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Nr. 7«. - 5. Jahrgang. taStbotk. Donnerstag, 2. April L88L. Unparteiisches Tageblatt für Chemnitz und Umgegend besonders fjir die «»rotte: Atchemitz,Me«»«rf, BernSdors, B«rm, EderSdors, Furth, «ablenz, «lLsa, Helder«-,rs, Hwa»»«f,Kappel Neust»«, Schömm. Di« Lbonueuteu erhalten mit tzrm Anzeiger allwöchentlich L Unterhaltungs-Blätter, Anzeiger-Bilderbuch. «bounementSbestelluugeu, vierteljährl. IbO Pf. (Zutt. 40 Pf.), monatl. bO Pf. (Zntr. 1b Pf.). nehme» an die Berlagsrxpeditiou «nd Ausgabestelle» in Themnitz und obigen Vororte». Außerhalb dieser Orte lanu der Anzeiger nnr bei de» Postanstalte« — PostzeitungS-Preisliste für 1885 Nr. 1114 — bestellt «erden. In Oesterreich-Ungarn ist der Lhechuitzer Anzeiger zum «bonnementspreise von vierteljährlich 1 Gulden b4 Kr., monatlich 52 Kr. (exkl. Agiozuschlag) durch die Postanstalten zu beziehe». Jns-rtion-vr-i«: die schmale (Ispaltige) Korpuszeile oder deren Raum 1b Psmnige. - — Reklame (Ispaltig Petit) 30 Pfennige. — Auf große Annonce« und Wiederholungen Rabatt. — Annoncen »Annahme für die nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag Amwneenbestellungen von answärts wolle mau den JnsertiouSbetrag stets beifüge« (kleinere Bellst, in Briefmarken) je 8 Silben de» gewöhnlichen Korpusschrift bilde« eine Zelle und kosten 1b Pfennigs BerlagS-Expedition: Hrlexsnder «jede, Nuckdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliger Bezirksgericht, gegenüber dem Kasino). Bekanntmachung, die Kon'ntuirung der Orts-Krankenkasse für Neukirchen betreffend. Nachdem in Gemäßheit von Z 46 des Statuts der vorbezeichneten Orts- krankenkaffe die Verketer der Kassenmitglieder und der Arbeitgeber zur General- Versammlung bestimmt worden sind, so werden diese Vertreter hiermit geladen, Dienstag den 14. April >885 Vormittags V,10 Uhr zur erstmaligen General-Versammlung behufs Wahl des Kassen,orstandeS im vasthause zum Stern in N ukirchen zu erscheinen. 15 Minuten nach der festgesetzten Zeit wird das.Bersammlungslokal geschloffen. Chemnitz, den 26. März 1885. Königliche AmtShauptmannschast. v. Burgsdorff. F. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Färbereibefitzers Johann Adolf Drechsler in Siegmar wird heute am 30. März 1885, Vormittags °/«12 Uhr das Kon kursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt IIr. Lindner in Chemnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderunaen sind bis zum 30. April bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 18. April 1885 Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 22. Mai 1885 Vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig stnd, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschulduer zu verabfolgen »der zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz- der Sache und von den Forderungen, für welche ste aus der Sache abgesonderte Beiriedigung in Anspruch nehmen, dem Kon kursverwalter bis zum 2. Mai 1885 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Chemnitz Nohr. Begl.: Akt. Pötzsch, Gerschrb. Vorladung. Der Handarbeiter Friedrich Rcinhold Wächtler auS Schönau, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird behusS Vernehmung über eine Anzeige hierdurch vorgeladen. Die Polizeibehörden werden ersucht, Wächtler'n im Betretungsfalle anher zu sistiren- Chemnitz, den 30. März 1885. Der Königliche Amtsanwalt. I. B.: Jentzsch. Schuhmacher und Photograph Robert Julius Ziegenhals von hier ist zu einer Anzeige zu vernehmen und hat seinen jetzigen Aufenthaltsort dem Unterzeichneten ungesäumt anzuzeigen. Chemnitz, am 25. März 1885. Der Königliche Amtsanwalt. I B.: Lechlm Erledigt hat sich die Vorladung des Strumpfwirkers Gustav Oswald Böhme aus Wittgensdorf vom 5 März d I. Chemnitz, am 23. März 1885. Der Königliche Amtsanwalt. I. A: Friedrich, Aff Im Handelsregister sür den Stadtbezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts wurde heute aus Folium 10 vcrlautbart, daß der Sitz der Firma G. F- Heymann von Chemnitz nach Gückelsberg verlegt worden ist. Chemnitz, am 28. März 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung S. Nohr. Tr. Bekanntmachung. Wegen des Baues der St- Petrikirche bleibt die Verbindungsstraße am Neustädter Markt — längs des Schillerplatzes — zwischen der Karolinen- und Karlftraße sür den allgemeinen Verkehr von letzt ab bis auf Weiteres gesperrt. Chemnitz, am 30. März 1885. > Das Polizeiamt. Siebdrat. Btr. Bekanntmachung. Die bei einem jeden Quartalwechsel häufiger als zu anderen Zeiten hier staltfindenden Aufenthalts-, Wohnungs- und Dienstbotenvcränderungen ver anlassen das Unterzeichnete Polizeiamt, die nachstehenden Bestimmungen des für die Stadt Chemuitz giltigen Melderezulativs vom 30. Juni 1876 hiermit in Erinnerung zu bringen. 1. Ziehen auswärtige Familien bez. einzelne Personen hier an, oder verändern hiesige Einwohner ihren Aufenthalt oder ihre Wohnung, so sind sie verpflichtet, dies innerhalb 3 Tagen, vom erfolgten Auszuge oder von der eingetretenen Aufenthalts- oder Wohnungsveränderung an gerechnet, i« Meldeamt anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht trifft a. bei Familien das Familienoberhaupt und erstreckt sich auf die Ehe frau, sowie auf alle leibliche, Sties-, adoptirte oder sonst angenommene Kinder, welche mit dem Familienoberhaupte zusammen wohnen; b. bei Kindern, sowie bei Schülern hiesiger Lehranstalten dann, wenn deren Eltern auswärts, oder zwar hier, aber getrennt von denselben wohnen, die Quartierwirthe dieser Kinder und Schüler; v. bei Lehrlingen, dasern sie hier bei ihren Lehrherrn wohnen, die Letzteren, andernfalls ihre Quartierwirthe. Die Bermiether, beziehentlich Aftermiether von Wohnungen oder Quartier- gcber sind auch in den Fällen, wo ihnen nicht die alleinige Meldepflicht ob liegt, sür die pünktliche Wohnungs An- und Abmeldung ihrer Abmiether oder Logisleute, sowie der Personen, die zu deren Hausstande gehören, mit- verantwortlich. 2. Ziehen fremde Dienstboten hier an, oder verändern hiesige Dienstboten ihren Aufenthalt -der Dienst, so sind sie gehalten, dies binnen 8 Tagen, von ihrem Anzuge »der von ihrer Aufenthalts- oder Dienstveränderung an ge- rechn t, ebenfalls im Meldeamte anzuzeigen. Die Dienstherrschaften sind für rechtzeitige An- und Abmeldung ihrer Dienstboten mitverantwortlich. Außerdem wird mit Rücksicht auf verschiedene KontraventionSfälle noch darauf aufmerksam gemacht, daß auch solche Personen der allgemeinen Melde pflicht unterliegen, welche zwar außerhalb Chemnitz beziehentlich mit ihre» Familien ihren wesentlichen Wohnsitz und ordentlichen Gerichtsstand haben, hierorts aber arbeiten und eine Schlafstelle inne hab:n. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen zieht die regulativmäßige Ordnungsstrafe nach sich Wenn ferner in letzterer Zeit mehrfach wahrzunehmen gewesen ist, daß Kinder hiesiger Einwohner, welche auswärts aus eine bestimmte längere Zeit, z. B. in einer Pension, in der Lehre u s. w., untergebracht werden, oder die Universität beziehen, oder beim Militär eintreten, vom Familienoberhaupt nicht abgemeldet worden find, so wird auf die diesfallsige Bestimmung m 8 4 des Melderegulativs noch ganz besonders und mit dem Bemerken hin- j gewiesen, daß in dieser Richtung regelmäßig Revisionen durch die Schutzmann- , schast veranstaltet und Zuwiderhandlungen, durch welche die Richtigkeit der Melseregifler beeinträchtigt wird, unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden. Chemnitz, am 30. März 1886. Das Polizeiamt. Siebdrat. A- Erlegsamme des TSemrritzeik Vnzrigers. Bow 31. März. Berlin. Der Herzog und die Herzogin von Connaught trafen gestern Abend, der Emir von Afghanistan heute früh in Rawalpindi ein. Der Emir wurde in glänzendem, militärischem Aufzuge vom Bahnhof nach der für ihn hergerichteten Residenz geleitet, wo ihn der Bizekönig von Indien empfing. London. „Es wird in Betreff der Beziehungen Frankreichs zu England oder Deutschland wenig ausmachen, ob Ferry oder Freycinet am Ruder ist!" — meint die „Times." London. Nach einem Telegramm dex „Daily NewS" aus Suakin hat OSman Digma einen Boten mit einer Parlamentärflagge in das englische Lager gesandt und um Friedensbedingungen gebeten. Madeira. ES wird berichtet, daß die Deutschen noch mehr Ländereien in der Nachbarschaft von Lagos annektirt haben. Washington. Präsident Cleveland ernannte Frederik Raine zum Generalkonsul in Berlin, Rufus Magee zum Gesandten in Stock Holm, Erasmus Anderson zum Minister-Residenten und Generalkonsul in Kopenhagen, Alexander Lowlon zum Gesandten in Petersburg und Edmund Muffen zum Generalkonsul in Wien. New-Aork. General Grant liegt im Sterben. (Weitere Telegramme siebe am Schluß des redaktionellen Theiles.) Evgsan- rüstet. Beiden Häusern des englischen Parlamentes ist die Botschaft der Königin zugegangen, wonach angesichts des jetzige» Zustandes der Staatsangelegenheiten und der Größe der an die militärischen Streitkräfte zun» Schutze der Interessen des Reiches gestellten An forderungen die Reserven und die Milizreserve eiuzuberufen sind Tatsächlich wird im ganzen britstchen Reiche seit Tagen mit fieber hafter Hast gerüstet. Alle beurlaubten Offiziere der indischen Armee, selbst die vor wenigen Tagen in England angelangten, erhielten die Weisung zur sofortigen Rückkehr zu ihren Regimentern. Daß diese Rüstungen keinem Andern als Rußland gelten, unterliegt nicht dem leisesten Zweifel. Der Konflikt wegen der afghanischen Brenzregu- liruvg, welcher vollständig beigelegt schien, ist heftiger denn je ge worden, und wenn in den nächsten Tagen die Eröffnung von Feind seligkeiten zwischen den asiatischen Vorposten der fraglichen Mächte gemeldet werden sollte, so wird diese Meldung nichts weniger als überraschend sein. Die Entscheidung liegt gegenwärtig allem Anscheine nach in den Händen Rußlands. Bekanntlich ist die afghanische GrenzregulirungS- frage zwischen England und Rußland seit langer Zeit in Schwebe. Vor Monaten schon haben diese Mächte GrenzreguliruugSkommissionen entsendet, um au Ort und Stelle zu beratheu und die Grenze zwischen afghanischem und turkomanischem Gebiete festzustellen. Die.englische Kommission traf pünktlich ein, die russische ließ wochenlang auf sich warten und thut es noch. Hingegen machten die russischen Vorposten Bewegungen, welche zu dem Schluffe berechtigten, Rußland rücke nach Herat vor. Es fanden diplomatische Verhandlungen statt, als deren Folge Herr von Giers am 16. März nach London sagen ließ, daß er mit der Einstellung deS Vormarsches einverstanden sei. Daß Eng land sich mit diesem sozusagen mündlichen Versprechen nicht begnügen konnte, ist natürlich, und am nämlichen Tage ging ei»e Note nach Petersburg ab, in welcher vermuthlich die Petersburger Regierung an ihre früher eingegangeven Verbindlichkeiten erinnert und sie aus gefordert wird, mit der Entsendung ihrer Grenzkommiffäre nicht länger zu zögern und den Zusammentritt, sowie die Arbeiten dieser Kom mission zu beschleunigen. Seit Absenkung dieser Note find bereits vierzehn Tage verstrichen und die Antwort Rußlands läßt noch immer auf sich warten. Der Inhalt dieser Note — ob er nun dieser Bcr muthung entspricht oder nicht — ist jedenfalls von großer Bedeutung, und deshalb haben Gladstone und Fitzmaurice im Unterhause auf jede Anfrage über diesen Gegenstand beharrlich die Antwort ver weigert. Das Ausbleiben der Antwort Rußlands aber ist der Anlaß zu der Mobilisirung Englands, von welcher die Begegnung des Vize königs von Indien, Lord Dufferi«, mit dem Emir von Afghanistan, wobei eine ansehnliche militärische Macht entfaltet werden dürfte, einen nicht unwesentlichen Theil bilden mag. — Bis zu einem Kriege allerdings mag es noch weit sei», und für den Moment kommt der englischen Mobilisirung nur der Charakter der Demonstration zu. So sagen die „Times": „Die Einberufung der Reserven sei das Resultat der Ueberzeugung des Ministeriums, der Friede mit Rußland sei nur zu erhalten, wenn den russischen Staatsmännern und Generalen be wiesen wird, daß England kriegsbereit sei, und lieber alle Gefahren und Opfer eines langwierigen Krieges tragen wolle, als daß cs die grobe Verletzung feierlicher Versprechungen, den offenen Eingriff in die Rechte der Bundesgenossen Englands, sowie die unverblümte Bedrohung Indiens dulden wolle." Nichts ist indeß leichter, als daß eine Drohung in wirkliche» Krieg übergehe. Erwähnt sei noch zum Schluffe, daß die „Nordd. Allg Ztg." die Gerüchte von einer durch den Grafen Herbert Bismarck bewerk stelligten Vermittlung Deutschlands zwischen England und Rußland aus's Entschiedenste zurückwcist. MoM!f«Ge Rnndfchlrrr. Deutsches Reich. Das vornehmste Geburtstagsgeschenk sür den Reichskanzler besteht in einer vom Kaiser gespendeten goldenen Fürstenkrone. Das Königshaus stiftete rin gemeinsames Geschenk: die Kaiserproklamation in Versailles, die nochmals von Anton von Werner gemalt worden ist. — Im Hause des Reichskanzlers herrschte am Vorabend seines Geburtstages eine fieberhafte Thätigkeit und ein Gewimmel, von dem sich nur Derjenige einen Begriff zu machen vermag, dem es vergönnt war, einen Blick in dasselbe zu werfen. — Das Geschlecht Derer v. Bismarck hat sich gegenwärtig bei nahe vollständig in Berlin versammelt, um einmal einen Familien tag abzuhalten und dann dem Würdigsten ihres Geschlechts eine sinnvolle Huldigung darzubringen. Bei dieser Gelegenheit wird dem Fürsten Reichskanzler ein Photographie-Album überreicht werden, besten erstes Blatt das Stammschloß Nieder-Schönhauseu in gelungener Ausführung zeigt. Dann folgen die Porträts der sämmtlichen Familienmitglieder bis herab zu einem Junkercheu im Alter von 6 Wochen. Es sind zwei gemeinsame Zusammenkünfte in Aussicht ge nommen, deren eine im Palais des Fürsten Bismarck, die andere im Hotel du Nord stattfinden wird. — Von den Ehrenbürgerbriefen sür Bismarck» die auS Kissingen, Blanckenburg a. H., Worms rc. rc. bereits eingelaufen find, ist besonders der letztere ein Kabinetsstuck, im reichsten altdeutschen Stil gehalten. Der Deckel von Schweinsleder mit reicher Randverzierung in goldenen, mit Arabesken geschmückten Ecken versehen, trägt die Inschrift: „Sr. Durchlaucht dem Fürsten Bismarck, ihrem Ehrenbürger, dir Stadt Worms am 1. April 1885." Der Bürgerbrief ist auf Pergament in Goldgrund geschrieben. Die Initiale L birgt den heiligen Georg, den Drachen tödtend. Der Schild des geharnischten DrachentödterS zeigt den Reichsadler. — Weingutsbesitzer und Schaumwein-Fabrikanten im Rheingau haben dem Fürsten Bismarck eine großartige Kollektion der edelste« Weins von den vorzüglichsten Lagen und Jahrgängen gesandt. Be theiligt haben sich an dieser Ehrengabe alle Orte des Rheingaue» von Schierstein bis Lorch. — Aus München kam ein Maßkrug, mit schwerem Silber decket, statt des Knopfes das Münchener Kindl, mit der Inschrift „So lang da hint am Platzt N« steht das Hosbräuhaus, So lang geht di« Gemächlichkeit Uns Münchnern gar net aus " — Der russische Botschafter am Berliner Hofe, Fürst RicelauS Orloff, ist Sonntag Nachmittag 2 Uhr nach langen Leiden in Fon tainebleau gestorben. Er war der einzige Sohn des Fürsten Alexander Orloff, deS intimsten Freundes und Rathgebers des Kaisers NicolauS. Fürst NicolauS Orloff schlug zuerst die militärische Karriere ein und zeichnete sich in dem russisch-türkischen Kriege von 1854 bei der Be lagerung von Silistria durch große Tapferkeit aus, verlor jedoch dabei einen Arm und ein Auge, worauf er sich der diplomatischen Karriere zuwendete und, nachdem er früher als Gesandter in Brüssel und Paris fungirt hatte, 1872 zum Botschafter in Paris ernannt wurde. Das besondere Vertrauen, welches Fürst Bismarck dem Verstorbenen schenkte, war die Veranlassung, daß Fürst Orloff vor etwa Jahres frist, nach dem Rücktritt des Herrn von Saburoff, aus den Berliner Posten berufe« wurde. — In den maßgebenden Kreisen sollen seit langer Zeit Ver handlungen darüber gepflogen werden, ob es nicht zweckmäßig sei, um die Schaffung neuer Monopol Werthe von Apotheken zu ver hindern, unter Aufhebung der Zirkular Verfügung vom 11. Oktober 1846, die Zirkular Verfügung vom 13. August 1842 wieder einzu- sühren, in welcher die Regierungen angewiesen werden, in Fällen von Konzessionserledigungen nicht ferner, wie es bisher geschehen, dem abgehevden Apotheker den Vorschlag des Apothekers zu gestatten, sondern die Auswahl des Letzteren nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften selbst zu treffen. Es sollen, da ein Zurückgreisen auf Apotheken Konzessionen älteren Datums, die bereits in zweiter und dritter Hand find, nicht gut thunlich ist, sämmtliche konzessionirte Apotheken, die noch in erster Hand, d. h. im Besitze der ursprüng lichen Konzessionäre sind, und sämmtliche seit dem 1. Januar 1830 konzessionirte Apotheken, mögen dieselben auch bereits durch Verkauf in andere Hände übergegangen sein, unverkäuflich sein und bei der- einstigem Abgang des Inhabers an die Regierung zurückfallen. Da der Staat die Konzession in der KonzessionS-Verleihungs-Urkunde ausdrücklich nur dem Konzessionär für seine Person und unter aus drücklichem Vorhalt der Wiedereinzieh«»g de, Konzession bei seinem dereinstigen Abgang ertheilt hat, so muß dem Staat daran gelegen sein, die ihm zusteheude, aber allmählich abhanden gekommene freie Verfügung über die Apothekenkonzessionen zurückzuerlangen. — Berliner Börse. Das wichtigste Pariser Ereigniß, der Sturz des Ministeriums Ferry, blieb ohne Einfluß. Londoner Meldungen wurden dahin interpretirt, daß sich die Chancen sür eine friedliche Ausgleichung deS russisch-englischen Konflikts gebessert haben. Aus Wien meldet man relative hohe Kurse, daneben trat das Deckungsbedürfniß ziemlich lebhaft auf. Es entwickelte sich daher eine feste Tendenz, die bis zum Schluß anhielt. Die Spekulation aus Banken stellte sich erheblich höher, so Kreditaktien um 5 Mk., Diskontogesellschaft 1?/« Proz, Deutsche Bank 1 Proz. Von deutschen Bahnen erführe» Ostpreußen und Marienburger nicht unbeträchtliche Einbußen, im Uebrigen herrschte Festigkeit vor. Fremde Bahnen