Volltext Seite (XML)
106 PAPIER-ZEITUNG Nr. 7/1916 Herstellung von Lichtpauspapieren Aus dem nächstens in unserem Verlage erscheinenden Buche von H. Wandrowsky: Die Lichtpausverfahren. Nachdruck verboten Fortsetzung zu Nr. 6 Die positiven Lichtpausverfahren Will man von einer Zeichnung Lichtpausen mit dunklen Strichen auf weißem Grunde herstellen, so muß man zur Ent wicklung der dunklen Farbe solche Stoffe benutzen, die mit den vor der Lichtwirkung unter den dunklen Linien der Zeichnung geschützten und unzersetzten lichtempfindlichen Salzen entweder dunkle Verbindungen eingehen oder durch ge wisse Eigenschaften in dem Verhalten der Schicht genötigt werden, sich nur an die nicht belichteten Teile der Papier oberfläche zu heften. Die positiven Verfahren sind dadurch im allgemeinen etwas verwickelter als die negativen, bei denen es nur eines einfachen Wasserbades zur Entwicklung bedarf. Die Verwendung positiver Lichtpausen ist aber in vielen Fällen wünschenswert. Sie können in verschiedenen Farbtönen an gelegt werden und dürfen bei Eingaben an Behörden statt Originalzeichnungen gebraucht werden. Von den verschiedenen, oft recht interessanten Verfahren haben in der Praxis Ver breitung gefunden: der positive Blaudruck nach Pellet, das Eisengallus-Papier, die Negrographie nach Itterheim und der Anilindruck nach Willis, die sämtlich auf rein chemischen Wirkungen beruhen. Außerdem sind in neuerer Zeit einige Verfahren eingeführt, die von einer auf photochemischem Wege entstandenen Druckfläche Abzüge auf mechanischem Wege her stellen, und die man als photomechanische Lichtpausverfahren bezeichnen kann. Hierzu gehören die verschiedenen Verfahren in der Art des Fotoldrucks nach Teilkampf und der Brom öldruck. Der positive Blaudruck nach Pellet Als Rohstoff dient ein gut geleimtes, wenig saugfähiges Papier mit glatter Oberfläche. Die lichtempfindliche Mischung soll nur an der Oberfläche haften und nicht in das Papier ein dringen. Die Mischung wird aus folgenden drei Vorratslösungen zusammengesetzt: Lösung I: 1000 g guter arabischer Gummi in Stücken in 5 Liter kaltem Wasser 24 Stunden lang eingeweicht und darauf gut verrührt. Die Lösung wird durch ein feines Sieb mit einem Pinsel getrieben. Sie hält sich nur einige Tage, jedoch kann man ihr zur Erhöhung der Haltbarkeit 100 ccm einer Lösung von 5 g Thymol in 100 g Alkohol beimischen, die gleichzeitig auch die Neigung zur Schaumbildung beim Streichen herabsetzt. Lösung II: 2500 g Ferriammoniumzitrat (braun) in 5 Liter Wasser. Lösung III: 2500 g Ferrichlorid in 5 Liter Wasser. Zum Gebrauche nimmt man von der Gummilösung 2 Liter und verrührt damit 800 ccm der Ferriammoniumzitratlösung. Dann wird die Mischung nochmals durch ein feines Sieb von Müller gaze getrieben und schließlich mit 500 ccm Eisenchloridlösung (III) innig vermischt. Durch das Eisenchlord fängt nun die Mischung an dickflüssig zu werden und gelangt nach einigen Stunden in einen salbenartigen Zustand, den sie etwa acht Tage lang un verändert beibehält. In diesem Zustande ist sie streichfähig. Sie kann mit der gleichen Vorrichtung, die zum Aufträgen der negativen Blaudrucklösung dient, auf Papier aufgetragen werden, jedoch muß die Abstreifvorrichtung wegen des dicken Zustandes der Mischung sehr fest an das Papier angedrückt werden, weil sonst zu viel Mischung auf dem Papier bleibt. Mit einem Liter der gebrauchsfertigen Mischung sollen ungefähr 50 qm Papier gestrichen werden. Unreinigkeiten in der Mischung und vom Rohpapier ab gelöste Teile und Fasern setzen sich sehr leicht zwischen Papier und Abtreifvorrichtung und verursachen Längsstriche auf dem Papiere, die sich auf den Pausen als Unterbrechungen der Linien bemerkbar machen. Darum muß die Mischung vorher gut gesiebt und ein festes glattes Papier verarbeitet werden. Einen besseren Auftrag erhält man, wenn man eine Streichmaschine mit Bürsten anwendet, wie sie zum Färben der Buntpapiere dienen. Durch die bewegten Bürsten wird die Farbe sehr schön und gleichmäßig auf dem Papiere verteilt und die Bildung von Längsstrichen ver mieden. Tritt während des Streichens starker Schaum auf, so fügt man denaturierten Spiritus hinzu, bis die Neigung zur Schaumbildung verschwunden ist. Das Papier wird schnell und scharf getrocknet. Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, hält es sich ebenso lange, wie das negative Blaudruckpapier. Kopiert wird unter einer Zeichnung so länge, bis ein deut licher Abdruck (helle gelbe Linien auf dunklerem Grunde) ent standen ist. Entwickelt wird das Bild mit einer Lösung von Ferrocyn- kalium — gelbem Blutlaugensalz — 200 g im Liter enthaltend. Sie wird am besten mit einem Schwamm schnell, dünn und gleich mäßig auf das belichtete Papier gestrichen und bildet augen blicklich mit den Ferrisalzen an den unbelichteten Strichen Berlinerblau. Mit dem belichteten Ferrosalz des Grundes bildet sie einen weißen Niederschlag, der aber bald an der Luft auch zu Blau oxydiert und deshalb sofort entfernt werden muß. Man spült die Ferrocyankaliumlösung nun schnell ab, ohne die Rückseite naß zu machen. Wenn in dem Papier sich noch etwa nicht genügend belichtete Ferrisalze befinden würden, so entstehen durch Benetzung mit Ferrocyankaliumlösung von der Rückseite blaue Flecke im Grunde. Nach der Spülung wird die Pause in verdünnte Salzsäure (1 : 10 Wasser) gelegt, die das Gummi und mit ihm den erwähnten Eisenniederschlag löst; Nach einigen Minuten wird die Pause in reines Wasser gelegt und mehrere Male gewässert, wobei man durch sanftes, vor sichtiges Reiben mit einem weichen Schwamme nötigenfalls die Weiße des Grundes noch verbessern kann. Blaue Flecke des Grundes kann man durch die beim Blau druck angeführten Bleichmittel für Berlinerblau entfernen Fortsetzung folgt. Englische Verschiffungserlaubnisse für Amerika Die englische Regierung hat bei ihrer Botschaft in Washington ein Büro errichtet, das die Aufgabe hat, an amerikanische Ein fuhrhäuser für jene Waren aus Deutschland Verschiffungs erlaubnisse über holländische Häfen zu erteilen, von welchen die Amerikaner nachweisen, daß sie sich anderweitig nicht be schaffen lassen. Der Druck der amerikanischen Regierung war offenbar zu stark, hauptsächlich durch den Beweis, daß eine Reihe von amerikanischen Betrieben ihre Tätigkeit einstellen müßten, falls die aus Deutschland bezogenen Waren nicht weiter zu erhalten wären. Anscheinend haben also die englischen und französischen Bemühungen, Ersatzwaren zu liefern, in vielen Beziehungen versagt, r. Preiserhöhung im Laufe des Schlusses Wir bitten Sie um Ihre Ansicht über nachstehenden Fall. Wir kauften am 4. Mai 1915 bei einer Papierfabrik 200 000 kg Hülsen papier, wie gehabt, zum Preise von . . M. die 100 kg frei hier, be kannte Bedingungen, und erhielten Bestätigung. Am 8. 9. 1915 schreibt uns der Papierfabrikant, daß er bei diesem Preise Geld zulegen müsse; von anderen Abnehmern erhalte er einen Kriegs aufschlag von 10—20 v. H. Am 8. 10. 1915 schrieb er uns, daß er leider gezwungen sei, einen Kriegszuschlag on 15 v. H. zu nehmen, da sämtliche Rohstoffpreise in den letzten 14 Tagen große Steigerung erfahren hätten, und manche Rohstoffe kaum noch zu beschaffen seien. Außerdem hätte der Minister des Innern folgende Ent scheidung getroffen: „Für Abschlüsse, die vor dem 1. Juli 1915 getätigt worden sind, sind für die Dauer des Krieges bei Lieferung von Papier den Lieferanten neben den Vertragspreisen die nachgewiesenen Selbstmehrkosten bis zur Höhe von 15 v. H. zu gewähren.“ Unsere Ansicht geht dahin, daß, wenn der Papierlieferant im Mai vorigen Jahres, als der Krieg schon 9 Monate dauerte, ab schloß, er auch verpflichtet ist, die genannten Preise zu belassen, denn wenn er irgendwie Zweifel hegte, daß er während des Krieges nicht zu dem Preise würde weiterliefern können, so hätte er eine entsprechende Bemerkung hinzufügen müssen. Der Lieferant be dient uns allerdings seit einiger Zeit sehr langsam, und wir haben ihm schon für ,einige Aufträge einen höheren Preis gegeben, um nur Ware zu erhalten. Fabrizieren kann er, da er anderweitig seine Kundschaft auch bedient. Papierhülsen-Fabrik Wir brachten zahlreiche Antworten auf Fragen gleichen Inhaltes in vielen Nummern unserer letzten Jahrgänge. Da nach darf ein vertragschließender Teil vom Vertrag nicht ledig lich unter Hinweis auf die Preiserhöhungen, die der Krieg mit sich bringt, zurücktreten. Mit der in der Frage erwähnten Entscheidung des Ministers dürfte die in unserer Nr. 79 von 1915 auf Seite 1529 abgedruckte Antwort des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern auf Eingaben verschiedener Verbände des Papierfaches gemeint sein. Darin wird zugesagt, daß der Staatssekretär des Reichs amt des Innern die allerhöchste Genehmigung dafür nachsuchen wird, daß die ihm unterstellten Behörden die Abschlußpreise