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13 26 52 20 30 40 BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger — FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr.-Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buc handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zah 1 ungsort Berlin 104 » » „50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin " Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin 6 Organ des Vereibs der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 19 Berlin, Sonntag, 5. März 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 3 M. Bezug unter Streilband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 8 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl.- 60 Cts. Diepostämterdermeisten auf einen Monat (In Monate (In Deutle Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 93 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Odra der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Hallar Staaten nehmen auch Bestellungen Deutschland für 67 PI.) oder auf zwei hland Tür 1 M. 34 PI.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Zeichnet die vierte Kriegsanleihe! 337 Bestandsaufnahme von Heu und Stroh . . . 337 Kriegsausschuß für das Deutsche Papierfach. 338 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Papierspinnerei und Weberei 343 Vergi ben von Elfenbein-Kai ton 344 Preiserhöhung für Etiketten . 344 Vorsicht! 344 Rasterbild 314 Die vierte Kriegsanleihe 345 Stanzfähigkeit von Beutelpapier ..... 346 Schwindelhaftes Adreßbuch-Unternehmen , . 346 ALT Gebrauchsmuster-Recht als Pfand ..... 346 Buchertisch ...346 Büro-Bedarf: Deutscher Papierverein 347 Papier-Verschwendung einer Regierungsstelle, 34 7 Siegellampe 347 Kopierrollen auf Abruf 348 Fernsprechdame, zugleich Lager-Buchhalterin 348 Probenschau 343 Geschäfts-Nachrichten 355 Deutsche Reichs-Patente ...... ... 358 Briefkasten 360 Zeichnet die vierte Kriegsanleihe! Das deutsche Heer und das deutsche Volk haben eine Zeit gewaltiger Leistungen hinter sich. Die Waffen aus Stahl und die silbernen Kugeln haben das Ihre getan, dem Wahn der Feinde, daß Deutschland vernichtet werden könne, ein Ende zu bereiten, Auch der englische Aushungerungsplan ist gescheitert. Im zwanzigsten Kriegsmonat sehen die Gegner ihre Wünsche in nebelhafte Ferne entrückt. Ihre letzte Hoffnung ist noch die Zeit; sie glauben, daß die deutschen Finanzen nicht so lange standhalten werden wie die Vermögen Englands, Frankreichs und Rußlands. Das Ergebnis der vierten deutschen Kriegs anleihe muß und wird ihnen die richtige Antwort geben. Jede der drei ersten Kriegsanleihen war ein Triumph des Deutschen Reiches, eine schwere Enttäuschung der Feinde. Jetzt gilt es aufs neue, gegen die Lüge von der Erschöpfung und Kriegsmüdigkeit Deutschlands mit wirksamer Waffe an zugehen. So wie der Krieger im Felde sein Leben an die Ver teidigung des Vaterlandes setzt, so muß der Bürger zu Hause sein Erspartes dem Reich darbringen, um die Fortsetzung des Krieges bis zum siegreichen Ende zu ermöglichen. Die vierte deutsche Kriegsanleihe, die laut Bekanntmachung des Reichs bank-Direktoriums soeben zur Zeichnung aufgelegt wird, muß der große deutsche Frühjahrssieg auf dem finanziellen Schlachtfelde Bleibe Keiner zurück! Auch der kleinste Betrag ist Das Geld ist unbedingt sicher und hochverzinslich Bestandsaufnahme von Heu und Stroh Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1. In der Zeit vom 12. bis 15. März 1916 findet eine Erhebung über die Vorräte an Heu und Stroh statt. Der Erhebung unterliegt Heu aller Art, insbesondere auch das Heu von Klee und sonstigen Futterpflanzen, ferner das Stroh von Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer und Gerste Der Erhebung unterliegen nicht: 1. V orräte, die im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung stehen; 2. V orräte von Heu oder Stroh, die in der Hand eines Besitzers je 10 Doppelzentner nicht übersteigen. § 2. Die Erhebung erfolgt gemeinde- und gutsbezirksweise durch Ausfüllung von Ortslisten nach mitgeteiltem Muster. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob und ist im Wege der Schätzung durch eine Sachverständigen kommission vorzunehmen. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kommission trifft die untere Verwaltungs behörde. § 3. Die Herstellung und Versendung der Drucksachen (§ 2) erfolgt durch die Landeszentralbehörden. § 4. Die Mitglieder der Kommission sind befugt, zur Ge winnung richtiger Angaben die Grundstücke und Wirtschaftsräume der zur Angabe Verpflichteten zu betreten und dort Besichtigungen vorzunehmen. Die Betriebsinhaber oder deren Stellvertreter sind verpflichtet, auf. Befragen Auskunft zu geben. § 5. Die ausgefüllten Listen (§ 2) sind an die von den Landes zentralbehörden bestimmten Behörden bis zum 18. März 1916 ein zusenden. § 6. Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist die Zusammen- stsllung der Ergebnisse bis zum 1. April 1916 einzusenden. werden, nützlich! angelegt.