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1130 PAPI E R-ZE I TUN G Nr. 56/1915 Deutsche Reichs-Patente Eintragungen vom 24., 28. Juni und 1. Juli 1915 Anmeldungen Für die angegebenen Gegenstände haben die Nachgenannten an dem bezeichneten Tage die Erteilung eines Patentes nachgesucht. Hinter der Klassenziffer ist jedesmal das Aktenzeichen angegeben. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung geschützt Kl. 15 c. W. 44523. Vorrichtung zum Fertigmachen runder Stereotypplatten. Henry Alexander Wise Wood, New York, V. St. A.; Vertr.: Dipl.-Ing. B. Bloch, Pat.-Anw., Berlin N 4. 17. 6. 1913. V. St. Amerika 25. 6. 1912. Kl. 151. F. 37745. Drucktype. Felix Sausy, Saarburg, Lothr. 27. 11. 1913. Kl. 42 m. W. 41661. Umschaltevorrichtung für das Zählwerk von Rechenmaschinen mit Druckwerk. Wanderer-Werke vorm. Winklhofer & Jaenicke, Akt.-Ges., Schönau-Chemnitz. 24. 2. 1913. Kl. 54 a. E. 20488. Vorrichtung zum Ueberziehen von Etuis, Behältern o. dgl. mit Samt, Leder, Stoff oder Papier. Eisenberger Etuisfabrik Max Retsch Nachf., Eisenberg, S.-A. 28. 5. 1914. Kl. 54 a. J. 16666. Vorrichtung zum Umkleben von Papp kartonen. Fa. Ferd. Emil Jagenberg, Düsseldorf. 11. 4. 1914. Kl. 54 b. St. 18772. Maschine zur Herstellung von Brief umschlägen und ähnlichen Papierhüllen. Edwin Gustave Staude, City of Minneapolis, V. St. A.; Vertr.: Pat.-Anwälte Dipl.-Ing. R. Specht, Hamburg, und L. Alb. Nenninger, Berlin SW 61. 4. 8. 1913. Kl. 54 d. F. 38020. Perforiermaschine. R. Ernst Fischer & Co. G. m. b. H. vorm. Herm. Lütke, Berlin. 16. 1. 1914. Kl. 54 d. Sch. 46398. Vorrichtung zum Querperforieren. Schnellpressenfabrik Frankenthal Albert & Cie. Act.-Ges., Franken thal, Rheinbayern. 5. 3. 1914. Kl. 15 a. R. 33186. Setzvorrichtung für mit wandernden Matrizenstäben und gemischtem Satz arbeitende Matrizenzeilen- setz- und Gießmaschinen. Herman Ridder, New York, V. St. A.; Vertr.: H. Springmann, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 12. 5. 1911. Kl. 15 a. T. 19735. Matrizensetz- und Zeilengießmaschine mit an Drähten geführten, durch eine Sperrung von der Abnahme stelle getrennten Matrizenstäben und mit Wechselrahmen zur Auf nahme der von den Führungsdrähten abgleitenden Matrizenstäben. Typograph G. m. b. H., Berlin. 5. 5. 1914. Kl. 54 a. M. 50480. Beklebemaschine für Schachteln und Kästen. John Peter Markert, Brooklyn, V. St. A.; Vertr.: A. Elliot, Pat.-Anw., Berlin SW 48. 17. 2. 1913. Kl. 55 a. U. 5779. Vorrichtung zum Aufbereiten von Torf für die Papierherstellung mit Hilfe eines Bottichs mit Siebboden und eines im Siebbottich hin- und herbewegten Rechens. Dr. Leo Ubbelohde, Karlsruhe i. B., Wendtstr. 11. 4. 2. 1915. Kl. 55 b. W. 45567. Verfahren zur Verwertung der Ablaugen der Sulfitcellulose- und ähnlicher Fabriken. Dr. Alexander Wein berg, Triebes i. Thür. 14. 7. 1914. Kl. 15 c. S. 35992. Vorrichtung zum senkrechten Gießen ge bogener Stereotypdruckplatten. Louis Warren Southgate, Wor cester, V. St. A.; Vertr.: A. Elliot, Pat.-Anw., Berlin SW 48. 28. 3. 1912. Kl. 15 c. W. 43946. Vorrichtung zum Abrichten gewölbter Stereotypplatten in einem Schabegehäuse; Zus. z. Pat. 280978. Henry Alexander Wise Wood, New York, V. St. A.; Vertr.: Dipl.-Ing. B. Bloch, Pat.-Anw., Berlin N 4. 25. 11. 1912. Kl. 15 e. M. 53762. Bogenabhebevorrichtung. Miller Saw- Trimmer Company of Michigan, Pittsburg, V. St. A.; Vertr.: Dr. L. Gottscho, Pat.-Anw., Berlin W 8. 25. 9. 1913. Kl. 42 m. H. 64441. Einrichtung zur automatischen Division bei Rechenmaschinen mit selbsttätig gesteuerter Divisions- und Korrekturschaltung. Hansa-Automobil-Werke A.-G., Bielefeld. 27. 11. 1913. Kl. 42 m. H. 65206. Einrichtung zur automatischen Division bei Rechenmaschinen mit selbsttätig gesteuerter Divisions- und Korrekturschaltung; Zus. z. Anm. H. 64441. Hansa-Automobil- Werke A.-G., Bielefeld. 3. 2. 1914. Kl. 42 m. H. 65747. Motorischer Antrieb für Rechenmaschinen. Hansa-Automobil-Werke A.-G., Bielefald. 16. 3. 1914. Kl. 43 a. B. 77149. Selbsttätiger Fahrkartendruck- und Kontroll apparat mit selbsttätiger Einstellung des Fahrpreises mittels auf dem Druckstock angebrachter, den Preiszahlen entsprechender Abstufungen (Einschnitte, Vorsprünge oder Anschläge). Otto Bothe, Berlin, Birkenstr. 28. 7. 5. 1914. Zurücknahme"vonJAnmeldungen Die folgende AnmeldungTist vomjPatentsucher zurückgenommen KL 151. H. 61451. Verfahrenzur Herstellung von Matrizen- tafeln zur Stereotypie für Kunstdruckzwecke, insbesondere zum Abformen feingerasteter Autotypien. 6. 4. 1914. Das Datum bedeutet den Tag der Bekanntmachung der Anmeldung im Reichsanzeiger. Die Wirkungen des einstweiligen Schutzes gelten als nicht eingetreten. Briefkasten Der Frage muß lO-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberOcksichtigt, Antwort erfolgt ohne Gewähr Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet „Wie gehabt“ Zur Frage 13593 in Nr. 49, Allenthalben wird Abkürzung im Briefverkehr angestrebt. Warum die Worte „wie gehabt" eine Einschränkung dahin erfahren sollen, daß der Preis der Ware von dem „wie gehabt" ausgeschlossen sein soll, ist mir nicht faßbar, denn, zu einem Kauf von Waren gehört der Preis, er ist ein ebenso wichtiger Bestandteil desselben wie Menge, Beschaffenheit usw. Meines Erachtens umschließt das Wortbild „wie gehabt“ alles, was die bestellte Ware betrifft, also auch den Preis, denn ich habe doch die Ware zu einem bestimmten Preise „gehabt“. Kann der Verkäufer oder Lieferer nicht in allen Punkten „wie gehabt“ liefern, so muß er den Auftrag ablehnen oder Gegenangebot machen. Ich habe in meiner nunmehr 48 jährigen Tätigkeit sowohl für Einkauf wie Verkauf diese zwei Worte nur als alles einbegreifend — also auch den Preis — angewandt und habe niemals Schwierigkeiten gehabt. — s — Herstellungsverbot 13619. Frage: Ich habe mit einer Papierfabrik ein Abkommen getroffen, wonach sie Seidenpapier für einen besonderen Zweck nicht herstellen darf. Es war bei Vertragsabschluß die Rede von einem Papier von etwa 10 bis 25 g/qm Schwere, aber ein bestimmtes Gewicht ist im Vertrage nicht festgelegt. Es heißt in dem Vertrage nur: Die Firma .... ist nicht berechtigt -Seiden herzu stellen. Heute macht die Fabrik dieses besondere Papier in der Schwere von 30 g/qm und behauptet dazu berechtigt zu sein, da dies kein Seiden sei. Ist die Firma berechtigt, dieses Papier herzu stellen, oder habe ich bei einem Prozeß Aussicht, diesen zu ge winnen ? " f Antwort: Bei Streitigkeiten aus einem Vertrag muß der Richter versuchen, den Willen der Parteien beim Abschluß des Vertrages zu erforschen, denn nach diesem Willen ist der Vertrag auszulegen. Als solcher Wille ergibt sich vorliegend aus den Vorbesprechungen, daß unter das Verbot Papiere von 10 bis 25 g/qm Schwere fallen sollen. Nur Papiere bis 30 g werden in der Regel als Seidenpapiere angesehen, solche von über 30 g Schwere gelten unseres Wissens nicht als Seiden papiere. Wenn die besondere Bezeichnung des Papiers den Ver wendungszweck angibt, so berechtigt der Umstand allein, daß auch 30 g/qm schweres Papier zu demselben Zweck verwendet werden kann, nicht dazu, auch so schwere Papiere unter das Verbot zu stellen, denn im Notfall können die verschiedensten Papiere zu demselben Zwecke verwendet werden. Deshalb dürfte es schwer halten, ein gerichtliches Verbot der Herstellung von 30 g/qm schwerem Papier der angedeuteten Art der Papierfabrik gegenüber zu erwirken. Kündigung ohne Unterschrift 13620. Frage: Ich habe einen Vertreter, mit welchem ich wegen Meinungsverschiedenheiten in Klage liege. Der Vertrag lautete auf 5 Jahre und, Wenn % Jahr vorher keine Kündigung erfolgt, auf weitere 5 Jahre. Ich habe dem Vertreter mittels ein geschriebenen Briefes gekündigt und erfahre jetzt, nachdem es zu einer zweiten Kündigung zu spät geworden ist, daß der Brief wohl in der Eile von mir nicht unterschrieben worden ist; der Vertreter bestreitet nunmehr die Rechtsgültigkeit der Kündigung. Ist nach Ihrer Meinung die Kündigung auch ohne Unterschrift gültig ? Antwort: Die Frage muß verneint werden. Mangels einer Unterschrift (des Fragestellers) liegt keine schriftliche Kündigung sondern nur der Entwurf zu einer solchen vor, welcher rechtliche Wirkungen nicht äußern kann. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29