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apier-Zeitun FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26„„ „30„ 52 „ „ „40„ 104 „ „ » 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Ho zstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrlkanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 57 Berlin, Sonntag, 18. Juli 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in aen Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 93 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller DiePostämterder meisten Staaten nehmen auch Bestellungen aur einen Monat (in Deutschland lür 67 PI.) oder aut zwei Monate (f n Deutschland für 1 M. 34 PI.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Deutscher Papiergroßhändler-Verband . , , 1131 Wirtschaftliche Kriegsmaßnahmen .... 1131 Berechnung in Deutscher Währung . . . . 1131 Heizkörper für Sulfitkocher 1132 Weiße Ringelchen in Autotypie-Drucken . . 1132 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker 1 Literatur-Auszüge 1132 Fachliteratur 1134 Papierstoff markt ■ . 1134 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Herstellung von Feldpostschachteln .... 1137 Irrige Preisstellung 1137 Papierzigarrenspitzen 1137 Abkürzung der Wartezeit in der Angestellten versicherung 1137 Aus den Typographischen Gesellschaften . . 1138 Kleine Druckerei ... 1138 Preisrätsel-Reklame einer Kunstanstalt . . 1138 Trinkgelder an Boten 1188 Büchertisch . 1138 Büro-Bedarf: .Deutscher Papierverein 1139 Das Stahlfeder-Lager 1139 Förderung d. Vertriebes deutscher Erzeugnisse 1140 Probenschau . • 1140 Nachgeahmtes Büttenpapier (Schiedspruch) . 1141 Geschätts-Nacnricbtea 1147 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 1149 Deutsche Reichs-Patente ........ 1150 Briefkasten 1150 Deutscher Papiergroßhändler-Verband Gegen die Einführung eines 10 prozentigen Zuschlags des Verbandes Deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H. hat auch der Deutsche Papiergroßhändler-Verband Stellung ge nommen. - Der Deutsche Papiergroßhändler-Verband erhebt entschieden Einspruch dagegen, daß die Druckpapier-Fabriken in einseitiger Weise diesen Zuschlag erheben wollen, wozu sie im Rahmen der bestehenden Großhandels-Verträge keine Berechtigung be sitzen, umsoweniger, als der Verband Deutscher Druckpapier- Fabriken seinen Abnehmern die Verpflichtung auferlegt, aus schließlich bei Mitgliedern des Syndikats zu kaufen. Auch weist der Deutsche Papiergroßhändler-Verband darauf hin, daß sich die Zeitungsverleger der geplanten Preiserhöhung gegenüber ebenfalls ablehnend verhalten haben, und daß daher schon aus diesem Grunde die Bewilligung des Zuschlags abgelehnt werden muß. Im übrigen ist der Deutsche Papiergroßhändler-Verband grundsätzlich zu einem Entgegenkommen bereit, allerdings unter der Voraussetzung, daß gemeinsame Beratungen statt finden. Wirtschaftliche Kriegsmaßnahmen Verlängerung der Prioritätsfristen in Frankreich ♦ Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Uebereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen, vom 7. Mai 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 272) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Frank reich die bezeichneten Fristen, soweit sie nicht vor dem 1. August 1914 abgelaufen sind, für die Dauer der Feindseligkeiten und darüber hinaus bis zu bestimmten, demnächst festzusetzenden Tagen zu gunsten der Angehörigen derjenigen Verbandsländer, die den fran zösischen Staatsangehörigen denselben Vorteil gewähren, mithin bis auf weiteres auch zugunsten der deutschen Reichsangehörigen verlängert sind. Berlin, 28. Juni 1915 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück * * * Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen der Kartoffel trocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation aus der inländischen Ernte des Jahres 1915 Vom 7. Juli 1915 Auf Grund des § 2 der Verordnung über das Verbot des Vor verkaufs der Ernte des Jahres 1915 und des Vorverkaufs von Zucker vom 17. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 341) bestimme ich: " Kaufverträge über Kartoffelflocken, Kartoffelschnitzel (Kar toffelscheiben, Kartoffelgrieß), Kartoffelwalzmehl, feuchte und trockene Kartoffelstärke sowie Kartoffelstärkemehl aus der in ländischen Kartoffelernte des Jahres 1915 sind nichtig. Dies gilt auch für Verträge, die vor Verkündung dieser Verordnung ge schlossen sind. Berlin, 7. Juli 1915 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück Berechnung in deutscher Währung In Nr. 28 des Wochenblattes für Papierfabrikation ist auf Seite 1271 die Ansicht vertreten, daß wir Deutschen auch bei Ver käufen nach England die Mark-Währung zugrunde legen sollen. Dieser Ansicht kann ich mich nicht anschließen. Wenn das Ausland im Deutschen Reiche seine Erzeugnisse absetzen will, so können