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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Der Schuldner im Felde 13766. Frage: Der Inhaber einer Firma in M. ist seit Beginn des Krieges im Felde. Im Sommer 1915 bestellte der Geschäfts führer der Firma bei uns Ware. Da Zahlung nicht zu erlangen war, erließen wir Zahlungsbefehl, welcher auch zugestellt wurde. Die Vollstreckung wird jedoch nicht vorgenommen, weil der Inhaber im Felde ist. Wenn der Geschäftsführer zu Bestellungen berechtigt ist, so hat er doch auch für Zahlung zu sorgen ? Was können wir unternehmen, um zu unserem Gelde zu kommen? Antwort: Zu Beginn des Krieges erlassene gesetzliche Bestimmungen, die den Schutz der ins Feld gezogenen Krieger bezwecken, machen es unmöglich, Urteile gegen im Felde be findliche Schuldner vollstrecken zu lassen. Der Geschäftsführer ist für die Schulden des Geschäfts, in dem er angestellt ist, nicht haftbar. Fragesteller können also lediglich gegen den Schuldner Konkurs beantragen, wogegen dieser beim Gericht beantragen kann, daß zur Vermeidung des Konkurses Geschäftsaufsicht eingesetzt werde. Diese hat die Pflicht, nach Möglichkeit unter Fortführung des Geschäfts die Schuldner gleichmäßig zu be friedigen. Gehalt des erkrankten Werkmeisters 13767. Frage: Herr X ist seit 1. Januar in der Papierfabrik Y als Werkmeister angestellt und wurde am 10. Januar krank, so daß der Arzt die Ueberführung in das Krankenhaus anordnete. Ist die Papierfabrik verpflichtet, ihm Gehalt für 6 Wochen vom Tage des Krankheitsfalles an zu zahlen ? Antwort: Die Dienstverhältnisse der Werkmeister werden durch §§ 133 a bis f geregelt. Nach § 133 c kann der Geschäfts herr das Dienstverhältnis ohne Kündigung aufheben, wenn der Werkmeister durch anhaltende Krankheit an der Verrichtung seiner Dienste verhindert wird. In diesem Fall bleibt aber der Anspruch des Werkmeisters auf die vertragsmäßigen Leistungen des Arbeitgebers (Lohn, Wohnung usw.) für die Dauer von sechs Wochen in Kraft, wenn die Verrichtung der Dienste durch unverschuldetes Unglück verhindert worden ist. Jedoch mindern sich die Ansprüche in diesem Falle um denjenigen Betrag, welcher dem Werkmeister aus einer gesetzlichen Kranken oder Unfallversicherung zukommt. (Krankheit gilt in der Regel als unverschuldetes Unglück.) Feldbrief- und Feldpaket-Kartons liefert als Spezialartikel in Massenfabrikation [91788 Neusulzer Hartonnagenfabrik Poul Francke Neusalz-Oder-6. ■ Telegramm-Adresse; Papparbeit Neusalnoder Bindfaden -Ersatz Sehr stark gummierte Scheiben aus Kraftpack z. Ver schluss v. Paketen, z. Verkleben d. Papier-Riese u. Rollen mit und ohne Firma, in jedem Durchmesser und jeder Form. Je 1 Musterhundert runde Scheiben von 3, 4 und 5 cm Durchmesser gegen Einsendung von 50 Pf. postfrei. [85152 a H. Gerber's Nacht, C. Seebrecht, siegeimarKe n - u . Etikettenfabrik, Nürnberg D. R.-P. 237537 Patent- Heft-Apparate (6 RNVw Marke Verlangen Sie sofort die neueste Ausgabe unseres Katalogs B. C. L. Lasch & Co., Maschlnen-Fäbrlk Leipzig-R. 1 Lösch- u. Filtrierpapiere In la Qual V "Ä“ F. E. Epperlein, Papierfabrik, Elterlein L Sa A. Schapiro, Berlin C, Stralauer Strasse 56d General-Vertreter für Oesterreich-Ungarn: Fritz Potll,Wien6, Mariahilferstr 6) Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29