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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 nun Hehe 60 mm (, Seite) Breite 50 Pt. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 , . , 20 , , 26 , , . 30 , 52 , , , 40 , , 104 , , , 50 , Für Annahme und freie Ze- Sendung der frei eingehende» Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahle» Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung au den Verleger Erfallungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papler-Industrle-Verelns und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspaplerwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 11 Berlin, Sonntag, 6. Februar 1916 41. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller I N H Paplerfabrikation und Großhandel: Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft , , 173 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker. . 173 Verein Deutscher Pappen fabrikanten, E. V. . 173 Zusammenschluß der Altpapier-Großhändler . 174 Beschaffung von Altpapier . 174 Neue Quelle für Altpapier? 174 Schwedisches Ausfuhrverbot für Holzzellstoff 174 Der Schleifholzmarkt in Bayern , . . , . 171 Der moderne Kalander 174 Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (In Deutschland für 67 PI.) oder auf zwei Monate (In Deutschland lür 1 M. 34 PI.) entgegen. Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Feldpostbriefe für Heeresangehörige .... 179 Deutscher Zoll auf Papierstoffgarne .... 179 H L T Aus den Typographischen Gesellschaften . , 179 Die schöne und zweckmäßige deutsche Schrift 179 Kalenderschau. , .182 Büro-Bedarf: Leipziger Frühjahrsmesse 18 Preiserhöhung für Ansichts-Postkarten , . . 183 Buchführungspflicht der Genossenschaften . < 183 Reklame für aufgearbeitete Schreibmaschinen 183 Geschäfts-Nachrichten. , ....... , 190 Deutsche Reichs-Patente...... . . 192 Briefkasten 192 Melle Bekanntmachunygen der Berulsygenossensclallen Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder der Berufsgenossenschaft, welche mit der Einreichung des Loluinachweises für das Jahr 1915 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hierdurch, den Lohnnachweis spätestens bis 11. Februar 1916 gemäß § 750 der Reichs- Ver- Sicherungsordnung einzureichen, da andernfalls die Aufstellung des Lohnnachweises durch die Genossenschaft erfolgt. Gegen eine Aufstellung des Lohnnachweises durch die Genossenschaft ist nach § 758 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung eine Be schwerde unzulässig. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Berufs genossenschaftsmitglieder, welche den Lohnnachweis innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einsenden, außerdem gemäß § 909 der Reichsversicherungsordnung in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Aus Anlaß verschiedener Anfragen weisen wir darauf hin. daß Kriegsge/angene der Unfallversicherung nicht unterliegen Und in den Lohnnachweisen nicht aufzuführen sind. Berlin. 3. Februar 1916 Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenössenschaft Carl Rudolf Bergmann E. Lüderitz Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitgliederverzeichnis Siehe Nr. 8 S. 122 Adressenänderung: Herr Robert Steinlin ist jetzt Betriebsingenieur in Weisen bachfabrik, Murgtal, Baden. Verein deutscher Pappenfabrikanten, e. V. Berlin W 35 Erklärung Das in der Nummer vom 3. Februar 1916 der ..Papier- Zeitung” veröffentlichte Inserat des Henn Wilhelm Kalmar. Leipzig, geht von der unrichtigen Voraussetzung aus. daß der Verein Deutscher Pappenjabrikanten in einer Eingabe an das Kriegsministerium die Beschlagnahme des Altpapiers beantragt habe. Wie bedauern, daß weder der Inserent noch die Redaktion der ..Papier-Zeitung” bei dem Verein sich über die Richtigkeit der geäußerten Ansicht vor Veröffentlichung des Inserates und der darauf bezüglichen redaktionellen Notiz erkundigt hapen. Die Vereine Deutscher Papier- und Pappenfabrikanten haben in gegenseitigem Einvernehmen die Frage behandelt, wie es möglich ist, den Papier- und Pappenfabrikanten das von ihnen benötigte Altpapier in ausreichendem Maße und zu an gemessenen, nicht künstlich übermäßig gesteigerten und sprung haft in die Höhe schnellenden Preisen zuzuführen. Der Alt papiergroßhandel wird der Lösung dieser Frage zurzeit allein nicht gerecht. Die genannten beiden Verbände haben deshalb unter der Bezeichnung: „Zentrale für Altpapier” eine Kom mission zur Behandlung dieser Frage eingesetzt, deren Geschäfte durch den Unterzeichneten geführt werden. Für eine Tätigkeit einzelner Sonder-Interessenten, wie etwa des Herrn Kalmar, ist hierbei kein Raum. Es bleibt zu hoffen, daß es der Kommission gelingt, mit dem Altpapierhandel eine Verständigung zu erzielen. Welche Beschlüsse verneinendenfalls die Kommission fassen wird, wird sich nach der Lage richten. Jedenfalls wird die Kommission die für die deutsche Papier- und Pappenmacherei vorliegenden