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Nr. 8/1916 PAPIER-ZEITUNG 122 Kriegsklausel Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 7. Oktober 1915 Nachdruck verboten Aus einem im Januar 1914 geschlossenen Lieferungsvertrag hatte die Verkäuferin noch im Oktober 1914 zu liefern, erklärte aber nach Kriegsausbruch, daß sie nach der vertraglichen Kriegs klausel nicht verpflichtet sei, für die vereinbarten Preise zu liefern. Die Käuferin klagte und behauptete u. a., die Beklagte habe andere Kunden auf Grund gleicher Schlüsse befriedigt, daher ver stoße ihre Berufung auf die Kriegsklausel gegen die guten Sitten. Das Landgericht wies die Klage ab und das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung zurück und zwar führte es in der Haupt- sashe aus: Zu dem Ergebnisse, daß die Beklagte den Vertrag ohne Schädigung des eigenen Vermögens zu erfüllen vermocht und die Kriegsklausel der Klägerin lediglich dazu mißbraucht hätte, um diese zu benachteiligen, wäre nur dann zu gelangen, wenn die Klägerin besondere Umstände dargelegt hätte, aus denen ent nommen werden könnte, daß die Beklagte, indem sie sich ihr, der Klägerin, gegenüber auf die Kriegsklausel berief, ein arglistiges, dem Anstandsgefühl eines billig und gerecht denkenden Mannes widersprechendes Verhalten betätigt habe. In dieser Beziehung hat die Klägerin lediglich vorgebracht, daß die Beklagte gleich-, artige Schlüsse mit anderen Abnehmern ohne Geltendmachung der Kriegsklausel erfüllt habe und trotz der Kriegsverhältnisse tatsächlich in der Lage gewesen sei, den mit ihr, der Klägerin, ein gegangenen Schluß zu vereinbartem Preise ohne jeden Nachteil zu erfüllen, was auch daraus hervorgehe, daß die Beklagte nach dem ersten Kriegsjahre ihre Dividende erhöht habe. Aus dem vorstehenden Anführen der Klägerin läßt sich der Vorwurf eines arglistigen, gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens gegen die Beklagte nicht herleiten. Da dieser infolge der Einwirkungen des Krieges die Erfüllung ihrer Lieferungs verbindlichkeiten wesentlich erschwert war, handelte sie recht mäßig, insoweit sie auf Grund der Kriegsklausel ihren Abnehmern die Lieferung für die Dauer des Krieges verweigerte. Von dieser rechtlichen Befugnis hat sie der Klägerin gegenüber Gebrauch ge macht. Dies ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn die Be klagte gegenüber anderen Abnehmern die Kriegsklausel nicht geltend gemacht hat. Denn ein arglistiges, gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten kann darin nicht erblickt werden, daß die Beklagte das Entgegenkommen, das sie anderen Abnehmern durch Nichtgeltendmachung der Kriegsklausel erwies, der Klägerin nicht angedeihen ließ. (Aktenzeichen O. 30/15.) Renntiere als Durchforstungsarbeiter Die Papierfabriken und Holzschleifereien der Laurentide Paper Co. in Grand Mere, Kanada, besitzen große Waldflächen, die sie zum Teil nach dem Schlagen aufforsten. Es hat sich dabei gezeigt, daß sich die Laubhölzer auf den abgeforsteten Wäldern viel schneller vermehren und rascher wachsen als die Nadelhölzer, und daß infolgedessen die Nadelhölzer verkümmern. Um dem entgegenzuarbeiten, hat die genannte Gesellschaft in diesen Forsten Ziegen weiden lassen, in der Hoffnung, daß sie die jungen Laubhölzer anfressen und die Nadelhölzer schonen werden. Diese Hoffnung hat sich aber nicht erfüllt, vielmehr haben die Ziegen mit Vorliebe die jungen Triebe der Fichten hölzer abgenagt. Dagegen haben sich Renntiere, welche die genannte Gesellschaft später in den Wäldern grasen ließ, nur von Laub genährt und die Nadelhölzer geschont. Infolgedessen will die Gesellschaft jetzt Renntiere, die sich auch als Zugtiere gut bewähren, in größeren Mengen ansiedeln. Allerdingshaben sich in Kanada an anderen Orten Renntiere, die man an Stelle von Hunden als Zugtiere auf Schnee verwenden wollte, nicht be währt, da sie in großer Zahl dem Stich einer Fliegenart „bulldog fly” erlagen. (Nach „Paper”) Vorträge über Viehfütterung. Seitdem Strohstoff sich als Kraftfutter für das Vieh erwiesen hat, haben Fragen der Vieh fütterung auch für Angehörige des Papierfaches Bedeutung. Besprechungen darüber nahmen in der letzten Hauptversammlung der Zellstoff- und Papier-Chemiker breiten Raum ein. Nun veranstaltet im Verein mit der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg die Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin einen Unterrichtskursus für praktische Landwirte und Verwaltungsbeamte. Die Vorträge finden an der Landwirtschaft lichen Hochschule zu Berlin am 25. und 26. Februar statt (nicht am 24. und 25., wie seinerzeit in der Tagespresse angegeben). Für unsere Fachgenossen dürften besonders bemerkenswert sein: der Vortrag des Herrn Geheimrats Prof. Dr. Zuntz über die Stellung der Landwirtschaft zur Volksernährung sowie der Vortrag des Herrn Geheimrats Prof. Dr. Lehmann über die zweckmäßigste Fütterung während des Krieges. Teilnehmer karten werden vom Rektor der Landwirtschaftlichen Hoch schule zu Berlin ausgegeben. Neue holländische Ausfuhrverbote. Wie aus dem Haag unterm 24. Januar gemeldet wird, hat die holländische Regierung neuer dings u. a. die Ausfuhr von Filzpapier und Asphaltpapier verboten. (Wahrscheinlich ist Rohpappe und Dachpappegemeint. Schriftleitung.) Erhöhung der Papierpreise in Schweden. Der Verein der schwedischen Papierfabrikanten hat die Verkaufspreise für alle Gattungen Papier mit Ausname von Normal- und Buntdruck- Papier weiter um 10 v. H. erhöht. CI. (Frkf. Ztg.) Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitgliederverzeichnis Siehe Nr. 2 S. 21 Als Mitglied hat sich gemeldet: Herr Ingenieur Arthur Hansen, Attisholz bei Solothurn, Schweiz. Adressen-Aenderung. Herr Dr.-Ing. A. Haug ist jetzt tech nischer Direktor der Papier-, Cellulose- und Pappenfabriken W. Hamburger in Pitten, N.-Oe. * * * Auszüge aus der Literatur der Zellstoff- und Papier-Chemie Verfaßt von Prof. Dr. Carl G. Schwalbe, Eberswalde 2. Reihe (4. Vierteljahr) 1915 II. Zellstoffindustrien Fortsetzung zu Nr. 6 //, 2. Sulfitzellstoffkochung Eisenbahnfracht für Gasreinigungsmasse. P.-Z. 40, 1599 bis 1600 (1915) Nr. 83. Unter diesem Titel sind einige Notizen über den Cyangehalt und Schwefelgehalt der Gasreinigungsmasse und Preise gegeben. Anton D. J. Kuhn, Schwefel oder Schwefelkies. P.-F. 13, 677 bis 679 (1915) Heft 43. Der Verfasser zeigt in einer Skizze, wie Kiesöfen als Ersatz für Schwefelbrennöfen in eine bestehende Anlage für Erzeugung von schwefliger Säure eingebaut werden können und gibt eine Be rechnung der entstehenden Ersparnisse. Frank E. Coombs, Apparat zur Herstellung von Sulfitlauge. Paper 18, S. 19 (3. November 1915) Nr. 8. Der Apparat betrifft einen eigenartigen Verbrennungsofen für Schwefel. Herstellung der Sulfitlauge. P.-Z. 40, 1924 (1915) Nr. 101 Kritische. Bemerkung zur Veröffentlichung von Remmler. L. Possanner v. Ehrenthai, Verfahren zur Herstellung von Zell stoff. Amer. Pat. 1153834 vom 14. September 1915. Journ. Soc. Chern. Ind. 34, 1048 (1915) Nr. 20. Das Rohmaterial soll mit einer schwachen Sulfitlösung, die fast soviel Base enthält wie notwendig ist, um das Monosulfit aus zufällen, bei 5—5 Atm. Druck gekocht werden. Das Kochprodukt wird zerfasert und dann mit Sodalösung oder Aetznatronlösung bei gewöhnlichem Druck gekocht. Aktieselskabet Cellulosepatenter, Verfahren, um den bei der Er wärmung der Zellstoffkochlauge auf den Heizflächen sich bildenden Belag leicht ablösbar zu machen. DRP 287730 vom 29. 5. 1914, Kl. 55 b. Z. f. a. Ch. 28, 564 (1915) Nr. 89; P.-Z. 40, 1653 (1915) Nr. 85. Die Heizschlangen eines Kochers sollen mit Sulfitablauge be netzt und dadurch eine Schicht von Ablaugenrückstand auf den Heizrohren erzeugt werden. Wenn dann beim regelmäßigen Betriebe des Kochers sich die üblichen anorganischen Salze auf den Heiz rohren niederschlagen, so findet eine allmähliche Verkohlung der darunter liegenden Schichten von organischen Substanzen statt, wodurch der Steinbelag gelockert wird und entweder von selber abfällt oder leicht entfernt weiden kann. L. Wimmer, Winke für die Suljitzellstojfabrikation. Paper 16, S. 17 (8. September 1915) Heft 26. Besondere Sorgfalt muß auf sauberes Entrinden des Holzes gelegt werden. Bevor das Holz in die Hackmaschine gelangt, sollte es gewaschen werden. Die Hackmaschine soll nicht zu rasch laufen. Nach dem Hacken sollen die Hackspäne durch den Desintegrator (erusher) gehen und hierbei durch Siebe passieren. Holzstückchen, die kleiner als % Zoll sind, liefern keine brauchbare Zellstoffaser und nehmen nur den Raum von gutem Holz im Kochei ein. Hemlock-Hackspäne sollten etwa 1—1% Zoll große Oeffnungen in dem Sieb passieren. Bei Spruce-Hackspänen sollten die Sieb-