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Deutsche Reichs-Patente Eintragungen vom 3., 6. und 10. Januar 1916 Anmeldungen FCr die angegebenen Gegenstände haben die Nachgenannten an dem bezeichneten Tage die Erteilung eines Patentes nachgesucht Hinter der Klassenziffer ist jedesmal das Aktenzeichen angegeben. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung geschätzt. Kl. 55 a. Gr. 1. E. 20994. Verfahren zur Herstellung von hellem, zähem Holzschliff. Leopold Enge, Niederschreiberhau. 26. 3. 1915. Kl. 11 b. Gr. 1. M. 57350. Falznutvorrichtung, bei der der Druckbalken einer Beschneidemaschine zum Prägen von Falznuten verwendet wird. Wilhelm Moudon, Leipzig, Rabet 6. 30. 11. 1914. KI. Ile. Gr. 8. G. 40421. Vorrichtung zum Heften von Papierblättern mittels ausgestanzter Zungen. Maximilian Geßler, Milwaukee, V. St. A.; Vertr.: Dr. L. Gottscho, Pat.-Anw., Berlin W. 8. 18. 11. 1913. Kl. 15 d. Gr. 39. H. 68318. Selbsttätige Bogenanlegevor richtung für Tiegeldruckpressen. Horn & Schneider, Dresden. 19 4 1915. Kl. 15 g. Gr. 35. B. 68412. Vorrichtung zum Zuführen von auf abwickelbaren Papierrollen befindlichen Papierblättern zur Schreib walze von Schreibmaschinen mit Druckrollenantrieb für die Papier rollen. Wilhelm Beck, Berlin-Wittenau. 8. 8. 1912. Zurücknahme von"Anmeldungen Wegen Nichtzahlung der vor der Erteilung zu entrichtenden Gebühr gelten folgende Anmeldungen als zurückgenommen Kl. 54 b. E. 19198. Maschine zum Gummieren und Umlegen der Schließklappe von Briefumschlägen und Papiertüten. 25. 1. 1915. Kl. 54 b. W. 43162. Ablegevorrichtung für Briefumschlag maschinen. 31. 5. 1915. Kl. 55 f. L. 42805. Durchschreibeblatt. 10. 6. 1915. • Kl. 70 d. B. 69232. Vorrichtung zum Durchtrennen gelochter Streifen, insbesondere für Markenaufklebemaschinen, bei welcher der Streifen durch zu beiden Seiten angreifende Greifer auseinander- gerissen wird. 29. 10. 1914. Kl. 70d. K. 56937. Tintenlöscher. 9. 11. 1914. Das Datum bedeutet den Tag der Bekanntmachung der Anmeldung im Reichsanzeiger. Die Wirkungen des einstweiligen.Schutzes gelten als nicht eingetreten. Erteilungen Auf die hierunter angegebenen Gegenstände sind den Nachgenannten Patente erteilt, die in der Patentrolle die hinter die Klassenziffern gesetzten Nummern erhalten habe . Das beigefügte Datum bezeichnet den Beginn der Dauer des Patents. Am Schluß ist jedesmal das Akten zeichen angegeben- Kl. 15 a. 290085. Matrizensetz- und Zeilengießmaschine. Mergenthaler Setzmaschinen-Fabrik G. m. b. H., Berlin. 14. 8. 1914. M. 57023. Großbritannien 8. 10. 1913. Kl. 15 i. 290025. Kopiermaschine mit einer mit Führungs blech ausgestatteten, periodisch gesteuerten Einführvorrichtung. Deutsche Maschinenbau- und Vertriebs-Gesellschaft m. b. H., Berlin. 30. 8. 1913. D. 29463. Kl. 54 b. 290068. Maschine zum Befestigen von Verstärkungs scheiben an Bfefumschlägen durch Setzösen. Oscar Josef Olm und Gustav Monasch, Minneapolis, V. St. A.; Vertr.: B. Bomborn, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 13. 5. 1914. O. 9130. Kl. Ile. Gr. 11. 290170. Vorrichtung zum Oeffnen federnder Papierklammern. Frederick Hager, Milwaukee, V. St. A.; Vertr.: K.. Hallbauer, Pat.-Anw,, Berlin SW 61. 1. 8. 1913. H. 63196. Kl. 55 e. Gr. 1. 290156. Vorrichtung zum beiderseitigen Glätten von rauhen Bogenpapieren mit Hilfe von zwei hinter einander geschalteten Walzenpressen und zwei endlosen Führungs filzen. Aktiengesellschaft der Maschinenfabriken Escher Wyss & Cie., Zürich, Schweiz; Vertr.: H. Nähler, Pat.-Anw., Berlin SW 11. 18. 9. 1914. A. 26450. Kl 81c. Gr. 8. 290162. Papiersack mit einer an der Ver schnürungsstelleangebrachten Gewebebahn. Technisches Konsortium G. m. b. H., München. 19. 2. 1915. Sch. 48 328. Löschungen Infolge Nichtzahlung der Gebühren Kl. 15d: 212390. Kl. 15g: 262923 271897. Kl. 54b: 255598. Kl. 54 g: 214836 218654 265947 275600. Vereinigte Stralsunder Spielkartenfabriken Aktiengesellschaft E in Stralsund empfehlen ihre rühmlichst bekannten Spielkarten. Für jedes Land und jede Gegend die gangbaren Sorten. Preislisten und Handmuster kostenfrei. Briefkasten Der Frage muß lO-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Kam ein Vertrag zustande ? Zur Frage 13758 in Nr. 4. Ohne weiteres möchten wir uns Ihrer Ansicht nicht anschließen, daß der Käufer zum Rücktritt vom Kauf berechtigt ist. Die Abfallhandlung hat den Preis geboten und schriftlich bestätigt, und wenn er vom Verkäufer telephonisch genehmigt worden ist, so sind die wichtigen Bedingungen für den Abschluß eines Kaufes gegeben. Zu diesem gehören allerdings auch die Lieferungsbedingungen, und wenn der Verkäufer nach träglich mit besonderen Bedingungen kommen will, die nicht den Gepflogenheiten entsprechen, so ist für den Käufer ein Grund ge geben, von dem Verkauf zurückzutreten. Dagegen gelten die Ab machungen von dem Augenblick an als rechtskräftig, wo der Ver käufer von seihen Sonderbedingungen Abstand nimmt und die allgemein im Fach üblichen Lieferungs-, Zahlungsbedingungen usw. für den Kauf zugrunde legt. Maschinenfabrik. Kauf auf Abruf 13760. Frage: Eine Firma bestellte bei uns 100 kg bedrucktes Papier, wovon 50 kg sofort, der Rest auf Abruf zu liefern war. Ein Zeitpunkt für Abruf-Abnahme wurde nicht vereinbart; das Papier liegt seit dem Tage der Bestellung fertig auf unserm Lager. Der Kunde ist der Ansicht, er dürfe das Papier nach seinem Gutdünken abnehmen. Wir dagegen meinen, daß der Kunde verpflichtet ist, das Papier nach so und so langer Zeit, nachdem es fix und fertig auf unserm Lager gelegen hat, hereinzunehmen. Können wir auf Abnahme klagen? Der Kunde hat das Papier im Oktober 1914 bestellt, im November 1914 wurde der erste Teil geliefert. Antwort: Nach Gutachten verschiedener Handelskammern und nach den Verkaufsbedingungen verschiedener Fachver tretungen ist es im Papierfach üblich, auf Abruf gekaufte Ware spätestens innerhalb eines Jahres abzunehmen. Für Papier- Anfertigungen hat der Verein Deutscher Papierfabrikanten neuestens sogar die Verkaufsbedingung aufgestellt, daß Abrufs ware innerhalb eines halben Jahres abgenommen werden muß. Selbst für den Fall aber, daß keine Handelsbräuche nachgewiesen werden, müssen Abrufskäufe innerhalb angemessener Zeit ab genommen werden. Im vorliegenden Fall erscheint die angemessene Zeit reichlich verstrichen, da mehr als zwei Jahre seit der Ab nahme des ersten Postens abgelaufen sind. Also kann Frage steller dem Käufer eine kurze N achfrist einräumen und ihm gleich zeitig androhen, daß er ihn bei Nichtabnahme des Restes inner halb dieser Frist auf Abnahme oder auf Schadenersatz ver klagen werde. Neul Patentamtlich geschützt! 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