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Stiftung. Herr Borries in. Blasewitz, früher Mitbesitzer der Buch- und Kunstdruckerei Förster & Borries in Zwickau i. Sa., hat dieser Stadt 5000 M. zum Besten erblindeter Krieger Zwickaus gespendet. K- (Mittweidaer Tgbl.) Umrechnungskurse für Postanweisungen. Es ist neu festgesetzt worden das Umrechnungsverhältnis für Postanweisungen nach Oesterreich-Ungarn mit Liechtenstein und Bosnien-Herzegowina auf 100 Kronen = 71 M., nach Dänemark am 1. Dezember auf 100 Kronen — 143 M., nach Norwegen und Schweden am 2. bzw. 1. Dezember auf 100 Kronen = 147 M., nach den Niederlanden und den niederländischen Kolonien am 1. Dezember auf 100 Gulden gleich 215 M., nach Bulgarien, den Dänischen Antillen und der Schweiz am 26. November auf 100 Frank — 95 M., nach den Ver einigten Staaten von Amerika und nach Kuba am 1. Dezember auf 100 Dollar = 506 M. Kollag. Infolge von Anfragen nach der Bezugsquelle dieses in Nr. 104 von 1915 besprochenen Schmiermittels geben wir dessen Herstellerin an: E. de Haen, Chemische Fabrik „List“ G. m. b. H. Seelze bei Hannover. Brand. In Grefrath bei Krefeld zerstörte ein Großfeuer in der Aktienweberei R. Schwartz unter anderm die Kartonnagenfabrik und das Rohstofflager. K- (Velberter Zeitung) Unfall. In einer Kartonpapieifabrik in Nerchau wurde der Arbeiter Franz Hofmann von der Transmission erfaßt und 3 m hoch geschleudert. Dabei eilitt er schwere innere Verletzungen, die seinen Tod herbeiführten. Eg. (Greizer N. N.) Zeitungswesen. Die Generalkommission der freien Gewerk schaften in Berlin gibt vom Januar ab unter dem Titel ,gewerk schaftliche Frauenzeitung“ ein Blatt heraus, das dazu beitragen soll, Arbeiterinnen und weibliche Angestellte für die gewerkschaftlichen Organisationen zu gewinnen. K- Firmen-Eintragungen Maria Söll, Papiergroßhandlung in München, Dachauer Str. 189. Inhaberin ist Fräulein Maria Söll. Moses Weißbart, Luxuspapierwarengroßhandlung in München, Hans Sachsstr. 11. Inhaber ist Herr Moses Wolf Weißbart. [91370 Firma Gustav Grolman Arnold Grolman Paul Grolman Am Heiligen Abend verschied nach längerem Leiden, aber dennoch unerwartet an' Herzlähmung, nachdem er das Christfest noch mit seinem einzigen, aus dem Felde beurlaubten Sohne hatte feiern können, mein Seniorchef Herr Rudolf Grolman Kgl. Kommerzienrat im fast vollendeten 63. Lebensjahre. Mit 18 Jahren, nach dem Tode des Vaters, des Gründers der Firma, zur Leitung der Firma berufen, hat der Verstorbene sein ganzes Leben der Wohlfahrt und dem Fortschritte derselben gewidmet. Die vorbildliche Pflichttreue, der unermüdliche Fleiß und die reichen Erfahrungen, mit denen dieser seltene Mann an der Entwicklung der Firma gearbeitet hat, sind grundlegend gewesen für die grosse Ausdehnung, zu der er dieselbe führen konnte. Sein Andenken wird unvergesslich sein; sein Geist und seine Taten werden nach ihm fortleben. Düsseldorf, den 26. Dezember 1915. Gelbes Druckpapier 1427. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht 1 Aus den Niederlanden Wir sind in Meinungsverschiedenheit mit der Papierfabrik X in A und bitten Sie um Ihren Schiedspruch. Am 5. Juni bestellten wir beim hiesigen Vertreter 800—1000 kg Prima Couverture, Qualität, Färbung nach einliegendem Muster (gezeichnet A), ebenso gut glatt, genau denselben Charakter zu .. fl. die 100 kg mit 5 v. H. Teuerungszuschlag und erwähnten dabei, daß unser Kunde das Fabrikmuster außer Betracht gelassen hat, da er daraus den Ausfall nicht beurteilen könnte, weshalb wir zum Schluß eine ganz ähnliche Anfertigung vorschrieben. Am 15. Juni bestätigte die Fabrik: „satin. holzfreies Druckpapier in Qualität, Glätte und Färbung nach Ihrem eingesandten Muster“ und lieferte laut Rechnung vom 23. Juli wie Lieferungsmuster B. Auf unsere Beschwerden schreibt die Fabrik, die Abweichung sei so lächerlich gering, daß sie selbst zu einem Nachlaß unter keinen Umständen bereit ist. Da wir die Abweichung sehr groß finden, denn das Papier hat seinen feinen Charakter verloren, bitten wir um Ihren Schiedspruch. Y & Z, Papiergroßhandlung in B * * * Wir sind bereit, uns Ihrem Schiedspruch in unserer Ange legenheit mit der Firma Y & Z bedingungslos zu unterwerfen. Einliegend empfangen Sie den Briefwechsel mit der genannten Firma. Der von der Firma gegebenen Darstellung schließen wir uns im wesentlichen an. Wir sind der Meinung, daß sich die Ab weichung weit innerhalb der erlaubten Grenzen hält, zumal wenn man die derzeitigen schwierigen Verhältnisse berücksichtigt. Papierfabrik X in A Das Bestellmuster ist etwas heller als die Lieferung, der Farbenton ist aber gut getroffen. Der Unterschied ist, nament lich wenn man bedenkt, daß die Anfertigung nach fremdem Muster erfolgte, so unbedeutend, daß Beanstandung nicht am Platze erscheint. In den übrigen Eigenschaften wie Glätte, Festigkeit, Leimung, stimmen Vorlage und Lieferung gut überein. Deshalb entscheiden wir, daß die Beanstandung der Großhandlung unbegründet ist und sie das Papier ohne Nachlaß übernehmen und bezahlen muß. Braunholzpapier 1428. Schiedspruch In nachfolgendem Streitfälle haben wir uns mit unserem Ab nehmer darüber geeinigt, Ihr Urteil anzurufen und uns beide dem selben zu unterwerfen. Wir lieferten einer Papierwarenfabrik wiederholt maschinen glatt Braunholzpapier namentlich in rotationsmäßig gewickelten Rollen in den Stärken von 35—37, 53 — 55 und 120 g/qm. Der Kunde der Papierwarenfabrik will die daraus gefertigten Obst tüten nicht mehr nehmen 1. wegen des mürben saugfähigen Papiers und 2. weil 1-Pfund-Tüten wie Zunder reißen. Das Papier ist hauptsächlich aus Kiefernholz hergestellt, und wir sind der Ansicht, daß die Faserfestigkeit immerhin noch hin länglich ist, wenn auch der eine oder andere Posten etwas weicher ausgefallen ist. Wir fügen maßgebende Muster bei, welche aus der letzten Lieferung stammen, und bitten Sie zu entscheiden, ob das Papier in Festigkeit den Ansprüchen genügt, welche man berechtigt ist an Braunholzpapier in diesen Stärken zu stellen. Zufolge der Einberufungen der bestgeschulten Arbeitskräfte ist die Fabrikation mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten ver knüpft und es ist demzufolge außerordentlich schwierig, stets ein einheitliches Fabrikat herzustellen. Papierfabrik X in A Obige Darstellung der Papierfabrik wurde uns von dem Inhaber der Papiergroßhandlung, der das Papier von der Papier fabrik bezogen hat, aus dem Felde übermittelt. Die Muster lagen gleichfalls bei. Aus dieser U.ebersendung ersehen wir, daß die Großhandlung gleichfalls auf Grund obiger Unterlagen Entscheidung der Streitfrage durch unsern Schiedspruch wünscht. Zur Beurteilung der Papiere zogen wir einen in dieser Papier sorte besonders erfahrenen Fachmann zu, und er sowohl wie wir waren ' nach den vorgenommenen Proben der Ueberzeugung, daß die gelieferten dünneren Papiere (es waren solche von einem qm-Gewicht von 49 bis 55 g) zu weich, mürbe und saug fähig sind, um als marktgängige Tütenpapiere angesehen zu werden. Demgemäß entscheiden wir, daß diese Papiere mit Recht beanstandet werden konnten. Dagegen ist das 120 g schwere Papier fest genug, so daß es keine Beanstandung ver dient. 35—37 g schweres Papier wurde uns nicht bemustert, allerdings ist es nicht üblich, so dünne Braunholzpapiere zu Tüten zu verarbeiten. Auch 50 grammiges ist, wie unser Gewährsmann angibt, für diesen Zweck zu dünn.