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eitun FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Hehe 60 mm (h Seite) Breite 50 M. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 , , , 20 , , 26 , , .802 , 52 , , .40, 104,.* , 50 , Für Annahme und freie Zu- Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Prell Vorausbezahlung an den Verleger Erfallungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papler-Industrle-Verelns und des Mitteldeutschen Papler-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossensehaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 12 Berlin, Donnerstag, 10. Februar 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Sehutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell Luxemburg 8 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (in Deutschland für 67 Pf.) oder auf zwei Monate (in Deutschland Kür 1 M. 84 PL) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Versammlung der Papier- u. Pappenfabrikanten in Leipzig am 8. Februar ...... 197 Erklärung 197 Keine Nachfrist im Kriege? 197 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker , . 198 Verein sächsischer Pappenfabrikanten’ . . . 198 August Lenssen . 198 Harz-Ersatzmittel . 199 Harzgewinnung in Deutschland . . , 199 Zeitungspapier in Schweden 199 Strohpappe in Holland 199 Papierstoffmarkt , 199 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft .... 201 Kupfer u. Messing in Fabriken u. Werkstätten 202 Verbrauch und Vorrat an Firnis 202 Klebstoff zum Wickeln von Papprohren . . 202 Abschluß aus 1913 202 Kleine Mitteilungen .......... 202 Büchertisch . 202 Schreibwaren-Handei: Neujahrskarten 203 Schreibmaschicen-Papier 203 Markenaufkleber 203 • Galanterie- und Lederwaren 203 Schundkriegsbücher ... 203 Probenschau 203 Geschäfts-Nachrichten. , 209 Warenzeichen 212 Briefkasten 212 Versammlung der Papier- und Pappenfabrikanten in Leipzig am 8. Februar (Drahtbericht) Die Versammlung der Papier- und Pappenfabrikanten in Leipzig war von ungefähr 30 Herren besucht. Es wurde be schlossen, von dem Leiter der am 15. Januar in Berlin statt gefundenen Versammlung Auskunft darüber zu verlangen, weshalb nicht alle deutschen Pappen- und Papierfabrikanten eingeladen waren. Ferner empfahlen die Versammelten, den in Berlin gewählten Ausschuß durch die Herren Wilhelm Kalmar und Hermann Holtzhausen zu verstärken. Auch soll um Auf schluß über die bisherigen Maßnahmen des in Berlin gewählten Ausschusses ersucht werden. Die Versammlung wurde von Herrn Schwartzkopf, Gera, geleitet. Erklärung Aus der Erklärung des Vereins deutscher Pappenfabrikanten in Nr. 11 der Papier-Zeitung geht hervor, daß die Veranlassung meines Inserates von einer unrichtigen Voraussetzung ausgeht. Diese Erklärung wird allen Interessenten schon insofern recht will kommen sein, als keiner der von mir befragten Papier- und Pappen fabrikanten über den Gegenstand des gegenseitigen Einvernehmens der Vereine Deutscher Papier- und Pappenfabrikanten unterrichtet ist. Dies wird auch durch das lebhafte Interesse für die von mir einberufene Versammlung bewiesen. Gänzlich unklar ist mir, weshalb für mich als Mitinhaber einer der größten Pappenfabriken und Verarbeiter von Papierabfällsn kein Kaum wäre für eine Tätigkeit, nach der ich allerdings, solange die Interessen der Altpapier verarbeitenden Papier- und Pappen- fabrikanten nicht gefährdet waren, nie gestrebt habe. Für eine Erklärung darüber, weshalb die Geschäftsführung des Vereins mir die Vertretung von Sonderinteressen vorwirft, wäre ich der Ge schäftsführung des genannten Vereins besonders dankbar. Wilhelm Kalmar, Leipzig Keine Nachfrist im Kriege? Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg Es ist während des Krieges häufig beobachtet worden, daß Geschäftsleute Waren auf Abruf kaufen, die gesetzten Fristen aber nicht innehalten, sie vielmehr hinauszuzögern suchen, um für sie günstige Konjunkturen auszunutzen, ungünstige zu vermeiden Solches Verfahren widerspricht dem vaterländischen Interesse. Das spricht auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Augs burg vom 10. November 1914 aus, in der es u. a. heißt: „Es muß in Wahrung der Grundsätze von Treu und Glauben allgemein gefordert werden, daß während des Krieges, während dessen die Neigung weiter Handels- und Produzentenkreise zu den Inter essen der Allgemeinheit widerstreitenden Pieistreibereien festzu stellen ist, bedungene Fristen genau eingehalten werden und einer erheblichen Verzögerung nicht ausgesetzt werden dürfen. Es geht bei den gespannten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht an, daß der Käufer bei vorliegendem festen Schluß den Abruf einer nach Bedarf gekauften Ware bei aufwärts gehenden Preisen absichtlich verzögert, um sich dann unter Berufung auf eine ihm nach § 326 BGB zu setzende Nachfrist zu einem günstigen Preise einzudecken oder Schadenersatz zu verlangen. Der Verkäufer einer Ware darf nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bei den gegebenen Zeitverhältnissen erwarten, daß der Käufer sich streng an die ver- einbaite Frist hält. Er darf annehmen, daß der Käufer nach Ablauf der Frist auf die Lieferung keinen Wert mehr legt.” Von diesen Gesichtspunkten ausgehend hat in dem zur Ent scheidung stehenden Falle das Oberlandesgericht den Kläger, der die Abruffristen nicht eingehalten, dann aber auf Schadenersatz geklagt hatte, weil der Verkäufer nachträgliche Lieferung ver weigerte, mit seiner Klage abgewiesen. (Aktenzeichen: L. 3/15.) Weitere Preiserhöhung für Lederpappen. Nach Meldung der Kartonnagen-Zeitung beschlossen die am 3. Februar in Berlin versammelten Lederpappenfabrikanten eine weitere Preiserhöhung für Hand- und Maschinen-Lederpappen mit sofortiger Wirksam keit um 3 M. für die 100 kg.