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344 PAPIER-ZEITUNG Nr. 19/1916 leichter genommen werden kann und dabei dieselbe Festigkeit hat wie das heute benutzte Papier. Dabei sind große Schwierigkeiten zu überwinden, deshalb wird die Einführung dieser Neuerung wahr scheinlich erst nach der Kriegszeit erfolgen können. Redner berichtet dann über Versuche, die mit Säcken in letzter Zeit gemacht worden sind: Eine große Zahl von Säcken wurde mit Hafer oder Roggen gefüllt und von einem sechs Stock hohen Gebäude auf fünfmal geteilte Rutschen herunterfallen ge lassen. Dabei sind die Säcke siebenmal auf den Kopf und Boden aufgefallen, und dieser Versuch wurde 12 und 13 mal wiederholt. Dann wurden die Säcke entleert, in Wasser getaucht, 24 Stunden darin gelassen, getrocknet und dann der Versuch mit ihnen in gleicher Weise wiederholt. Dabei sind die Säcke nicht geplatzt, nur an den Nähten haben sich einige Webekanten verzogen. Es war also ein glänzender Sieg des Papiergarnsackes. Damit die Industrie sich nach dem Kriege weiterentwickle, ist es wünschenswert, wenn die Jutewebereien die Verarbeitung von Papiergarn aufnehmen. Dies ist in Oesterreich bereits in großem Maßstabe geschehen, in Deutschland bereitet sich dieser Uebergang vor. Die Vorurteile der Jutefabrikanten gegen das Papiergarn sind teilweise schon jetzt geschwunden und werden hoffentlich mit der Zeit ganz schwinden. Ohnehin beabsichtigen die Engländer, welche die deutsche Industrie durch Rohstoffmangel vernichten wollen, Maßregeln zu treffen, um die Zufuhr von Jute nach Deutschland zu erschweren und verteuern. Zwei der mächtigsten Industriegruppen der beiden Reiche, die deutsche und die österreichisch-ungarische Jute, die bisher in keiner lei wirtschaftlichem Zusammenhänge standen, haben sich durch die neu geschaffene Industrie wirtschaftlich genähert, um sich in gemein samer Arbeit vom feindlichen Auslande möglichst unabhängig zu machen und Millionen des nationalen Vermögens der einheimischen Volkswirtschaft zu erhalten. In gleicher Weise werden sich die Holz-. Zellulose-, Papier- und Hanfindustrien der Mittelmächte nähertreten und wirtschaftlich große Erfolge erzielen. Mit vereinten Kräften muß hier das erreicht werden, was notwendig ist, um die neuen Friedensindustrien Mittel-Europas zu schaffen und ihnen ein segensreiches, erfolgreiches Arbeiten im Frieden zu gewährleisten. Druckfirnis-Ersatz. Der Vortrag von Herrn Richard Timm in der Berliner Typographischen Gesellschaft (vgl. S. 279) ist in folgendem richtig zu stellen. Das angeführte alte Fachwerk ist ein Lehrbuch der Buchdruckerkunst (nicht Farbenfabrikation); es wird schon darin zur Vorsicht gemahnt, zum Firniskochen Leinöl von beliebigen Händlern zu kaufen, da es zu diesem Zwecke von Beimischungen frei sein müsse. Ferner war nicht Pflanzenharz, sondern es waren andere pflanzliche Oele gemeint, die sich nicht wne Leinöl zum Firniskochen eindicken lassen. Vergilben von Elfenbein-Karton Wohl kann das Vergilben, wie in Nr. 17 angegeben wird, von den Einschlagbogen des Kartons herrühren, aber gewöhnlich nur, wenn die Ware abwechselnd feucht und trocken lagert. War das Einschlagpapier Braunholzpapier mit Zusatz von 15-—20 v. H. ungebleichtem oder halbgebleichtem Zellstoff oder gar von stark gefärbten gelben Papierabfällen hergestellt, so mußte der Uebel stand umso stärker hervortreten. Daß die Karten an den\Stellen, wo sie von Streifen aus gutem Bücherpapier bedeckt waren, weiß geblieben sind, erklärt sich da durch, daß gutes Bücherpapier meist sorgfältig chlor- und säure- Lei gemacht und sehr gut geleimt wird, wodurch das Durchdringen der das Vergilben verursachenden Gase verhindert wurde. Durch Erfahrung aufmerksam gemacht, wurden schon vor Jahren von Kartonfabrikanten in Lagerräumen, wo fertiger Karton in blau oder gelb Tauenpapier, auch wenn diese mäßig gefärbt waren, eingeschlagen lagerte, Feuchtigkeitsmesser angebracht, um so für die lagernden Waren die notwendige mäßige Luftfeuchtigkeit ein halten zu können. Dadurch wird auch dem Welligwerden des Kartons vorgebeugt. Papiermacher Beschränkung der Zeitungen in Ungarn. Das Budapester Amtsblatt veröffentlicht eine Regierungsverordnung über die An meldepflicht und Sperre der Bestände an Rotationszeitungspapier zur Sicherung des Papierbedarfs der Zeitungen. In der Verordnung wird der Höchstumfang der Seiten an Text und Anzeigen bestimmt. Der Textumfang darf bei 6-Heller-Blättern wöchentlich nicht mehr als 49 Seiten und bei 12-Heller-Blättern nicht mehr als 98 Seiten betragen. Bei den übrigen Blättern ist hierfür der Umfang der zweiten Woche des Februar maßgebend. Der Umfang der Anzeigen darf 55 v. H. der Anzeigen im Monat März 1914 nicht übersteigen. Die Verordnung trat am 3. März in Kraft. (Berl. Tagebl.) Preiserhöhung für Etiketten Wie die Vereinigung Deutscher Etikettenfabriken E. V. (Sitz Frankfurt a. M.) in einem, unterm 1. März erlassenen Rundschreiben mitteilt, sind die Preise aller Rohstoffe weiter so außerordentlich gestiegen, daß der bisherige Teuerungszuschlag von 10 v. H. nicht mehr ausreicht. Die Vereinigung lasse daher bis auf weiteres auf die Preise aller ihrer Erzeugnisse, wie Zigarrenpackungen, Ringe, Streifen usw., einen Teuerungszuschlag von 15 v. H. eintreten. Dieser decke noch lange nicht die gesteigerten Mehrkosten und sei notwendig, wenn das Geschäft nicht verlustbringend werden soll. X Vorsicht! Unfug mit sogen. Exportadreßbüchern Unter dieser Ueberschrift brachte die Papier-Zeitung ver- schiedene Auslassungen von Firmen unseres Faches, weil diesen vom Neuen Export-Adreßbuch des Deutschen Reiches, Richard' Schröder G. m. b. H., Berlin W, Rechnungen über nicht bestellte Anzeigen zugingen mit dem Fußvermerk, nicht eingegangene Be träge würden nach 8 Tagen durch Nachnahme erhoben. Auch ich war wiederholt Empfänger iner solchen Rechnung, zuerst unterm 13. Juli 1915 und dann unterm 8. November. Auf die erste Rechnung erwiderte ich höflich, ich habe die erhaltene Rechnung vernichtet, da eine Bestellung von mir nicht erteilt sei. Am 8. November hielt ich eine deutlichere Antwort für er forderlich. Darauf folgte eine Beleidigungsklage gegen mich beim Kgl. Amtsgericht Charlottenburg. Inzwischen hatte der Staats anwalt am Kgl. Landgericht Berlin III die erforderlichen Unter lagen erhalten, doch wurde Schröder von der Anklage des Betruges durch schöffengerichtliches Urteil vom 1. Dezember 1915 frei gesprochen. Die Beleidungsklage gegen mich gelangte am 25. Februar 1916 zur Verhandlung und führte zur Abweisung der Klage Schröders, wie aus dem nachfolgenden Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Charlottenburg ersichtlich ist. Fst. 20 B 223/15 8 Beschluß Die Privatklage des Kaufmanns Richard Schröder in Berlin- Wilmersdorf, Nassauische Str. 27, vertreten durch Justizrat Schröder in Berlin, Dessauer Str. 1, gegen den Kaufmann F. zu M. wegen Beleidigung wird auf Kosten des Privatklägers zurückgewiesen. Das Verfahren des Privatklägers, Rechnungen über Ein tragungen in dem von ihm heräusgegebenen Adreßbuch zum Zweck des Inserentenfangs an beliebige Firmen zu versenden, entspricht nicht den kaufmännischen Gepflogenheiten. Von der Anklage des versuchten Betruges ist er allerdings freigesprochen, das schließt aber nicht aus, daß sein Verfahren eine grobe Belästigung der Empfänger seiner Rechnungen darstellt und von ihnen als be trügerische Manipulation aufgefaßt worden ist. Waren sie aber dieser Ansicht, so konnten sie ihre Auffassung dem Privatkläger auch in deutlichster Weise zum Ausdruck bringen, um vor weiteren Belästigungen Ruhe zu haben. Der inkriminierte Brief des Angeschuldigten steht daher unter dem Schutze des § 193 Strafgesetzbuches. Weder aus der Form, noch aus den Umständen geht die Absicht zu beleidigen hervor. Charlottenburg, den 25. Februar 1916 Kantstr. 79 Königl. Amtsgericht Abt. 20 gez. Meyer Ausgefertigt Gerichtsschreiber Rasterbild. Die Firma Cliche-Gesellschaft in Berlin SW 48, Friedrichstr. 231, versendet an ihre Geschäftsfreunde einen Druck von 42 x 35 cm Blattgröße, auf dem ein Bild in 16 ver schiedenen Rasterweiten gezeigt wird. Es sind die Raster von 25 Linien auf den Zentimeter, 36, 40, 48, 54, 60, 70 und 80 Linien vorgeführt und bei jedem Abdruck ist angegeben, für welches- Papier sich die angewandte Rastergröße am besten eignet. Die Firma will mit dieser Zusammenstellung erreichen, daß bei Be stellung von Druckstöcken seitens der Buchdruckereien mehr auf das zu bedruckende Papier Rücksicht genommen wird, so daß bei der Bestellung von Rasterätzungen stets auch an gegeben wird, welche Sorte Papier für den Druck bestimmt ist-