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1444 PAPIER-ZEITUNG Nr. 74/1915 Die dritte Kriegsanleihe in Frage und Antwort i. An wen ergeht der Aufruf zur Zeichnung? An jeden Deutschen, der zu zeichnen imstande ist: an alle deutschen Männer, an alle deutschen Frauen, die bares Geld besitzen, die über Sparguthaben verfügen, die über Bankguthaben verfügen, auch an die, die zwar nicht über Geld und Guthaben verfügen, die aber Wertpapiere besitzen und sich durch deren Verpfändung Geld oder Guthaben verschaffen können. Bedarf es nach den so glänzenden Erfolgen der ersten Kriegs anleihen überhaupt noch des Aufrufs, der Aufklärung oder des Hinweises auf die Pflicht zur Zeichnung? Die hingebende Begeisterung, mit der bei den ersten beiden Anleihen 412 Millionen von Zeichnern nicht weniger als 14 Milliarden Mark aufbrachten, war eine Tat des Deutschen Volkes und wirkte wie ein Sieg, und doch gibt es noch Leute, die abseits geblieben sind: 1. Solche, denen Geldmittel, oft sogar recht reichliche Geld mittel, zur Verfügung standen, die aber aus diesem oder jenem Grunde eine andere Kapitalsanlage suchten. Es mag dies in ein zelnen Fällen gerechtfertigt, manchmal sogar notwendig gewesen sein. Unter dem Gesichtspunkt aber, daß zurzeit das erste Anrecht auf verfügbares Geld dem Vaterlande zusteht, wird doch jeder ernst haft sich zu fragen haben, ob er mit seinen Gründen vor Pflicht und Gewissen bestehen kann. Wo die Gründe in Erzielung von Speku lationsgewinnen liegen, würde schon ein nur normales Gewissen ein entschiedenes Nein zu sagen haben. 2. Viele meinen auch: Auf uns kann leicht verzichtet werden. Auf unsere Groschen kommt es nicht an! Ihnen sei gesagt, daß die kleinen Zeichner bei den ersten Anleihen 1 1 2 Milliarden erbracht haben. Wenn jeder seine Schuldigkeit täte, würde sich diese gewiß beachtenswerte Summe noch recht beträchtlich erhöhen. Und gerade die kleinen Zeichner leisten besonderen Dienst! Ihre Massenzeich nungen geben den Feinden zu denken und legen Zeugnis ab von dem hingebenden und einheitlichen Willen aller Schichten des Volkes. Das ganze Deutschland soll es sein! 3. Eine dritte Klasse hat vielleicht den Willen, kommt aber nicht zum Vollbringen. Man stolpert über kleine Schwierigkeiten, z. B. den Entschluß, zur Darlehnskasse zu gehen, um dort die Ver pfändung der Wertpapiere vorzunehmen. Manche stört es auch, daß sie mit dem Geschäftsgänge der Darlehnskasse nicht recht Be scheid wissen und ernstere meinen überdies: Borgen macht Sorgen. Von Kindheit auf sind wir vor dem Borgen gewarnt worden. Die Beteiligung derjenigen, die sich das zur Zeichnung erforder liche Geld durch Verpfändung erst beschaffen müssen, ist von größter Wichtigkeit. Denn lediglich durch Zeichner, die gerade Bargeld flüssig haben, lassen sich Milliardenbeträge nicht erbringen. Im Frieden verkauft man Wertpapiere, um sich für Anleihezeichnungen Geld zu beschaffen. In Kriegszeiten ist ein Verkauf ausgeschlossen. Hier treten die Darlehnskassen ein und helfen dem Mangel ab. Die Entnahme der Vorschüsse bei den Darlehnskassen tritt an Stelle des Verkaufs von Wertpapieren. Ein Borggeschäft, vor dem zu warnen wäre, liegt nicht vor. Man borgt, abgesehen von dem eigenen Vorteil, der im Erwerb der hoehverzinslichen Anleihe liegt, zur Förderung des vaterländischen Erfolges und tut damit nicht viel mehr als seine Pflicht und Schuldigkeit. Freilich empfiehlt sich dieses Borgen bei den Darlehnskassen im allgemeinen nur, wo und soweit der Borger sich sagen kann, daß er das Darlehen aus seinen sonstigen Einnahmen in absehbarer Zeit wird abstoßen können. Der Geschäftsgang der Darlehnskasse ist klar und durchsichtig. In den meisten Fällen brauchen die Zeichner keinen Finger zu rühren. Ihr Bankier besorgt kostenlos alles. Im übrigen sendet die Reichs bank oder die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) auf Erfordern bereitwilligst ein Flugblatt: „Wie helfen uns bei der Zeichnung auf die Kriegsanleihe die Darlehnskassen ?“, aus dem mühelos vollständige Klarheit gewonnen werden kann. Was hat es mit der Opferfreudigkeit der Zeichner für eine Be wandtnis ? Wenn sich unter dem Gedanken der Opferfreudigkeit recht viele zur Zeichnung entschließen, so hat dies sein Gutes. Unter uns gesagt aber, kann von Opferfreudigkeit wohl nur die Rede sein, wenn wirklich Opfer in Frage stehen. Und wo liegt ein Opfer, wenn dem Zeichner ein Papier angeboten wird, das ihm statt geringerer Zinsen mehr als 5 v. H. erbringt, das außerdem berechtigte Aus sicht auf Kursgewinn eröffnet und neben diesen Vorzügen die denkbar größte Sicherheit gewährt ? Empfiehlt es sich, Schuldbuchforderungen zu zeichnen oder aber Anleihe-Stücke ? Schuldbuchforderungen sind sehr beliebt. Entfallen doch von den 14 Milliarden der beiden ersten Kriegsanleihen nicht weniger als rund 3 Milliarden auf Schuldbuchforderungen. Der Anteil würde noch um vieles größer sein, wenn die Vorteile bekannter wären, die die Eintragung in das Schuldbuch gegenüber dem Besitz von Anleihe-Stücken bietet. Diese Vorteile bestehen in Sicherstellung gegen Verlust, Diebstahl, Feuersgefahr und in allerhand Bequem lichkeiten: kostenlosem Bezug der Zinsen, gebührenfreier Ver waltung, L’eberweisung der Zinsen an Sparkasse, Bank, Kredit genossenschaft usw. (Wer Näheres wissen will, kann von der König lichen Seehandlung • (Preußischen Staatsbank) ein kurzgefaßtes Flugblatt über das Schuldbuch kostenlos erbitten.) Schuldbuch forderungen sind außerdem 20 Pf. billiger als Anleihestücke. Es werden deshalb jedenfalls alle diejenigen, die die gezeichnete Anleihe dauernd oder doch längere Zeit zu behalten beabsichtigen, den Schuldbuchforderungen den Vorzug zu geben haben. Feldpost-Sendungen Feldpostsendungen (Päckchen) mit frischem Obst, Butter, Honig Eiern, Marmelade usw. müssen so dauerhaft verpackt sein, daß der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist, und daß im Falle der Beschädigung andere Sendungen nicht in Mitleidenschaft ge zogen werden. Trotz wiederholter Hinweise finden diese Erforder nisse noch immer nicht die gehörige Beachtung, nach wie vor müssen zahlreiche Päckchen mit Lebensmitteln genannter Art infolge un genügender Verpackung von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Viele Pappkästchen können den Einflüssen von außen (Druck, Stoß, Reibung) während der Beförderung nicht standhalten, sie werden in den Briefsäcken zerquetscht, zerreißen oder lösen sich auf, so daß der Inhalt zerbricht, herausfällt oder ausläuft und die ganze Sendung wertlos wird. Frisches weiches Obst (Birnen, Pflaumen, Pfirsiche, Weintrauben), ebenso rohe Eier sind am besten überhaupt nicht ins Feld zu schicken; die Möglichkeit, solche Genuß mittel widerstandsfähig zu verpacken, wird meist schon an der Rücksicht scheitern, die auf das Gesamtgewicht der Sendung zu rechnen ist. Honig und andere flüssige, halbflüssige oder leicht schmelz bare Genußmittel dürfen nur in Blechbehältern mit fest schließenden Deckeln versandt werden. Blechbüchsen mit Druckverschluß sind, wie die Erfahrung gelehrt hat, ungeeignet, weil die Deckel während der Beförderung leicht aufspringen. Hartpapierdosen mit Marmeladen dürfen nicht lose verschickt werden, weil sie gegen Druck und Stoß nicht genügend widerstandsfähig sind und an den Deckelnähten Feuchtigkeit durchlassen. Derartige Hartpapierdosen mit Marme laden müssen in gut verschnürten Pappkästen mit Wellpappeeinlagen verpackt und verschickt werden. Wenn Oelpapier als Umhüllung einer Feldpostsendung ver wandt wird, so darf die Aufschrift nicht auf die Umhüllung auf geklebt werden, sondern ist auf ihr ungeachtet der sich dabei etwa ergebenden Schwierigkeiten mit Tinte deutlich niederzuschreiben. Aufgeklebte Aufschriften haften auf Oelpapier erfahrungsgemäß nur selten fest genug, in den weitaus meisten Fällen fallen sie ab. Wenn sie nicht wieder aufgefunden werden können, werden die Sendungen herrenlos. Vielfach ist es auch nicht möglich, abgefallene Aufschriften mit den richtigen Sendungen wieder zu vereinigen. Mit den gewöhnlich verwendeten Klebstoffen können auch Auf schriftzettel auf Blech nicht dauerhaft befestigt werden. Es empfiehlt sich daher, Blechdosen mit festem Papier zu umhüllen und gut zu umschnüren. Die Postanstalten sind angewiesen, alle Feldpostsendungen, deren Verpackung den Erfordernissen der Sicherheit nicht ent spricht, von der Annahme und Beförderung unbedingt auszu schließen. (Amtlich) Urlaub für eingezogene Angestellte Immer häufiger wird es notwendig, daß Geschäfte für un entbehrliche Angestellte und Arbeiter bei der Militärbehörde Urlaubsgesuche einreichen. Hierbei ist zu beachten: 1. Urlaubs gesuche sind, soweit das Besatzungsheer (Ersatztruppen und immobile Landsturm-Formationen) in Frage kommt, mit behörd licher Beglaubigung (Bürgermeister-, Landratsamt) versehen, an den Truppenteil, dem der zu Beurlaubende angehört, zu richten. 2. Dem stellvertretenden Generalkommando sind nur solche Urlaubsgesuche vorzulegen, welche Mannschaften des Feldheeres oder der Formationen im Bereich des besetzten Ge bietes betreffen, die dann von dort aus den betreffenden Truppen teilen zugeleitet werden. 3. Beurlaubungen von Angestellten für längere Zeit (4 Wochen und länger) sollten nur beantragt werden, wenn diese nur garnisondienstfähig sind, denn Feld dienstfähige können nur in den allerseltensten und allernotwendig- sten Fällen auf längere Zeit beurlaubt werden, h. Deutsche Buchdrucker-Berufsgenossenschaft. Die diesjährige ordentliche Genossenschaftsversammlung wird rach Eisenach, Berg-Hotel, auf Dienstag, 28. September 1915, vormittags 91/2 Uhr, berufen. Daran schließt sich nachmittags 2 Uhr die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins. Die Tagesordnung beschränkt sich in Rücksicht auf den gegen wärtigen Kriegszustand auf die satzungsgemäßen geschäftlichen Aufgaben. Ferner findet die ordentliche Hauptversammlung der Feuerversicherungs-Genossenschaft Deutscher Buchdrucker am Dienstag, 28. September 1915, vormittags 11 Uhr, zu Eisenach im Berg- Hotel statt.