern. Leider fehlen im Gesetz Be stimmungen über die Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Folge davon sind nun außerordentlich niedrige Arbeits löhne, die zum'Beispiel in der Papierindustrie sich auf 1,50 Frank im Tag stellen, das Fehlen gesundheitlicher Einrichtungen in den Fabriken, übermäßige Zahl Fabrikarbeit leistender Kinder, die oft großer Ausbeutung ausgesetzt sind, lange Arbeitszeiten und die Ausnutzung der Heimarbeit. Es fehlt ferner an jeglicher Arbeiterversicherungsgesetzgebung. Bereits im Jahre 1890 wurde in Varna miteinheimischem Kapital in Höhe von 100 000 Frank eine Zigarettenpapier-Ausrüstungs- Fabrik begründet, welche ihr Rohpapier sowie sämtliche andern Rohstoffe vom Auslande bezieht. Den 100 000 Frank Anlage kapital steht jetzt ein Umlaufskapital von 400 000 Frank gegen über. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter beträgt 20 männliche und 140 weibliche, welche einen Durchschnittstagelohn von 1,50 Frank erhalten. 46 1897 wurde in Kniajevo die erste Pappenfabrik errichtet, zu welcher ein Anlagekapital von 30 000 Frank ausländischer Her kunft erforderlich war. Das Umlaufskapital beträgt 20 000 Frank. Beschäftigt werden 7 männliche Arbeiter mit einem Lohn von 1,50 Frank täglich. Die Rohstoffe werden durchweg aus Bulgarien bezogen. Nach dem Jahre 1900 verzeichnet die Statistik des Industrie gesetzes weiter drei Fabriken für Pappen und Papier, welche mit mehr als 25 000 Frank Kapital oder mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitern begründet wurden, ohne aber nähere Einzelheiten an zugeben. Deutschland ist an der Versorgung Bulgariens mit Papier am stärksten von allen Staaten beteiligt. So betrug nach Mitteilung des bulgarischen Finanzministers Dr. Tontscheff die Einfuhr aus Deutschland an Bedarf für die bulgarische Papierindustrie und an Papierwaren an Wert (1 Lewa im Frieden = 1 Frank): B 1891 : ... 49 700 Lewa 1908: . . 561 600 Lewa 1896: ... 113 100 „ 1909: . . 512 500 „ 1901: . . . 143 400 „ 1910: . . 598 600 „ 1906: . . . 350 600 „ 1911: . . 790 000 „ 1907: . . . 549 400 „ 1912: . . 680 000 „ (Nachdruck verboten) Beschlagnahme von Bastfasern Eine Bekanntmachung des Königl. Preußischen Kriegs ministeriums vom 23. Dezember 1915 betrifft die Beschlag nahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischem Hanf und überseeischem Hanf). Diese Bekanntmachung Nr. W. III. 1577/10, 15. K. R. A., kann von der Kriegsrohstoff-Abteilung Berlin SW 48 Verlängerte Hedemannstr. 11 bezogen werden. Von der Beschlagnahme werden alle Bastfasern und die meisten Erzeugnisse aus Bast fasern betroffen. Die Bekanntmachung ist in erster Linie für Seilereien, Sackstoff- und Säckefabriken von Bedeutung, jedoch sind einige ihrer Bestimmungen auch für die Papierverarbeitung wichtig, weil sie die Hersteller von Sackstoffen veranlassen sollen, mehr Papierstoff und Papiergarn zu verarbeiten. Diese Bestimmungen lauten: § 3, Punkt 2. Es bleibt unter anderm erlaubt: " d) die Herstellung von Garnen und ihre Weiterverarbeitung zu Fertigerzeugnissen, wenn Rohstoff Verwendung findet, welcher zu 10 v. H. aus beschlagnahmten Rohstoffen und im übrigen aus einer Mischung, von gerissenen Bastfaser- | lumpen, gerissenen gebrauchten Seilerwaren, Fadenabfällen, Kardenabfällen, Papier oder zu 15 v. H. aus beschlag nahmten Rohstoffen und zu 85 v. H. nur aus Papier besteht. Die russische Forstwirtschaft im Kriege Mit Kriegsbeginn hat die Ausfuhr von Holz über die westliche Landgrenze sowie über die Hafenplätze des Schwarzen und Baltischen Meeres aufgehört. Für die Holzausfuhr wie auch für jede andere Ausfuhr sind nur die Häfen des Weißen Meeres und des fernen Ostens frei geblieben. Sie verlief im ersten Halbjahr 1914 regel recht, hat aber in der zweiten Hälfte bedeutend abgenommen. Im ersten Halbjahr 1915 gestalteten sich die Verhältnisse des aus wärtigen Holzhandels Rußlands noch schlechter: Nach Fest stellungen des Zolldepartements sind in den ersten 5 Monaten 1915 ins Ausland nur 972 000 Pud Holz im Werte von 502 000 Rubel ausgeführt worden gegen 89 515 000 Pud im Werte von 31 182 000 Rubel im Jahre 1914. Die starke Abnahme läßt sich hauptsächlich durch die Schwierigkeiten erklären, die beim Versand des Holzes nach den Märkten Großbritanniens entstanden waren. Einerseits hat die Zahl der Schiffe, die sonst aus Großbritannien einlaufen, abgenommen, anderseits sind die Frachten außerordentlich bis auf 115 und sogar 150 sh für 1 Standard Bretter gestiegen. Der Binnenholzhandel Rußlands hat weniger gelitten, doch sind in einer Reihe von Gebieten, besonders in den den Kriegsschau plätzen zunächst belegenen, die Umsätze zurückgegangen infolge der Verminderung der Bautätigkeit, des Mangels an Geld und Kredit im Lande, Verminderung der Arbeitskräfte, Mangel; an Beförderungs mitteln auf den Eisenbahnen usw. Diese und noch viele Gründe örtlicher Art haben schnelle Abnahme der Einnahmen aus den staatlichen Forsten herbeigeführt. Die im Jahre 1914 erfolgte Herabsetzung der Kredite für die staat iche Forstwirtschaft machte sich am meisten bei den Forst arbeiten fühlbar. So wurden nach den im Forstdepartement vor handenen vorläufigen Feststellungen die für Forstkulturen be willigten Beträge von 3 Millionen Rubel um 25 v. H. gekürzt. Im Jahre 1908 hatten die Ausgaben für die Forstwirtschaft 18,7 Millionen Rubel betragen, 1914 waren sie schon auf 40,1 Millionen Rubel gestiegen. Dank so bedeutender Zunahme wurden vor dem Kriege eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die auf Ver besserung der staatlichen Forstwirtschaft gerichtet waren. Die Herabsetzung der Ausgaben seit Beginn des Krieges muß daher schwere Erschütterungen in der Forstwirtschaft herbeiführen, ab gesehen davon, daß in den Kriegsgebieten, ferner in den Gegenden, die den Kriegsschauplätzen zunächst gelegen sind, und selbst auch in weiter entlegenen Gebieten gesteigertes Schlagen von Brenn holz zugelassen werden mußte. (Nach d. Torg. Prom. Gaz. vom 6./19. November 1915) Befreiung vom Heeresdienst Rohstoffe sind erheblich gestiegen. Der Grund dafür liegt weniger an Stoffknappheit als daran, daß die Rohstoff-Großhändler ohne Rücksicht auf die großen wirtschaftlichen Schäden eingezogen werden. . Sollen die Fabriken besser und billiger mit Rohstoffen versorgt werden, so tut Abhilfe dringend not. Der Verein der Papier fabrikanten sollte sich der Angelegenheit zum Vorteil seiner Mit glieder annehmen. X Zurzeit gibt es für den Staat wie für die Bürger keine wichtigere Aufgabe, als den Krieg siegreich zu beenden, und dazu sind Soldaten nötig. Es erscheint deshalb aussichtslos, für einen Stand Ausnahmen von der Dienstpflicht zu beantragen. Auch die Papiermacher — Geschäftsherren wie Arbeiter — stehen zum großen Teil im Heeresdienst.