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DEUTSCHER PAPIERVEREIN Liste Nr. 168 der Verkaufsstelle für Ausschuß- und Partie waren des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten ist er schienen und wird auf Wunsch unsern Mitgliedern frei zu gesandt von der Geschäftsstelle Hamburg, Hahntrapp 3 *** Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Januar 1916 ist auch die Aus- und Durchfuhr von geglättetem Druckpapier verboten. Die Geschäftsstelle, Hamburg Land karten-Vertrieb in Oesterreich-Ungarn und deren Ausfuhr Seit dem 6. Januar ist in Oesterreich-Ungarn nur noch der Verkauf von Karten des engeren Kriegsgebietes in Maßstäben über 1: 100 000 und von solchen des Balkans in Maßstäben über 1: 400 000 verboten. Ferner dürfen die im Inlande zum Verkauf freigegebenen Landkarten auch nach Ländern der Verbündeten versandt werden. Ins feindliche Ausland dürfen Landkarten überhaupt nicht, nach dem neutralen Ausland im allgemeinen nur dann ausgeführt werden, wenn sie nicht in Oesterreich-Ungarn erzeugt sind. Das gleiche gilt für Kartenreliefe, Pläne, Reiseführer und Ortsbeschreibungen. Einfuhr japanischer Papiere In Ihrer Nummer vom 30. Dezember finden wir beiliegende Ankündigung über japanische Papiere der Firma J. in Z. Es soll damit der Zweck erreicht werden, daß die deutschen Kaufleute japanische Waren durch neutrales Land kaufen sollen. Dies läuft auf eine Unterstützung unserer japanischen Feinde hinaus. Wir nehmen an, .daß diese Ankündigung nur im Eifer achtlos in Ihrem Blatt aufgenommen ist. Schreibwaren-Fabrik Die Einfuhr von Waren, die aus feindlichen Ländern stammen, ist nicht verboten, wohl aber, mit Angehörigen feind licher Länder in Geschäftsbeziehungen zu treten. Wenn ein Kaufmann in neutralem Lande uns Waren aus feindlichen Ländern liefert, so muß man von Fall zu Fall prüfen, ob der Nutzen der Einfuhr dieser Ware für die heimische Wirtschaft groß genug ist, um auch dem feindlichen Ausländer einen Nutzen dabei zu gönnen. Wer z. B. aus Frankreich, Italien oder aus englischen Kolonien Kaffee, Kautschuk oder Kupfer nach Deutschland einführt, leistet der heimischen Wirtschaft wert vollen Dienst. Manche japanische Papiersorten, die bei uns nicht hergestellt Werden können, sind für die Erzeugung einzelner Schreibwaren, namentlich im Vervielfältigungsgewerbe, sehr vorteilhaft und nahezu unersetzlich. Ueberdies hat der Kauf mann im neutralen Lande diese Waren sicher schon lange auf Lager, denn während dos Krieges kommt aus Japan fast keine neue Ware nach Mitteleuropa. Deshalb glauben wir, die von der Einsenderin beanstandete Anzeige auch weiter aufnehmen zu dürfen. Siegelverfahren Herrn Ferdinand Kindermann in Zürich wurde DRP 285 476 auf ein neues Verfahren zum Siegeln von Biiefen erteilt. ' Die zu versiegelnde Stelle wird mit leicht schmelzendem Siegelpulver, bestehend aus einer Mischung von Dextrin, Leim, Harz, Salmiak und beliebigem Farbstoff, belegt. Auf dieses Pulver wird ein der Größe des zu bildenden Siegels annähernd entsprechendes Stück aus dünnem, in der Mitte geschwächtem Japanpapier gelegt. Wird nun ein geheiztes Petschaft aufgesetzt, so wird das Pulver zum Schmelzen gebracht und das Siegel gebildet. Das Petschaft hebt sich infolge Auflegens des Deck papiers leicht ab. Das Siegelpulver besteht aus 99 Teilen Dextrin, 45 Teilen. Leim, 40 Teilen Salmiak, 25 Teilen Harz (2/3 Schellack, 1/3 weißes Pech), 50 Teilen Farbstoff. Patent-Anspruch'siehe Seite 98 dieser Nummer. Zeichenpapier Ich beziehe seit langer Zeit für einen Kunden von der Groß handlung X in A Zeichenpapier (siehe Rechnung von X). Kürzlich konnte diese Firma indessen nicht rechtzeitig liefern, weshalb ich mich an die Firma Y in A wandte. Diese Fiima lieferte das gleiche Zeichenpapier sofort, berechnet mir aber das doppelte Gewicht. Ein Meter von dem Zeichenpapier soll laut Preisliste etwa 250 Gramm wiegen, das ergibt für 5 m, 150 cm breit, 1875 g. Von X sind mir demnach ganz lichtig 2 kg befechnet worden, von Y dagegen 4 kg (siehe Rechnung von Y). Auf meine Vorstellung hierüber erhalte ich von Y den in Urschrift beiliegenden Bescheid. Muß ich die zu viel berechneten 2 kg bezahlen, oder befindet sich Y mir gegen über im Unrecht? Handlung für Kontorbedarf Der Brief der Großhandlung V lautet : Wir verkauften Ihnen das Zeichenpapier Nr. . .. nicht nach Metern sondern nach Kilo und bedauern deshalb einen Abzug, wie von Ihnen angegeven, nicht gutheißen zu können. Derartige Ge wichtsschwankungen sind bei Rollenpapieren unvermeidlich und müssen mit in Berechnung gezogen werden. Wir bitten umsomehr dies freundlichst zu berücksichtigen, als wir Ihnen mit der kleinen Menge von 5 Metern dienlich gewesen sind, während wir sonst solch kleine Posten nicht abgeben. Wir bitten unter Berücksichtigung dieser Gefälligkeitslieferung, nichts zu kürzen, da wir solches nicht anzuerkennen vermögen. Das Quadratmetergewicht beträgt nicht genau 250, sondern — wie Sie selbst angeben — „ca." 250 g, und Schwankungen von 10 v. H. nach oben und unten werden von den Fabriken selbst in Anspruch genommen. Wenn bei der Großhandlung Y 250 grammiges Papier be stellt war, durfte sie nicht 500 grammiges liefern. Vielmehr hätte sie, falls sie das leichtere Papier nicht vorrätig hatte, dies dem Besteller mitteilen sollen, denn es stand ihr, wie sie selbst angibt, nur eine Gewichtsschwankung von 10 v. H. zu. Der Fragesteller wäre also berechtigt, die Bezahlung des über 10 v. H. hinausgehenden Mehrgewichtes zu verweigern. Da jedoch die Großhandlung die geringfügige Lieferung nur aus Gefälligkeit ausführte, empfiehlt es sich, mit ihr einen freundschaftlichen Vergleich anzubahnen. Preiserhöhung fiir Schiefertafeln. Der Verband Deutscher Schiefertafel-Fabriken (Geschäftsstelle: Bayerische Treuhand-Aktien gesellschaft, Nürnberg) macht bekannt: Abermaliges Steigen der Rohschieferi preise ium über 25 v. H. zwingt uns, einen Teuerungs aufschlag von vorläufig 10 v. H. zu berechnen, dessen Erhöhung wir uns vorbehalten, falls sich die Verhältnisse weiter verschärfen. Obiger Aufschlag tritt sofort in Kraft und gelangt bei allen neu ein- laufenden Aufträgen zur Anrechnung. Fenster-Briefumschiäge im Heeresdienst. Die Erkenntnis, daß durch die Verwendung von Fensterbriefumschlägen viel Schreiberei erspart wird und jede Verwechslung ausgeschlossen ist, veranlaßte die deutsche Heeresverwaltung, solche Briefumschläge bei der Ausschickung von Einberufungen zu verwenden. Die Deutsche Reichspost hat bestimmt, daß der Vermerk über Pontofreiheit und der Name der absendenden Behörde auf dem Briefe selbst ange bracht sein können, wenn sie durch das Fenster sichtbar sind. Probenschau Neue Papiermuster des Papierhauses F. A. Wölbling, Groß handlung in Leipzig. Ein Heft mit Mustern enthält Mikadol- papier in verschiedenen Größen und Stärken. Dieses gelbliche Druckpapier soll Japanpapier nachahmen, welches zurzeit nicht nach Deutschland kommen kann. Um die Druckfähigkeit dieses Papiers für Abbildungen nachzuweisen, sind die Muster mit Bildern aus Leipzig in verschiedenen Verfahren bedruckt. Das Papier wird geglättet oder matt, mit künstlichem Büttenrand oder beschnitten in den Handel gebracht. Es zeichnet sich durch Reinheit und geschlossenes Gefüge aus, obwohl es an Weichheit das japanische Papier nicht erreicht. Ein zweites Heft enthält Federwei ß-Ya.pier, das ist ein Leichtdruckpapier, welches Papier englischer Herkunft ersetzen soll. Die Papiere sind schön weiß und im Verhältnis zu ihrer Dicke leicht. Auch sind sie gut druck fähig, wie Abbildungen aus Alt-Leipzig, die auf den Mustern angebracht sind, dartun. Die Ausstattung und Aufmachung dieser Muster zeugt von Geschicklichkeit und gutem Verständnis für Reklamewirkung.