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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. C. CARL HOFMANN, Kals. Geh. Regierungsrat BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (’/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „20„ I V** »» » •V » » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitun •M- FACURIA Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Paplergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 70 Berlin, Donnerstag, 2. September 1915 40. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 3 Frank 12 Cts. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Luxemburg 3 Frank 15 Cts den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere Oesterreich 2 Kr. 98 Heller Rumänien 3 Frank Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 2 Kr. 89 Heller DiePostämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungren auf einen Monat (in Deutschland für 67 Pf.) oder auf zwei Monate (in Deutschland für 1 M. 34 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Zeichnet die dritte Kriegsanleihe! . , , . 1367 Stroh-Ausfuhrverbot 1367 Frachtermäßigung für ausgelaugte Gas reinigungsmasse , , . 1368 Amerikanischer Papiermarkt 1368 Geschäftslage der amerikanischen Holz schleifereien 1368 Farbstoffnot in Frankreich und Italien . . 1368 Papiermarkt in Australien 1368 Hindenburg-Eiche im Füllner-Park .... 1368 Papierstoftmarkt 1368 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Schaufenster- und Innenplakate 1371 Druckfehler ...... 1371 Wellpappe Mangel an dünnen Zellstoffpapieren . . , 1372 Geschoß-Transporthülsen aus Papier . . , 1372 Glanzpapier . . 1372 Glattes Zeichenpapier rauh machen .... 1372 Kartoffelstärke • 1372 Papierbindfaden 1372 Preiserhöhung für Pappschachteln .... 1372 Schreibwaren-Handel: Reichsverband für den Papier - u. Brobedarfs- Handel ... 1373 Schutzverband f. d. Postkarten-Industrie, E. V. 1373 Ausfuhr von Wandkarten 1373 Berliner Handelsbräuche 1373 Probenschau ..... 1373 Geschäfts-Nachrichten . 1380 In Deutschland patentierte Erfindungen . . . 1381 Briefkasten 1382 Zeichnet die dritte Kriegsanleihe! Abermals ergeht an das gesamte deutsche Volk die Auf forderung : Schafft die Mittel herbei, deren das Vaterland zur weiteren Kriegführung notwendig bedarf! Seit mehr als Jahresfrist steht Deutschland einer Welt von Feinden gegenüber, die ihm an Zahl weit überlegen sind und sich seine Vernichtung zum Ziel gesetzt haben. Gewaltige Waffen taten unseres Heeres und unserer Flotte, großartige wirtschaft liche Leistungen kennzeichnen das abgelaufene Kriegsjahr und geben Gewähr für einen günstigen Ausgang des Weltkrieges, den in Deutschland niemand gewünscht hat, auf dessen Ent fesselung aber die Politik unserer heutigen Gegner seit Jahren zielbewußt hingearbeitet hat. Aber noch liegt Schweres vor uns, noch gilt es, alles einzusetzen, weil alles auf dem Spiele steht. Täglich und stündlich wagen unsere Brüder und Söhne draußen im Felde ihr Leben im Kampfe für das Vaterland. Jetzt sollen die Daheimgebliebenen neue Geldmittel herbeischaffen, damit unsere Helden draußen mit den zum Leben und Kämpfen notwendigen Dingen ausgestattet werden können. Ehrensache ist es für jeden, dem Vaterlande in dieser großen, über die Zu kunft des deutschen Volkes entscheidenden Zeit mit allen Kräften zu dienen und zu helfen. Und wer dem Rufe Folge leistet und die Kriegsanleihe zeichnet, bringt nicht einmal ein Opfer, sondern wahrt zugleich sein eigenes Interesse, indem er Wert papiere von hervorragender Sicherheit und glänzender Ver zinsung erwirbt. Darum zeichnet die Kriegsanleihe! Zeichnet selbst und helft die Gleichgültigen aufrütteln! Auf jede, auch die kleinste Zeichnung kommt es an. Jeder muß nach seinem besten Können und Vermögen dazu beitragen, daß das große Werk gelingt. Von den beiden ersten Kriegsanleihen hat man mit Recht ge sagt, daß sie gewonnene Schlachten bedeuten. Auch das Er gebnis der laut heutiger Bekanntmachung des Reichsbank- Direktoriums zur Zeichnung aufgelegten dritten Kriegsanleihe muß sich wieder zu einem großen entscheidenden Siege ge stalten ! Stroh-Ausfuhrverbot Das Oberkommando in den Marken hat auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 nachstehende Bekanntmachung erlassen: Aus dem Bezirk des III. Armeekorps darf vom 6. September 1915 bis auf weiteres Stroh weder mit der Bahn noch mit der Achse oder auf dem Wasserwege von Privatpersonen ausgeführt werden. Die Ausfuhr ist nur zulässig auf Grund einer Bescheinigung der stellvertretenden Intendantur des III. Armeekorps oder der ihr untergeordneten Proviantämter sowie auf Grund von Fracht briefen, die von einer dieser Dienststellen abgestempelt sind. Der Bezirk des III. Armeekorps im Sinne dieser Anordnung umfaßt die ganze Provinz Brandenburg mit Ausnahme 1. der Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neul« lln, Berlin- Schöneberg, Berlin-Wilmersdorf, Berlin-Lichtenberg und Potsdam, 2. der Landkreise Teltow, Niederbarnim, Oberbarnim und Züllichay-Schwiebus. Zuwiderhandlungen werden, soweit die Gesetze nicht höhere Strafen vorsehen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. w. t. r.